Aktiva Position A. und B. und C.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Kapitalanlagen
Die Buchwerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt:
Aktiva Position A.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anschaffungskosten für EDV-Software.
Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Aktiva Position B.
Kapitalanlagen
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG besitzt seit Ende 2015 eine eigengenutzte Immobilie in Wiesbaden mit einem Bilanzwert in Höhe von 6.832 Tausend Euro und seit Mitte 2016 eine fremdgenutzte Immobilie im Westend von Frankfurt. Der bilanzielle Wert entspricht den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf die Gebäude. Die Immobilien wurden nach dem Sachwertverfahren bewertet.
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG hält 100 % der Anteile der InterRisk Informatik GmbH und der AMADI GmbH. Der Jahresüberschuss 2017 belief sich bei der InterRisk Informatik GmbH auf 1 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 40 Tausend Euro. Die AMADI GmbH erwirtschaftete einen Jahresüberschuss von 1,2 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 38 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Die in Tabelle auf Seite 19 angegebenen Zeitwerte entsprechen den Buchwerten. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Wiesbaden.
Daneben ist die InterRisk Lebensversicherungs-AG an einer Konzernimmobiliengesellschaft mit Sitz in Prag in Höhe von 1.114 Tausend Euro beteiligt. Der Anteil am Eigenkapital beträgt 0,7%.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde an die Konzernimmobiliengesellschaft, an der die InterRisk Anteile hält, in Höhe von 7.577 Tausend Euro gewährt. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug 154.833 Tausend Euro bei einem Jahresergebnis von 5.205 Tausend Euro.
Die Zeitwerte wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurve mit aktuellen Spreads ermittelt.
Der Wert der Beteiligung betrifft ausschließlich unseren Anteil von 0,04% an der Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG, den wir 2003 als Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) gezeichnet haben. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der dem Umlaufvermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Sie werden zum Zeitwert, höchstens jedoch zu Anschaffungskosten, angesetzt. Wurden Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen gleicher Art und Gattung zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben, so wurde daraus ein Durchschnittsanschaffungswert gebildet. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenwerte und Rücknahmepreise zum 31.12.2017 ermittelt. Insgesamt beträgt die Abschreibung bei zwei Papieren 69 Tausend Euro.
Die Zuschreibung bei sechs Papieren beträgt 208 Tausend Euro. Die in dieser Position enthaltenen Immobilienfonds sind dem Anlagevermögen zugeordnet und wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Für Investmentanteile mit einem Buchwert von 8.161 Tausend Euro ergaben sich stille Lasten von 62 Tausend Euro.
Die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenkurse bzw. anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt.
Die Zeitwerte liegen um 24.536 Tausend Euro über beziehungsweise 136 Tausend Euro unter dem Buchwert bei Buchwerten von 9.399 Tausend Euro der Papiere mit stillen Lasten.
Zu- und Abschreibungen wurden in diesem Kalenderjahr nicht vorgenommen. Die zur Bedeckung eines kleinen Altbestandes an Fremdwährungspolicen gehaltenen Wertpapiere in SFR und US$ wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert abzüglich der zum Bilanzstichtag geleisteten Tilgungen sowie in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen sowie Zuschreibungen in Höhe von 7 Tausend Euro.
Die Bewertung erfolgte zum Anschaffungswert. Die positiven Bewertungsreserven belaufen sich auf 11.768 Tausend Euro, die stillen Lasten betragen zum Bilanzstichtag 59 Tausend Euro.
Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt.
Bei einem Papier erfolgte eine Abschreibung in Höhe von 282 Tausend Euro.
Die Bewertung der Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte zum Anschaffungswert. Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt.
Die Zeitwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen liegen um 4.354 Tausend Euro über beziehungsweise 107 Tausend Euro unter dem Buchwert.
Bei einem Darlehen erfolgte eine Zuschreibung in Höhe von 266 Tausend Euro.
Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind zum Nominalwert abzüglich der zum Bilanzstichtag geleisteten Tilgungen und Zuschreibungen in Höhe von 500 Euro bewertet.
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Unter den übrigen Ausleihungen ist eine Sicherungsfondseinlage in Höhe von 326 Tausend Euro enthalten.
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Folgende Positionen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt:
Abschreibungen werden bei diesen Positionen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegendem Wert liegen.
Die Zeitwerte der Kapitalanlagen nach § 54 RechVersV und § 285 Nr. 19 HGB stellen sich wie folgt dar:
Aktiva Position D.
Forderungen
Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko angesetzt. In Einzelfällen wurden Forderungen an Vermittler einzelwertberichtigt.
Zu den Forderungen an Versicherungsnehmer wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 10 Tausend Euro für fällige und 52 Tausend Euro für noch nicht fällige Ansprüche vorgenommen.
Der bedeutendste Posten der sonstigen Forderungen ist der Aktivwert in Höhe von 1.702 Tausend Euro.
Sachanlagen und Vorräte sind zu Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen, wobei geringwertige Anlagegüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.
Diese sind zum Nennwert ausgewiesen.
Bei den mit dem Nominalbetrag angesetzten Andere Vermögensgegenstände handelt es sich überwiegend um den Versicherungsnehmern im Wege der Beitragsverrechnung im Voraus gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 3,3 Millionen Euro, soweit diese den Beitragszahlungszeiträumen des Folgejahres zuzurechnen sind.
Aktiva Position F.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die wesentlichen Positionen sind abgegrenzte Zinsen, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind. Sie sind grundsätzlich zum Nominalwert ausgewiesen.
Passiva Position A.
Eigenkapital
Das Grundkapital ist in 900 nennwertlose Namensstückaktien eingeteilt.
Die Gewinnrücklage entwickelte sich wie folgt:
Passiva Position B.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen berücksichtigen die vertraglichen Vereinbarungen.
Zu jeder einzelnen Versicherung wird bei Beitragserhebungen, die über den 31. Dezember hinausreichen, der auf das Folgejahr entfallende Beitragsanteil abgegrenzt.
Die Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), wird für die eingegangenen Verpflichtungen in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwertes der künftigen Beiträge gebildet (prospektive Methode). In der Deckungsrückstellung sind bereits zugeteilte Überschussanteile enthalten, während verzinslich angesammelte Überschussanteile unter „Andere Verbindlichkeiten“ ausgewiesen werden.
Für Kapital- und Risikoversicherungen, die bis 30.9.1994 abgeschlossen wurden, findet die Sterbetafel ADST 1986T und danach die Sterbetafel DAV 1994T Anwendung. Für Risikoversicherungen, die ab dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, gelten die Sterbetafeln DAV 2008T bzw. DAV 2008 TR und ab 21.12.2012 die Sterbetafeln DAV 2008 TR bzw. DAV 2008 NR, aus denen eine Differenzierung nach 7 Risikoklassen abgeleitet wurde. Für Kapitalversicherungen ab dem 21.12.2012 gilt die Sterbetafel DAV 2008T.
Als Rechnungsgrundlage für den Bestand an Aussteuerversicherungen dient die Heiratstafel 1960 / 62 für Ledige. Bei Leibrentenversicherungen wird für Abschlüsse bis 31.8.1995 die Sterbetafel ST 1987R, für Abschlüsse bis 31.12.2004 die Sterbetafel DAV 1994R und danach die Sterbetafel DAV 2004R angewandt.
Für Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen gelten bei Abschlüssen bis 31.12.1993 die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß einer Untersuchung amerikanischer Unternehmen aus den Jahren 1935 – 1939 und bei Abschlüssen bis 30.6.2000 die Verbandstafeln 1990. Seit 1.7.2000 werden die Tafeln DAV 1997 I/RI/TI zugrunde gelegt, wobei für Abschlüsse ab 1.1.2002 aus diesen Tafeln eine Differenzierung nach vier Berufsgruppen und für Abschlüsse ab dem 21.12.2012 nach acht Berufsgruppen abgeleitet wurde.
Für die KreVita wurden die Ausscheideordnungen aus den Informationen des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Institutes nach Rauchern und Nichtrauchern abgeleitet.
Die Höhe des angewandten Rechnungszinses richtet sich ebenfalls nach dem Abschlussdatum und entspricht dem bei der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer angegebenen Garantiezins (siehe „Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer“).
Bei Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen und Leibrentenversicherungen, die nicht nach aktuellen DAV-Tafeln kalkuliert wurden, haben wir die Deckungsrückstellungen auf der Grundlage der neuesten Rechnungsgrundlagen überprüft und entsprechend einzelvertraglich erhöht.
Ebenso haben wir bei Unisex- Tarifen eine geschlechtsabhängige Kontrollrechnung der Deckungsrückstellung gemäß dem entsprechenden DAV-Hinweis durchgeführt und die Deckungsrückstellung entsprechend angepasst.
Auf die Rechnungszinssätze 0,9 %, 1,25 %, 1,75 %, 2,25 %, 2,75 %, 3 %, 3,25 %, 3,5 % bzw. 4 % entfallen 4,5 %, 7,5 %, 15,1 %, 11,9 %, 14,5 %, 0,6 %, 6,3 %, 30,9 % bzw. 8,7 % der Deckungsrückstellung vor Dotierung der Zinszusatzreserve. Der tarifliche Rechnungszins beträgt somit 2,72 %.
Nach Bildung der Zinszusatzreserve in Höhe von 23,8 Millionen Euro beträgt der bilanzielle Rechnungszins 1,90 %. Die Zinszusatzreserve wurde für den Neubestand gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildet. Die Berechnung der Zinsverstärkung im Altbestand erfolgte mit einem Rechnungszins von 1,9 % gemäß dem genehmigten Geschäftsplan.
Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren über mehrere Jahre verteilt. Bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Verträge werden mit 3,5 % der Versicherungssumme bzw. der 10-fachen Jahresrente gezillmert. Zwischen dem 1.10.1994 und 31.3.1997 abgeschlossene Verträge werden mit 4 % und zwischen dem 1.4.1997 und dem 31.12.2007 mit 0,5 % der Beitragssumme gezillmert. Bei Neuabschlüssen vom 1.1.2002 bis 31.12.2014 beträgt der Zillmersatz für A-Tarife 4 % und für C-Tarife 2 % der Beitragssumme. Bei Abschlüssen ab 1.1.2015 für A-Tarife 2,5 % und für C-Tarife 1,5 %. Um zu vermeiden, dass sich im Einzelfall durch die Zillmerung ein negatives Deckungskapital oder eine Unterschreitung des garantierten Rückkaufswertes ergeben würde, wird der Differenzbetrag entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften unter Position D I.1. der Aktiva als Forderung aus noch nicht fälligen Ansprüchen ausgewiesen.
Die Rückstellung wurde für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe gebildet, die bis zum 31.12.2017 eingetreten sind. Für jeden bis zur Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall bzw. Rückkauf wurde eine Einzelreserve nach dem voraussichtlichen Aufwand gestellt. Für jeden nach der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall wurde eine Spätschadenreserve in Höhe des riskierten Kapitals ermittelt. Für unbekannte Spätschäden wurde eine pauschale Zuschätzung vorgenommen. In den ausgewiesenen Bruttobeträgen ist eine Rückstellung für die voraussichtlich anfallenden Schadenregulierungsaufwendungen in steuerlich zulässiger Höhe enthalten.
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entwickelte sich wie folgt:
Passiva Position C.
Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Bei Versicherungen gemäß § 125 Abs. 5 VAG (Fondsgebundene Versicherungen) wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rückmahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet.
Passiva Position D.
Andere Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und Verpflichtungen Rechnung tragen.
Die Rückstellungen für Pensionen zum 31.12.2017 wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Renten- und Gehaltstrend von 2,0 % entsprechend der Zielvorgabe der EZB für Preisstabilität bei einer maximalen Inflationsrate von 2,0 %, und unter Zugrundelegung der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für November 2017 veröffentlichte Referenzzinssatz (10-Jahresdurchschnitt) in Höhe von 3,71 % verwendet.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB bei Ansatz des Abzinsungssatzes als 7 - Jahresdurchschnitt in Höhe von 2,84% beträgt 489 Tausend Euro.
Die Rückstellung für Jubiläumszusagen wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszins von 2,84 % berechnet.
Die bedeutendsten Positionen der sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen in Höhe von 574 Tausend Euro sowie Tantiemen in Höhe von 546 Tausend Euro.
Passiva Position E.
Depotverbindlichkeiten
Die Depotverbindlichkeiten setzen sich zusammen aus einem Betrag von 3,7 Millionen Euro für den einbehaltenen Rückversicherungsanteil aus der Deckungsrückstellung und 0,2 Millionen Euro für gestellte Sicherheiten eines Rückversicherers an den Schadenrückstellungen.
Passiva Position F.
Andere Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 11,9 Millionen Euro (Vorjahr: 11,6 Millionen Euro).
Alle Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert.
Passiva Position G.
Rechnungsabgrenzungsposten
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um noch nicht abgegrenzte Zinsen aus Policendarlehen in Höhe von 2 Tausend Euro. Es ist zum Nennwert angesetzt.
Entstehung und Verwendung der Überschüsse
Aus den Kapitalanlagen sowie den für Kosten und Leistungen nicht verbrauchten Beitragsanteilen haben wir einen Rohüberschuss von 35,9 Millionen Euro erwirtschaftet. Davon erhielten unsere Versicherungsnehmer 25,8 Millionen Euro unmittelbar (Direktgutschrift) sowie weitere 7,1 Millionen Euro mittelbar durch Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Der verbleibende Gewinn von 3,0 Millionen Euro wird auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die InterRisk Versicherungs-AG VIG abgeführt.
Die Höhe der für die einzelnen Policen gültigen Überschussanteile richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif (siehe „Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer). Welche Überschussanteile als Direktgutschrift gewährt und welche der RfB entnommen werden, ist wie folgt geregelt:
Der Sofortrabatt für Risiko- und Selbstständige Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wird in 2018 zu 80 % aus der Direktgutschrift und zu 20 % aus der RfB finanziert.
Alle weiteren Überschussanteile werden der RfB entnommen.
Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven
Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen werden in 2018 zu jedem Monatsultimo ermittelt. Sie werden auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht (www.InterRisk.de, Rubrik Kennzahlen) oder auf Anfrage mitgeteilt.
Ebenfalls monatlich erfolgt die Ermittlung des relativen Anteils jeder einzelnen anspruchsberechtigten Versicherung an den verteilungsrelevanten Bewertungsreserven. Jährlich zum Bilanzstichtag wird festgestellt, welcher Anteil verteilungsrelevant ist. Dieser Anteil wird vom 1.4. des Folgejahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres verwendet.
Bezüglich den Werten gemäß § 54 Satz 3 Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung wird auf die Tabelle „Zeitwerte der Kapitalanlagen“ verwiesen.
Die nachstehend genannten Überschussanteilsätze sind für 2018 ab dem jeweiligen Versicherungsjahrestag gültig.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 65,00% sowie bei Nichtrauchern von 60,00% vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00 % sowie bei Nichtrauchern von 48,00 % vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00 % sowie bei Nichtrauchern von 48,00 % vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 61,00 % für Frauen bzw. 60 % für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben sowie bei Nichtrauchern von 61,00 % für Frauen bzw. 57 % für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 70,00 % für Männer bzw. 66,67 % für Frauen oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
Bei Verträgen nach Tarif R1, R2, R4 und R5 kann vereinbart werden, dass der Sofortrabatt gemäß Nr. 1.1 bis 1.4 anstelle der Beitragsverrechnung verzinslich angesammelt wird. Das Ansammlungsguthaben wird in diesem Fall gemäß Nr. 4.1 und 4.2 verzinst und die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt.
Ist anstelle des Sofortrabattes ein Todesfallbonus vereinbart, so erhöht sich die für den Todesfall versicherte Summe um den Prozentsatz gemäß nachfolgender Tabelle (der Todesfallbonus ist bei Verträgen gegen Einmalbeitrag obligatorisch):
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise vermindert sich um einen Sofortrabatt in Höhe von 25,00 %. Für Frauen mit bis 31.12.1993 beginnendem Vertrag beträgt der Sofortrabatt 35,00 %.
Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:
Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:
Für Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt. Abweichend von den dort genannten Werten gilt für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.1993 ein Garantiezins von 3,00 % und ein Zinsüberschuss von 0,00% sowie bei Vertragsbeginn vom 1.1.1994 bis 31.3.1997 ein Garantiezins von 3,50 % und ein Zinsüberschuss von 0,00 %. Der in den Tabellen angegebene Garantiezins von 4,00 % und der Zinsüberschuss von 0,00 % gilt somit erst bei einem Vertragsbeginn ab dem 1.4.1997.
Für Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsbeginn ab 01.10.2016 gilt bereits ein Garantiezins von 0,90%.
Für Unfalltod-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag sowie beitragspflichtige Unfalltod-Zusatzversicherungen nach Tarif U2 wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 sowie die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt.
Die Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß nachstehender Tabelle verzinst:
Zusätzlich wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt der mit dem jeweiligen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste Mittelwert des Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.
Verträge gegen Einmalbeitrag mit einer Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit bis drei Jahre erhalten folgende Zinsüberschüsse:
Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Beginn ab 01.01.2017 und einer Versicherungsdauer ab vier Jahre erhalten einen Zinsüberschusssatz von 0,85%.
Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Beginn ab 01.01.2017 und einer Aufschubzeit ab vier Jahre erhalten in der Aufschubzeit einen Zinsüberschusssatz von 0,85%.
Die Höhe des Zinsüberschusses für sonstige Bestandsverträge gegen Einmalbeitrag, Rentenversicherungen im Rentenbezug und Verträge gegen laufende Beitragszahlung ergibt sich aus folgender Tabelle:
Es ist eine Beteiligung in Höhe von 50 % des auf den Vertrag entfallenden Anteils an den stillen Reserven vorgesehen. Bei Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven über einen zusätzlichen Zinsüberschussanteil in Höhe von 0,04%.
Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände K21, K24, K27 bzw. K30 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 15 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen ist der Beitragsüberschuss auf 1 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände G21, G24, G27 bzw. G30 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen beträgt der Beitragsüberschuss 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages und der Beitragsüberschuss ist auf 1‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Versicherungen wird ein Schlussüberschuss gewährt. Bei Kapitallebensversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2004 sowie bei Leibrentenversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2005 gilt der Schlussüberschuss auch für planmäßig beitragsfreie Versicherungen (nicht jedoch im Rentenbezug oder Bonus) und Versicherungen gegen Einmalbeitrag.
Der sich aus nachstehender Tabelle ergebende Schlussüberschuss wird in % der sich aus Nr. 4.2 und 4.4 ergebenden laufenden Überschussbeteiligung gutgeschrieben und bei Tod oder bei Ablauf der Versicherungs- bzw. Aufschubdauer fällig:
10 % der Beitragsanteile aus der Todesfallabsicherung werden als Risikoüberschuss dem Fondsguthaben zugeführt. Für bis zum 31.12.2011 abgeschlossene Versicherungen beträgt der Risikoüberschuss 30 %.
Verträge nach Tarifen HFRV, HFRVE, HFRVB und HFRVBE (myIndex®-Satellite ETF-Evolution) erhalten fondsabhängige Überschüsse gemäß den Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung, bei allen anderen Tarifen wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung gemäß Nummer 8 gewährt.
Die Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß 4.1 verzinst.
Es wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt das Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsmonats. Die Höhe des Zinsüberschusses beträgt monatlich ein Zwölftel des Satzes gemäß 4.2.
Für die Erlebensfallabsicherung wird eine Beteiligung an den stillen Reserven gemäß 4.3 gewährt.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 25,00 % vermindert.
Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 30,00 % vermindert.
Für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt.
Für Versicherungen nach den Tarifen AFRV, AFRVE, AFRVB, AFRVBE , SFRV, SFRVE, SFRVB, SFRVBE wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:
1) einschließlich Zusatzversicherungen
2) bei Leibrenten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen = 12-fache Jahresrente
3) einschließlich Vermögensbildungsversicherungen, ohne Risikoversicherungen und ohne sonstige Lebensversicherungen
4) einschließlich Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen, ohne sonstige Lebensversicherungen
Kollektivversicherungen sowie Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen bestehen nicht.
– Vorsitzender –
Mitglied des Vorstandes der VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Wien
– stellvertretender Vorsitzender –
Wien
Wiesbaden
Vorstandsvorsitzende der
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Wien
Arbeitnehmervertreter
Arbeitnehmervertreter
– Vorsitzender –
Versicherungsarten
Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende Versicherungsarten für den Neuzugang angeboten:
Es wurde kein Geschäft in Rückdeckung übernommen.
Mitarbeiteranzahl
Im Jahresdurchschnitt waren 31 Mitarbeiter beschäftigt.
Angaben zur Gesellschaft
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wiesbaden ist beim Amtsgericht in Wiesbaden unter der HRB 12059 registriert.
Aufwendungen für Organe
Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen für 2017 17 Tausend Euro. Dem Vorstand wurden für die Tätigkeit im Jahr 2017 Gesamtbezüge in Höhe von 745 Tausend Euro gewährt. Das Honarar des Abschlussprüfers für seine Prüfungsleistungen beträgt 86 Tausend Euro.
Latente Steuern
Aus der abweichenden Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich folgende latente Steuerforderungen:
Kapitalanlagen | 24 Tausend Euro |
Forderungen | 3 Tausend Euro |
Andere Rückstellungen | 561 Tausend Euro |
Für die Berechnung wurden 15 % Körperschaftssteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie 15,9 % Gewerbesteuer auf Gewerbeertrag angesetzt. Auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 des Handelsgesetzbuches.
Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds der Lebensversicherer. Während der letzten Jahre hat der Sicherungsfonds auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungsverordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhoben. Seit 2010 ist das Sicherungsvermögen in Höhe von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen vollständig aufgebaut. Es bestehen daher keine zukünftigen Beitragsverpflichtungen mehr.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 0,3 Millionen Euro.
Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 3,6 Millionen Euro.
Es besteht die Zusage, einen Betrag von bis zu 1.732 Tausend Euro in einem im Jahre 2016 neu aufgelegten Immobilienfonds zu investieren.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 des Handelsgesetzbuch bestehen nicht.
Konzernabschluss
Muttergesellschaft des Unternehmens ist die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden, die 100 % der Anteile hält. Unsere Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, einbezogen.
Der Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2014 wurde mit der Muttergesellschaft ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, von der BaFin am 27. November 2014 genehmigt und am 5. Dezember 2014 im Handelsregister eingetragen. Nach vollständiger Abführung des Gewinns von 3 Millionen Euro verblieb im Berichtsjahr somit ein Jahresüberschuss von 0 Euro.
Wiesbaden, den 22. Februar 2018
Der Vorstand
InterRisk Lebensversicherungs-AG