Anhang

Erläuterungen zur Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva Position A. und B. und C.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Kapitalanlagen


Die Buchwerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt:

Aktiva Position A.
Immaterielle Vermögensgegenstände


Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Anschaffungskosten für EDV-Software.

Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Aktiva Position B.
Kapitalanlagen


I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Die InterRisk Lebensversicherungs-AG besitzt seit Ende 2015 eine eigengenutzte Immobilie in Wiesbaden mit einem Bilanzwert in Höhe von 6.219 Tausend Euro und seit Mitte 2016 eine fremdgenutzte Immobilie in Frankfurt. Der bilanzielle Wert entspricht den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf die Gebäude. Die Immobilien wurden nach dem Ertragswertverfahren zuletzt im Jahr 2020 bewertet.


II. Kapitalanlagen in verbundenen ­Unternehmen und Beteiligungen

  • Anteile an verbundenen Unternehmen

Die InterRisk Lebensversicherungs-AG hält 100 % der Anteile der InterRisk Informatik GmbH und der AMADI GmbH. Der Jahresüberschuss 2020 belief sich bei der InterRisk Informatik GmbH auf 0,6 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 43 Tausend Euro. Die AMADI GmbH erwirtschaftete einen Jahresüberschuss von 0,3 Tausend Euro bei einem Eigenkapital von 40 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. Die in Tabelle auf Seite 19 angegebenen Zeitwerte entsprechen den Buchwerten. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in Wiesbaden. 

Daneben ist die InterRisk Lebensversicherungs-AG an einer Konzernimmobiliengesellschaft (VIG Fund AS) mit Sitz in Prag in Höhe von 1.816 Tausend Euro beteiligt. Der Anteil am Eigenkapital beträgt 0,8%. Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2019 230.286 Tausend Euro bei einem Jahresergebnis von 11.486 Tausend Euro.

  • Ausleihungen an verbundenen Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden an die Konzernimmobiliengesellschaft, an der die InterRisk Anteile hält, und an deren Tochtergesellschaft in Höhe von 6.729 Tausend Euro gewährt. 

Die Zeitwerte wurden unter Zugrundelegung der zum Bilanzstichtag gültigen Zinsstrukturkurve mit aktuellen Spreads ermittelt.

  • Beteiligungen

Der Wert der Beteiligung betrifft ausschließlich unseren Anteil von 0,04% an der Auffanggesellschaft Protektor Lebensversicherungs-AG, den wir 2003 als Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) gezeichnet haben. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten.


III. Sonstige Kapitalanlagen

  • Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Bewertung der dem Umlaufvermögen zugeordneten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip. Sie werden zum Zeitwert, höchstens jedoch zu Anschaffungskosten, angesetzt. Wurden Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen gleicher Art und Gattung zu unterschiedlichen Anschaffungskosten erworben, so wurde daraus ein Durchschnittsanschaffungswert gebildet. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenwerte und Rücknahmepreise zum 31.12.2020 ermittelt. Insgesamt beträgt die Abschreibung bei 58 Papieren 265 Tausend Euro. 

Die Zuschreibung bei 7 Papieren beträgt 134 Tausend Euro. Die in dieser Position enthaltenen Immobilienfonds sind dem Anlagevermögen zugeordnet und wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Für Investmentanteile (nur Immobilienfonds) mit einem Buchwert von 9.890 Tausend Euro ergaben sich stille Reserven von 717 Tausend Euro und bei einem Anteil mit einem Buchwert von 185 Tausend Euro stille Lasten von 5 Tausend Euro.

  • Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Die Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Zeitwerte wurden anhand der Börsenkurse bzw. anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt. 

Die Zeitwerte liegen um 29.696 Tausend Euro über beziehungsweise 724 Tausend Euro unter dem Buchwert bei Buchwerten von 14.395 Tausend Euro der Papiere mit stillen Lasten

Bei Papieren mit stillen Lasten wurde auf Abschreibungen verzichtet, da von keiner dauerhaften Wertminderung, sondern kurzfristigen Kursschwankungen ausgegangen wurde. Die zur Bedeckung eines kleinen Altbestandes an Fremdwährungspolicen gehaltenen Wertpapiere in SFR und US$ wurden zum Stichtagskurs umgerechnet.

  • Hypotheken-, Grundschuld- und ­Rentenschuldforderungen

Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert abzüglich der zum Bilanzstichtag geleisteten Tilgungen sowie in der Vergangenheit vorgenommenen Abschreibungen und Zuschreibungen.

  • Namensschuldverschreibungen

Die Bewertung erfolgte zum Anschaffungswert. Die positiven Bewertungsreserven belaufen sich auf 13.096 Tausend Euro, die stillen Lasten betragen zum Bilanzstichtag 104 Tausend Euro. Bei Papieren mit stillen Lasten wurde auf Abschreibungen verzichtet, da von keiner dauerhaften Wertminderung, sondern kurzfristigen Kursschwankungen ausgegangen wurde. 

Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt.

  • Schuldscheinforderungen und Darlehen

Die Bewertung der Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte zum Anschaffungswert. Die Zeitwerte wurden anhand einer theoretischen Bewertung mittels Zinsstrukturkurve und Spreads ermittelt. Für die Zeitwertermittlung der strukturierten Produkte wurden zudem weitere Parameter wie Volatilität und Optionspreisberechnung berücksichtigt. 

Die Zeitwerte der Schuldscheinforderungen und Darlehen liegen um 3.682 Tausend Euro über beziehungsweise 127 Tausend Euro unter dem Buchwert. Bei Papieren mit stillen Lasten wurde auf Abschreibungen verzichtet, da von keiner dauerhaften Wertminderung, sondern kurzfristigen Kursschwankungen ausgegangen wurde.

  • Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine

Die Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind zum Nominalwert bewertet.

  • Übrige Ausleihungen

Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Unter den übrigen Ausleihungen ist eine Sicherungsfondseinlage in Höhe von 423 Tausend Euro enthalten.

  • Einlagen bei Kreditinstituten

Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.


Folgebewertung

Folgende Positionen werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und mit fortgeführten Anschaffungskosten oder dem niedrigeren auf Dauer beizulegenden Wert angesetzt:

  • Ausleihungen an verbundene Unternehmen
  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Namensschuldverschreibungen
  • Schuldscheinforderungen und Darlehen
  • Übrige Ausleihungen

Abschreibungen werden bei diesen Positionen vorgenommen, sofern am Bilanzstichtag die fortgeführten Anschaffungskosten über dem Marktwert und dem langfristig beizulegendem Wert liegen.


Zeitwerte der Kapitalanlagen

Die Zeitwerte der Kapitalanlagen nach § 54 RechVersV und § 285 Nr. 19 HGB stellen sich wie folgt dar:

Aktiva Position C.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Aktiva Position D.
Forderungen

Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nominalbetrag abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko angesetzt. In Einzelfällen wurden Forderungen an Vermittler einzelwertberichtigt. 

Zu den Forderungen an Versicherungsnehmer wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 12 Tausend Euro für fällige und 78 Tausend Euro für noch nicht fällige Ansprüche vorgenommen. 

Der bedeutendste Posten der sonstigen Forderungen ist der Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung für Direktzusagen in Höhe von 3.336 Tausend Euro.

Aktiva Position E.
Sonstige Vermögensgegenstände

I. Sachanlagen und Vorräte

Sachanlagen und Vorräte sind zu Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen, wobei geringwertige Anlagegüter im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.


II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand

Diese sind zum Nennwert ausgewiesen.


III. Andere Vermögensgegenstände

Bei den mit dem Nominalbetrag angesetzten Andere Vermögensgegenstände handelt es sich um den Versicherungsnehmern im Wege der Beitragsverrechnung im Voraus gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 4,3 Millionen Euro, soweit diese den Beitragszahlungszeiträumen des Folgejahres zuzurechnen sind.

Aktiva Position F.
Rechnungsabgrenzungsposten

Die wesentlichen Positionen sind abgegrenzte Zinsen, die auf die Zeit bis zum Abschlussstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind. Sie sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Passiva Position A.
Eigenkapital

Das Grundkapital ist in 900 nennwertlose Namensstückaktien eingeteilt.

Die Gewinnrücklage entwickelte sich wie folgt:

Passiva Position B.
Versicherungstechnische Rückstellungen


Die Anteile der Rückversicherer an den Rückstellungen berücksichtigen die vertraglichen Vereinbarungen.

I. Beitragsüberträge

Zu jeder einzelnen Versicherung wird bei Beitragserhebungen, die über den 31. Dezember hinausreichen, der auf das Folgejahr entfallende Beitragsanteil abgegrenzt.


II. Deckungsrückstellung

Die Deckungsrückstellung, mit Ausnahme der fondsgebundenen Versicherungen (auf die weiter unten eingegangen wird), wird für die eingegangenen Verpflichtungen in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes nach Abzug des versicherungsmathematisch ermittelten Barwertes der künftigen Beiträge gebildet (prospektive Methode). In der Deckungsrückstellung sind bereits zugeteilte Überschussanteile enthalten, während verzinslich angesammelte Überschussanteile unter „Andere Verbindlichkeiten“ ausgewiesen werden. 

Für Kapital- und Risikoversicherungen, die bis 30.9. 1994 abgeschlossen wurden, findet die Sterbetafel ADST 1986T und danach die Sterbetafel DAV 1994T Anwendung. Für Risikoversicherungen, die ab dem 1.10.2011 abgeschlossen wurden, gelten die Sterbetafeln DAV 2008T bzw. DAV 2008 TR und ab 21.12.2012 die Sterbetafeln DAV 2008 TR bzw. DAV 2008 NR, aus denen eine Differenzierung nach 7 Risikoklassen abgeleitet wurde. Für Kapitalversicherungen ab dem 21.12.2012 gilt die Sterbetafel DAV 2008T. 

Als Rechnungsgrundlage für den Bestand an Aussteuerversicherungen dient die Heiratstafel 1960 / 62 für Ledige. Bei Leibrentenversicherungen wird für Abschlüsse bis 31.8.1995 die Sterbetafel ST 1987R, für Abschlüsse bis 31.12.2004 die Sterbetafel DAV 1994R und danach die Sterbetafel DAV 2004R angewandt. 

Für Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen gelten bei Abschlüssen bis 31.12.1993 die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten gemäß einer Untersuchung amerikanischer Unternehmen aus den Jahren 1935 – 1939 und bei Abschlüssen bis 30.6.2000 die Verbandstafeln 1990. Seit 1.7.2000 werden die Tafeln DAV 1997 I/RI/TI zugrunde gelegt, wobei für Abschlüsse ab 1.1.2002 aus diesen Tafeln eine Differenzierung nach vier Berufsgruppen und für Abschlüsse ab dem 21.12.2012 nach acht Berufsgruppen abgeleitet wurde. 

Für die KreVita wurden die Ausscheideordnungen aus den Informationen des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Institutes nach Rauchern und Nichtrauchern abgeleitet. 

Die Höhe des angewandten Rechnungszinses richtet sich ebenfalls nach dem Abschlussdatum und entspricht dem bei der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer angegebenen Garantiezins (siehe „Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer“). 

Bei Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherungen und Leibrentenversicherungen, die nicht nach aktuellen DAV-Tafeln kalkuliert wurden, haben wir die Deckungsrückstellungen auf der Grundlage der neuesten Rechnungsgrundlagen überprüft und entsprechend einzelvertraglich erhöht.

Ebenso haben wir bei Unisex- Tarifen eine geschlechtsabhängige Kontrollrechnung der Deckungsrückstellung gemäß dem entsprechenden DAV-Hinweis durchgeführt und die Deckungsrückstellung entsprechend angepasst. 

Auf die Rechnungszinssätze 0,9 %, 1,25 %, 1,75 %, 2,25 %, 2,75 %, 3 %, 3,25 %, 3,5 % bzw. 4 % entfallen 22,8 %, 7,5 %, 9,8 %, 11,5 %, 14,3 %, 0,3 %, 4,9 %, 22,0 % bzw. 6,9 % der Deckungsrückstellung vor Dotierung der Zinszusatzreserve. Der tarifliche Rechnungszins beträgt somit 2,34 %. 

Nach Bildung der Zinszusatzreserve in Höhe von 24,5 Millionen Euro beträgt der bilanzielle Rechnungszins 1,52 %. Die Zinszusatzreserve wurde für den Neubestand gemäß § 5 Absatz 4 Deckungsrückstellungsverordnung gebildet. Die Berechnung der Zinsverstärkung im Altbestand erfolgte mit einem Rechnungszins von 1,73 % gemäß dem genehmigten Geschäftsplan. 

Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung werden einmalige Abschlussaufwendungen nach dem Zillmerverfahren über mehrere Jahre verteilt. Bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Verträge werden mit 3,5 % der Versicherungssumme bzw. der 10-fachen Jahresrente gezillmert. Zwischen dem 1.10.1994 und 31.3.1997 abgeschlossene Verträge werden mit 4 % und zwischen dem 1.4.1997 und dem 31.12.2007 mit 0,5 % der Beitragssumme gezillmert. Bei Neuabschlüssen vom 1.1.2002 bis 31.12.2014 beträgt der Zillmersatz für A-Tarife 4 % und für C-Tarife 2 % der Beitragssumme. Bei Abschlüssen ab 1.1.2015 für A-Tarife 2,5 % und für C-Tarife 1,5 %. Um zu vermeiden, dass sich im Einzelfall durch die Zillmerung ein negatives Deckungskapital oder eine Unterschreitung des garantierten Rückkaufswertes ergeben würde, wird der Differenzbetrag entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften unter Position D I.1. der Aktiva als Forderung aus noch nicht fälligen Ansprüchen ausgewiesen.


III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Rückstellung wurde für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe gebildet, die bis zum 31.12.2020 eingetreten sind. Für jeden bis zur Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall bzw. Rückkauf wurde eine Einzelreserve nach dem voraussichtlichen Aufwand gestellt. Für jeden nach der Bestandsfeststellung gemeldeten Versicherungsfall wurde eine Spätschadenreserve in Höhe des riskierten Kapitals ermittelt. Für unbekannte Spätschäden wurde eine pauschale Zuschätzung vorgenommen. In den ausgewiesenen Bruttobeträgen ist eine Rückstellung für die voraussichtlich anfallenden Schadenregulierungsaufwendungen in steuerlich zulässiger Höhe enthalten.


IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB)

Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entwickelte sich wie folgt:

Für den Schlussüberschussanteilfonds gilt ein abweichendes Verfahren gemäß § 28, Absatz 7e, Ziffer 2 RechVersV. Der Schlussüberschussanteilfonds entspricht der Schlussüberschussanwartschaft. Diese wird in Prozent der laufenden Überschussbeteiligung der Hauptversicherung gewährt und mit dem Ansammlungszinssatz verzinst. Der Prozentsatz wird jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgelegt.

Passiva Position C.
Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird

Bei Versicherungen gemäß § 125 Abs. 5 VAG (Fondsgebundene Versicherungen) wird die Deckungsrückstellung nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteileinheit und der Gesamtzahl der Anteileinheiten, jeweils zum Berechnungsstichtag, ermittelt. Die Anteileinheiten werden am Bilanzstichtag zum Zeitwert bewertet.

Passiva Position D.
Andere Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. 

Die Rückstellungen für Pensionen zum 31.12.2020 wurden nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit einem Renten- und Gehaltstrend von 2,0 % entsprechend der Zielvorgabe der EZB für Preisstabilität bei einer maximalen Inflationsrate von 2,0 %, und unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Als Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für November 2019 veröffentlichte Referenzzinssatz (10-Jahresdurchschnitt) in Höhe von 2,34 % verwendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB bei Ansatz des Abzinsungssatzes als 7 - Jahresdurchschnitt in Höhe von 2,0% beträgt 551 Tausend Euro. 

Die Rückstellung für Jubiläumszusagen wurde ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszins von 2,0 % berechnet. 

Die bedeutendsten Positionen der sonstigen Rückstellungen betreffen austehende Rechnungen in Höhe von 808 Tausend Euro sowie Tantiemen in Höhe von 796 Tausend Euro.

Passiva Position E.
Depotverbindlichkeiten

Die Depotverbindlichkeiten entsprechen dem einbehaltenen Rückversicherungsanteil aus der Deckungsrückstellung.

Passiva Position F.
Andere Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern beinhalten verzinslich angesammelte Überschussanteile in Höhe von 11,6 Millionen Euro (Vorjahr: 11,7 Millionen Euro). 

Alle Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als ein Jahr.

Passiva Position G.
Rechnungsabgrenzungsposten

Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um noch nicht verdiente Zinsen aus Zahlungen zu Policendarlehen in Höhe von 1 Tausend Euro. Es wurde zum Nennwert angesetzt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zu Position I.
Versicherungstechnische Rechnung

Laufende und Einmalbeiträge

Rückversicherungssaldo

 

Herkunft des Geschäftes

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter sowie Personalaufwendungen

 

Entstehung und Verwendung der Überschüsse

Aus den Kapitalanlagen sowie den für Kosten und Leistungen nicht verbrauchten Beitragsanteilen haben wir einen Rohüberschuss von 40,5 Millionen Euro erwirtschaftet. Davon erhielten unsere Versicherungsnehmer 25,6 Millionen Euro unmittelbar (Direktgutschrift) sowie weitere 10,9 Millionen Euro mittelbar durch Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Der verbleibende Gewinn von 4,0 Millionen Euro wird auf Basis des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die InterRisk Versicherungs-AG VIG abgeführt. 

Die Höhe der für die einzelnen Policen gültigen Überschussanteile richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif (siehe „Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer). Welche Überschussanteile als Direktgutschrift gewährt und welche der RfB entnommen werden, ist wie folgt geregelt: 

Der Sofortrabatt für Risiko- und Selbstständige Berufs-/ Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wird in 2021 zu 75 % aus der Direktgutschrift und zu 25 % aus der RfB finanziert. 

Alle weiteren Überschussanteile werden der RfB entnommen.

Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven der Kapitalanlagen werden zu jedem Monatsultimo ermittelt. Sie werden auf unserer Homepage im Internet veröffentlicht (www.InterRisk.de, Rubrik Kennzahlen) oder auf Anfrage mitgeteilt. 

Ebenfalls monatlich erfolgt die Ermittlung des relativen Anteils jeder einzelnen anspruchsberechtigten Versicherung an den verteilungsrelevanten Bewertungsreserven. Jährlich zum Bilanzstichtag wird festgestellt, welcher Anteil verteilungsrelevant ist. Dieser Anteil wird vom 1.4. des Folgejahres bis zum 31.3. des darauf folgenden Jahres verwendet. 

Bezüglich den Detailwerten gemäß § 54 Satz 3 Versicherungsunternehmens- Rechnungslegungsverordnung wird auf die Tabelle „Zeitwerte der Kapitalanlagen“ verwiesen. Die Gesamtsumme der Zeitwerte entspricht 474.182 Tausend Euro bei Buchwerten von 419.759 Tausend Euro und saldierten stillen Reserven von 54.423 Tausend Euro.

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Die nachstehend genannten Überschussanteilsätze sind für 2021 ab dem jeweiligen Versicherungsjahrestag gültig.

1. Risikolebensversicherungen

1.1 Sofortrabatt für Tarifwerk ab 07/2017
(Gewinnverband N33, R33)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 65,00% sowie bei Nichtrauchern von 60,00% vermindert.

1.2 Sofortrabatt für Tarifwerk ab 2015
(Bestandsgruppe R/2015/2017)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00 % sowie bei Nichtrauchern von 48,00 % vermindert.

1.3 Sofortrabatt für Tarifwerk 2013
(Bestandsgruppe R/2013)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 60,00 % sowie bei Nichtrauchern von 48,00 % vermindert.

1.4 Sofortrabatt für Tarifwerk 2011
(Bestandsgruppe R/2011)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise ohne Stückkosten und ohne eventuell eingeschlossene Risikozuschläge wird um einen Sofortrabatt bei Rauchern von 61,00 % für Frauen bzw. 60 % für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben sowie bei Nichtrauchern von 61,00 % für Frauen bzw. 57 % für Männer oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert.

1.5 Sofortrabatt für Nichtraucher-Tarife
(Bestandsgruppe R/2008)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 70,00 % für Männer bzw. 66,67 % für Frauen oder bei Versicherungen für verbundene Leben vermindert.

1.6 Sofortrabatt für sonstige Tarife

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:

1.7 Verzinsliche Ansammlung

Bei Verträgen nach Tarif R1, R2, R4 und R5 kann vereinbart werden, dass der Sofortrabatt gemäß Nr. 1.1 bis 1.4 anstelle der Beitragsverrechnung verzinslich angesammelt wird. Das Ansammlungsguthaben wird in diesem Fall gemäß Nr. 4.1 und 4.2 verzinst und die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt.

1.8 Todesfallbonus

Ist anstelle des Sofortrabattes ein Todesfallbonus vereinbart, so erhöht sich die für den Todesfall versicherte Summe um den Prozentsatz gemäß nachfolgender Tabelle (der Todesfallbonus ist bei Verträgen gegen Einmalbeitrag obligatorisch):

2. Berufsunfähigkeitsversicherungen

2.1 Sofortrabatt für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.2003.

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise vermindert sich um einen Sofortrabatt in Höhe von 25,00 %. Für Frauen mit bis 31.12.1993 beginnendem Vertrag beträgt der Sofortrabatt 35,00 %.

2.2 Risikoüberschuss für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss bis 20.12.2012

Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:

2.3 Risikoüberschuss für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vom 21.12.2012 bis 31.12.2016

Die sich aus nachstehender Tabelle ergebenden Beitragsanteile werden dem Fondsguthaben zugeführt:

2.4 Sofortrabatt für sonstige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsabschluss bis 20.12.2012

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:

2.5 Sofortrabatt für sonstige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsabschluss vom 21.12.2012 bis 31.12.2016

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:

2.6 Sofortrabatt für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit garantiertem Rechnungszinssatz von 0,90% (Vertragsabschluss ab 01.10.2016 für Selbstständige Berufsunfähigkeitsver­sicherungen bzw. 01.01.2017 für Berufs­unfähigkeits-Zusatzversicherungen)

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt gemäß nachfolgender Tabelle vermindert:

2.7 Verzinsung im Rentenbezug

Für Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt. Abweichend von den dort genannten Werten gilt für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit Vertragsbeginn bis 31.12.1993 ein Garantiezins von 3,00 % und ein Zinsüberschuss von 0,00% sowie bei Vertragsbeginn vom 1.1.1994 bis 31.3.1997 ein Garantiezins von 3,50 % und ein Zinsüberschuss von 0,00 %. Der in den Tabellen angegebene Garantiezins von 4,00 % und der Zinsüberschuss von 0,00 % gilt somit erst bei einem Vertragsbeginn ab dem 1.4.1997. 

Für Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vertragsbeginn ab 01.10.2016 gilt bereits ein Garantiezins von 0,90%.

3. Unfalltod-Zusatzversicherungen

Für Unfalltod-Zusatzversicherungen gegen Einmalbeitrag sowie beitragspflichtige Unfalltod-Zusatzversicherungen nach Tarif U2 wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 sowie die Beteiligung an den stillen Reserven gemäß Nr. 4.3 gewährt.

4. Kapitallebens-, Leibrenten- und Hinterbliebenenrenten-Zusatz­versicherungen

4.1 Garantiezins

Die Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß nachstehender Tabelle verzinst:

4.2 Zinsüberschuss

Zusätzlich wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt der mit dem jeweiligen Rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste Mittelwert des Deckungskapitals zu Beginn und am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres. 

Verträge gegen Einmalbeitrag mit einer Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit bis drei Jahre erhalten folgende Zinsüberschüsse:

Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Beginn ab 01.01.2017 und einer Versicherungsdauer ab vier Jahre erhalten einen Zinsüberschusssatz von 0,40%. Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag mit Beginn ab 01.01.2017 und einer Aufschubzeit ab vier Jahre erhalten in der Aufschubzeit einen Zinsüberschusssatz von 0,40%. 

Die Höhe des Zinsüberschusses für sonstige Bestandsverträge gegen Einmalbeitrag, Rentenversicherungen im Rentenbezug und Verträge gegen laufende Beitragszahlung ergibt sich aus folgender Tabelle:

4.3 Beteiligung an den stillen Reserven

Es ist eine Beteiligung in Höhe von 50 % des auf den Vertrag entfallenden Anteils an den stillen Reserven vorgesehen. Bei Rentenversicherungen in der Rentenbezugszeit erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven über einen zusätzlichen Zinsüberschussanteil in Höhe von 0,05%. 

Dieser wird unabhängig vom zugrunde liegenden garantierten Rechnungszins gewährt.

4.4 Beitragsüberschuss für Kapitallebensversicherungen

4.4.1 Kapitallebensversicherungen mit Gesundheitsprüfung sowie AktivPlan und RenditePlan

Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände K21, K24, K27 bzw. K30 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 15 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen ist der Beitragsüberschuss auf 1 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.

4.4.2 Kapitallebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen der Gewinnverbände G21, G24, G27 bzw. G30 wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Rabattes für den Ratenabschlag sowie abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für sonstige beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Kapitallebensversicherungen wird ein Beitragsüberschuss in Höhe von 35 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages gewährt. Für bis zum 30.9.1994 abgeschlossene Policen beträgt der Beitragsüberschuss 40 % des Tarifbeitrages inklusive Stückkosten abzüglich des Sparbeitrages und der Beitragsüberschuss ist auf 1‰ der Versicherungssumme begrenzt.

4.5 Schlussüberschuss

Für beitragspflichtige (nicht beitragsfrei gestellte) Versicherungen wird ein Schlussüberschuss gewährt. Bei Kapitallebensversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2004 sowie bei Leibrentenversicherungen mit Vertragsbeginn ab 1.1.2005 gilt der Schlussüberschuss auch für planmäßig beitragsfreie Versicherungen (nicht jedoch im Rentenbezug oder Bonus) und Versicherungen gegen Einmalbeitrag. 

Der sich aus nachstehender Tabelle ergebende Schlussüberschuss wird in % der sich aus Nr. 4.2 und 4.4 ergebenden laufenden Überschussbeteiligung gutgeschrieben und bei Tod oder bei Ablauf der Versicherungs- bzw. Aufschubdauer fällig:

5. Fondsgebundene Rentenversicherungen

5.1 Risikoüberschuss

10 % der Beitragsanteile aus der Todesfallabsicherung werden als Risikoüberschuss dem Fondsguthaben zugeführt. Für bis zum 31.12.2011 abgeschlossene Versicherungen beträgt der Risikoüberschuss 30 %.

5.2 Fondsabhängige Überschussbeteiligung

Verträge nach Tarifen HFRV, HFRVE, HFRVB und HFRVBE (myIndex®-Satellite ETF-Evolution) erhalten fondsabhängige Überschüsse gemäß den Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung, bei allen anderen Tarifen wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung gemäß Nummer 8 gewährt.

5.3 Garantiezins für die Erlebensfallabsicherung

Die Deckungsrückstellung wird mit dem über die gesamte Vertragsdauer garantierten Rechnungszins (= Garantiezins) gemäß 4.1 verzinst.

5.4 Zinsüberschuss für die Erlebensfallabsicherung

Es wird ein Zinsüberschuss in % des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Als überschussberechtigtes Deckungskapital gilt das Deckungskapital zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsmonats. Die Höhe des Zinsüberschusses beträgt monatlich ein Zwölftel des Satzes gemäß 4.2.

5.5 Beteiligung an den stillen Reserven

Für die Erlebensfallabsicherung wird eine Beteiligung an den stillen Reserven gemäß 4.3 gewährt.

6. KreVita – Die Krebsversicherung

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 25,00 % vermindert.

7. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

7.1 Sofortrabatt

Der Bruttobeitrag gemäß Zahlweise wird um einen Sofortrabatt von 30,00 % vermindert.

7.2 Verzinsung im Rentenbezug

Für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Rentenbezug wird eine Verzinsung gemäß Nr. 4.1 und 4.2 gewährt.

8. Fondsabhängige Überschuss­beteiligung

Für Versicherungen nach den Tarifen AFRV, AFRVE, AFRVB, AFRVBE , SFRV, SFRVE, SFRVB, SFRVBE wird eine fondsabhängige Überschussbeteiligung in % des jeweiligen Fondswerts gegeben:

 

Bewegung und Struktur des Versicherungsbestandes 2020

A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen

 

B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)

C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen

1) einschließlich Zusatzversicherungen
2) bei Leibrenten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen = 12-fache Jahresrente
3) einschließlich Vermögensbildungsversicherungen, ohne Risikoversicherungen und ohne sonstige Lebensversicherungen
4) einschließlich Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen, ohne sonstige Lebensversicherungen

Kollektivversicherungen sowie Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen bestehen nicht.

Gesellschaftsorgane

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Prof. Elisabeth Stadler

– Vorsitzende –
Vorstandsvorsitzende der
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Wien

Mag. Liane Hirner

– stellvertretende Vorsitzende –
Mitglied des Vorstandes der
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Wien

Dieter Fröhlich

Wiesbaden

Dr. Martin Simhandl

Wien

Oliver Engelhardt (ab 28.03.2020)

Arbeitnehmervertreter

Markus Hlubucek (bis 27.03.2020)

Arbeitnehmervertreter

Said Khamal

Arbeitnehmervertreter

Mitglieder des Vorstandes:

Roman Theisen

– Vorsitzender –

Beate Krost

Marcus Stephan (stellv. bis 31.05.2020)

Dietmar Willwert (bis 07.05.2020)

Christoph Wolf

Sonstige Angaben

Versicherungsarten

Im Geschäftsjahr 2020 wurden folgende Versicherungsarten für den Neuzugang angeboten:

  • Risikolebensversicherungen
  • Kapitallebensversicherungen
  • Leibrentenversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen
  • Unfalltod-Zusatzversicherungen

Es wurde kein Geschäft in Rückdeckung übernommen.

Mitarbeiteranzahl

Im Jahresdurchschnitt waren 29 Mitarbeiter beschäftigt.

Angaben zur Gesellschaft

Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group mit Sitz in Wiesbaden ist beim Amtsgericht in Wiesbaden unter der HRB 12059 registriert.

Aufwendungen für Organe

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen für 2020 26 Tausend Euro. Dem Vorstand wurden für die Tätigkeit im Jahr 2020 Gesamtbezüge in Höhe von 888 Tausend Euro gewährt. Das Honarar des Abschlussprüfers für seine Abschlussprüfungsleistungen beträgt 109 Tausend Euro, davon 20 Tausend Euro für Vorjahre, und für andere Bestätigungsleistungen 2 Tausend Euro.

Latente Steuern

Auf die Bilanzierung aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 des Handelsgesetzbuches. 

Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds der Lebensversicherer. Während der letzten Jahre hat der Sicherungsfonds auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungsverordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erhoben. Seit 2010 ist das Sicherungsvermögen in Höhe von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto- Rückstellungen vollständig aufgebaut. Es bestehen daher keine zukünfiigen Beitragsverpflichtungen mehr. 

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 0,4 Millionen Euro. 

Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs- AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 4,0 Millionen Euro. 

Es besteht die Zusage, einen Betrag von bis zu 3,8 Millionen Euro in einen im Jahr 2020 neu aufgelegten Immobilienfonds zu investieren. 

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 des Handelsgesetzbuch bestehen nicht.

Konzernabschluss

Muttergesellschaft des Unternehmens ist die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group, Wiesbaden, die 100 % der Anteile hält. Unsere Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, einbezogen. 

Der Konzernabschluss der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Wien, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche, das Geschäft belastende Ereignisse sind bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes nicht eingetreten.

Gewinnabführung

Gemäß dem im Geschäftsjahr 2014 mit der Muttergesellschaft abgeschlossenen und zuletzt in 2019 geänderten Ergebnisabführungsvertrag verblieb nach vollständiger Abführung des Gewinns von 4,0 Millionen Euro im Berichtsjahr ein Jahresüberschuss von 0 Euro. 

Wiesbaden, den 22. Februar 2021

Der Vorstand

© 2021 InterRisk Versicherungen, Wiesbaden

Wiener Städtische Versicherungsverein
Vienna Insurance Group