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Zeitwert

Der Zeitwert einer Kapitalanlage entspricht dem Börsen- oder Marktwert. Ist dieser nicht direkt zu ermitteln, behilft man sich mit dem Wert, zu dem der Vermögensgegenstand zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ge­handelt würde.

Zuschreibungen

Nach dem strengen Niederstwertprinzip sind Abschreibungen vorzunehmen, wenn der Wert eines Ver­mö­gensgegenstandes unter den Buchwert sinkt. Steigt der Wert des betreffenden Vermögensgegenstandes wieder an, so sind nach dem Wertaufholungsgebot ­entsprechende Zuschreibungen vorzunehmen – maximal bis auf den ursprünglichen Anschaffungswert.

Ihr Ansprechpartner | Presse

Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement

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