Um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllt werden können, muss für jeden Lebensversicherungsvertrag sowie für Rentenverpflichtungen eine Deckungsrückstellung gebildet werden.
Die Direktgutschrift ist der Teil der Überschussbeteiligung, der den Kunden unmittelbar aus den Überschüssen des laufenden Geschäftsjahres gutgeschrieben wird. Die übrige Überschussbeteiligung kommt aus der dafür in den Vorjahren gebildeten RfB.
Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement