Gebäudehaftpflichtversicherung

Ge­bäu­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung­en
Haf­tungs­schutz rund um das Ge­bäu­de

"Eigentum verpflichtet" - das ist allgemein bekannt. Gerade aus dem Besitz von Immobilien oder auch in der Rolle als Bauherr ergeben sich umfangreiche Haftungsrisiken. Mit der richtigen Gebäudehaftpflichtversicherung der InterRisk schützen Sie sich als Besitzer einer Immobilie vor Ersatzansprüchen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die 3 leistungsstarken Haftpflichtversicherungen rund um das Gebäude:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
 
 
 
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Bauherrenhaftpflicht
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Optimaler Schutz für Eigentümer

Als Haus- und Grundstückseigentümer unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht, zu der z. B. die ausreichende Beleuchtung des Grundstücks oder die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen zählt. Kommt ein Hausbesitzer seiner Pflicht nicht oder nur ungenügend nach, haftet er für mögliche Schäden Dritter. Selbst wenn Sie Pflichten, wie z. B. den Winterdienst auf den Mieter übertragen, sind Sie trotzdem weiterhin haftbar. 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher unverzichtbar für:

  • Eigentümer von Häusern, Wohnungen, unbebauten Grundstücken und gewerblich genutzten Immobilien
  • Eigentümergemeinschaften

Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Haus- und Grundstücks-Eigentümer umfassend abgesichert:

  • Hohe Deckungssummen von wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. €
  • Klärung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Finanzielle Wiedergutmachung, wenn sich Personen auf dem Grundstück verletzen
  • Mitversicherung von Photovoltaikanlagen
  • Absicherung von Eigentümergemeinschaften, Privat- und juristischen Personen möglich
  • Mitversicherung von Gewässerschäden durch häusliche Abwässer, eine privat genutzte Abwassergrube oder einen Heizöltank bis 5.000 l Fassungsvermögen. Bei einem höheren Bedarf kann der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht sinnvoll sein.

Wer ist beitragsfrei mitversichert?

Familienangehörige oder Nachbarn, die sich z. B. während des Urlaubs um das Haus kümmern, oder Personen, die vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit Grundstücksaufgaben (z. B. Verwaltung oder Reinigung) beauftragt sind.

Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung der InterRisk (wählbar bis zur max. Deckungssumme von 50. Mio. €) schließt die wichtigen Gebäudehaftpflichtversicherungen wie z. B. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung teilweise in den Versicherungsschutz ein. Mit dem ausgezeichneten XXL-Konzept sind so Privatpersonen wie z. B. Eigentümer von Wohnungen, eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus (sofern mindestens eine Wohnung selbst genutzt wird) umfassend vor vielen Risiken geschützt.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Konzept

XXL (B64)

1) Photovoltaikanlage oder Anlage auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder sonstige Wärmepumpenanlage

2) ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum einschließlich Vermögensfolgeschäden, soweit sich diese nicht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirates der Eigentümergemeinschaft in deren Eigenschaft als Verwaltungsbeirat richten

3) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen

4) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewußtes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Absicherung von Tankanlagen

Ob im vermieteten Mehrfamilienhaus oder im gewerblichen Bereich: Als Besitzer von Öltanks sollten Sie keinesfalls auf eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Tankanlagen verzichten. Bereits 1 Liter Heizöl reicht aus, um 1 Million Liter Wasser zu verseuchen und im Schadenfall können öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Sie als Eigentümer zukommen. Das kann sehr schnell mit hohen Kosten verbunden sein.

Laut WHG haftet jeder Tankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe. Sickern beispielsweise gewässerschädliche Stoffe in Folge eines undichten Tanks in das Erdreich, so können die Kosten, die durch das Abtragen der verschmutzten Erde, die Entnahme von Bodenproben, Gutachten sowie den Abtransport und die Entsorgung der Erde entstehen, schnell bis in die Hunderttausende reichen.

Mit der Gewässerschadenhaftpflicht sind Inhaber von Tankanlagen umfassend abgesichert:

  • Deckungssummen bis 10 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Schutz vor dem finanziellen Risiko durch Umweltschäden
  • Übernahme von Rettungs- und außergerichtlichen Gutachterkosten
  • Erstattung von Eigenschäden, auch ohne Gewässerschaden
  • Einseitiges, tägliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer

Wer ist beitragsfrei mitversichert?

Personen, die vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit Grundstücksaufgaben (z. B. Verwaltung oder Reinigung) beauftragt sind.

Tipp: Die Privathaftpflichtversicherung der InterRisk (wählbar bis zur max. Deckungssumme von 50. Mio. €) schließt die wichtigen Gebäudehaftpflichtversicherungen wie z. B. die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung teilweise in den Versicherungsschutz ein. Mit dem ausgezeichneten XXL-Konzept sind so Privatpersonen wie z. B. Eigentümer von Wohnungen, eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus (sofern mindestens eine Wohnung selbst genutzt wird) umfassend vor vielen Risiken geschützt.

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Gewässerschadenhaftpflicht-Konzept

XXL (B65)

1) ausgeschlossen bleiben Schäden an den Anlagen selbst

2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Angehörigen, an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen und vertraglich verwahrten Sachen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Für einen sicheren Start in die eigenen 4 Wände

Als Bauherr führen Sie Regie und begleiten die Entstehung Ihres persönlichen Wohntraums bereits ab dem ersten Spatenstich. Dabei unterliegt ein Bauherr zahlreichen Pflichten und muss dafür Sorge tragen, dass niemand auf dem Bau zu Schaden kommt. Wer noch nie einen Neu- oder Umbau geleitet hat, unterschätzt schnell die zahlreichen Gefahrenquellen, die auf einer Baustelle lauern:

  • Material fällt vom Dach und beschädigt parkende Autos
  • Spielende Kinder übersehen eine Baugrube und verletzten sich beim Sturz
  • Fußgänger stolpern im Baustellenbereich

Solche Vorfälle können mit hohen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem verantwortlichen Bauherrn enden, denn dieser haftet für Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe.

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der InterRisk sind Bauherren umfassend abgesichert:

  • Deckungssummen bis 10 Mio. €
  • Gesetzliche Haftpflicht der eingesetzten Bauhelfer ist mitversichert
  • Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren sowie elektrischen Frei- und Oberleitungen sind mitversichert

Im Schadenfall prüft die InterRisk für Sie, ob und in welcher Höhe Sie als Bauherr ggf. zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Ist der Anspruch berechtigt, sorgt die InterRisk für die finanzielle Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme. Ist der Schadenersatzanspruch gegen Sie ungerechtfertigt, wehrt die InterRisk diesen - wenn erforderlich - auch gerichtlich ab.

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Bauherrenhaftpflicht-Konzept

XXL (B63)

1) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen

2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Alle wichtigen Detailinformationen zu den Gebäudehaftpflichtversicherungen der InterRisk finden Sie hier:

Rabattmöglichkeiten

Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von

5 % bei 2 Deckungen,
10 % bei 3 Deckungen,
15 % bei mehr als 3 Deckungen.

Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:

Wohngebäudeversicherung,
Glaspauschalversicherung,
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

sowie folgende nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossene Sparten

Hausratversicherung,
Haushaltglasversicherung,
Privathaftpflichtversicherung,
Tierhalterhaftpflichtversicherung

und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020. Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. gleicher Versicherungsnehmer, gleicher Ablauf, gleiche Zahlweise. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.

Selbstbehalt-Nachlässe (Obligatorischer Selbstbehalt)

Selbstbehalt pro Schadenfall SB 150 € SB 300 € SB 500 €
Nachlass für Wohngebäudeversicherung 10 % 20 % 30 %

Zahlungsweise

Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.

Mindest-Bruttorate:

4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.

Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten

Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.

Ausnahme

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauftermin. Dauern die Bauarbeiten zu diesem Termin noch an, verlängert sich der Ablauf bei einer weniger als zweijährigen Vertragsdauer automatisch auf bis zu zwei
Jahre ab Vertragsbeginn.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Informationsblätter

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Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen weitere Versicherungen für Ihr Gebäude und Ihren Hausrat an:

Wohngebäudeversicherung

Der Kauf oder Bau eines Gebäudes ist oftmals eine Entscheidung fürs Leben und sollte daher umfassend vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt werden. Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funkitonsfähigen Eigenheim machen.

Zur Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Ein Diebstahl, Wohnungsbrand oder Wasserschaden stellt nicht nur die eigenen 4-Wände einmal auf den Kopf, sondern sorgt auch für großen materiellen Schaden. Die Hausratversicherung der InterRisk bietet schnelle finanzielle Unterstützung, wenn Ihr Hab und Gut entwendet oder zerstört wird. Das mehrfach ausgezeichnete XXL-Konzept beinhaltet zudem umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen.

Zur Hausratversicherung

Die InterRisk empfiehlt Ihnen als Ergänzung zur Bauherrenhaftpflichtversicherung folgende Produkte:

Bauleistungsversicherung

Einen reibungslosen Ablauf während der gesamten Bauphase wünschen sich alle Beteiligten, aber die Realität sieht meistens anders aus: Schäden durch den Diebstahl von Materialien, Blitzschlag oder auch Fahrlässigkeit der Mitarbeiter eines Handwerkers oder Subunternehmers kommen häufiger vor, als man im Vorfeld denkt.

Zur Bauleistungsversicherung

Feuerrohbauversicherung

Im Zuge des Klimawandels treten Stürme mit Blitz und Donner nicht nur häufiger auf, sie nehmen auch an Kraft und Dauer zu. Kommt es auf Ihrem Neubauprojekt plötzlich zum Bitzeinschlag, greift Ihre Feuerrohbauversicherung. Die entstandenen Schäden werden dann schnellstmöglich erstattet. Zusätzlich versichert sind z. B. auch alle Schäden durch Brand (auch Brandstiftung), Explosion oder Implosion.

Zur Feuerrohbauversicherung

Bauhelferunfallversicherung

Die Bauhelferunfallversicherung der InterRisk schützt alle auf Ihrer Baustelle tätigen Personen (nicht gewerblich), wenn sich dort ein Unfall ereignet. Egal, wie viele helfende Hände für Sie da sind - mit dem Einmalbetrag sind alle während der Bauarbeiten abgesichert.

Zur Bauhelferunfallversicherung

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