Ein Diebstahl, Wohnungsbrand oder Wasserschaden stellt nicht nur die eigenen 4-Wände auf den Kopf, sondern sorgt oft auch für großen materiellen Schaden. Die Hausratversicherung der InterRisk bietet Ihnen schnelle finanzielle Unterstützung, wenn Ihr Hab und Gut entwendet oder zerstört wird. Das XXL-Konzept beinhaltet zudem zahlreiche Serviceleistungen und ist daher besonders leistungsstark.
Stellen Sie sich vor, dass alles, was sich im Laufe der Jahre in Ihrem Haushalt angesammelt hat, plötzlich vernichtet ist. In diesem Fall hilft Ihnen die Hausratversicherung der InterRisk schnell und unbürokratisch. Versichert ist der gesamte Hausrat und darunter fallen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Bargeld und Wertgegenstände innerhalb bestimmter Grenzen sind ebenfalls mitversichert.
Die InterRisk bietet Ihnen drei Deckungskonzepte: L, XL und XXL. Die Konzepte XL und XXL beinhalten Leistungen, die bereits weit über die einer klassischen Hausratversicherung hinausgehen. Das XXL-Konzept setzt dabei Marktstandards: Mit FahrradPlus- und OnTour-Schutz bietet Ihnen die InterRisk zudem zwei Zusatz-Bausteine für eine optimale Absicherung – zu Hause und unterwegs.
Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Hausratversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.
Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.
Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.
Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
Die Hausrat-Konzepte der InterRisk
im Überblick
L (B26) |
XL (B27) |
XXL (B28) |
|
Feuer und Sachbeschädigungen (§ 2) |
|||
Versicherung der Feuergefahr unter Verzicht auf die klassische Branddefinition*) |
– |
– |
✔ |
Mitversicherung von Nutzwärmeschäden |
✔ |
✔ |
✔ |
Rauch- und Rußschäden durch Anlagen am Versicherungsort |
– |
✔ |
✔ |
Rauch- und Rußschäden auch ohne versicherten Brandherd |
– |
– |
✔ |
Seng- und Schmorschäden |
– |
✔ |
✔ |
Überspannungsschäden durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität |
1.000 € |
✔ |
✔ |
Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität |
– |
✔ |
✔ |
Kühl- und Gefriergutschäden infolge Netzausfall |
– |
✔ |
✔ |
Kühl- und Gefriergutschäden infolge technischen Geräteversagens |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankungen |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Verpuffungen und Überschalldruckwellen |
– |
✔ |
✔ |
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgängerschäden) |
✔ |
✔ |
✔ |
Absturz/Anprall von Flugkörpern, Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch radioaktive Isotope (z. B. in Feuermeldern) |
– |
– |
✔ |
Böswillige Beschädigungen inner- und außerhalb des Versicherungsorts (auch Graffiti) |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung |
– |
✔ |
✔ |
Einbruchdiebstahl, Raub und Trickdiebstahl (§ 3 Nr. 1 bis 4) |
|||
Eindringen von Einbrechern über nicht versicherte Räume |
– |
– |
✔ |
Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen |
– |
– |
✔ |
Telefonmissbrauch nach Wohnungseinbruch (außerhalb Versicherungsort max. 1.500 €) |
– |
750€ |
✔ |
Raub von Sachen, deren Heranschaffung an den Versicherungsort erpresst wurde |
– |
✔ |
✔ |
Vandalismusschäden innerhalb des Versicherungsorts nach Einbruch und bei Beraubung |
✔ |
✔ |
✔ |
Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts bis 10.000 € |
– |
1.500 € |
✔ |
Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl, Raub oder Trickdiebstahl bis 10.000 € |
– |
750 € |
✔ |
Diebstahl auf dem Grundstück (§ 3 Nr. 5) |
|||
Diebstahl von Wäsche und Bekleidung |
– |
1.500 € |
✔ |
Die Erweiterung gilt auch bei Diebstahl zur Nachtzeit |
– |
– |
✔ |
Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten (auch zur Nachtzeit) |
– |
1.500 € |
✔ |
Diebstahl von sonstigem Garteninventar (z.B. Grills, Skulpturen) bis 10.000 € |
– |
– |
✔ |
Diebstahl auf dem Grundstück (Fortsetzung) |
|||
Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern |
– |
1.500 € |
✔ |
Waschmaschinen und Wäschetrockner auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen |
– |
– |
✔ |
Diebstahl von Gokarts und sonstigen Spielfahrzeugen |
– |
– |
✔ |
Diebstahl von Markisen, Antennen- und Sicherungsanlagen |
– |
– |
✔ |
Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen (§ 3 Nr. 6) |
|||
Fahrraddiebstahl bis 750 € bei Sicherung durch ein eigenständiges Schloss |
– |
✔ |
✔ |
Bis 750 € ist die Sicherung des Fahrrades erst nach beendetem Gebrauch notwendig |
– |
– |
✔ |
Fahrraddiebstahl bis 3.000 € bei Einhaltung erhöhter Sicherungsanforderungen*) |
– |
– |
✔ |
Fahrradanhänger sind in gleicher Weise versichert |
– |
✔ |
✔ |
Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen |
– |
750 € |
✔ |
Kinderwagen, Rollstühle und Gehhilfen auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen |
– |
– |
✔ |
Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden (§ 3 Nr. 7) |
|||
Diebstahl von Hausrat aus nachfolgenden verschlossenen Behältnissen bis 3.000 € |
– |
1.500 € |
✔ |
Von außen nicht sichtbare elektronische Geräte und Wertsachen**) bis 1.500 € |
– |
– |
✔ |
Innen- und Kofferräume von Kraftfahrzeugen |
– |
✔ |
✔ |
Kfz nachts auch außerhalb bewachter Parkplätze oder verschlossener Höfe |
– |
– |
✔ |
Innenräume von Kfz-Anhängern und auf das Kfz montierte Dachboxen |
– |
– |
✔ |
Innenräume von Wasserfahrzeugen (z. B. Kajüte oder Backskiste) |
– |
✔ |
✔ |
Wasserfahrzeuge nachts auch außerhalb nicht öffentlich zugänglicher Liegeplätze |
– |
– |
✔ |
Spinde und Schließfächer |
– |
– |
✔ |
Der Versicherungsschutz gilt auch außerhalb Deutschlands |
– |
– |
✔ |
Diebstahl bei stationären Aufenthalten und ambulanten Behandlungen (§ 3 Nr. 8) |
|||
Diebstahl während Aufenthalten in nachfolgenden Einrichtungen |
– |
750 € |
✔ |
Patientenzimmer in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Kuranstalten |
– |
✔ |
✔ |
Patientenzimmer in Pflegeheimen und Wohnräume in Altenheimen |
– |
– |
✔ |
Praxisräume von Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten |
– |
– |
✔ |
Versichert sind auch Wertsachen (inkl. Bargeld) bis 750 € |
– |
150 € |
✔ |
Diebstahl am Arbeitsplatz, Phishing (§ 3 Nr. 9 und 10) |
|||
Diebstahl während der Geschäftszeiten am Arbeitsplatz bis 3.000 € (außer Wertsachen) |
– |
– |
✔ |
Vermögensschäden durch Phishing***) beim Online-Banking bis 3.000 € |
– |
– |
✔ |
Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Rohren und Anlagen (§ 4 Nr. 1) |
|||
Innenliegende Regenwasserableitungs- und Lüftungsrohre |
✔ |
✔ |
✔ |
Innenliegende Gasrohre |
– |
✔ |
✔ |
Rohre von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Rohre von sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
– |
✔ |
Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen |
nur Rohre |
nur Rohre |
✔ |
Frostbedingter Bruch von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Frostbedingter Bruch von sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
– |
✔ |
Teile von Warmwasser- und Dampfheizungsanlagen |
nur Frost |
nur Frost |
✔ |
Bruch von Armaturen nicht nur durch Frost |
nur Frost |
250 € |
✔ |
Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle |
– |
250 € |
✔ |
Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus dem Leitungssystem (§ 4 Nr. 2 bis 4) |
|||
Leitungswasser aus Schwimmbecken, Wasserbetten und Aquarien |
✔ |
✔ |
✔ |
Leitungswasser aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen |
✔ |
✔ |
✔ |
Regenwasser aus innenliegenden Regenrohren und Regenwassernutzungsanlagen |
– |
✔ |
✔ |
Austritt von Solen / Ölen / Kühlmitteln ist nicht auf bestimmte Anlagen beschränkt |
– |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz besteht auch bei Austritt sonstiger flüssiger Stoffe |
– |
– |
✔ |
Neben Wasserdampf ist auch der Austritt sonstiger gasförmiger Stoffe versichert |
– |
– |
✔ |
Austritt auch aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren |
– |
– |
✔ |
Austritt auch aus sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung |
– |
– |
✔ |
Wasser- und Gasverlust nach einem Rohrbruch |
– |
✔ |
✔ |
Rohrverstopfungen (auch von innenliegenden Regenfallrohren) |
– |
– |
✔ |
Sturm und Hagel (§ 5) |
|||
Keine Mindest-Windstärke |
– |
– |
✔ |
Eindringen von Niederschlägen durch nicht sturm-/hagelbedingte Öffnungen bis 3.000 € |
– |
– |
✔ |
Versicherte Sachen (§ 6) |
|||
Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen |
✔ |
✔ |
✔ |
Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis 25 km/h*) und max. 250 Watt Motorleistung |
✔ |
✔ |
✔ |
Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge |
✔ |
✔ |
✔ |
Sonstige nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h |
– |
– |
✔ |
Teile und Zubehör von Kfz und Anhängern |
– |
– |
✔ |
Nicht eingebaute Teile von Wasser- und Luftfahrzeugen |
– |
– |
✔ |
Dem Beruf oder Gewerbe dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände |
✔ |
✔ |
✔ |
Dem Beruf oder Gewerbe dienende Handelsware und Musterkollektionen |
– |
1.500 € |
✔ |
Sonstige dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen |
– |
– |
✔ |
Wertsachen (§ 7) |
|||
Gesamt-Entschädigungsgrenze für Wertsachen = 40 % der Versicherungssumme |
20 % |
30 % |
✔ |
Die Grenze gilt auch für dauernd in Bankschließfächern aufbewahrte Sachen |
– |
✔ |
✔ |
Bargeld und Beträge auf Geldkarten außerhalb von Wertschutzschränken bis 1.500 € |
1.200 € |
1.200 € |
✔ |
Max. 1 Woche vorher vom eigenen Konto abgehobenes Bargeld bis 7.500 € |
– |
– |
✔ |
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere außerhalb Wertschutzschränken max. 20.000 € |
5.000 € |
10.000 € |
✔ |
Schmucksachen etc.**) außerhalb von Wertschutzschränken max. 40.000 € |
20.000 € |
30.000 € |
✔ |
Versicherungsort (§ 8) |
|||
Arbeitszimmer auch mit separatem Eingang, sofern ohne Angestellte/Publikum |
– |
– |
✔ |
Sachen in Gemeinschaftsräumen, auch wenn diese nicht verschließbar sind |
– |
– |
✔ |
Antennenanlagen und Markisen auf dem gesamten Grundstück |
✔ |
✔ |
✔ |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf dem gesamten Grundstück |
– |
– |
✔ |
Sicherungs- und Überwachungsanlagen auf dem gesamten Grundstück |
– |
✔ |
✔ |
Weitere Sachen***) auf dem gesamten Grundstück |
– |
– |
✔ |
Sachen in Carports und Garagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Sachen in privat genutzten Garagen innerhalb des Wohnortes |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz besteht auch für Garagen in einer angrenzenden Gemeinde |
– |
– |
✔ |
In Einfamilienhäusern zählt eine vermietete Einliegerwohnung zum Versicherungsort |
– |
✔ |
✔ |
Außenversicherung (§ 9) |
|||
Mitversichert sind bis zu 6 Monate außerhalb der Wohnung befindliche Sachen |
3 Monate |
✔ |
✔ |
Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalte im Ausland bis 12 Monate |
– |
– |
✔ |
Ausbildungs-/Wehr-/Freiwilligendienstzeit auch nach Gründung eines Hausstandes |
– |
– |
✔ |
Sportausrüstung, auch wenn sie sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet |
– |
– |
✔ |
Beraubung von Personen, die mit der Betreuung der Sachen beauftragt wurden |
– |
– |
✔ |
Außenversicherung bis 40 % der Versicherungssumme (ohne Höchstschadenbetrag) |
10 % |
20 % |
✔ |
Versicherte Kosten (§ 10) |
|||
Schäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen, Tapeten von Eigentums-/Mietwohnungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Die vorstehenden Kosten werden auch bei gemieteten Einfamilienhäusern ersetzt |
– |
✔ |
✔ |
Auch Schäden an behindertengerechten Einbauten werden ersetzt |
– |
– |
✔ |
Reparaturkosten auch für Gebäudeschäden durch böswillige Beschädigung |
– |
– |
✔ |
Reparaturkosten auch für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen |
– |
– |
✔ |
Keine Höchstdauer für Bewachungsmaßnahmen |
✔ |
✔ |
✔ |
Schloßänderungskosten auch für Gemeinschaftstüren und eigene Kfz |
– |
– |
✔ |
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen |
– |
– |
✔ |
Keine Höchstdauer für Lagerkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung |
100 Tage |
200 Tage |
✔ |
Umzugskosten ohne Mindestdauer der Unbenutzbarkeit der Wohnung |
– |
100 Tage |
✔ |
Keine Höchstdauer für Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung |
100 Tage |
200 Tage |
✔ |
Hotelkosten ohne Tageshöchstsatz |
1 ‰ VSu |
✔ |
✔ |
Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung |
– |
– |
✔ |
Mietübernahme, falls Miete trotz Unbewohnbarkeit weitergezahlt werden muss |
– |
– |
✔ |
Anmietungskosten bei Schäden an dringend benötigten Haushaltsgeräten |
– |
– |
✔ |
Fahrtkosten bei Reiseabbruch (ab 5.000 € Schadenhöhe) ohne Höchstentschädigung |
– |
3.000 € |
✔ |
Stornierungskosten bei Reisestornierung (ab 5.000 € Schadenhöhe) |
– |
– |
✔ |
Kostenübernahme auch für mitreisende Haushaltsangehörige sowie für Dienstreisen |
– |
– |
✔ |
Keine Mindest- und Höchstdauer der Reise |
– |
4 Tg./6 Wo. |
✔ |
Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen bis 3.000 € |
– |
1.500 € |
✔ |
Mehrkosten durch Preissteigerungen und Technologiefortschritt |
– |
– |
✔ |
Serviceleistungen (§ 10 Nr. 6) |
|||
24-Stunden-Notfalltelefon |
– |
– |
✔ |
Vermittlung Dolmetscherdienst bei Auslandsschäden (z.B. Diebstahlanzeige) |
– |
– |
✔ |
Organisation der vorzeitigen Rückreise wegen Schadeneintritt zuhause |
– |
– |
✔ |
Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung von Bank-/Kreditkarten |
– |
– |
✔ |
Möglichkeit zur Einrichtung Dokumentendepot und Hilfe bei der Ersatzbeschaffung |
– |
– |
✔ |
Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern (z.B. Schlüsseldienst) |
– |
– |
✔ |
Psychologische Betreuung z.B. nach Einbruch oder Raub (Kosten bis 1.000 €) |
– |
– |
✔ |
Entschädigungsberechnung (§ 11 Nr. 2, § 19 Nr. 4 und 5, § 23 Nr. 5) |
|||
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 % |
✔ |
✔ |
✔ |
Ab 700 € Versicherungssumme je qm Wohnfläche Vorsorgebetrag = 30 % |
– |
– |
✔ |
Verzicht auf Unterversicherungsanrechnung ab 600 € Summe je qm Wohnfläche |
✔ |
✔ |
✔ |
Genereller Unterversicherungsverzicht bei Entschädigungen bis 5.000 € |
– |
3.000 € |
✔ |
12 Monate Unterversicherungsverzicht bei Umzug in größere Wohnung |
2 Monate |
2 Monate |
✔ |
4 zulässige Methoden der Wohnflächenberechnung |
✔ |
✔ |
✔ |
Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus ohne Gesamtbegrenzung |
10 % |
10 % |
✔ |
Entschädigungsberechnung (Fortsetzung) |
|||
Kostenübernahme für Sachverständigenverfahren bei Schäden ab 5.000 € |
– |
10.000 € |
✔ |
Übernahme des Kundenanteils an Sachverständigenkosten in voller Höhe |
– |
80 % |
✔ |
Gefahrerhöhungen (§ 15) |
|||
Kunde darf Gefahrerhöhungen auch ohne Zustimmung des Versicherers vornehmen |
✔ |
✔ |
✔ |
Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle (nicht z.B. Gerüstaufstellung) |
✔ |
✔ |
✔ |
Keine Anzeigepflicht bei vorübergehendem Unbewohntsein bis 180 Tage |
60 Tage |
60 Tage |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei aus Unkenntnis unterbliebener Anzeige |
– |
– |
✔ |
Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten bei Schadeneintritt (§ 16 und § 17) |
|||
Behördlich genehmigtes Abweichen von Sicherheitsvorschriften bleibt folgenlos |
– |
– |
✔ |
Eingeschränkte Sicherheitsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten |
– |
– |
✔ |
Rückstausicherungen und Rauchwarnmelder von Sicherheitsvorschriften ausgenommen |
✔ |
✔ |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht |
– |
– |
✔ |
Grob fahrlässige Falscherfüllung von Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichten |
– |
– |
✔ |
Sonstiges (§ 14 Nr. 8, § 18, § 21 Nr. 2 und § 24) |
|||
Vorsorgeschutz bis 40 % bei Hausstandsgründung von Kindern |
– |
20 % |
✔ |
Der Vorsorgeschutz gilt für 1 Jahr |
– |
6 Monate |
✔ |
100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden ohne Höchstbetrag |
– |
5.000 € |
✔ |
Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten*) |
– |
– |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
– |
– |
✔ |
Bei Einschluss von Elementarschäden (Klausel 7279) |
|||
Versichert sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch etc. |
✔ |
✔ |
✔ |
Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen mitversichert |
✔ |
✔ |
✔ |
Keine pauschale Wartezeitvereinbarung |
✔ |
✔ |
✔ |
Kein Elementarschaden-Selbstbehalt |
✔ |
✔ |
✔ |
Bei Einschluss unbenannter Gefahren** (Klausel 7280) |
|||
Transportschäden (auch z.B. im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen) |
– |
– |
✔ |
Plötzliche Einwirkung von Chemikalien oder Temperaturen (z.B. Frost) |
– |
– |
✔ |
Sachschäden infolge von Abnutzungs- oder Gebrauchsschäden an anderen Sachen |
– |
– |
✔ |
Sachschäden durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft |
– |
– |
✔ |
Sonstige unvorhergesehene Sachschäden |
– |
– |
✔ |
Bei Einschluss des OnTour-Schutzes (Klausel 7282) |
|||
Erweiterung für mitgeführte, private Sachen bei Abwesenheiten bis 1 Jahr |
– |
– |
✔ |
Dauerhaft außerhalb der Wohnung aufbewahrte Sachen während Mitnahme von dort |
– |
– |
✔ |
Während der Abwesenheit neu erworbene Sachen |
– |
– |
✔ |
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Gold etc. bis zu 50 % der OnTour-Summe***) |
– |
– |
✔ |
Zahlungsmittel, Urkunden (z.B. Fahrscheine) und sonstige Wertpapiere bis 300 €***) |
– |
– |
✔ |
Fotoapparate, elektronische Geräte und Pelze bis zur vollen OnTour-Summe***) |
– |
– |
✔ |
Einfacher Diebstahl sonstiger Sachen ohne besondere Voraussetzungen |
– |
– |
✔ |
Verlieren sonstiger Sachen (außer Kontaktlinsen, nicht Stehen-/Hängen-/Liegenlassen) |
– |
– |
✔ |
Bei Einschluss des OnTour-Schutzes (Fortsetzung) |
|||
Verlust im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Hotels, bewachten Garderoben |
– |
– |
✔ |
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb von Gebäuden |
– |
– |
✔ |
Eingeschlossene weitere Elementarschäden ebenso außerhalb von Gebäuden |
– |
– |
✔ |
Ersatzkäufe bis 750 €, wenn aufgegebenes Reisegepäck nicht am Ankunftstag eintrifft |
– |
– |
✔ |
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung |
– |
– |
✔ |
Bei Einschluss des FahrradPlus-Schutzes (Klausel 7283) |
|||
Diebstahl durch eigenständiges Schloss gesicherter Fahrräder und Fahrradanhänger*) |
– |
– |
✔ |
Elektrofahrräder bis 500 Watt und max. 45 km/h (ohne Tretunterstützung max. 20 km/h) |
– |
– |
✔ |
Diebstahl damit verbundener Teile (z.B. Akku) und Zubehör (z.B. Fahrradkorb) |
– |
– |
✔ |
Nicht fest verbundene Akkus, sofern sie mit dem Elektrofahrrad entwendet werden |
– |
– |
✔ |
Mit dem Fahrrad gemeinsam entwendetes elektronisches Zubehör (z.B. Fahrradnavi) |
– |
– |
✔ |
Verlust im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen, Gepäckaufbewahrungen, Hotels |
– |
– |
✔ |
Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden auch außerhalb von Gebäuden |
– |
– |
✔ |
Eingeschlossene weitere Elementarschäden ebenso außerhalb von Gebäuden |
– |
– |
✔ |
Fahrradunfall während des Gebrauchs**) |
– |
– |
✔ |
Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrades (bis 14 Tage) |
– |
– |
✔ |
Transportkosten zum nächstgelegenen Fahrradreparaturbetrieb |
– |
– |
✔ |
Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei schadenbedingtem Radtourabbruch |
– |
– |
✔ |
Bis 3 Übernachtungen bei Radtourunterbrechung wegen schadenbedingter Reparatur |
– |
– |
✔ |
Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung |
– |
– |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
|||
Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
✔ |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01 und B26 bis B28 gelten automatisch |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherte Sachen (§6) *) Auch wenn sie durch den Hilfsantrieb zusätzlich bis maximal 6 km/h ohne gleichzeitiges Treten beschleunigt werden können. Wertsachen (§7) **) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Versicherungsort (§8) ***) Garteninventar, Wäsche, Bekleidung, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spielfahrzeuge, Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühle
**) Ausgeschlossen sind Unfälle bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen (inkl. Training), Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch Downhill-Fahrten) sowie Fahrten auf Crossstrecken (auch inoffiziellen), in Bikeparks oder ähnlichen Einrichtungen.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingugen.
Sie haben die Wahl, folgende Zusatz-Bausteine in Ihren Vertrag der Hausratversicherung mit einzuschließen:
Heftige Regenfälle sorgen immer wieder für überschwemmte Keller und verursachen kostenintensive Sachschäden. Es kann praktisch jeden treffen, daher ist der Einschluss von Elementarschäden äußerst ratsam.
Bei Einschluss von Elementarschäden sind folgende Gefahren versichert:
Bei Versicherungen nach dem Bedingungskonzept XXL mit Einschluss der erweiterten Elementarschäden können zusätzlich "unbenannte Gefahren" eingeschlossen werden.
Versichert sind Sachschäden, die durch plötzlich von außen einwirkende Ursachen entstehen, die nicht zu den in der XXL-Deckung genannten Gefahren zählen. Die InterRisk leistet, wenn versicherte Sachen durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder in Folge dessen abhanden kommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die Sie weder vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen müssen.
OnTour ist die umfassende Sachversicherung auch vor der Haustür und auf Reisen, die mit einer Versicherungssumme zwischen 3.000 € bis 10.000 € gewählt werden kann. Ergänzend zum Hausrat-Konzept XXL sind nahezu alle Hausratgegenstände bis zu einem Jahr auch dann versichert, wenn sie vorübergehend außer Haus mitgeführt werden.
Der Einschluss des OnTour-Schutzes ist nur im Hausrat-Konzept XXL möglich.
FahrradPlus ist eine Leistungsergänzung zum XXL-Konzept und bietet einen umfassenden Vollkaskoschutz im Rahmen der zusätzlich gewählten Versicherungssumme. Der FahrradPlus-Schutz kann mit einer Versicherungssumme zwischen 1.000 € bis 10.000 € gewählt werden. Mitversichert gelten auch Elektrofahrräder mit einer Leistung von max. 500 Watt mit und ohne Tretunterstützung.
Im Falle eines Unfalls werden im Rahmen des FahrradPlus-Schutzes innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrrades übernommen. Zusätzlich werden übernommen:
Der Einschluss des FahrradPlus-Schutzes ist nur im Hausrat-Konzept XXL möglich.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Hausratversicherung der InterRisk finden Sie hier:
Unter Phishing (Neologismus von fishing, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen und damit Identitätsdiebstahl zu begehen. Ziel des Betrugs ist es, mit den erhaltenen Daten beispielsweise Kontoplünderung zu begehen und den entsprechenden Personen zu schaden.
Quelle: Wikipedia.de
Wir gewähren einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten.
Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 abgeschlossene Sparten pro Risikoort
Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011 bzw. UT2013.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgenerationen abgeschlossen wurden.
Wir gewähren in der Hausratversicherung einen Senioren-Rabatt in Höhe von 15 %. Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes ist ein Mindestalter des Antragstellers von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr). Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Nachlass für Hausrat- und Glasversicherung | 10 % | 20 % | 30 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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