Privathaftpflichtversicherung

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung
Immer wieder ausgezeichnet

Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen unbegrenzt für Schäden, die Sie anderen zufügen. So kann selbst ein vermeintlich "kleines Missgeschick" den privaten Ruin bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung der InterRisk dient dazu, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu befriedigen. Welchen Umfang der Versicherungsschutz haben soll, können Sie über die Höhe Ihrer Deckungssumme und des Leistungskonzeptes wählen.

  • Drei Leistungskonzepte L, XL und XXL zur Auswahl
  • Hohe Deckungssummen von 3 bis 50 Millionen Euro
  • Eine Vielzahl von Tätigkeiten sind mitversichert (z. B. als Babysitter oder Ehrenamtstätigkeit)
  • Attraktive Single- und Seniorentarife (Ü-60-Jährige bis zu 40 % Rabatt)
 
 
 
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Das persönliche Risiko umfassend abgesichert

Die private Haftpflichtversicherung der InterRisk schützt Sie und Ihre Familie vor Leistungsansprüchen Dritter. Denn Haftpflichtschäden passieren schnell und oft nur aus einer kleinen Unachtsamkeit heraus. Und wer kennt sie nicht die "kleinen Missgeschicke“, die uns im Alltag begegnen und jedem passieren können. Besonders hoch wird das persönliche Haftungsrisiko vor allem dann, wenn Menschen zu Schaden kommen. Schützen Sie sich daher umfassend vor den finanziellen Auswirkungen. Denn es geht um Ihr Privatvermögen, mit dem Sie im Schadenfall komplett haften müssen.

Beispiele für Schadenfälle, die im L-, XL- oder XXL-Konzept der InterRisk abgedeckt sind:

  • Durch den Verlust des Büroschlüssels muss die gesamte Schließanlage erneuert werden (XL- und XXL-Konzept)
  • Der Umzugshelfer lässt einen Karton mit teuren Gegenständen fallen. Diese zerbrechen und müssen ersetzt werden
  • Der geliehene Rasenmäher vom Nachbarn wird beim Gebrauch beschädigt und muss repariert werden (XL- und XXL-Konzept)
  • Beim Überqueren der Straße wird ein Radfahrer nicht beachtet. Dieser kommt zu Fall, verletzt sich schwer und es verbleiben dauerhaft körperliche Schäden. Behandlungs- und Therapiekosten, die gezahlt werden müssen

Schutz für die gesamte Familie

Je nachdem für welches der drei Konzepte (L-, XL- oder XXL) Sie sich entscheiden, sind viele Personen automatisch beitragsfrei mitversichert.

Beitragsfrei mitversichert sind im XXL-Konzept u.a. folgende Personen:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder Lebenspartner*
  • Kinder während der Lehre oder des Studiums (auch pflegebedürftige Kinder und verheiratete Kinder mit Ehegatten, solange sie im Haushalt leben)
  • Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildungsende für maximal 18 Monate
  • Behinderte Kinder, unabhängig von einer Betreuungsbestellung
  • Enkelkinder, sofern deren Elternteil ebenfalls mitversichert ist
  • Minderjährige Übernachtungsgäste
  • Vorübergehend eingegliederte Personen (Enkel, Au-pair, Austauschschüler)*
  • In häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern und Großeltern, auch wenn sie in einer Alten- oder Pflegeeinrichtung leben*
  • Hauspersonal
  • Weitere Personen, solange sie im Haushalt leben* oder Personen, die z. B. den Versicherten in Notfällen helfen

*gilt nicht für die Deckungskonzepte der Single-PHV

Sie können auf den Versicherungsschutz der InterRisk auch dann zählen, wenn Sie während Ihrer Freizeit verschiedenen Beschäftigungen nachgehen, wie z. B. der Tätigkeit als Babysitter, Tageseltern (auch entgeltlich) oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

Für jeden Bedarf das passende Leistungskonzept

Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.

Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.

Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.

Konzept XXL

Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen

XXL-Bestleistungen

Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:

  • Im europäischen Ausland gemietete Kraftfahrzeuge („Mallorca-Deckung“)
  • Einschluss von Internetschäden auch außerhalb Europas durch Datenaustausch im privaten Bereich
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
  • SB-Ausgleich in der Vollkaskoversicherung bei Unfall mit geliehenem, gemietetem oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltem Kfz
  • Schäden durch Falschbetankung von gemietetem und vom Arbeitgeber überlassenem Kfz
  • Verlust / Abhandenkommen fremder Sachen
  • Gewaltopferhilfe bis 50.000 €
  • Entschädigung bis zum Neuwert maximal 5.000 €
  • und viele mehr
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Privathaftpflicht-Konzepte

L (B662)

XL (B672)

XXL (B682)

6 Monate

6 bis 12

6 bis 12

12.000 €

bis 20 km/h

15 qm

15 qm

fremde

5 kg

250 g

250 g

5 kg

5 kg

im Inland

max. 3

im Inland

2.000 qm

8 Betten

max. 3

max. 1

max. 3

100.000 €

100.000 €

50 l / kg

5.000 l

im Inland

1 Jahr

1 Jahr

3 Jahre

300.000 €

300.000 €

10.000 €

10.000 €

3 Monate

30.000 €

100.000 €

10.000 €

10.000 €

100.000 €

1) gilt nicht für die Deckungskonzepte der Single-PHV

2) z.B. freiwilliger Wehrdienst, freiwilliges soziales / ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, europäischer, internationaler und entwicklungspolitischer Freiwilligendienst

3) auch, wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben

4) mit Ausnahme von handwerklichen, medizinischen / heilenden und planenden / bauleitenden Tätigkeiten

5) sofern für das Fahrzeug keine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und die Überschreitung der für die Versicherungspflicht maßgeblichen Geschwindigkeitsgrenze nicht bewusst war oder das Fahrzeug nur ausnahmensweise auf öffentlichen Wegen und Plätzen genutzt oder davon ausgegangen wurde, dass der Fahrzeughalter die erforderliche Versicherung abgeschlossen habe

6) sofern für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist

7) auch Multicopter (Drohnen), sofern diese nur zu Zwecken des Sports oder der Freitzeitgestaltung genutzt werden

8) Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA sowie die europäischen Zwergstaaten

9) Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht

10) ausgeschlossen ist lediglich die Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Fahrer (entsprechend dem Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung)

11) Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch regenerative Energien (z.B. Photovol­taik-, Windkraft-, Solarthermie- oder Geothermieanlage) oder durch Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk)

12) oder bis einem Bruttojahresmietwert von 30.000 €

13) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen

14) zur Versorgung des selbstbewohnten Hauses und der selbstbewohnten Wohnungen

15) Streichung von allgemeinen Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Ansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen, wegen Schäden an Sachen, die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, wegen Schäden an hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen, wegen Schäden durch ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung, wegen Asbest-, Gentechnik- und Strahlenschäden, wegen Sachschäden durch Grundstückssenkungen, Erdrutschungen und Überschwemmungen, sowie wegen Schäden aus Diskriminierungen; XXL zudem wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie wegen Sachschäden infolge Krankheitsübertragung durch Tiere

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Alle wichtigen Detailinformationen zur Privathaftpflichtversicherung der InterRisk finden Sie hier:

Bürgerliches Gesetzbuch: Schadensersatzpflicht

§ 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Rabattmöglichkeiten

Deckungsrabatt

Die InterRisk bietet einen Deckungsrabatt in Höhe von

  5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen

Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:

Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung

sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten:

Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d.h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.

Single-Tarif

Alleinstehenden einschließlich Kindern bietet die InterRisk für alle 3 Konzepte 25 % Rabatt auf die Familienhaftpflichtprämie.

Senioren-Tarif

Ab dem Alter von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr) bietet die InterRisk folgende Rabatte:
Privathaftpflicht              40 %
Privathaftpflicht (Single) 30 %
Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.

Selbstbehalt-Nachlässe (Obligatorischer Selbstbehalt)

Selbstbehalt pro Schadenfall SB 150 € SB 300 € SB 500 €
Privathaftpflichtversicherung 25 % 40 % 50 %

Zahlungsweise

Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.

Mindest-Bruttorate:

4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.

Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten

Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Informationsblätter

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Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen weitere Haftpflichtprodukte an:

Berufs- und Amtshaftpflichtversicherung

Eine sinnvolle Ergänzung zur Privathaftpflicht, denn wer im öffentlichen Dienst arbeitet oder freiberuflich tätig ist, kann auch im Beruf schnell in Situationen geraten, in denen Dritte Schadenersatzansprüche geltend machen.

Berufshaftpflichtversicherung

Ratsam für alle Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Sie kann für folgende Berufsgruppe abgeschlossen werden:

  • Bildreporter, Bildberichterstatter, Werbefotografen (freiberuflich)
  • Diskjockey (selbständig)
  • Dolmetscher, Übersetzer (freiberuflich)
  • Fremdenführer, Hostessen (selbständig)
  • Grafiker, Kunstmaler (freiberuflich)
  • Journalist (freiberuflich)
  • Kindergärtnerin
  • Lehrer/Sportlehrer
  • Tagesmütter

Amtshaftpflichtversicherung

Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes, unabhängig davon, ob es sich um Beamte, Angestellte oder Arbeiter handelt.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Als Tierhalter haftet man auch für Schäden, die durch das eigene Tier verursacht wurden. Daher ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll für Jeden, der z. B. Hunde oder Pferde besitzt. Denn im Gegensatz zu gezähmten Kleintieren fallen größere Tiere nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.

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