Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen während des Berichtsjahres 2020 den Vorstand der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand hat regelmäßig über die jeweilige Geschäftslage und über besondere Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich berichtet. 

Der vorliegende Jahresabschluss und der Bericht des Vorstandes wurden durch die gemäß § 341k HGB beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Der Jahresabschlussprüfer hat bestätigt, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstandes zustimmt, vom Gesamtüberschuss 10.890.000 Euro der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen. 

Dem Vorschlag des Vorstandes für die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses schließt sich der Aufsichtsrat nach Prüfung des Berichtes an. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt ist.

Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars hat der Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.

Wiesbaden, den 23. März 2021

Für den Aufsichtsrat

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