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Deckungsrückstellung

Um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllt werden können, muss für jeden Lebensversicherungsvertrag sowie für Rentenverpflichtungen eine Deckungsrückstellung ge­bildet werden.

Direktgutschrift

Die Direktgutschrift ist der Teil der Überschussbeteiligung, der den Kunden unmittelbar aus den Überschüssen des laufenden Geschäftsjahres gutgeschrieben wird. Die übrige Überschussbeteiligung kommt aus der dafür in den Vorjahren gebildeten RfB.

Ihr Ansprechpartner | Presse

Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement

0611 2787-270
marco.englert@interrisk.de

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