Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen unbegrenzt für Schäden, die Sie anderen zufügen. So kann selbst ein vermeintlich "kleines Missgeschick" den privaten Ruin bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung der InterRisk dient dazu, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu befriedigen. Welchen Umfang der Versicherungsschutz haben soll, können Sie über die Höhe Ihrer Deckungssumme und des Leistungskonzeptes wählen.
Die private Haftpflichtversicherung der InterRisk schützt Sie und Ihre Familie vor Leistungsansprüchen Dritter. Denn Haftpflichtschäden passieren schnell und oft nur aus einer kleinen Unachtsamkeit heraus. Und wer kennt sie nicht die "kleinen Missgeschicke“, die uns im Alltag begegnen und jedem passieren können. Besonders hoch wird das persönliche Haftungsrisiko vor allem dann, wenn Menschen zu Schaden kommen. Schützen Sie sich daher umfassend vor den finanziellen Auswirkungen. Denn es geht um Ihr Privatvermögen, mit dem Sie im Schadenfall komplett haften müssen.
Je nachdem für welches der drei Konzepte (L-, XL- oder XXL) Sie sich entscheiden, sind viele Personen automatisch beitragsfrei mitversichert.
*gilt nicht für die Deckungskonzepte der Single-PHV
Sie können auf den Versicherungsschutz der InterRisk auch dann zählen, wenn Sie während Ihrer Freizeit verschiedenen Beschäftigungen nachgehen, wie z. B. der Tätigkeit als Babysitter, Tageseltern (auch entgeltlich) oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.
Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.
Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.
Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
Privathaftpflicht-Konzepte |
L (B662) |
XL (B672) |
XXL (B682) |
Deckungssummen (§ 1 Nr. 1 und 2) |
|||
Deckungssumme wahlweise 3, 5, 10, 25 oder 50 Mio. € (pro Einzelperson 15 Mio. €) |
✔ |
✔ |
✔ |
Mitversicherte Personen (§ 2) |
|||
Ehegatte/Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft1) |
✔ |
✔ |
✔ |
In eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner und dessen Kinder1) |
✔ |
✔ |
✔ |
Kinder während Lehre / Studium (auch anschließende weitere Lehren/Studien) |
✔ |
✔ |
✔ |
Kinder während der Ableistung von Freiwilligendienst2) |
✔ |
✔ |
✔ |
Kinder während Wartezeiten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz |
✔ |
✔ |
✔ |
Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildungsende für maximal 18 Monate |
6 Monate |
✔ |
✔ |
Geistig behinderte Kinder, solange sie im Haushalt leben |
✔ |
✔ |
✔ |
Behinderte Kinder, solange die Eltern zu deren Betreuer bestellt sind |
– |
✔ |
✔ |
Behinderte Kinder, unabhängig von einer Betreuungsbestellung |
– |
– |
✔ |
Pflegebedürftige Kinder, solange eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt |
– |
– |
✔ |
Kinder, solange sie im Haushalt leben |
– |
✔ |
✔ |
Verheiratete Kinder und deren Ehegatten1), solange sie im Haushalt leben |
– |
– |
✔ |
Enkelkinder, sofern deren Elternteil ebenfalls mitversichert ist1), 3) |
– |
– |
✔ |
Alleinstehende Personen, solange sie im Haushalt leben1) |
– |
✔ |
✔ |
Sonstige Personen, solange sie im Haushalt leben1) |
– |
– |
✔ |
Eltern und Großeltern, auch wenn sie in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung leben1) |
– |
– |
✔ |
Vorübergehend eingegliederte Personen (z.B. Au-pair, Austauschschüler)1) |
– |
✔ |
✔ |
Minderjährige Übernachtungsgäste (z.B. Enkelkinder auf Besuch)1) |
– |
✔ |
✔ |
Im Haushalt beschäftigte, Haus und Garten betreuende, Streudienst versehende Personen |
✔ |
✔ |
✔ |
Die Kinder oder Pflegebedürftige im Haushalt versorgende Personen |
– |
– |
✔ |
Den Versicherten in Notfällen helfende Personen |
– |
– |
✔ |
Ansprüche Dritter aus Schäden der Versicherten untereinander (z.B. Regressansprüche) |
✔ |
✔ |
✔ |
Unmittelbare Ansprüche aller Versicherten untereinander bei Personenschäden |
– |
– |
✔ |
Vorsorgeversicherung bei Ausscheiden Mitversicherter für 12 Monate |
6 bis 12 |
6 bis 12 |
✔ |
Mitversicherte Tätigkeiten (§ 4) |
|||
Tätigkeit als Tageseltern (auch entgeltlich) ohne Begrenzung der Kinderzahl |
✔ |
✔ |
✔ |
Haftpflicht der betreuten Kinder untereinander sowie gegenüber Dritten |
✔ |
✔ |
✔ |
Tätigkeit als Babysitter |
✔ |
✔ |
✔ |
Nachfolgende selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 18.000 € Jahresumsatz |
– |
12.000 € |
✔ |
– Botendienste, Markt- / Meinungsforschung, Textverarbeitung, Warenhandel |
– |
✔ |
✔ |
– Handarbeiten, Kunst / -handwerk, Schönheitspflege, Tierbetreuung, Unterrichtserteilung |
– |
– |
✔ |
– Sonstige Tätigkeiten4) |
– |
– |
✔ |
Teilnahme an Betriebspraktika oder fachpraktischem Unterricht |
✔ |
✔ |
✔ |
Ausübung von Ferienjobs |
✔ |
✔ |
✔ |
– auch während Work & Travel-Aufenthalten von maximal 12 Monaten |
– |
✔ |
✔ |
Den Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden |
– |
✔ |
✔ |
Dem Arbeitgeber zugefügte Sachschäden bis 10.000 € |
– |
✔ |
✔ |
Arbeitgeber im privaten Lebensbereich (z.B. Haushalt) beschäftiger Personen |
✔ |
✔ |
✔ |
Ehrenamtliche Tätigkeit |
✔ |
✔ |
✔ |
Tätigkeit als gerichtlich bestellter, nicht beruflicher Betreuer / Vormund |
– |
– |
✔ |
Mitversicherung der Haftpflicht der betreuten Person |
– |
– |
✔ |
Benachteiligungen, insbesondere nach dem AGG, bei versicherter Tätigkeit |
✔ |
✔ |
✔ |
Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeuge (§ 5) |
|||
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher) und Stapler bis 20 km/h |
✔ |
✔ |
✔ |
Sonstige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h |
✔ |
✔ |
✔ |
Auf nicht öffentlichen Wegen verkehrende Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit |
✔ |
✔ |
✔ |
Alle nicht versicherungspflichtigen Kfz und Kfz-Anhänger |
✔ |
✔ |
✔ |
Nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder bis 25 km/h und 250 Watt Nutzleistung |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungspflichtige Elektrofahrräder5) |
– |
– |
✔ |
Versicherungspflichtige Golfwagen, Kinderfahrzeuge und Krankenfahrstühle5) |
– |
bis 20 km/h |
✔ |
Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren und Treibsätze (z.B. Paddelboot, Surfbrett) |
✔ |
✔ |
✔ |
Eigene und fremde Windsurfbretter, Kitesurf-Boards und -Drachen |
✔ |
✔ |
✔ |
Eigene Segelboote bis 25 qm Segelfläche |
– |
15 qm |
✔ |
Fremde Segelboote mit Motoren über 15 PS / 11 kW bis 25 qm Segelfläche |
– |
15 qm |
✔ |
Fremde Segelboote ohne oder mit Motoren bis 15 PS / 11 kW |
✔ |
✔ |
✔ |
Wassersportfahrzeuge mit Motoren bis 15 PS / 11 kW Nutzleistung |
fremde |
✔ |
✔ |
Sonstige Wasserfahrzeuge mit Motoren bis 15 PS / 11 kW Nutzleistung |
– |
✔ |
✔ |
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren bis 80 PS / 59 kW Nutzleistung |
– |
– |
✔ |
Gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit Motoren ohne Begrenzung6) |
✔ |
✔ |
✔ |
Ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge |
✔ |
✔ |
✔ |
Nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungspflichtige Flugmodelle ohne Motoren und Treibsätze bis 20 kg Startmasse |
5 kg |
✔ |
✔ |
Versicherungspflichtige Flugmodelle mit Motoren oder Treibsätzen bis 5 kg Startmasse7) |
250 g |
250 g |
✔ |
Versicherungspflichtige unbemannte Ballone und Drachen bis 20 kg Gesamtmasse |
5 kg |
✔ |
✔ |
Versicherungspflichtige Kitesportdrachen bis 20 kg einschließlich der |
5 kg |
✔ |
✔ |
Im europäischen Ausland8) gemietete oder geliehene Kfz9) („Mallorca-Deckung“) |
– |
– |
✔ |
Schäden Dritter beim Be- oder Entladen von Kfz bzw. Kfz-Anhängern |
– |
– |
✔ |
Schäden Dritter bei manuellen Reinigungs- und Pflegearbeiten an Kfz bzw. Kfz-Anhängern |
– |
– |
✔ |
Sachschäden Dritter beim Öffnen einer Kfz-Tür durch einen Beifahrer |
– |
– |
✔ |
SFR-Ausgleich in Kfz-Haftpflicht bis 5 Jahre bei Unfall mit geliehenem oder gemietetem Kfz9) |
– |
– |
✔ |
SFR-Ausgleich in Kfz-Haftpflicht bis 5 Jahre bei Unfall mit vom Arbeitgeber überlassenem Kfz9) |
– |
– |
✔ |
SB-Ausgleich in Kfz-Vollkasko bei Unfall mit geliehenem oder gemietetem Kfz9) |
– |
– |
✔ |
SB-Ausgleich in Kfz-Vollkasko bei Unfall mit vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltem Kfz9) |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Falschbetankung an gemieteten oder vom Arbeitgeber überlassenen Kfz9) |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Falschbetankung an geliehenen Kfz9) bis 3.000 € |
– |
– |
✔ |
Kein Ausschluss des Besitzes von Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen10) |
✔ |
✔ |
✔ |
Tiere (§ 6) |
|||
Private Haltung von Tieren (ausgenommen Hunde, Reit-/Zugtiere und wilde Tiere) |
✔ |
✔ |
✔ |
Haltung von Assistenzhunden (z.B. Signal- und Behindertenbegleithunde) |
✔ |
✔ |
|
Haltung von Nutztieren (z.B. Rinder) zu eigenwirtschaftlichen Zwecken |
✔ |
✔ |
✔ |
Erlaubte private Haltung von wilden Tieren im Haushalt (z.B. Schlangen) |
– |
– |
✔ |
Kosten für das Wiedereinfangen der wilden Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren |
– |
– |
✔ |
Hüten von fremden Hunden und anderen Tieren |
✔ |
✔ |
✔ |
Reiten fremder Tiere sowie Fahren fremder Fuhrwerke |
✔ |
✔ |
✔ |
Immobilienbesitz (§ 7 Nr. 1 und Nr. 4 bis 7) |
|||
Inhaber von selbstbewohnten Wohnungen und eines Einfamilienhauses in Europa8) |
im Inland |
✔ |
✔ |
Inhaber von bis zu 10 nicht selbstbewohnten Wohnungen |
– |
max. 3 |
✔ |
Zweifamilienhaus, sofern mindestens eine Wohnung selbstbewohnt wird |
– |
✔ |
✔ |
Mehrfamilienhaus, sofern mindestens eine Wohnung selbstbewohnt wird |
– |
– |
✔ |
Wochenend-/Ferienhaus, fest installierter Wohnwagen, Schrebergartenhütte in Europa8) |
im Inland |
✔ |
✔ |
Zu den o.g. Immobilien gehörende Garagen, Stellplätze, Gärten, Pools und Teiche |
✔ |
✔ |
✔ |
Inhaber von bis zu 10 separaten Garagen und Stellplätzen |
– |
– |
✔ |
Inhaber unbebauter Grundstücke bis 10.000 qm |
– |
2.000 qm |
✔ |
Miteigentümer zu den Immobilien gehörender Gemeinschaftsanlagen (z.B. Garagenhöfe) |
✔ |
✔ |
✔ |
Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums |
✔ |
✔ |
✔ |
Regressverzicht gegenüber Familienangehörigen als Miteigentümer der Immobilien |
– |
– |
✔ |
Regenerative Energieversorgung, Vermietung, Verpachtung (§ 7 Nr. 2) |
|||
Ausdrückliche Mitversicherung von Anlagen der regenerativen Energieversorgung11) |
– |
✔ |
✔ |
Auch die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist ausdrücklich versichert |
– |
✔ |
✔ |
Vermietung einzelner Räume zu Wohnzwecken |
✔ |
✔ |
✔ |
Vermietung von Fremdenzimmern |
– |
8 Betten |
✔ |
Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus |
✔ |
✔ |
✔ |
Vermietung von bis zu 2 Wohneinheiten12) im mitbewohntem Mehrfamilienhaus |
– |
– |
✔ |
Vermietung von bis zu 10 Eigentumswohnungen einschließlich Ferienwohnungen |
– |
max. 3 |
✔ |
Vermietung des Einfamilienhauses |
– |
– |
✔ |
Vermietung des Wochenend- oder Ferienhauses |
– |
– |
✔ |
Vermietung des festinstallierten Wohnwagens |
– |
– |
✔ |
Vermietung einzelner Räume auch zu gewerblichen Zwecken |
– |
– |
✔ |
separate Vermietung der Garagen und Stellplätze |
max. 1 |
max. 3 |
✔ |
Verpachtung des Schrebergartens |
– |
– |
✔ |
Verpachtung der unbebauten Grundstücke |
– |
– |
✔ |
Versichert ist auch die Verpachtung zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken |
– |
– |
✔ |
Benachteiligungen, insbesondere nach dem AGG, bei versicherter Vermietung/Verpachtung |
✔ |
✔ |
✔ |
Bauarbeiten (§ 7 Nr. 3) |
|||
Bauherr der o.g. Immobilien ohne Begrenzung der Bausumme |
100.000 € |
100.000 € |
✔ |
Bauen in eigener Regie bis 100.000 € Bausumme unter Einschluss der Bauhelfer |
✔ |
✔ |
✔ |
Mitversicherung von Grundstückssenkungen und Erdrutschungen13) |
✔ |
✔ |
✔ |
Gebrauch von Kränen, Winden oder sonstigen Be- und Entladevorrichtungen |
– |
✔ |
✔ |
Besondere Umweltrisiken (§ 8) |
|||
Gewässerschäden (ausgenommen Anlagenrisiko) |
✔ |
✔ |
✔ |
Betreiber von Behältnissen (z.B. Benzinkanister) bis je 100 l/kg Fassungsvermögen |
50 l / kg |
✔ |
✔ |
Keine Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens von Einzelbehältern (Kleingebinden) |
✔ |
✔ |
✔ |
Betreiber von Heizöltanks14) ohne Begrenzung des Fassungsvermögens |
– |
5.000 l |
✔ |
Betreiber von Flüssiggastanks14) ohne Begrenzung des Fassungsvermögens |
– |
✔ |
✔ |
Betreiber einer privaten Abwassergrube für häusliche Abwässer ohne Gewässereinleitung |
– |
✔ |
✔ |
Eigenschäden an unbeweglichen Sachen durch gewässerschädliche Stoffe |
– |
✔ |
✔ |
Rettungskosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
✔ |
✔ |
✔ |
Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
✔ |
✔ |
✔ |
Auslandsschäden (§ 9 L / XL) |
|||
Schäden durch versicherte Handlungen/Risiken innerhalb Europas8) |
im Inland |
✔ |
✔ |
Schäden bei unbegrenzten Auslandsaufenthalten innerhalb Europas8) |
1 Jahr |
✔ |
✔ |
Schäden bei unbegrenzten Auslandsaufenthalten außerhalb Europas8) |
1 Jahr |
3 Jahre |
✔ |
Keine Übertragung des Umrechnungskursrisikos auf den Kunden |
✔ |
✔ |
✔ |
Gänzlicher Verzicht auf Ausschlussbestimmung für Auslandsschäden |
– |
– |
✔ |
Übertragung elektronischer Daten (§ 10 L / XL) |
|||
Schäden aus Übermittlung, Bereitstellung und Austausch elektronischer Daten |
300.000 € |
✔ |
✔ |
Keine Pflicht für dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen |
✔ |
✔ |
✔ |
Versichert sind auch außerhalb europäischer Staaten geltend gemachte Ansprüche |
– |
– |
✔ |
Gänzlicher Verzicht auf Ausschlussbestimmung für Schäden aus Datenübertragung |
– |
– |
✔ |
Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen |
|||
Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (z.B. Wohnräume) |
300.000 € |
✔ |
✔ |
Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Grundstücken |
– |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen |
– |
– |
✔ |
Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften |
– |
10.000 € |
✔ |
Schäden an sonstigen gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen |
– |
10.000 € |
✔ |
Keine Begrenzung der Überlassungsdauer |
– |
3 Monate |
✔ |
Kein Ausschluss von Anhängern, Fahrrädern, Sportgeräten und Folgeschäden |
– |
– |
✔ |
Abhandenkommen (§ 12 XL, § 10 XXL) |
|||
Abhandenkommen von Schlüsseln, Code-Karten und anderen Schlüsselarten |
– |
30.000 € |
✔ |
Versichert sind private, berufliche, dienstliche, (ehren-)amtliche und Vereinsschlüssel |
– |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Tresor-, Möbel- sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen |
– |
– |
✔ |
Abhandenkommen sonstiger fremder Sachen |
– |
– |
✔ |
Vermögensschäden (§ 12 L, § 13 XL, § 11 XXL) |
|||
Mitversicherung von reinen Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme |
100.000 € |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Schäden durch ständige Emmisionen (Geräusche etc.) |
– |
– |
✔ |
Leistungen trotz Haftungsbeschränkungen (§ 14 XL, § 12 XXL) |
|||
Schäden durch Deliktunfähige |
– |
10.000 € |
✔ |
Versicherungsschutz bei Deliktunfähigkeit aufgrund des Alters |
– |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz auch bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (z.B. Demenz) |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen für Dritte |
– |
10.000 € |
✔ |
Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust (z.B. bei Beraubung des Versicherten) |
– |
– |
✔ |
Entschädigung höchstens 1 Jahr alter Sachen bis zum Neuwert, max. jedoch 5.000 € |
– |
– |
✔ |
Sonstiges (§ 15 XL, § 13, § 17 und § 18 XXL) |
|||
Kautionsstellung weltweit bis 250.000 € |
– |
100.000 € |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Anzeigepflicht |
– |
– |
✔ |
Grob fahrlässige Falscherfüllung von Anzeigepflichten |
– |
– |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
– |
– |
✔ |
Ausfalldeckung (§ 13 L, § 16 XL, § 14 und § 15 XXL) |
|||
Ausfalldeckung für durch zahlungsunfähige Personen erlittene Eigenschäden |
✔ |
✔ |
✔ |
Kein Selbstbehalt |
✔ |
✔ |
✔ |
Gilt auch für Schäden durch private Tierhalter (auch von Kampfhunden) |
✔ |
✔ |
✔ |
Gilt auch für Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge |
– |
– |
✔ |
Gilt auch für Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Schädigers |
– |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von Schäden an Fahrzeugen, Immobilien, Tieren, beruflichen Sachen |
– |
✔ |
✔ |
Kein Ausschluss von reinen Vermögensschäden |
– |
✔ |
✔ |
Geltungsbereich der Ausfalldeckung umfasst EU, EFTA und europäische Zwergstaaten |
✔ |
✔ |
✔ |
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung ohne Entschädigungsgrenze |
– |
– |
✔ |
Gewaltopferhilfe (§ 16 XXL) |
|||
Gewaltopferhilfe bis 50.000 € |
– |
– |
✔ |
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 und § 4 der B62) |
|||
Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme |
✔ |
✔ |
✔ |
Vorsorgeversicherung auch für versicherungspflichtige Hunde |
✔ |
✔ |
✔ |
Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
✔ |
✔ |
✔ |
Streichung diverser allgemeiner Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen15) |
✔ |
✔ |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
|||
Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
✔ |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B62, B662, B672 und B682 gelten automatisch |
✔ |
✔ |
✔ |
1) gilt nicht für die Deckungskonzepte der Single-PHV
2) z.B. freiwilliger Wehrdienst, freiwilliges soziales / ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, europäischer, internationaler und entwicklungspolitischer Freiwilligendienst
3) auch, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben
4) mit Ausnahme von handwerklichen, medizinischen / heilenden und planenden / bauleitenden Tätigkeiten
5) sofern für das Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und die Überschreitung der für die Versicherungspflicht maßgeblichen Geschwindigkeitsgrenze nicht bewusst war oder das Fahrzeug nur ausnahmensweise auf öffentlichen Wegen und Plätzen genutzt oder davon ausgegangen wurde, dass der Fahrzeughalter die erforderliche Versicherung abgeschlossen habe
6) sofern für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
7) auch Multicopter (Drohnen), sofern diese nur zu Zwecken des Sports oder der Freitzeitgestaltung genutzt werden
8) Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA sowie die europäischen Zwergstaaten
9) Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht
10) ausgeschlossen ist lediglich die Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Fahrer (entsprechend dem Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung)
11) Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch regenerative Energien (z.B. Photovoltaik-, Windkraft-, Solarthermie- oder Geothermieanlage) oder durch Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk)
12) oder bis einem Bruttojahresmietwert von 30.000 €
13) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen
14) zur Versorgung des selbstbewohnten Hauses und der selbstbewohnten Wohnungen
15) Streichung von allgemeinen Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen, wegen Schäden an Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, wegen Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen, wegen Schäden durch ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung, wegen Asbest-, Gentechnik- und Strahlenschäden, wegen Sachschäden durch Grundstückssenkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen, sowie wegen Schäden aus Diskriminierungen; XXL zudem wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie wegen Sachschäden infolge Krankheitsübertragung durch Tiere
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Privathaftpflichtversicherung der InterRisk finden Sie hier:
§ 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die InterRisk bietet einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:
Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten:
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d.h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Alleinstehenden einschließlich Kindern bietet die InterRisk für alle 3 Konzepte 25 % Rabatt auf die Familienhaftpflichtprämie.
Ab dem Alter von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr) bietet die InterRisk folgende Rabatte:
Privathaftpflicht 40 %
Privathaftpflicht (Single) 30 %
Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Privathaftpflichtversicherung | 25 % | 40 % | 50 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Sie möchten jetzt ein Angebot anfordern, mit einem der InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen oder uns Änderungen zu Ihrem Vertrag mitteilen? Dann finden Sie hier die passenden Links.
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Kompetent, fair und immer für Sie da – wann immer Sie uns brauchen. Melden Sie Ihren Schaden- oder Leistungsfall jetzt online.
Sie sind umgezogen und haben eine neue Anschrift? Dann nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Adressänderung.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Hier können Sie der InterRisk Ihre neue Bankdaten einfach per Online-Formular mitteilen.
Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen weitere Haftpflichtprodukte an:
Eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht, denn wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder freiberuflich tätig ist, kann auch im Beruf schnell in Situationen geraten, in denen Dritte Schadenersatzansprüche geltend machen.
Ratsam für alle Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Sie kann für folgende Berufsgruppe abgeschlossen werden:
Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes, unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Angestellte oder Arbeiter handelt.
Als Tierhalter haftet man auch für Schäden, die durch das eigene Tier verursacht wurden. Daher ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll für Jeden, der z. B. Hunde oder Pferde besitzt. Denn im Gegensatz zu gezähmten Kleintieren fallen größere Tiere nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.