Ein Diebstahl, Wohnungsbrand oder Wasserschaden stellt nicht nur die eigenen 4-Wände auf den Kopf, sondern sorgt oft auch für großen materiellen Schaden. Die Hausratversicherung der InterRisk bietet Ihnen schnelle finanzielle Unterstützung, wenn Ihr Hab und Gut entwendet oder zerstört wird. Das XXL-Konzept beinhaltet zudem zahlreiche Serviceleistungen und ist daher besonders leistungsstark.
Stellen Sie sich vor, dass alles, was sich im Laufe der Jahre in Ihrem Haushalt angesammelt hat, plötzlich vernichtet ist. In diesem Fall hilft Ihnen die Hausratversicherung der InterRisk schnell und unbürokratisch. Versichert ist der gesamte Hausrat und darunter fallen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld und Wertgegenstände innerhalb bestimmter Grenzen sind ebenfalls mitversichert.
Die InterRisk bietet Ihnen zwei Deckungskonzepte: XL und XXL. Die Konzepte XL und XXL beinhalten Leistungen, die bereits weit über die einer klassischen Hausratversicherung hinausgehen. Das XXL-Konzept setzt dabei Marktstandards: Mit BikeMobil- und OnTour-Schutz bietet Ihnen die InterRisk zudem zwei Zusatz-Bausteine für eine optimale Absicherung – zu Hause und unterwegs.
Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Hausratversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.
Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.
Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
*bis 25 km/h und max. 250 Watt
Hausrat-Konzepte |
XL (B272) |
XXL (B282) |
|
Feuer/Brand, Rauch, Ruß (§ 2 Nr. 1) |
|||
Schäden durch Feuer mit Verzicht auf Branddefinition1) |
Brand |
✔ |
|
Einschluss von Nutzwärme-, Seng- und Schmorschäden |
✔ |
✔ |
|
Unmittelbare Rauch- und Rußschäden bei Austritt aus Anlagen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
|
Sonstige unmittelbare Seng- und Schmorschäden ohne versichertes Feuerereignis |
✔ |
✔ |
|
Blitzschlag, Elektrizität, Explosion, Verpuffung, Implosion (§ 2 Nr. 2 bis 4) |
|||
Schäden durch Blitzschlag sowie Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz / sonstige atmosphärische Elektrizität |
✔ |
✔ |
|
Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten aufgrund sonstiger Ursachen |
✔ |
✔ |
|
Stromschwankungsschäden an versicherten elektrischen Geräten |
– |
✔ |
|
Schäden an Kühl-/Gefriergut infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Stromversorgung |
✔ |
✔ |
|
Schäden an Kühl-/Gefriergut infolge technischen Versagens der Kühlgeräte |
– |
✔ |
|
Schäden durch Explosion einschließlich Blindgängerschäden, Verpuffung oder Implosion |
✔ |
✔ |
|
Absturz oder Anprall, Transportmittelunfall (§ 2 Nr. 5 (XL), Nr. 5 bis 6 (XXL)) |
|||
Schäden durch Absturz / Anprall eines Luftfahrzeuges oder sonstigem Flugkörper |
✔ |
✔ |
|
Schäden durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges |
✔ |
✔ |
|
Versicherungsschutz auch, wenn das Fahrzeug dem VN oder einem Haushaltsangehörigen gehört |
✔ |
✔ |
|
Schäden durch Transportmittelunfall |
– |
✔ |
|
Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung (§ 3) |
|||
Schäden durch Innere Unruhen einschließlich Wegnahme von Sachen |
✔ |
✔ |
|
Beschädigung oder Zerstörung durch mut- / böswillige Handlungen einschließlich Graffitischäden |
– |
✔ |
|
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Trickdiebstahl (§ 4 Nr. 1 bis 3) |
|||
Schäden durch Einbruchdiebstahl aus Gebäuderäumen |
✔ |
✔ |
|
Versicherungsschutz auch bei Eindringen des Diebes über nicht zum Versicherungsort zählende Räume |
– |
✔ |
|
Telefonmehrkosten durch widerrechtliche Nutzung bis 1.500 € |
generell 750 € |
✔ |
|
Schäden durch Raub einschließlich erst auf Verlangen des Räubers an den Versicherungsort herangeschaffte Sachen |
✔ |
✔ |
|
Missbrauch bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub abhandengekommener Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten bis 10.000 € |
750 € |
✔ |
|
Schäden durch Vandalismus nach Zutrittverschaffung zum Versicherungsort durch Einbruch |
✔ |
✔ |
|
Schäden durch Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes inklusive Vermögensschäden durch Missbrauch dabei abhandengekommener Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten bis insgesamt 10.000 € |
1.500 € gesamt 750 € Vermögensschäden |
✔ |
|
Aufbruchdiebstahl (§ 4 Nr. 4) |
|||
Schäden aus verschlossenen Innen-/Kofferräumen von Kraftfahrzeugen / Wasserfahrzeugen bis 5.000 € |
innerh. BRD / |
✔ |
|
Schäden aus verschlossenen Innenräumen von Kfz-Anhängern und montierten, verschlossenen Dachboxen weltweit bis 5.000 € |
innerh. BRD / |
✔ |
|
Schäden aus verschlossenen Spinden / Schließfächern weltweit bis 5.000 € |
– |
✔ |
|
Bei vorstehenden Aufbruchdiebstählen sind auch elektronische Geräte und Fotoapparate inkl. Zubehör sowie Wertsachen2) bis 2.000 € versichert, sofern von außen nicht sichtbar untergebracht |
– |
✔ |
|
Einfacher Diebstahl innerhalb des Versicherungsgrundstückes (§ 4 Nr. 5) |
|||
Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten (z. B. Stühle, Liegen, (Aufsitz-)Rasenmäher, Mähroboter) |
1.500 € |
✔ |
|
Diebstahl von sonstigem Garteninventar (z. B. Grills, Wäschespinnen, Kindertrampoline) bis 10.000 € |
– |
✔ |
|
Diebstahl von Wäsche und Bekleidung |
1.500 € |
✔ |
|
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern |
1.500 € aus Gemeinschaftsräumen |
✔ |
|
Diebstahl von Kinderfahrzeugen (z. B. Tretroller, Laufräder, Gokarts, Modell- und Spielfahrzeuge) |
– |
✔ |
|
Diebstahl von versicherten Markisen, Antennen-, Sicherungsanlagen und Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf dem Grundstück |
– |
✔ |
|
Einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Kinderwagen, |
|||
Diebstahl von Fahrrädern einschließlich Pedelecs3) sowie Fahrradanhängern inklusive Zubehör |
1.000 €4) |
✔ |
|
Diebstahl von Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen, Gehhilfen und Stützapparaten einschließlich Zubehör innerhalb und außerhalb des Grundstückes |
– |
✔ |
|
Einfacher Diebstahl von Taschen und Geldbörsen / Brieftaschen (§ 4 Nr. 7 (XXL)) |
|||
Diebstahl von unmittelbar am Körper getragenen Hand-, Schulter-, und ähnlichen Taschen sowie Geldbörsen oder Brieftaschen einschließlich deren Inhalt bis 1.000 € |
– |
✔ |
|
Einfacher Diebstahl während stationären Aufenthalten, ambulanten Behandlungen oder Beratungsgesprächen sowie am Arbeitsplatz (§ 4 Nr. 7 (XL), Nr. 8 (XXL)) |
|||
Diebstahl von versicherten Sachen aus Zimmern in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung, Kuranstalt oder Sanatorium |
750 € |
✔ |
|
Diebstahl von versicherten Sachen aus Zimmern in einem Pflege- oder Altenheim |
– |
✔ |
|
Diebstahl von versicherten Sachen aus Praxisräumen eines Arztes, Heilpraktikers oder Physiotherapeuten |
– |
✔ |
|
Bei vorstehenden Diebstählen sind auch Wertsachen einschließlich Bargeld bis 750 € versichert |
150 € |
✔ |
|
Phishing (§ 4 Nr. 9 (XXL)) |
|||
Vermögensschäden bis 3.000 € durch Dritte infolge Phishing5) |
– |
✔ |
|
Leitungswasserschäden (§ 5 Nr. 1 bis 2) |
|||
Austritt von Wasser oder Wasserdampf sowie von Betriebsflüssigkeiten von Heizungs- oder Klimaanlagen |
✔ |
✔ |
|
Austritt sonstiger flüssiger oder gasförmiger Stoffe |
– |
✔ |
|
Austritt aus Wasserversorgungsrohren, damit verbundenen Schläuchen oder sonstigen Einrichtungen |
✔ |
✔ |
|
Austritt aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren |
✔ |
✔ |
|
Austritt aus innenliegenden Lüftungs- oder Gasrohren |
– |
✔ |
|
Austritt aus Heizungs-, Klima-, Wasserlösch-, Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen |
✔ |
✔ |
|
Austritt aus Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
✔ |
|
Austritt aus Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wassersäulen |
✔ |
✔ |
|
Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Rohren / Installationen in Gebäuden (§ 5 Nr. 3) |
|||
Bruchschäden an Wasserrohren oder damit verbundenen Schläuchen |
✔ |
✔ |
|
Bruchschäden an Rohren von Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
✔ |
|
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen |
frostbedingt |
✔ |
|
Frostbedingte Bruchschäden an sonstigen Teilen von Heizungs-, Klimaanlagen oder Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
✔ |
|
Bruchschäden an Wasserlösch-, Berieselungs- oder Regenwassernutzungsanlagen inkl. deren Rohre |
nur Rohre |
✔ |
|
Bruchschäden an Regenwasserableitungs-, Lüftungs- oder Gasrohren |
✔ |
✔ |
|
Frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts oder Armaturen |
✔ |
✔ |
|
Sonstige Bruchschäden an Armaturen |
250 € |
✔ |
|
Rohrverstopfung, Medienverlust (§ 10 Nr. 3 h (XL), § 5 Nr. 5 und § 10 Nr. 3 k (XXL)) |
|||
Kosten für Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb der Wohnung |
– |
✔ |
|
Kostenersatz für Beseitigung auch ohne entschädigungspflichtigen Leitungswasserschaden |
– |
✔ |
|
Kosten für Mehrverbrauch von Wasser, Gas oder Heizöl infolge versicherten Rohrbruchs |
✔ |
✔ |
|
Wind/Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren (§ 6) |
|||
Keine Mindestwindstärke6) |
– |
✔ |
|
Eindringen von Niederschlägen durch nicht wind- / hagelbedingte Öffnungen bis 3.000 €7) |
– |
✔ |
|
Schäden an versicherten Markisen, Antennen- und Sicherungsanlagen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
|
Schäden innerhalb des Versicherungsortes außerhalb von Gebäuden (z.B. Gartenmöbel, Kindertrampoline) |
nur innerh. |
✔ |
|
Sonstige Gefahren (§ 1 Nr. 2.2 (XXL)) |
|||
Schäden durch radioaktive Isotope infolge eines versicherten Schadenereignisses8) |
– |
✔ |
|
Versicherte Sachen, Wertsachen (§ 7) |
|||
Sachen, die dem Haushalt des VN zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen |
✔ |
✔ |
|
Vom VN als Mieter / Wohnungseigentümer in das Gebäude eingefügte Sachen (z. B. Einbauküchen)10) |
✔ |
✔ |
|
Anbaumöbel und Anbauküchen |
✔ |
✔ |
|
Privat genutzte Markisen, Antennenanlagen und Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf |
nur Markisen |
✔ |
|
Zur Sicherung des Hausrats dienende Anlagen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
|
Ausschließlich beruflichen/gewerblichen Zwecken dienende Einrichtungsgegenstände u. Arbeitsgeräte |
✔ |
✔ |
|
Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen |
1.500 € |
✔ |
|
Fahrräder einschließlich Pedelecs3) sowie nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Gokarts, Modell- und Spielfahrzeuge |
✔ |
✔ |
|
Sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge mit maximal 6 km/h Höchstgeschwindigkeit |
– |
✔ |
|
Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte |
✔ |
✔ |
|
Zubehör von Kraftfahrzeugen / Anhängern (z. B. gelagerte Reifen, Dachboxen, Fahrradträger), |
– |
✔ |
|
Haustiere (z. B. Fische, Katzen, Vögel) |
✔ |
✔ |
|
Wertsachen13) bis zu einer Gesamtentschädigungsgrenze von 40 % der Versicherungssumme |
30 % |
✔ |
|
Bargeld außerhalb verschlossener Wertschutzschränke bis 3.500 € bzw. bis 7.500 €, wenn |
generell 1.200 € |
✔ |
|
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere außerhalb verschlossener Wertschutzschränke bis 20.000 € |
10.000 € |
✔ |
|
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold |
30.000 € |
✔ |
|
Als Wertschutzschränke gelten auch Kundenschließfächer in Tresorräumen von Geldinstituten |
✔ |
✔ |
|
Versicherungsort (§ 8) |
|||
Räume der Wohnung einschließlich zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden |
✔ |
✔ |
|
Ausschließlich beruflich / gewerblich genutzte Räume, sofern nur über die Wohnung betretbar |
✔ |
✔ |
|
Ausschließlich beruflich / gewerblich genutzte Räume mit separatem Eingang, ohne Publikumsverkehr und ohne dass Angestellte beschäftigt werden |
– |
✔ |
|
Vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus |
✔ |
✔ |
|
Gemeinschaftsräume (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkellern, Waschkellern) |
nur |
✔ |
|
Privat genutzte Garagen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
|
Privat genutzte Garagen in der gleichen oder einer angrenzenden Gemeinde |
innerh. des Wohnortes |
✔ |
|
Zur Wohnung gehörende Carports, Loggien, Balkone und unmittelbar ans Gebäude anschließende Terrassen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
|
Versicherte Markisen, Antennen- und Sicherungsanlagen auf dem gesamten Grundstück14) |
✔ |
✔ |
|
Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf dem gesamten Grundstück14) |
– |
✔ |
|
Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller) auf dem gesamten Grundstück14) |
– |
✔ |
|
Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar (z. B. Kindertrampoline) auf dem gesamten Grundstück14) |
– |
✔ |
|
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wäsche und Bekleidung auf dem gesamten Grundstück14) |
– |
✔ |
|
Ausschließlich vom VN oder Haushaltsangehörigen privat genutzte Kundenschließfächer in Tresorräumen von Geldinstituten |
✔ |
✔ |
|
Räume eines beruflich bedingten Zweitwohnsitzes des VN o. Ehegatten/Lebenspartners (Pendlerwohnung) innerhalb der BRD bis zu 2.500 € für Wertsachen sowie einer Gesamtentschädigungsgrenze von 20.000 € |
– |
✔ |
|
Außenversicherung (§ 9) |
|||
Vorgehender weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer Gesamtentschädigungsgrenze von 40 % |
20 % |
✔ |
|
Als vorübergehend gelten Zeiträume von maximal 12 Monaten |
6 Monate |
✔ |
|
Während der Ausbildung oder gesetzlichem Freiwilligendienst, solange kein eigener Hausstand gegründet wird |
✔ |
✔ |
|
Auch bei Gründung eines eigenen Hausstands, solange alleine ein Zimmer oder Appartement bewohnt wird |
– |
✔ |
|
Versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen, zeitlich unbefristet |
– |
✔ |
|
Einbruch in verschlossene Schiffskabinen oder verschlossene Zugabteile |
✔ |
✔ |
|
Versicherte Kosten (§ 10 Nr. 1 bis 6) |
|||
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens sowie Kosten der Ermittlung |
✔ |
✔ |
|
Aufräumungskosten einschließlich Kosten für das Absperren von Straßen |
exklusive Absperren |
✔ |
|
Bewegungs- und Schutzkosten |
✔ |
✔ |
|
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen aufgrund Gefahrenbeseitigungspflicht |
– |
✔ |
|
Schlossänderungskosten für Türen der Wohnung und dort befindlicher Wertschutzschränke15) |
✔ |
✔ |
|
Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren des Gebäudes und für eigene Kraftfahrzeuge15) |
– |
✔ |
|
Bewachungskosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer |
✔ |
✔ |
|
Anmietungskosten für dringend benötigte Haushaltsgeräte |
– |
✔ |
|
Kosten für Transport und Lagerung versicherter Sachen bei Unbenutzbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer |
max. 200 Tage |
✔ |
|
Mietfortzahlungkosten bei Weiterzahlungspflicht der Miete trotz Unbewohnbarkeit der Wohnung |
– |
✔ |
|
Unterkunftskosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer |
max. 200 Tage |
✔ |
|
Kosten für separate Unterbringung von Haustieren |
– |
✔ |
|
Umzugskosten bei vollständiger Unbewohnbarkeit der Wohnung |
mind. 100 Tage |
✔ |
|
Reparaturkosten für Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten in gemieteter oder in Sondereigentum befindlicher Wohnung oder in gemietetem Einfamilienhaus |
✔ |
✔ |
|
Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten |
– |
✔ |
|
Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Wohnungsbereich infolge Einbruchdiebstahl oder Raub |
✔ |
✔ |
|
Reparaturkosten für Gebäudeschäden innerhalb der Wohnung infolge Vandalismus nach Zutrittverschaffung oder böswillige Beschädigung |
nur infolge Vandalismus |
✔ |
|
Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Wohnungsbereich infolge Rettungsmaßnahmen |
– |
✔ |
|
Reisekosten bei Reiseabbruch aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles16) |
3.000 € |
✔ |
|
Stornierungskosten bei Nichtantritt einer bereits gebuchten Reise aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles16) |
– |
✔ |
|
Kostenersatz gilt für Reisen ohne Mindest- und Höchstdauer |
4 Tg. / 6 Wo. |
✔ |
|
Kostenersatz gilt auch für mitreisende Haushaltsangehörige und auch für Dienstreisen |
keine Dienstreisen |
✔ |
|
Serviceleistungen (§ 10 Nr. 7 (XXL)) |
|||
24-Stunden-Servicetelefon |
– |
✔ |
|
Organisation eines Dolmetschers vor Ort oder eines telefonischen Dolmetscherservices bei einem |
– |
✔ |
|
Organisation der vorzeitigen Rückreise bei einem Schadenfall zu Hause während Reisen |
– |
✔ |
|
Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung abhandengekommener Bank- / Kreditkarten |
– |
✔ |
|
Hilfe bei der Ersatzbeschaffung abhandengekommener wichtiger Dokumente (z. B. Pass) |
– |
✔ |
|
Möglichkeit zur Hinterlegung von Kopien wichtiger Dokumente bis zu 20 Seiten DIN A4 |
– |
✔ |
|
Vermittlung von geeigneten Handwerkern und Dienstleistern (z. B. Schlüsseldienst) |
– |
✔ |
|
Organisation einer psychologischen Betreuung nach einem Versicherungsfall (z. B. Brand, Einbruch) |
– |
✔ |
|
Übernahme der Kosten für die organisierte psychologische Betreuung bis 1.000 € |
– |
✔ |
|
Versicherungssumme (§ 11 Nr. 2) |
|||
Vorsorgebetrag in Höhe von 30 %, sofern die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung mindestens 700 € beträgt; ansonsten in Höhe von 10 % |
generell 10 % |
✔ |
|
Wohnungswechsel, eigener Hausstand von Kindern, Tod des VN (§ 14) |
|||
Bei Wohnungswechsel Versicherungsschutz für maximal 2 Monate in beiden Wohnungen |
✔ |
✔ |
|
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand ausziehender Kinder17) |
20 % |
40 % |
|
Dauer der Vorsorgeversicherung bis zum Abschluss einer eigenen Hausratversicherung, max. 1 Jahr |
max. 6 Monate |
✔ |
|
Vertragsfortführung bei Tod des VN, sofern die Wohnung von einem Haushaltsangehörigen weiter genutzt wird oder innerhalb von 2 Monaten ein Erbe in die Wohnung einzieht |
✔ |
✔ |
|
Gefahrerhöhung (§ 15) |
|||
Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle von Gefahrerhöhungen |
✔ |
✔ |
|
Anzeigepflicht bei vorübergehender Unbewohntheit ohne Beaufsichtigung oder geeigneter Sicherung nur, wenn länger als 180 Tage dauernd |
60 Tage |
✔ |
|
Keine Leistungskürzung bei nicht grob fahrlässiger / vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung oder |
✔ |
✔ |
|
Keine Leistungskürzung bei aus Unkenntnis der Anzeigepflicht unterbliebener Anzeige18) |
– |
✔ |
|
Obliegenheiten, Verletzungsfolgen (§§ 16 u. 17) |
|||
Behördlich genehmigtes Abweichen von Sicherheitsvorschriften gilt nicht als Verstoß |
– |
✔ |
|
Eingeschränkte Sicherheitsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Grundstück |
– |
✔ |
|
Fehlender Rauchmelder sowie Nichteinhaltung behördlicher Vorschriften über Rückstausicherungen bleiben folgenlos |
✔ |
✔ |
|
Keine Leistungskürzung bei nicht grob fahrlässiger / vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung |
✔ |
✔ |
|
Leistungskürzungsverzicht bei Unkenntnis bzw. Falscherfüllung einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht19) |
– |
✔ |
|
Schadenverursachung durch VN (§ 18) |
|||
Leistungskürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles |
bis 5.000 € |
✔ |
|
Entschädigungsberechnung, Unterversicherung (§ 19) |
|||
Ersatz des jeweiligen Versicherungwertes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen bzw. Reparaturkosten zzgl. Wertminderung bei beschädigten Sachen |
✔ |
✔ |
|
Preissteigerungen zwischen Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglich veranlassten Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Sachen |
– |
✔ |
|
Ersatz versicherter Kosten bis zu den jeweils versicherten Entschädigungsgrenzen und Zeiträumen |
✔ |
✔ |
|
Ersatz von Mehrkosten durch Technologiefortschritt und Preissteigerungen auch über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus |
– |
✔ |
|
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung (Unterversicherungsverzicht), sofern die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche der versicherten Wohnung mindestens 650 € beträgt |
✔ |
✔ |
|
Unterversicherungsverzicht für 12 Monate nach Umzug in eine größere Wohnung |
2 Monate |
✔ |
|
Genereller Unterversicherungsverzicht bei Entschädigungen bis 5.000 € |
bis 3.000 € |
✔ |
|
Übergang von Ersatzansprüchen (§ 21) |
|||
Regress gegen Haushaltsangehörige des VN nur bei vorsätzlicher Schadenverursachung |
✔ |
✔ |
|
Regressverzicht gegenüber sonstigen Angehörigen und Angestellten bei Einspruch des VN20) |
– |
✔ |
|
Sachverständigenverfahren (§ 23) |
|||
Anspruch auf Feststellung der Schadenhöhe durch ein Sachverständigenverfahren |
✔ |
✔ |
|
Übernahme des Anteils des VN an den Verfahrenskosten bei Schäden ab 5.000 € |
ab 10.000 € |
✔ |
|
Übernahme des Anteils des VN an den Verfahrenskosten in voller Höhe |
80 % |
✔ |
|
Sonstiges (§§ 24 u. 25 (XL); §§ 24 – 27 (XXL); § 6 u. §§ 14 – 16 der B01) |
|||
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
– |
✔ |
|
Beitragsfreie Differenzdeckung für maximal 15 Monate |
– |
✔ |
|
Versicherungsvertrag kann vom VN jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
✔ |
|
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
✔ |
|
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
✔ |
|
Künftige Verbesserungen der B01, B272 und B282 gelten automatisch |
✔ |
✔ |
|
Erweiterungspaket BikeMobil (Klausel 7290) |
optional |
||
Diebstahl von Teilen (z. B. Lenker, Sattel, Vorder-/Hinterrad, Beleuchtung), sofern zum Diebstahlzeitpunkt mit dem Fahrrad bzw. Fahrradanhänger verbunden, bis 10.000 €21) |
– |
✔ |
|
Diebstahl von Zubehör (z. B. Kindersitz, Fahrradkorb), sofern mit dem Fahrrad verbunden, auch ohne gleichzeitige Entwendung des Fahrrades bis 10.000 €22) |
– |
✔ |
|
Verlust von versicherten Fahrrädern im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Gepäckaufbewahrungen oder Beherbergungsbetrieben bis 10.000 € |
– |
✔ |
|
Schäden durch Naturgefahren im Rahmen der Außenversicherung auch außerhalb von Gebäuden bis 10.000 € |
– |
✔ |
|
Zerstörung oder Beschädigung von versicherten Fahrrädern durch Unfall (z. B. Kollision mit einem Fahrzeug, Sturz) während des Gebrauchs bis 10.000 € |
– |
✔ |
|
Ersatz nachfolgender zusätzlicher Kosten infolge eines Versicherungsfalles bis insgesamt 10.000 € |
– |
✔ |
|
Anmietungskosten für ein dringend benötigtes Fahrrad |
– |
✔ |
|
Transportkosten vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb |
– |
✔ |
|
Rückfahrtkosten des Fahrers mit öffentlichen Verkehrsmitteln |
– |
✔ |
|
Übernachtungskosten des Fahrers für maximal 3 Nächte |
– |
✔ |
|
Zusatzschutz OnTour (Klausel 7282) |
optional |
||
Zusatzschutz mit gesonderter Versicherungssumme von maximal 12 Monaten außer Haus |
– |
✔ |
|
Mitgenommene oder als Gepäck versicherte Sachen |
– |
✔ |
|
Versichert sind auch Fotoapparate und elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefone, Laptops), soweit besonders verwahrt |
– |
✔ |
|
Versichert sind auch Bargeld und sonstige Wertpapiere bis 300 € sowie sonstige Wertsachen bis 50 % der OnTour-Versicherungssumme, soweit besonders verwahrt |
– |
✔ |
|
Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Raub, Verlust z. B. in bewachten Garderoben sowie durch Verlieren24), sofern nicht infolge Stehen-, Hängen- oder Liegenlassens |
– |
✔ |
|
Zerstörung / Beschädigung durch Naturgefahren auch außerhalb von Gebäuden |
– |
✔ |
|
Kosten für erforderliche Ersatzkäufe bis 750 € für infolge verzögerter Beförderung nicht am Ankunftstag am Bestimmungsort eintreffende, als Reisegepäck aufgegebene versicherte Sachen |
– |
✔ |
|
Genereller Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung im Rahmen des OnTour-Schutzes |
– |
✔ |
1) XL-Konzept: Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
2) XXL-Konzept: Ausgenommen sind Bargeld, auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
3) Als Pedelecs gelten Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motor-Nenndauerleistung. Dies gilt auch, wenn sie durch den Hilfsantrieb zusätzlich
bis maximal 6 km/h ohne gleichzeitiges Treten beschleunigt werden können.
4) XL-Konzept: Entschädigungsgrenze optional erhöhbar auf 2.500 € oder 5.000 €.
5) XXL-Konzept: Als Phishing gilt die Übermittlung der Daten an unbefugte Dritte infolge Täuschung mittels gefälschter E-Mails oder Kurznachrichten.
6) XL-Konzept: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
7) XXL-Konzept: Versichert sind Schäden durch die unmittelbare – nicht jedoch allmähliche – Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen.
8) XXL-Konzept: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Isotope betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhanden waren oder dort betriebsbedingt verwendet wurden.
9) XXL-Konzept: Die Mitversicherung unbenannter Gefahren ist nur in Verbindung mit dem Einschluss der weiteren Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, etc.) möglich.
10) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der VN die Sachen auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und aufgrund dessen hierfür die Gefahr trägt.
11) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Sachen ausschließlich der versicherten Wohnung dienen.
12) XXL-Konzept: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass hierfür keine Entschädigung über eine Fahrzeugversicherung erlangt werden kann.
13) Als Wertsachen gelten Bargeld, auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher, sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alle Sachen aus Platin, Gold oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
14) Soweit zu den versicherten Sachen gehörend.
15) Voraussetzung für den Kostenersatz ist, dass die entsprechenden Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
16) Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag von 5.000 € voraussichtlich übersteigt und die Anwesenheit am Versicherungsort erforderlich macht.
17) Der Versicherungsumfang der Vorsorgeversicherung richtet sich nach den für den bestehenden Vertrag gültigen Bedingungen zur Hausratversicherung.
18) XXL-Konzept: Voraussetzung ist, dass die InterRisk für die erhöhte Gefahr nach ihren Geschäftsgrundsätzen Versicherungsschutz bietet.
19) XXL-Konzept: Der Verzicht gilt nur bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung.
20) XXL-Konzept: Der Einspruch muss innerhalb 1 Monats ab Kenntnis des VN von der Geltendmachungsabsicht erfolgen. Kein Einspruchsrecht besteht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder der Angehörige bzw Angestellte den Anspruch über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann.
21) XXL-Konzept: Versicherungsschutz für Akkumulatoren von Pedelecs jedoch nur, soweit diese separat gegen Diebstahl gesichert sind.
22) XXL-Konzept: Ausgenommen hiervon ist jedoch elektronisches Zubehör (z. B. Fahrradnavi).
23) XXL-Konzept: Ausgenommen sind Fahrräder – auch Elektrofahrräder – und Fahrradanhänger einschließlich Zubehör, dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen sowie fremde Sachen, die nicht dem eigenen Gebrauch dienen.
24) XXL-Konzept: Ausgenommen sind Fotoapparate und elektronische Geräte einschließlich Zubehör, Pelze und sonstige Wertsachen sowie Kontaktlinsen.
Sie haben die Wahl, folgende Zusatz-Bausteine in Ihren Vertrag der Hausratversicherung mit einzuschließen:
Heftige Regenfälle sorgen immer wieder für überschwemmte Keller und verursachen kostenintensive Sachschäden. Es kann praktisch jeden treffen, daher ist der Einschluss von weiteren Naturgefahren äußerst ratsam.
Bei Einschluss von weiteren Naturgefahren sind folgende Gefahren versichert:
Bei Versicherungen nach dem Bedingungskonzept XXL mit Einschluss der weiteren Naturgefahren können zusätzlich "unbenannte Gefahren" eingeschlossen werden.
Versichert sind Sachschäden, die durch plötzlich von außen einwirkende Ursachen entstehen, die nicht zu den in der XXL-Deckung genannten Gefahren zählen. Die InterRisk leistet, wenn versicherte Sachen durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder in Folge dessen abhanden kommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die Sie weder vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen müssen.
OnTour ist die umfassende Sachversicherung auch vor der Haustür und auf Reisen, die mit einer Versicherungssumme zwischen 3.000 € bis 10.000 € gewählt werden kann. Ergänzend zum Hausrat-Konzept XXL sind nahezu alle Hausratgegenstände bis zu einem Jahr auch dann versichert, wenn sie vorübergehend außer Haus mitgeführt werden.
Der Einschluss des OnTour-Schutzes ist nur im Hausrat-Konzept XXL möglich.
Erweitern Sie Ihren bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahlschäden im Rahmen des XXL-Tarifes mit Hilfe von „BikeMobil“, für alle zu Ihrem Hausrat gehörenden Fahrrädern, auch Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motor-Nenndauerleistung (Pedelecs).
Mitversichert durch einfachen Diebstahl sind zur Funktion der Fahrräder und Fahrradanhänger gehörende Teile (z. B. Lenker, Sattel, Vorder-/Hinterrad, Beleuchtung) sowie dem regelmäßigen Gebrauch der Fahrräder dienendes Zubehör (z. B. Luftpumpe, Trinkflasche, Kindersitz, Fahrradkorb). Für Akkumulatoren von Elektrofahrrädern gilt dies jedoch nur, soweit diese separat gegen Diebstahl gesichert sind.
Versicherungsschutz besteht für den Verlust im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Gepäckaufbewahrungen oder Beherbergungsbetrieben.
Versichert sind zudem Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung) durch Fahrradunfall. Sofern die Mitversicherung weiterer Naturgefahren vereinbart ist, besteht der Versicherungsschutz auch außerhalb von Gebäuden.
Übernommen werden im Rahmen von „BikeMobil“ zusätzlich die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrades (maximal 14 Tage), den Transport vom Schadenort zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb, die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi) sowie zusätzliche Übernachtungen (maximal 3 Nächte).
Die Entschädigung ist auf 10.000 € begrenzt.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Hausratversicherung der InterRisk finden Sie hier:
Unter Phishing (Neologismus von fishing, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen. Ziel des Betrugs ist es, mit den erhaltenen Daten beispielsweise Kontoplünderung zu begehen und den entsprechenden Personen zu schaden.
Quelle: Wikipedia.de
Wir gewähren einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 oder HT2022 abgeschlossenen Sparten.
Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossene Sparten pro Risikoort
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgenerationen abgeschlossen wurden.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Nachlass für Hausrat- und Glasversicherung | 10 % | 20 % | 30 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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