Der Abschlusskostensatz setzt die Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen ins Verhältnis zur Beitragssumme des Neugeschäfts. Zu den Abschlussaufwendungen zählen insbesondere Abschlussprovisionen und die Kosten der Antragsbearbeitung.
Für noch nicht abschließend regulierte Versicherungsfälle werden Rückstellungen gebildet. Sind diese Rückstellungen höher als die in den Folgejahren tatsächlich zu erbringenden Zahlungen, ergibt sich ein Abwicklungsgewinn.
Die InterRisk ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (agv).
Ein Aktuar ist ein wissenschaftlicher Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker.
Entsprechend dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen Schaden- und Unfallversicherer, die Rentenleistungen erbringen, sowie alle Lebens- und Krankenversicherer einen „Verantwortlichen Aktuar“ bestellen. Dieser hat zu überwachen, dass die Berechnung der Prämien und der Deckungsrückstellung sowie die Finanzlage des Unternehmens die dauerhafte Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen gewährleisten.
Für die InterRisk-Gesellschaften ist Dipl.-Math. Jürgen Seemann zum verantwortlichen Aktuar bestellt.
Die 1987 gegründete AMADI GmbH (Assekuranz-Marketing-Dienste) ist eine 100%ige Tochter der InterRisk Lebensversicherungs-AG. Über die AMADI werden verschiedene Marketingaktivitäten gesteuert, wie z. B. die Schaltung von Anzeigen.
Geschäftsführer sind:
Wolfgang Bussmann
Roman Theisen
Dietmar Willwert
Anlagevermögen sind alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen beinhaltet somit die mittel- und langfristig gebundenen Mittel des Unternehmens einschließlich Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter. Die übrigen Werte sind Umlaufvermögen.
Die für die InterRisk zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb beinhalten Provisionen, Gehälter, Sachkosten und andere Aufwendungen für den Abschluss und die Verwaltung von Versicherungsverträgen. Nicht enthalten sind die Kosten für die Regulierung von Versicherungsfällen und für die Verwaltung der Kapitalanlagen.
Diese Aufwendungen beinhalten die Zahlungen und die Veränderung der Rückstellungen für bereits eingetretene und gemeldete Versicherungsfälle sowie eine Pauschalrückstellung für Versicherungsfälle, die voraussichtlich noch nachgemeldet werden. Berücksichtigt ist auch der Abwicklungsgewinn oder -verlust aus Versicherungsfällen der Vorjahre. Ebenso sind die Kosten für die Regulierung der Versicherungsfälle (interne Bearbeitungskosten, Gutachterkosten, etc.) enthalten.
Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement