Der Zeitwert einer Kapitalanlage entspricht dem Börsen- oder Marktwert. Ist dieser nicht direkt zu ermitteln, behilft man sich mit dem Wert, zu dem der Vermögensgegenstand zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern gehandelt würde.
Nach dem strengen Niederstwertprinzip sind Abschreibungen vorzunehmen, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes unter den Buchwert sinkt. Steigt der Wert des betreffenden Vermögensgegenstandes wieder an, so sind nach dem Wertaufholungsgebot entsprechende Zuschreibungen vorzunehmen – maximal bis auf den ursprünglichen Anschaffungswert.
Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement