Unfälle können nicht nur dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch finanzielle, mitunter existenzbedrohende, Auswirkungen haben. Hiervor schützt Sie die Unfallversicherung der InterRisk.
Ob jung oder alt – unsere vielfach ausgezeichneten Unfall-Konzepte sind für Menschen jeden Alters geeignet. Es gibt weder ein Höchsteintrittsalter noch eine Altersbegrenzung. Sie können lebenslang auf Ihren Unfallschutz zählen und zudem von zahlreichen interessanten Zusatzleistungen profitieren. Wählen Sie aus drei Leistungskonzepten Ihren persönlichen Versicherungsschutz aus.
In Deutschland passieren mehr als 9 Millionen Unfälle pro Jahr (Quelle: www.baua.de). Bleibt es dabei lediglich bei kleineren Verletzungen, sind diese auch schnell wieder vergessen. Aber wie sieht es aus, wenn ein schwerwiegender Unfall eine lebenslang bleibende körperliche Beeinträchtigung zur Folge hat und ein bisher regelmäßiges Einkommen dadurch dauerhaft entfällt?
Ihre persönliche Existenz kann davon bedroht sein – und möglicherweise auch die Ihrer ganzen Familie.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung reichen nicht aus, um Ihre finanzielle Zukunft im Invaliditätsfall langfristig zu sichern. Bestimmte Personengruppen, darunter Hausfrauen und Selbstständige, fallen grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz, ebenso Kinder, die weder zu Hause noch beim Spielen versichert sind. Deshalb sollte sich jeder, ob jung oder alt, gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern – mit einer hochwertigen privaten Unfallversicherung der InterRisk.
Die Unfallversicherung der InterRisk bietet einen umfassenden Versicherungsschutz – weltweit und rund um die Uhr. Damit Sie sich im Ernstfall darauf verlassen können, stellen wir selbst höchste Ansprüche an die Leistungsfähigkeit unserer Konzepte. Dabei haben wir insbesondere für unser bestes Konzept XXL Leistungsinhalte definiert, die sowohl den persönlichen Risiken als auch den unterschiedlichen Lebensphasen von jung wie alt rundum gerecht werden. Welche herausragenden Leistungen in dem XXL-Konzept enthalten sind, spiegelt sich in Veröffentlichungen unabhängiger Analyse- und Ratingunternehmen und Fachmagazinen wider (zu den Auszeichnungen). Denn dort steht die InterRisk regelmäßig in der ersten Reihe und wird mit Höchstwertungen ausgezeichnet.
Möchten Sie mehr wissen über die vielfach ausgezeichneten Unfall-Konzepte der InterRisk? Dann schauen Sie doch mal in dieOnline-Mappe zur Unfallversicherung.
Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte – kann das auch ein kurzes Video? Wir meinen „Ja!“. Hier finden Sie unsere aktuellen Erklärvideos über ausgewählte Themenschwerpunkte der InterRisk-Unfallversicherung.
Diagnose Oberschenkelhalsbruch – wie geht es weiter mit Rentner Rudi?
Ein falscher Tritt, der fatale Auswirkungen hat. Operation, Pflegedienst, Unfall-Pflegerente: in nächster Zeit wird Rudi einige Hilfe benötigen. Erfahren Sie in diesem Kurzvideo, mit welchen Leistungen die InterRisk im Ernstfall auch an Ihrer Seite ist.
Auf welche beitragsfreien Pflegeleistungen kann der alleinstehende Senior Willi jetzt zählen?
Im Sommer hatte der 67-jährige Willi einen Unfall mit seinem E-Bike. Wieder zuhause angekommen wird der Single-Senior mit zahlreichen Unfall-Pflegeleistungen von der InterRisk unterstützt! Erfahren Sie in diesem Kurzvideo, mit welchen Leistungen die InterRisk im Ernstfall auch an Ihrer Seite ist.
"Wer kümmert sich jetzt um meine Mutter?"
Viele Pflegebedürftige werden von ihrem Partner oder den Kindern zu Hause versorgt. Angehörige, die auf eine Pflege durch fremde Personen verzichten, stehen allerdings auch vor zahlreichen Herausforderungen. Wer hilft beispielsweise im Notfall, wenn der Angehörige durch einen Unfall selbst in Behandlung muss? Erfahren Sie in diesem Kurzvideo, mit welchen Leistungen die InterRisk im Ernstfall auch an Ihrer Seite ist.
Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Unfallversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.
Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.
Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.
Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, das man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
Im Gegensatz zu Erwachsenen sind Kinder anderen Gefahren ausgesetzt und gehen zudem unbewusst höhere Risiken ein. Deshalb sind im XXL-Konzept auch solche Leistungen eingeschlossen, die insbesondere für Kinder wichtig sind:
Senioren profitieren neben altersrelevanten Leistungsbesonderheiten vor allem von den zahlreichen Hilfs- und Pflegeleistungen, die unabhängig von der Invaliditätssumme erbracht werden:
Die Unfall-Konzepte der InterRisk im Überblick
L (B162) |
XL (B172) |
XXL (B182) |
|
Unfallbegriff (§ 1 Nr. 1 und 2) |
|||
Bei Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen freiwillig erlittene Verletzungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Gewalttätige Auseinandersetzungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe (ohne Höchstalter) |
✔ |
✔ |
✔ |
Einatmung schädlicher Stoffe auch bei Einwirkung bis zu 7 Tage |
mehrere Std. |
✔ |
✔ |
Plötzlichkeit wird generell bei einer Einwirkungsdauer bis 7 Tage angenommen |
– |
– |
✔ |
Erfrierungen sowie Sonnenbrand oder -stich |
– |
✔ |
✔ |
Unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug |
– |
✔ |
✔ |
Ertrinken sowie tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit) |
✔ |
✔ |
✔ |
Laser-, Maser-, Röntgen- und sonstige Strahlen (außer Kernenergie) |
✔ |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von sonstigen Kernenergierisiken (z.B. Druckwellen, Massenpanik) |
✔ |
✔ |
✔ |
Kraftanstrengungen (§ 1 Nr. 2) |
|||
Knochenbrüche durch erhöhte Kraftanstrengungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen |
– |
✔ |
✔ |
Verletzungen nicht nur an Gliedmaßen und Wirbelsäule |
– |
✔ |
✔ |
Bauch- und Unterleibsbrüche |
– |
✔ |
✔ |
Alle Verletzungen außer Bandscheiben, Kopf, Lunge, Herz, Blutungen innerer Organe |
– |
– |
✔ |
Versichert sind sämtliche Eigenbewegungen (nicht nur erhöhte Kraftanstrengungen) |
– |
– |
✔ |
Oberschenkelhalsbruch und Armbruch sind unabhängig von der Ursache versichert |
– |
– |
✔ |
Infektionen (§ 1 Nr. 3) |
|||
Einschluss von Infektionskrankheiten unabhängig vom Übertragungsweg1) |
– |
– |
✔ |
Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere, z.B. Insektenstiche, Zeckenbisse |
– |
✔ |
✔ |
Als versichertes Ereignis gilt der Ausbruch der Infektionskrankheit2) |
– |
– |
✔ |
Auch für Infektionen gilt der volle Leistungsumfang (keine Mindestinvalidität etc.) |
– |
✔ |
✔ |
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen |
– |
✔ |
✔ |
Wundinfektionen und Blutvergiftungen |
– |
✔ |
✔ |
Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen |
– |
✔ |
✔ |
Allergische Reaktionen auf Insektenstiche |
– |
✔ |
✔ |
Allergische Reaktionen auch wegen sonstiger Haut- oder Schleimhautverletzungen |
– |
– |
✔ |
Stationäre Desensibilisierungsmaßnahmen nach allergischen Reaktionen |
– |
– |
✔ |
Mitwirkung von Krankheiten (§ 2 und § 3) |
|||
Krankheitsbedingte Unfallfolgen werden nur bei 100 %-iger Mitwirkung berücksichtigt |
25 % |
60 % |
✔ |
Keine Kürzung des Invaliditätsgrades bei Krankheitsmitwirkung3) |
– |
✔ |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei Mitwirkung von Gebrechen |
– |
✔ |
✔ |
Infolge Entführung/Geiselnahme nicht oder falsch verabreichte Medikamente |
– |
– |
✔ |
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente (auch z.B. Verabreichung von K.O.-Tropfen) |
– |
✔ |
✔ |
Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall |
– |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Unfällen durch Krampfanfälle |
✔ |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss bei Blutungen aus inneren Organen oder Gehirnblutungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Psychische Störungen infolge unfallbedingter organischer Erkrankung |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz bleibt auch bei Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit bestehen |
✔ |
✔ |
✔ |
Sonstige Erweiterungen (§ 3 Nr. 1) |
|||
Versicherungsschutz besteht auch bei alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Auch beim Lenken von Kfz gilt keine Promillegrenze |
1,3 ‰ |
1,3 ‰ |
✔ |
Ausdrückliche Mitversicherung von Übermüdung und Erschrecken als Unfallursache |
✔ |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Bewusstseinsstörungen (z.B. Ohnmachtsanfälle) |
– |
– |
✔ |
Minderjährige beim Lenken von Fahrzeugen ohne Führerschein |
– |
✔ |
✔ |
Minderjährige beim Umgang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern |
– |
✔ |
✔ |
Überraschender Kriegsausbruch während einer Auslandsreise bis zu 14 Tage |
✔ |
✔ |
✔ |
Die vorstehende Frist verlängert sich so lange, bis die Ausreise möglich ist |
– |
– |
✔ |
Ausdrückliche Mitversicherung von Terroranschlägen |
✔ |
✔ |
✔ |
Fahrtveranstaltungen, wie z.B. Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten |
– |
✔ |
✔ |
Teilnahme an lizenzfreien Motorsportveranstaltungen |
– |
– |
✔ |
Kitesurfen gilt ausdrücklich nicht als ausgeschlossener Luftsport |
– |
✔ |
✔ |
Invalidität (Klauseln 0650 bis 0653, 0773 bis 0775 sowie § 9 Nr. 2 und 3) |
|||
Die Invalidität kann bis zu 2 Jahre nach dem Unfall eingetreten sein |
15 Monate |
✔ |
✔ |
Ärztliche Feststellung und Geltendmachung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen |
15 Monate |
✔ |
✔ |
Der Versicherer kann eine Neufeststellung nur bis 2 Jahre nach dem Unfall verlangen |
3 - 5 Jahre |
3 - 5 Jahre |
✔ |
Invaliditätsvorschuss trotz laufendem Heilverfahren und fehlender Todesfallsumme |
– |
10.000 € |
✔ |
Bei Versicherung einer Unfall-Rente stehen 3 Rentenarten zur Auswahl |
✔ |
✔ |
✔ |
Zahlung der Unfall-Rente auch bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 |
– |
– |
✔ |
Weiterzahlung der Unfall-Rente über den Tod des Versicherten hinaus für 12 Monate |
– |
– |
✔ |
10 Jahre Rentengarantie ab Rentenbeginn nach endgültiger Feststellung des Anspruchs |
– |
– |
✔ |
Rentengarantie bis zum 67. Lebensjahr bei Mitversicherung des Partners oder der Kinder4) |
– |
– |
✔ |
Bei Versicherung einer Todesfallsumme (Klausel 0728) |
|||
Leistung auch bei Unfalltod im zweiten Jahr nach dem Unfall |
– |
✔ |
✔ |
Summenverdopplung bei Unfalltod beider Elternteile ohne Gesamtleistungsgrenze |
– |
100.000 € |
✔ |
Todesfall-Leistung bei Verschollenheit |
– |
✔ |
✔ |
Todesfall-Leistung trotz Unfall durch Bewusstseinsstörung |
– |
10.000 € |
✔ |
Bei Versicherung eines Krankenhaus-Tagegeldes (Klauseln 0732 bis 0734) |
|||
Leistungszeitraum 5 Jahre |
2 Jahre |
✔ |
✔ |
Krankenhaus-Aufenthalt zur Nachbehandlung auch nach Ende des 5. Jahres |
– |
✔ |
✔ |
Maximalleistung 3.000 Tagessätze |
730 |
1.825 |
✔ |
Leistung auch bei Aufenthalten in Kuranstalten, Sanatorien und Erholungsheimen |
– |
✔ |
✔ |
Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld bei Unfällen im Ausland für dortigen KH-Aufenthalt |
– |
21 Tage |
✔ |
Leistung bei Krankenhaus-Aufenthalt mit Operation für mindestens 3 Tage |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistung von 3 Tagessätzen bei ambulanter Operation |
✔ |
✔ |
✔ |
Die Leistungen werden auch bei nicht chirurgischen Operationen erbracht |
– |
✔ |
✔ |
Bei Einschluss von Genesungsgeld wird dies gestaffelt5) für bis zu 750 Tage gezahlt |
500 Tage |
500 Tage |
✔ |
Genesungsgeldzahlung auch wenn der Versicherte vor der KH-Entlassung verstirbt |
✔ |
✔ |
✔ |
Genesungsgeldzahlung auch bei ambulanter Operation |
✔ |
✔ |
✔ |
Erweiterungen bei Versicherung eines Maxi-Krankenhaus-Tagegeldes (Klausel 0734) |
|||
Leistung auch bei unfallbedingten Kurzzeitpflegeaufenthalten in Senioren-/Pflegeheimen |
– |
✔ |
✔ |
Leistung bei Krankenhaus-Aufenthalt mit Operation für mindestens 7 Tage |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistung bei KH-Aufenthalt wegen Brüchen oder Bänder-/Sehnenrissen für mind. 3 Tage |
– |
✔ |
✔ |
Leistung von 7 Tagessätzen bei ambulanter Operation |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistung von 3 Tagessätzen bei ambul. Behandlung von Brüchen oder Bänder-/Sehnenrissen |
– |
✔ |
✔ |
Zahlung des Genesungsgeldes in ungestaffelter Höhe |
✔ |
✔ |
✔ |
Genesungsgeldzahlung auch bei ambul. Behandlung von Brüchen oder Bänder-/Sehnenrissen |
– |
✔ |
✔ |
Bei Versicherung einer Übergangsleistung (Klausel 0842) |
|||
Die Übergangsleistung wird bei Schwerverletzungen6) sofort in voller Höhe fällig |
– |
✔ |
✔ |
Keine generelle Leistungsfreiheit bei verspäteter Geltendmachung |
✔ |
✔ |
✔ |
Beitragsfreie Leistungen bei schweren Unfällen (§ 4) |
|||
20.000 € Sofortleistung bei Schwerverletzungen6) |
– |
– |
✔ |
Auf bis zu 50.000 € erhöhte Sofortleistung bei erstmaligem Eigenheimbau/-kauf |
– |
– |
✔ |
30 € Tagegeld ab 1. Tag bei natürlichem oder künstlichem Koma |
– |
15 € |
✔ |
Das Komageld wird bis zu 3 Jahre gezahlt |
– |
1 Jahr |
✔ |
Beitragsfreie Rehabilitationsleistungen (§ 4) |
|||
Behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz, Wohnungsumbau oder Umzug) |
– |
10.000 € |
✔ |
Prothesen und Hilfsmittel |
– |
25.000 € |
✔ |
Anschaffung von Blindenhunden |
– |
25.000 € |
✔ |
Anschaffung sonstiger Assistenzhunde (z.B. Signalhunde für Gehörlose) |
– |
– |
✔ |
Behinderungsbedingte Schulungen (z.B. Erlernen der Blindenschrift) |
– |
– |
✔ |
Schulungs- und Prüfungsgebühren für Umschulungsmaßnahmen |
– |
10.000 € |
✔ |
Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen (ohne Mindestdauer) |
10.000 € |
25.000 € |
✔ |
Künstliche Organe und Organtransplantationen |
– |
– |
✔ |
Kosten kosmetischer Operationen |
– |
10.000 € |
✔ |
Kostenersatz bei Beschädigung von Schneide- oder Eckzähnen |
– |
10.000 € |
✔ |
Kostenersatz für alle natürlichen Zähne (auch Backenzähne) |
– |
– |
✔ |
1.000 € für psychologische Betreuung (auch bei indirekter Unfalleinwirkung) |
– |
– |
✔ |
Beitragsfreie Unfall-Pflegeleistungen (§ 4) |
|||
Pflegehilfe für bis zu 6 Monate bei Hilfebedarf für Verrichtungen des täglichen Lebens |
– |
– |
✔ |
Die Pflegehilfe wird gleichzeitig für den Partner erbracht |
– |
– |
✔ |
Tägliche Versorgung mit einer warmen Mahlzeit |
– |
– |
✔ |
Zweimal wöchentlich Einkauf und Erledigung notwendiger Besorgungen |
– |
– |
✔ |
Begleitung (mit Fahrdienst) zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen |
– |
– |
✔ |
Wöchentliche Wohnungsreinigung und Versorgung von Wäsche und Pflanzen |
– |
– |
✔ |
Übernahme der Pflichten gemäß Hausordnung (Reinigungs-, Räum- und Streudienst) |
– |
– |
✔ |
Versorgung mit einer Hausnotrufanlage |
– |
– |
✔ |
Tag- und Nachtwache bis 48 Stunden nach einer Krankenhausentlassung |
– |
– |
✔ |
Tägliche körperbezogene Pflegemaßnahmen bis Anerkennung Mindestpflegegrad 2 |
– |
– |
✔ |
Überbrückungshilfe bis 2 Monate für im Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige |
– |
– |
✔ |
Pflegetagegeld (XXL: im Anschluss an die Pflegehilfe) bis 1 Jahr ab Unfalltag |
– |
✔ |
✔ |
20 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 2 |
– |
– |
✔ |
40 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 3 |
– |
15 € |
✔ |
60 € Pflegetagegeld bei anerkanntem Pflegegrad 4 oder 5 |
– |
15 € |
✔ |
Beitragsfreie Leistungen auf Reisen (§ 4) |
|||
Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten |
10.000 € |
25.000 € |
✔ |
Kosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus |
– |
– |
✔ |
Flugrückholung bei Krankenhausaufenthalt ab voraussichtlich 7 Tage |
– |
15 Tage |
✔ |
Medizinisch notwendige Flugrückholung unabhängig vom Krankenhausaufenthalt |
10.000 € |
75.000 € |
✔ |
Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen |
– |
25.000 € |
✔ |
Die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden |
– |
✔ |
✔ |
Heilbehandlungskosten bei Auslandsaufenthalten bis 45 Tage |
– |
– |
✔ |
Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung bei Auslandsunfällen |
– |
– |
✔ |
Rückreise-Mehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt |
– |
✔ |
✔ |
Die Mehrkosten werden nicht nur nach einem Krankenhausaufenthalt ersetzt |
– |
– |
✔ |
Kosten für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen |
– |
– |
✔ |
Kosten für Heimtransport und Versorgung von Haustieren7) |
– |
– |
✔ |
Besuchskosten bei Krankenhausaufenthalt über geplanten Rückreisetermin hinaus |
– |
– |
✔ |
Bei Tod im Ausland ist statt Rücküberführung auch Bestattung im Ausland möglich |
– |
25.000 € |
✔ |
Beitragsfreie Leistungen für Kinder (§ 4) |
|||
Vollwaisen-Rente bei Unfalltod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis 8.000 €8) |
– |
6.000 € |
✔ |
Kinderbetreuung/Haushaltshilfe bis 6 Monate wegen Unfall der Aufsichtsperson9) |
– |
100 Tage |
✔ |
Die Kinderbetreuung/Haushaltshilfe wird ab dem 1. Tag übernommen |
– |
30 €/Tag |
✔ |
Begleitung der Kinder z.B. zum Kindergarten oder Sportverein |
– |
– |
✔ |
60 € Rooming-in-Leistung pro Übernachtung (ohne Höchstdauer) |
– |
40 €/Nacht |
✔ |
Anstelle der Pauschale können auch tatsächliche Kosten abgerechnet werden |
– |
– |
✔ |
Kosten für Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes |
– |
40 €/Tag |
✔ |
Die Nachhilfekosten werden 6 Monate lang ohne Gesamtentschädigungsgrenze ersetzt |
– |
4.000 € |
✔ |
Beitragsfreie Hilfeleistungen (§ 4) |
|||
24-Stunden-Hilfe-Telefon |
– |
– |
✔ |
Beratung über Vorsorgemaßnahmen und ärztliche Versorgungsmöglichkeiten |
– |
– |
✔ |
Hilfe bei der Organisation von Such-, Bergungs- und Rettungseinsätzen |
– |
– |
✔ |
Organisation von Krankentransporten und Flugrückholungen |
– |
– |
✔ |
Organisation von Kindermädchen, Haushaltshilfen und Nachhilfeunterricht |
– |
– |
✔ |
Organisation des Heimtransports und der Versorgung von Haustieren |
– |
– |
✔ |
Organisation und Koordination der medizinischen Rehabilitation |
– |
– |
✔ |
Hilfe bei der berufliche Wiedereingliederung (Umschulung, Stellensuche, Bewerbung) |
– |
– |
✔ |
Pflegehilfe im Inland durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister |
– |
– |
✔ |
Vorsorgeversicherung (§ 5 Nr. 1) |
|||
Vorsorgeversicherung für zuvor unversicherten Partner für 3 Monate ab der Heirat |
– |
– |
✔ |
Ungeborene Kinder während der Schwangerschaft der versicherten Mutter |
– |
– |
✔ |
Neugeborene Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres |
✔ |
✔ |
✔ |
Adoptierte Kinder unter 14 Jahre für ein Jahr ab Rechtswirksamkeit der Adoption |
– |
✔ |
✔ |
Vorsorgeversicherungssumme 100.000 € für den Invaliditätsfall |
30.000 € |
✔ |
✔ |
Vorsorgeversicherungssumme 10.000 € für den Todesfall |
– |
✔ |
✔ |
Vorsorgeversicherungssumme 20 € Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld |
– |
✔ |
✔ |
Beitragsfreie Leistungen gelten auch im Rahmen der Vorsorgeversicherung |
✔ |
✔ |
✔ |
Bei Einschluss im Zeitraum der Vorsorgeversicherung Verzicht auf Gesundheitsprüfung |
✔ |
✔ |
✔ |
Beitragsbefreiung (§ 5 Nr. 2 und 3) |
|||
Beitragsbefreiung bis 3 Jahre bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers10) |
– |
1 Jahr |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt gleichzeitig für alle XXL-Privatsparten |
– |
– |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Tod des Versicherungsnehmers für Kinder bis zum 18. Lebensjahr |
✔ |
✔ |
✔ |
Beitragsbefreiung gilt gleichzeitig für den Partner |
– |
✔ |
✔ |
Beitragsbefreiung für Kinder und Partner auch bei Invalidität ab 50 % |
– |
– |
✔ |
Obliegenheiten (§ 6 bis § 8) |
|||
Keine Leistungsreduzierung bei versehentlicher Nichtanzeige von Berufswechseln |
– |
✔ |
✔ |
Berufswechsel muss nur auf ausdrückliche Anfrage des Versicherers mitgeteilt werden |
– |
– |
✔ |
Die Erfordernis der Unverzüglichkeit der Unfallmeldung ist gestrichen |
✔ |
✔ |
✔ |
Keine Leistungseinschränkung wegen verspätetem Arztbesuch |
✔ |
✔ |
✔ |
Die Operationspflicht ist gestrichen |
– |
teilweise |
✔ |
Übernahme Arztgebühren zur Begründung des Leistungsanspruches ohne Höchstsatz |
✔ |
✔ |
✔ |
Ersatz von Verdienstausfall bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zu 1.000 €11) |
– |
600 € |
✔ |
Die Anzeigefrist bei Unfalltod (Klausel 0728) ist gestrichen |
7 Tage |
7 Tage |
✔ |
Keine Leistungsbeschränkung bei Obliegenheitsverletzung durch grobe Fahrlässigkeit |
– |
Versehen |
✔ |
Sonstiges (§ 11 und § 12 der B162/B172/B182 sowie § 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
|||
Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
✔ |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B162, B172 und B182 gelten automatisch |
✔ |
✔ |
✔ |
1) Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, Echinokokkose, Fleckfieber, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Gelbfieber, Gürtelrose, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Mumps, Paratyphus, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Pocken, Röteln, Scharlach, Schlafkrankheit, spinale Kinderlähmung, Tollwut, Tuberkulose, Tularämie, Typhus, Windpocken und Wundstarrkrampf.
2) Versicherungsschutz besteht auch bei Infektion vor Vertragsbeginn. Der Ausbruch (= erstmalige ärztliche Feststellung) darf sich jedoch frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn ereignet haben (Wartezeit).
3) Bei Vereinbarung einer Invalidität mit Progression führen Invaliditätsgrade von mehr als 25 % zu einer überproportional ansteigenden Invaliditätsleistung. Anstatt die Krankheitsmitwirkung – wie üblich – vom Invaliditätsgrad abzuziehen und den Leistungsanspruch anschließend aus dem reduzierten Invaliditätsgrad zu errechnen, ist es vorteilhafter, zunächst die erhöhte Leistung festzustellen und dann erst die Krankheitsmitwirkung abzuziehen (Progressionsvorteil).
4) Waren zum Unfallzeitpunkt Partner und / oder Kinder der versicherten Person im Rahmen des Vertrages mitversichert verlängert sich die Rentengarantiezeit bis zum Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person, für die die Rente gezahlt wird, das 67. Lebensjahr vollendet hätte.
5) 1. – 10. Tag 100 %, 11. – 20. Tag 50 %, ab 21. Tag 25 % des versicherten Krankenhaus-Tagegeldsatzes.
6) Verbrennungen mindestens 2. Grades von mehr als 20 % der Körperoberfläche, Schädel-Hirn-Trauma mindestens 2. Grades, Sehkraftminderung auf beiden Augen um mehr als 60 %, Hand- / Fußamputation, Querschnittlähmung oder Kombination aus mindestens 2 der folgenden Verletzungen: Knochenbruch an Oberarm, Unterarm, Handwurzel, Oberschenkel, Knie, Unterschenkel, Fußwurzel, Wirbelkörper, Becken und / oder Organschaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Niere.
7) Die Unterbringung von Haustieren wird bis 2 Monate übernommen, sofern die versicherte Person aufgrund von Unfallverletzungen oder Unfalltod nicht zur Versorgung ihrer Haustiere in der Lage ist (auch wenn sich der Unfall nicht während einer Reise ereignete). Bei Krankenhausaufenthalten oder Pflegebedürftigkeit erhöht sich die Dauer auf 6 Monate.
8) 50-facher Jahresbruttobeitrag des jeweiligen Kindes.
9) XXL: auch wenn die versicherte Aufsichtsperson nicht Vater oder Mutter der im Haushalt lebenden Kinder ist, auch wenn die Kinder nicht mitversichert sind und
nicht nur bei Krankenhausaufenthalt oder Unfalltod.
10) Voraussetzung für die Beitragsbefreiung ist, dass die Arbeitslosigkeit frühestens 3 Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist und zu diesem Zeitpunkt das
58. Lebensjahr noch nicht vollendet war.
11) Für durch die InterRisk veranlasste ärztliche Untersuchungen zur Begutachtung der Unfallfolgen werden die Kosten einschließlich Verdienstausfall ersetzt. Wird bei Geschäftsführern, Selbständigen oder freiberuflich Tätigen der Verdienstausfall nicht konkret nachgewiesen, erstattet die InterRisk einen Jahresbruttobeitrag, maximal jedoch den angegebenen Höchstbetrag. XXL: Statt des Jahresbruttobeitrages werden 2 ‰ der Invaliditätsgrundsumme zugrunde gelegt, sofern dies günstiger ist.
Die L-, XL- und XXL-Bedingungen können frei mit der StandardTaxe, PlusTaxe oder MaxiTaxe kombiniert werden.
Für Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Tierärzte steht darüber hinaus die HeilberufeTaxe zur Verfügung.
Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit |
StandardTaxe (Kls. 0650) |
Plus- (Kls. 0651) |
Maxi- (Kls. 0652) |
Gliedmaßen: |
|||
Arm einschließlich Schulterhaupt- und Schultereckgelenk |
70 % |
80 % |
100 % |
Arm oberhalb des Ellenbogengelenks |
65 % |
80 % |
100 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks |
60 % |
80 % |
100 % |
Hand |
55 % |
75 % |
90 % |
Daumen |
20 % |
30 % |
45 % |
Zeigefinger |
10 % |
20 % |
30 % |
Anderer Finger |
5 % |
10 % |
20 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels |
70 % |
80 % |
100 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels |
60 % |
80 % |
100 % |
Bein bis unterhalb des Knies |
50 % |
80 % |
100 % |
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels |
45 % |
80 % |
100 % |
Fuß |
40 % |
60 % |
70 % |
Große Zehe |
5 % |
15 % |
20 % |
Andere Zehe |
2 % |
5 % |
10 % |
Sinnesorgane: |
|||
Auge |
50 % |
60 % |
70 % |
Gehör auf einem Ohr |
30 % |
45 % |
50 % |
Verbesserte Leistung bei beidseitigem Sehkraft- oder Gehörverlust (auch Teilverlust) |
nein |
ja |
ja |
Geruchssinn |
10 % |
20 % |
25 % |
Geschmackssinn |
5 % |
20 % |
25 % |
Stimme |
individuell |
100 % |
100 % |
Innere Organe: |
|||
Wahlrecht zwischen individueller Feststellung und nachstehenden festen Werten |
nein |
ja |
ja |
Niere |
– |
25 % |
30 % |
Beide Nieren |
– |
100 % |
100 % |
Falls eine Niere verloren war |
– |
100 % |
100 % |
Milz |
– |
10 % |
20 % |
Milz bei Kindern bis 13 Jahre |
– |
20 % |
20 % |
Gallenblase |
– |
10 % |
20 % |
Magen |
– |
20 % |
30 % |
Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm je |
– |
25 % |
30 % |
Ein Lungenflügel |
– |
50 % |
50 % |
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer ohne Höchstbetrag!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Mit einer privaten Unfall-Pflegerente der InterRisk können Sie für den unfallbedingten Ernstfall vorsorgen und Selbstbestimmtheit und bestmögliche Lebensqualität sichern!
Diagnose Oberschenkelhalsbruch – wie geht es weiter mit Rentner Rudi?
Ein falscher Tritt, der fatale Auswirkungen hat. Operation, Pflegedienst, Unfall-Pflegerente: in nächster Zeit wird Rudi einige Hilfe benötigen.
Erfahren Sie in diesem Kurzvideo, mit welchen Leistungen die InterRisk im Ernstfall an Ihrer Seite ist.
Dieses und weitere Erklärvideos rund um die Unfallversicherung der InterRisk finden Sie unter dem Reiter "Überblick".
Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, damit Sie im Fall der Fälle optimal abgesichert sind. Wählen Sie Ihre ganz persönlichen Leistungskomponenten aus:
Kernleistung einer Unfallversicherung ist die Zahlung eines Kapitalbetrages im Fall einer teilweisen oder dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung. Sie dient im Wesentlichen dazu, Einkommensminderungen oder -ausfälle abzudecken, so dass der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der versicherten Invaliditäts-Grundsumme. Durch Kombination der Invaliditäts-Grundsumme mit einer Progressionsstaffel kann sich die Leistung vervielfachen.
Zusammenwirken von Invaliditäts-Grundsumme, Invaliditäts-Taxe und Progressionsstaffel
Durch die Kombination der Invaliditäts-Grundsumme mit einer Progressionsstaffel steigt die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % überproportional an. Insgesamt stehen vier Progressionsstaffeln – 225 %, 350 %, 500 % und 1.000 % – in den Ausprägungen (Standard)Progression, PlusProgression und MaxiProgression zur Auswahl.
Beispiel:
Bei einer Invaliditäts-Grundssumme in Höhe von 100.000 Euro in Kombination mit der Progressionsstaffel 225 % bei einem Invaliditätsgrad von 100 % beträgt die Entschädigungsleistung 225.000 Euro.
Ausführliche Informationen zu den Verläufen der einzelnen Progressionsstaffeln finden Sie hier.
Wie hoch die Invaliditätsleistung sein wird, ist jedoch nicht nur von der Invaliditäts-Grundsumme und der gewählten Progressionsstaffel abhängig, sondern auch von der Wahl der Invaliditäts-/Gliedertaxe. Sie gibt Aufschluss darüber, wie Gliedmaßen und Organe bei völligem Verlust oder völliger Funktionseinschränkung bewertet werden. Die InterRisk bietet mit den Invaliditätstaxen „Standard“, „Plus“ und „Maxi“ drei individuelle Modelle an. Zusätzlich gibt es eine spezielle Invaliditätstaxe für Ärzte und Heilberufe. Je nachdem, ob der Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit beispielsweise einer Hand mit 55 % (Standard), 75 % (Plus) oder gar 90 % (Maxi) taxiert wird, fällt die zu erwartende Entschädigungsleistung unterschiedlich hoch aus.
Wie Invaliditäts-Grundsumme, Invaliditäts-Taxe und Progressionsstaffel im Detail zusammenwirken, können Sie mit dem Leistungsnavigator der InterRisk selbst nachprüfen.
Alternativ zum einmaligen Kapitalbetrag bietet die InterRisk auch die Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente an – eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich. Dazu haben wir mit der Basis-Progression eine spezielle Progressionsstaffel entwickelt, die nur in Verbindung mit einer Unfall-Rente ausgewählt werden kann.
Mit dem Kapitalbetrag können einmalige und kostenintensive Maßnahmen, beispielsweise der Umbau von Haus oder Wohnung, finanziert werden, während die monatliche Unfall-Rente die laufende Kosten und den Lebensunterhalt abdeckt.
Informationen zur Basis-Progression finden Sie hier.
Ausführliche Informationen finden Sie hier unter Unfall-Pflegerente.
Wer seine Familie für den Fall eines plötzlichen Unfalltodes bestmöglich versorgt wissen möchte, kann eine Todesfall-Leistung bis zu 300.000 Euro in seinen Unfallschutz einbinden.
Krankenhaus-Tagegeld
Je nach Schwere einer Unfallverletzung erfolgt nach medizinischer Erstversorgung eine Weiterbehandlung im Krankenhaus oder in einer Spezialklinik. Für jeden Tag, den die verletzte Person aufgrund ihres Unfalles im Krankenhaus verbringt, wird das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld gezahlt – und zwar ab dem Tag der Einlieferung. Der Betrag kann frei genutzt werden, beispielsweise für die Übernahme der Zusatzkosten für Ein- oder Zweibettunterbringung oder die Chefarztbehandlung. Auch Fahrtkosten von Familienmitgliedern für Klinikbesuche oder die Kosten für Kinderbetreuung während des Krankenhausaufenthaltes können damit bezahlt werden.
Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld
Genesungsgeld wird nach der Entlassung aus dem Krankhaus gezahlt – und zwar für die gleiche Dauer wie bereits Krankenhaus-Tagegeld bezogen wurde.
Maxi-Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld
In dieser Variante sind noch mehr Leistungen enthalten: Bei einer unfallbedingten Operation zahlen wir z.B. das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld für mindestens 7 Tage - und zwar auch, wenn die Behandlung ambulant durchgeführt wurde. Aber auch ohne Operation und ohne Krankenhausaufenthalt zahlen wir das Krankenhaustage-/ Genesungsgeld für mindestens 3 Tage, wenn die versicherte Person einen unfallbedingten Knochenbruch, Bänder- oder Sehnenriss erlitten hat.
So unterschiedlich dauerhafte körperliche und/oder geistige Einschränkungen von Unfallopfern sein können, so unterschiedlich kann auch der Zeitraum bis zur endgültigen Feststellung des Invaliditätsgrades sein – aber die allgemeinen Kosten laufen in voller Höhe weiter. In solchen Fällen hilft eine Übergangsleistung, denn sie wird bereits bei einer mindestens 6 Monate anhaltenden Beeinträchtigung gezahlt.
Der Leistungsnavigator hilft Ihnen dabei, das Zusammenwirken von Invaliditätstaxen und Progressionsstaffeln anhand des menschlichen Körpers zu erkunden. Einfach Geburtsjahr, Invaliditäts-Grundsumme, Progressionsstaffel, Beruf und Konzept auswählen – und los geht's.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Unfallversicherung der InterRisk finden Sie hier:
In Kombination mit anderen Versicherungen der InterRisk bietet die InterRisk einen spartenübergreifenden Deckungsrabatt
bis 15 %.
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2020 und jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten.
Hausratversicherung
Haushalt-Glasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 bzw. WT2021 abgeschlossene Sparten pro versichertem Ort (Risikoort):
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch.
Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
Der Mindest-Jahresbruttobeitrag beträgt 29,75 Euro wenn eine einzelne Person versichert wird und 59,50 Euro ab zwei Personen.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgendeRabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Der Versicherungsnehmer hat das einseitige Recht, seinen Vertrag (auch innerhalb des ersten Versicherungsjahres) täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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