Glossar

 
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Rechnungsabgrenzungsposten

Die unter Position E bzw. F der Aktiva sowie Position F bzw. G der ­Passiva aufgeführten Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen und Ausgaben gebildet, soweit sie wirtschaftlich auf Folgejahre entfallen.

RfB

Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) werden den Kunden die über die Direktgutschrift ­hinausgehenden Überschussanteile gutgeschrieben. Während die Direktgutschrift aus den Überschüssen des laufenden Geschäftsjahres finanziert wird, sind die der RfB entnommenen Überschussanteile in den Vorjahren zugeführt worden. Andererseits werden der RfB die im laufenden Geschäftsjahr über die Direktgutschrift hinaus erwirtschafteten Gewinnanteile der Kunden für künftige Überschussbeteiligungen zugeführt.

Rückversicherung

Eine Versicherungsgesellschaft kann einen Teil des von ihr übernommenen Versicherungsschutzes über Rück­versicherungen abdecken. Für den Fall des Eintritts hoher Einzelschäden sowie der starken Anhäufung von Schäden (Kumulschäden) werden Schadenexcedenten-Rückversicherungen abgeschlossen, bei denen der ­Rückversicherer alle Leistungen übernimmt, die einen vereinbarten Schwellenwert überschreiten. Der Rückversicherer erhält dafür einen bestimmten Anteil an den Beitragseinnahmen.

Für kleinere und mittlere Versicherer kann zudem je nach Art des betriebenen Geschäftes auch die Ab­sicherung von jährlichen Schwankungen der Schadenhäufigkeit wichtig sein. Dies geschieht über sogenannte proportionale Rückversicherungen, bei denen der Rückversicherer einen bestimmten Anteil der Beitragseinnahmen des Versicherers erhält und den darauf entfallenden Anteil aller Schäden übernimmt. Die anteilig auf die Rückversicherungsbeiträge entfallenden Verwaltungs- und Abschlusskosten des Versicherers werden hierbei in der Regel über eine pauschale Rückversicherungsprovision abgedeckt. Für den Fall eines entsprechend guten Rückversicherungsverlaufs kann zudem eine Gewinnbeteiligung vereinbart werden.

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