Glossar

 
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Schadenfrequenz

Die Schadenfrequenz gibt die Anzahl der eingetretenen Neuschäden im Verhältnis zum Mittelwert aus Jahres­anfangs- und -endbestand der versicherten Risiken an.

Schadenquote

Die Schadenquote entspricht dem prozentualen Anteil der Aufwendungen für Versicherungsfälle an den verdienten Beiträgen.

Schadenversicherung

In der Schadenversicherung sind die nicht zur Personenversicherung (Leben, Kranken, Unfall) gehörenden Sparten zusammengefasst, also insbesondere die Haftpflicht- und Sachversicherung.

Schwankungsrückstellung

Die nach einem festen mathematischen Verfahren gebildete Schwankungsrückstellung dient dem Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf. In Jahren mit relativ geringem Schadenaufwand werden Mittel zu­geführt, um in schlechteren Jahren für einen Ausgleich zu sorgen.

Sicherungsvermögen

Die darunter zusammengefassten Kapitalanlagen dienen insbesondere der Sicherung der Deckungsrück­stel­lung. Das Sicherungsvermögen gewährleistet die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus Versicherungs­verträgen und unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Rentabilität und Liquidität sowie Mischung und Streuung der Kapitalanlagen. Über die betreffenden Vermögenswerte kann der Vorstand nur mit Zustimmung eines unab­hängigen Treuhänders ver­fügen, der wiederum vom Aufsichtsrat mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bestellt wird.

Solvabilität

Um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, Eigenmittel mindestens in Höhe der zu bildenden Solvabilitätsspanne (Eigenmittelbedarf) zu bilden. Die Erfüllung dieser Anforderung wird von der Bundes­anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

stille Lasten/Reserven

Stille Reserven (auch: Bewertungsreserven) bestehen, wenn die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte zu niedrig oder die Rückstellungen und Verbindlichkeiten zu hoch bewertet sind. Sind dagegen Vermögenswerte in der Bilanz höher angesetzt, als dies ihrem Zeitwert entspricht, bestehen insoweit stille Lasten.

Stornoquote

Als Storno gilt der vorzeitige Abgang z. B. durch Rück­kauf oder Beitragsfreistellung. Die Stornoquote ist das Verhältnis der durch Storno abgehenden Jahresbeiträge zum Mittelwert aus Jahresanfangs- und -endbestand der gesamten Jahresbeiträge.

strenges Niederstwertprinzip

Nach dem strengen Niederstwertprinzip sind noch nicht realisierte, aber bereits absehbare Wertminderungen zu berücksichtigen. Liegt am Bilanzstichtag der Börsen- oder Marktpreis eines Vermögensgegenstandes unter dem Buchwert, so ist die Differenz abzuschreiben.

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