Im eigenen Haus oder der Wohnung ist Glas immer eine Schwachstelle, da das Material empfindlich und zerbrechlich ist. Glasschäden sind nicht nur ärgerlich, sondern mitunter sehr teuer. So kann Sie der Ersatz für eine zerbrochene Fensterscheibe oder das Ceran-Kochfeld viel Geld kosten. Mit der Glasversicherung der InterRisk sind Sie gegen Schäden an der Außenverglasung und Ihrem Mobiliar umfassend abgesichert. In Kombination mit der günstigen Hausratversicherung bietet Ihnen die InterRisk einen optimalen Rundumschutz.
Die Zeiten, in denen Glas lediglich in Fensterrahmen zu finden war, sind längst vorbei. Praktisch in jedem Haus und jeder Wohnung zählen auch Möbelverglasungen zum beliebten Inventar – sicher auch bei Ihnen Zuhause. Glas birgt aber auch immer ein gewisses Risiko: Es ist druckempfindlich und zerbrechlich. Bei Glasbruch großer oder hochwertiger Gegenstände kann eine Reparatur oder der Ersatz teuer für Sie werden.
Zuhause passieren Glasbruchschäden meist durch die eigene Unachtsamkeit. Daher leistet die Haushalt-Glasversicherung der InterRisk für Schäden, die eine Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Im Schadenfall übernimmt die InterRisk auch für Sie anfallende Folgekosten, z. B. für Notverglasungen oder Gerüste.
Viele Verglasungen und Glaselemente fallen im Schadenfall nicht unter den Versicherungsschutz der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Anders bei der Haushalt-Glasversicherung: sie umfasst die gesamte Gebäude- und Mobiliarverglasung*. Dazu zählen:
Gebäudeverglasungen
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Sonnenkollektoren; Glasbausteine, Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen
Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Duschkabinen; Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten aus Glas und Kunststoff; Stand-, Wand- und Schrankspiegel aus Glas.
Mitversichert sind zudem:
Glaskeramik-Kochflächen, Scheiben von Aquarien und Terrarien, sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Malereien, Folien, Beseitigung von Hindernissen, Schäden an Umrahmungen, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten.
*ohne Beleuchtungskörper und ohne Hohlgläser
Das leistungsstarke XXL-Konzept der InterRisk schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Glasschäden. Sie können die Haushalt-Glasversicherung auch zusätzlich zur InterRisk-Hausratversicherung abschließen. Der ideale Rundumschutz nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter von Häusern und Wohnungen.
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
Haushalt-Glas-Konzept |
XXL |
Versicherte Schäden (§ 1) |
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Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Bruch (Zerbrechen) |
✔ |
Schäden durch innere Unruhen |
✔ |
Versicherte Sachen (§ 2) |
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Versichert sind nachstehende, mit dem Gebäude fest verbundene und fertig eingesetzte/montierte Sachen |
✔ |
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas1) |
✔ |
Scheiben und Platten aus Kunststoff1) |
✔ |
Platten aus Glaskeramik |
✔ |
Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen |
✔ |
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff |
✔ |
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel |
✔ |
Glasbausteine und Profilbaugläser |
✔ |
Nicht-gläserne Teile von Blei-, Messing-, Eloxalverglasungen oder Glasmosaik (außer Rahmen) |
✔ |
Im Rahmen der Haushalt-Glasversicherung außerdem versichert (§ 2 der B29) |
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Vorgenannte Sachen, die mit dem Mobiliar fest verbunden und fertig eingesetzt/montiert sind |
✔ |
Glaskeramik-Kochflächen inkl. zugehöriger Technik, falls nur gemeinsamer Austausch möglich |
✔ |
Versicherte Kosten (§ 3) |
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Vorläufiges Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) |
✔ |
Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und deren Entsorgung |
✔ |
Zusatzaufwendungen wie z.B. Kran- oder Gerüstkosten |
✔ |
Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien |
✔ |
Beseitigung und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen behindern (z.B. Schutzgitter, Markisen) |
✔ |
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen2) |
✔ |
Vorsorge, Obliegenheiten, grobe Fahrlässigkeit (§ 6 bis § 9) |
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12 Monate Vorsorgeschutz bei Gründung eines eigenen Hausstandes durch Kinder (Haushalt-Glas) |
✔ |
Keine Anzeigenobliegenheit, wenn der Versicherungsort leer steht oder mehr als 60 Tage unbewohnt ist |
✔ |
Keine Anzeigenobliegenheit bei Aufnahme eines gewerblichen Betriebes im Versicherungsort |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht |
✔ |
Grob fahrlässige Falscherfüllung von Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichten |
✔ |
100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden |
✔ |
Keine Leistungsfreiheit gegenüber Wohnungs-/Teileigentümern wegen des Fehlverhaltens Einzelner |
✔ |
Sonstiges (§ 10 bis § 13) |
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Alle Leistungen werden als Geldleistungen erbracht |
✔ |
12 Monate Unterversicherungsverzicht bei Umzug in größere Wohnung (Haushalt-Glas) |
✔ |
Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten3) |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 14 und § 16 der B01) |
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Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B29 und B39 gelten automatisch |
✔ |
1) Nicht jedoch Bestandteile elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
2) Kein Versicherungsschutz besteht für das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
3) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:
Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten:
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d.h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Die InterRisk gewährt in der Haushaltglas-Versicherung einen Seniorenrabatt in Höhe von 15 %. Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes ist ein Mindestalter des Antragstellers von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr). Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.
einen
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Nachlass für Hausrat- und Glasversicherung | 10 % | 20 % | 30 % |
Besteht im Rahmen eines gebündelten Vertrages neben dieser Haushaltglas-Versicherung auch eine Unfallversicherung nach dem XXL-Konzept, so bietet die InterRisk bei Arbeitslosigkeit entsprechend § 5 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen B18 beitragsfreien Versicherungsschutz (Details Unfallversicherung).
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
Mindest-Bruttorate:
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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