Die InterRisk wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Zuhause und sichert Sie umfassend gegen finanzielle Risiken oder unberechtigte Haftungsansprüche ab. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Neubauprojekt konzentrieren.
Die 4 leistungsstarken Neubauversicherungen der InterRisk:
Als Bauherr führen Sie Regie und begleiten die Entstehung Ihres persönlichen Wohntraums bereits ab dem ersten Spatenstich. Dabei unterliegt ein Bauherr zahlreichen Pflichten und muss dafür Sorge tragen, dass niemand auf dem Bau zu Schaden kommt. Wer noch nie einen Neu- oder Umbau geleitet hat, unterschätzt schnell die zahlreichen Gefahrenquellen, die auf einer Baustelle lauern:
Solche Vorfälle können mit hohen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem verantwortlichen Bauherrn enden, denn dieser haftet für Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe.
Im Schadenfall prüft die InterRisk für Sie, ob und in welcher Höhe Sie als Bauherr ggf. zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Ist der Anspruch berechtigt, sorgt die InterRisk für die finanzielle Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme. Ist der Schadenersatzanspruch gegen Sie ungerechtfertigt, wehrt die InterRisk diesen - wenn erforderlich - auch gerichtlich ab.
Bauherrenhaftpflicht-Konzept |
XXL (B63) |
Deckungssummen |
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Deckungssumme wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. € |
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Versichertes Risiko (§ 1 Nr. 1 und 4) |
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Versicherungsnehmer als Bauherr des versicherten Bauvorhabens |
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Versicherungsnehmer als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks und zu errichtenden Bauwerks |
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Bauen in eigener Regie (§ 1 Nr. 2 und § 2) |
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Bauarbeiten (nicht jedoch Planung und Bauleitung) durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe bis 25.000 € |
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In diesem Rahmen mitversichert ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Unternehmer der Bauarbeiten |
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der dabei eingesetzten Bauhelfer |
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Erdarbeiten, Leitungsschäden (§ 1 Nr. 3 und § 3 f) |
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Mitversicherung von Grundstückssenkungen1) |
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Mitversicherung von Erdrutschungen1) |
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Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten1) |
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Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und sonstigen Erdleitungen |
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Schäden an elektrischen Frei- und Oberleitungen |
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Bis 100.000 € Bausumme sind Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse mitversichert |
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Fahrzeuge und Baumaschinen (§ 4) |
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Gebrauch von Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper) bis 20 km/h |
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Gebrauch von Hub/Gabelstaplern bis 20 km/h |
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Gebrauch sonstiger Kraftfahrzeuge bis 6 km/h |
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Gebrauch von auf nicht öffentlichen Wegen verkehrenden Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit |
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Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Anhängern |
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Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen (z.B. Turmdrehkran) einschließlich Schäden an fremden Kfz |
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Gebrauch von sonstigen Baumaschinen (z.B. Vibrationsplatte, Stemmhammer) |
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Vermögens-, Gewässer- und Umweltschäden (§ 5 bis § 7) |
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Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme |
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Gewässerschäden aus Kleingebinden bis je 100 l/kg einzeln und 1.000 l/kg insgesamt |
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Heizöltank bis 5.000 l Fassungsvermögen |
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Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens |
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Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
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Schäden durch Rückstau des Straßenkanals und durch Abwässer |
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Eingeschlossen sind auch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen |
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
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Sonstiges (§ 8 bis § 10) |
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Kautionsstellung bis 250.000 € |
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Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung |
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Bei verspäteter Fertigstellung automatische beitragsfreie Verlängerung auf bis zu 2 Jahre ab Beginn |
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Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 der B62) |
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Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
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Streichung diverser Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen2) |
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Allgemeine Bedingungen (§ 14 bis § 16 der B01) |
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Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
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Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
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Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B63 gelten automatisch |
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1) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen
2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Einen reibungslosen Ablauf während der gesamten Bauphase wünschen sich alle Beteiligten, aber die Realität sieht meistens anders aus: Schäden durch den Diebstahl von Materialien oder Blitzschlag kommen häufiger vor, als man im Vorfeld denkt.
Bauleistungs-Konzept |
XXL (B61) |
Versicherte Schäden (§ 1) |
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Versichert sind alle Sachschäden, die nicht hätten vorhergesehen werden müssen |
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Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile |
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Schäden durch Feuer bei gleichzeitigem Abschluss einer Gebäudeversicherung bei der InterRisk |
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Schäden durch ungewöhnliches Hochwasser, sofern die Gebäudeversicherung Elementarschäden beinhaltet |
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Schäden durch innere Unruhen |
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Kein Ausschluss von Schäden durch Streik und Aussperrung |
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Glasschäden (außer Tätigkeiten an Glas-, Metall-, Kunststoff- und Fassaden-Oberflächen) |
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Versicherte Sachen (§ 2) |
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Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe bis 10.000 € |
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Baugrund und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind, bis 10.000 € |
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Kein Ausschluss von Sachen mit hohem Kunstwert |
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Versicherte Kosten (§ 3) |
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Schadenabwendungskosten, auch wenn diese nicht auf Weisung der InterRisk entstanden sind |
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Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens |
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Schadensuchkosten |
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Aufräum- und Abbruchkosten |
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Kosten für die Wiederherstellung von Daten |
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Kosten werden auch über die Versicherungssumme hinaus erstattet |
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Versicherungsdauer (§ 5 Nr. 4 und 5) |
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Bei verspäteter Fertigstellung automatische beitragsfreie Verlängerung auf bis zu 2 Jahre ab Beginn |
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Nahtloser Beginn der Wohngebäude- und Glasversicherung bei Fertigstellung1) |
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Für Teilfertigstellung besteht automatisch Versicherungsschutz im Umfang der Anschlussversicherungen1) |
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Obliegenheitsverletzungen, grobe Fahrlässigkeit (§ 7 und § 8) |
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Keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht |
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Grob fahrlässige Falscherfüllung von Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichten |
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100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden |
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Wiederherstellungskosten versicherter Unternehmer (§ 9 Nr. 2) |
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Bei Abrechnung nach Leistungsverzeichnis werden 90 % der Preise gemäß Bauvertrag ersetzt |
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100 % Zuschlag auf tarifliche Stundenlöhne und Zuschläge für Stundenlohnarbeiten2) |
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65 % Zuschlag auf Lohnnebenkosten und übertarifliche Zulagen für Stundenlohnarbeiten2) |
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150 % der mittleren Abschreibungs- und Verzinsungssätze für das Vorhalten eigener Baugeräte2) |
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Wiederherstellungskosten durch Lieferungen und Leistungen Dritter (§ 9 Nr. 3) |
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Bei Rechnungsbeträgen bis 3.000 € werden pauschal 5 % für schadenbedingte Geschäftskosten ersetzt |
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Bei Rechnungsbeträgen über 3.000 € werden zusätzlich 3 % aus dem Mehrbetrag ersetzt |
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Sonstiges (§ 11 Nr. 2 und § 12 Nr. 5) |
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Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten3) |
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Kostenübernahme für Sachverständigenverfahren bei Schäden ab 10.000 € |
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Allgemeine Bedingungen (§ 14 bis § 16 der B01) |
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Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
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Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
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Künftige Verbesserungen der B01 und B61 gelten automatisch |
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1) Sofern vor der Fertigstellung oder Teilfertigstellung bei der InterRisk eine Wohngebäude- und/oder Glasversicherung abgeschlossen wurde, die endgültige Fertigstellung spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn erfolgt, die Fertigstellungsanzeige innerhalb von drei Monaten zugeht und der Erstbeitrag fristgerecht eingelöst wird.
2) Soweit unabhängig von den Preisen des Bauvertrages abgerechnet werden kann.
3) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Wer sein Neubauprojekt nicht komplett von einem Bauunternehmer fertigstellen lässt, sondern auch Eigenleistungen übernimmt, sollte für den Schutz seiner Bauhelfer Verantwortung übernehmen. Durch eine Bauhelferunfallversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Ehepartner, die Familienangehörigen und alle Personen, die in Nachbarschaftshilfe tätig sind, für den Fall des Todes oder einer dauernden Invalidität abgesichert.
Die Bauhelferunfallversicherung der InterRisk schützt alle auf Ihrer Baustelle tätigen Personen (nicht gewerblich), wenn sich dort ein Unfall ereignet. Egal, wie viele helfende Hände für Sie da sind - mit dem Einmalbetrag sind alle während der Bauarbeiten abgesichert.
Form A:
600 € lebenslange Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 % mit StandardTaxe
360 € lebenslange Partner-Rente bei Unfalltod zuzüglich
120 € Waisen-Rente pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, max. jedoch
600 € Partner- und Waisen-Rente
Form B:
15.000 € bei Unfalltod
60.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 225 % und StandardTaxe
135.000 € bei Vollinvalidität
Sie können die Bauhelferunfallversicherung nur bei gleichzeitigem Abschluss der Bauherrenhaftpflicht sowie der anschließenden Wohngebäudeversicherung abschließen.
Im Zuge des Klimawandels treten Stürme mit Blitz und Donner nicht nur häufiger auf, sie nehmen auch an Kraft und Dauer zu. Kommt es auf Ihrem Neubauprojekt plötzlich zum Blitzeinschlag, greift Ihre Feuerrohbauversicherung. Die entstandenen Schäden werden dann schnellstmöglich erstattet. Zusätzlich versichert sind z. B. auch alle Schäden durch Brand (auch Brandstiftung), Explosion oder Implosion.
Tipp: Wenn Sie rechtzeitig zum Baubeginn für das zu erstellende Gebäude bei der InterRisk eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ist die Feuerrohbauversicherung für eine Bauzeit von bis zu 24 Monaten beitragsfrei.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Neubauversicherung der InterRisk finden Sie hier:
Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die Versicherungsdauer läuft bis zur bezugsfertigen Herstellung - längstens 24 Monate; darüber hinaus auf Anfrage.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Sie möchten jetzt ein Angebot anfordern, mit einem der InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen oder uns Änderungen zu Ihrem Vertrag mitteilen? Dann finden Sie hier die passenden Links.
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