Sie besitzen einen tierischen Freund, wie z. B. einen Hund oder ein Pferd? Dann sind Sie per Gesetz für jeden Schaden, den Ihr vierbeiniger Begleiter bei Dritten verursacht schadenersatzpflichtig. Eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Forderungen bietet Ihnen die Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk. Das XXL-Konzept ist besonders leistungsstark und schließt zahlreiche Schadenereignisse in den Versicherungsschutz ein.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht und schützt Sie somit vor finanziellen Schäden, die durch Ihr Tier verursacht wurden. Daher ist insbesondere für Halter und Hüter von Hunden, Pferden und Ponys ist dieser Versicherungsschutz sehr ratsam. Unfälle, die durch diese Tiere ausgelöst werden, können hohe Kosten verursachen. Bringt Ihr Hund z. B. einen Radfahrer zu Fall, weil er ihm plötzlich in den Radweg läuft oder Ihr Pferd tritt aus und verletzt die dahinter stehende Person, können im schlechtesten Fall lebenslange Kosten auf Sie als Tierhalter zukommen.
Das leistungsstarke XXL-Konzept der InterRisk schützt Hunde- und Pferdebesitzer weltweit vor den finanziellen Auswirkungen. Hat Ihr Tier etwas beschädigt, prüft die InterRisk, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens besteht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in Deutschland oder im Ausland (z. B. auf der Urlaubsreise) passiert ist. Ist der Anspruch gegen Sie berechtigt, leistet die InterRisk unkompliziert finanzielle Wiedergutmachung des Schadens im Rahmen der Versicherungssumme. Werden Sie unberechtigt in Anspruch genommen, unterstützt die InterRisk Sie mit ihrer Erfahrung kompetent und wehrt den Schadenersatzanspruch ab – wenn nötig zieht InterRisk für Sie auch vor Gericht.
Die Leistungen der InterRisk sind umfassend und schließen zahlreiche Schadenereignisse in den Versicherungsschutz ein:
Tierhalterhaftpflicht-Konzept |
XXL (B69) |
Deckungssummen |
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Deckungssumme wahlweise 3, 5, 10, 25 oder 50 Mio. € (pro Einzelperson 15 Mio. €) |
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Versichertes Risiko (§ 1) |
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Hunde (ausgenommen Jagdhunde, die bereits über Jagdhaftpflicht versichert sind) |
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Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel und sonstige Reit-/Zugtiere |
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Automatische Mitversicherung neu hinzukommender Hunde (auch versicherungspflichtige) |
✔ |
Automatische Mitversicherung neu hinzukommender Reit-/Zugtiere |
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Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren versicherter Muttertiere bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres |
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Unterrichtsteilnahme (z.B. in einer Hundeschule bzw. einem Reitverein) |
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Teilnahme an Rennen und Turnieren (z.B. Hundeschlittenrennen, Reitturnier) |
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Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen (z.B. Hunde- bzw. Pferdeschauen) |
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Ansprüche anderer Teilnehmer und Figuranten |
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Flurschäden |
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Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt |
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Schäden beim Führen versicherter Hunde ohne Leine oder Maulkorb-/schlaufe |
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Schäden beim Reiten versicherter Reittiere ohne oder mit ungewöhnlichem Sattel/Zaumzeug |
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Schäden beim Reiten unter Mitführen eines Handpferdes und beim Führen ohne Zaumzeug |
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Versicherte Personen (§ 2) |
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Versicherungsnehmer als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der versicherten Tiere |
✔ |
Familienangehörige des Versicherungsnehmers als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der versicherten Tiere |
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In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen als Halter, Mithalter, Hüter oder Nutzer der versicherten Tiere |
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Vom Tierhalter mit der Aufsicht beauftrage Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter der versicherten Tiere |
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Berechtigte Reiter in ihrer Eigenschaft als Reiter der versicherten Tiere |
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Inhaber von Reitbeteiligungen in ihrer Eigenschaft als Reitbeteiligte der versicherten Tiere |
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Ansprüche der Versicherten untereinander wegen Personenschäden sind nicht ausgeschlossen |
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Einschluss von Rückgriffsansprüchen durch Sozialversicherungsträger etc. |
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Fuhrwerke (§ 4 Nr. 1 und 2) |
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Besitz von eigenen Fuhrwerken (z.B. Pferdekutsche, Hundeschlitten, Dog-Cart)1) |
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Gebrauch von durch versicherte Zugtiere (auch Hunde) gezogenen eigenen und fremden Fuhrwerken |
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Gebrauch von ausschließlich durch fremde Zugtiere gezogenen eigenen und fremden Fuhrwerken1) |
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Versicherungsschutz besteht bei Verwendung fremder Zugtiere auch als Hüter der fremden Tiere2) |
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Versicherungsschutz besteht auch bei gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Personen |
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Tiertransportanhänger (§ 4 Nr. 3 und 4) |
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Besitz von eigenen nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern1) |
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Gebrauch von eigenen und fremden nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern1) |
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Rabattausgleich in Kfz-Haftpflicht bis 5 Jahre bei Unfall mit geliehenem versicherungspflichtigen Anhänger1) |
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Rabattausgleich gilt auch für Schäden beim Be- und Entladen versicherter Tiere in/aus eigenem Anhänger |
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Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen (§ 5) |
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Schäden an Grundstücken (z.B. Weide, Koppel, Paddock) einschließlich Umzäunungen |
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Schäden an Gebäuden (z.B. Stallung, Reithalle) |
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Schäden an Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden |
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Schäden an sonstigen unbeweglichen Sachen |
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Beschädigung von beweglichen Sachen in Ferienunterkünften |
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Sachen in sonstigen, bis zu 6 Monate gemieteten Unterkünften |
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Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern |
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Schäden an sonstigen beweglichen Sachen bis 10.000 € |
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Vermögens-, Gewässer- und Umweltschäden (§ 6 bis § 8) |
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Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme |
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Gewässerschäden (ausgenommen Anlagenrisiko) |
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Gewässerschäden aus Kleingebinden bis je 100 l/kg einzeln und 1.000 l/kg insgesamt1) |
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Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
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Sonstiges (§ 9 bis § 11) |
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Kautionsstellung weltweit bis 250.000 € |
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Keine Einschränkungen für Auslandsschäden |
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Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung |
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Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
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Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 und § 4 der B62) |
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Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme |
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Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
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Streichung diverser Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen3) |
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Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
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Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
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Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
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Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B69 gelten automatisch |
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1) Gilt nur für den Versicherungsnehmer und versicherte Tierhalter.
2) Gilt nur für den Versicherungsnehmer und für dessen Familienangehörige bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
3) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk finden Sie hier:
Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg: In diesen fünf Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Zu den gefährlichen Hunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier.
Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Nicht versichert werden Kampfhunde. Als solche gelten insbesondere American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bullterrier, römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa sowie Kreuzungen dieser Hunderassen und speziell zu Kampfhandlungen abgerichtete Hunde.
Die InterRisk bietet einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:
Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten:
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d.h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Die InterRisk bietet für Hundehalter einen Senioren-Rabatt in Höhe von 30 %. Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes ist ein Mindestalter des Antragstellers von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr). Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Tierhalterhaftpflichtversicherung | 10 % | 20 % | 30 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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