Nachfolgend erhalten Sie eine Monatsübersicht zur Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven der Kapitalanlagen der InterRisk Lebensversicherung-AG, soweit sie nach § 56a Versicherungsaufsichtsgesetz zu berücksichtigen sind:
Zum: | Tsd. Euro |
30.04.2023 | 0 |
31.03.2023 | 0 |
28.02.2023 | 0 |
31.01.2023 | 0 |
31.12.2022 | 0 |
30.11.2022 | 0 |
31.10.2022 | 0 |
30.09.2022 | 0 |
31.08.2022 | 0 |
31.07.2022 | 0 |
30.06.2022 | 0 |
31.05.2022 | 11.770 |
30.04.2022 | 11.937 |
Nachfolgend erhalten Sie Informationen gemäß § 15 der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung:
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2022
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2021
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2020
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2019
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2018
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2017
Berichte über Solvabilität und Finanzlage zum 31.12.2016
Angaben gemäß §§ 134b, 134c AktG
Die InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group (nachfolgend InterRisk) ist ein Unternehmen, das Lebensversicherungsgeschäft betreibt und somit als institutionelle Anlegerin gemäß § 134a AktG gilt.
Angaben gemäß 134b AktG (ausgenommen für Fondsgebunde Versicherungen)
Die InterRisk investiert nicht über Vermögensverwalter in börsennotierte bzw. -gehandelte Aktien. Die Beteiligung an börsennotierten Gesellschaften ist im Verhältnis zur Gesamtsumme der Kapitalanlagen gering und beläuft sich auf 3,1%1.
Aus diesem Grund wird eine Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b AktG von der InterRisk nicht verabschiedet und nicht ausgeübt. Diesbezügliche Angaben im Sinne von § 134b AktG entfallen somit.
Angaben gemäß 134 c AktG (ausgenommen für Fondsgebunde Versicherungen)
Ziel der Veranlagungsstrategie der InterRisk ist es, die nachhaltige und langfristige Solvabilität der InterRisk unter Erzielung ausschüttungsfähiger Erträge und jederzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern sicherzustellen.
Die InterRisk hat einen Asset-Liability-Management-Prozess etabliert, welcher Unterstützung für die Steuerung von Anlageentscheidungen bietet. Entsprechend der Laufzeitstruktur der Verbindlichkeiten und der Liquiditäts- und Sicherheitsanforderungen werden Anlagen ganz überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren mit unterschiedlichen Laufzeiten getätigt. Die Veranlagungsstrategie wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die InterRisk investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Angaben gemäß § 134c Absatz 2 AktG entfallen demnach.
Für Fondsgebunde Versicherungen gilt:
Die InterRisk investiert für ihre Kunden in Publikumsfonds, jedoch nicht direkt in Aktien. Soweit die Fonds wiederum in Aktien investieren, kann die in der Aktionärsrechterichtlinie vorgesehene Mitwirkungspflicht u.a. von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (im Interesse der verwalteten Sondervermögen) des jeweiligen Fonds, aber nicht von der InterRisk wahrgenommen werden.
Wie die Pflichten von den einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften wahrgenommen werden, kann deren jeweiliger Homepage entnommen werden.
1 Stichtag 31.12.2021
Informationen nach der Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088 des europ. Parlaments und des Rates v. 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt die InterRisk als Teil des internationalen börsennotierten Versicherungskonzerns Vienna Insurance Group nicht erst seit den einschlägigen Verordnungen zur Transparenz und Taxonomie.
Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozess
(Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Unter dem Oberbegriff Nachhaltigkeit werden drei Themen subsumiert: Umwelt, Soziales, und Unternehmensführung (= ESG – Environment, Social, Governance). Unter Nachhaltigkeit verstehen wir darüber hinaus im klassischen Sinne eine sichere und rentierliche Kapitalanlage, um die unseren Kunden gegebenen Garantieversprechen langfristig und nachhaltig erfüllen zu können. Zur gesellschaftlichen Verantwortung einer ethischen und nachhaltigen Kapitalanlage kommt damit das Ziel, negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert einer Investition zu vermeiden.
Wir sehen Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen ESG an, die im Falle des jeweiligen Eintritts tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenswerte, die Sicherheit oder die Rentabilität unserer Investitionen nach sich ziehen können. Insbesondere sehen wir als Nachhaltigkeitsrisiken etwa den Klimawandel, Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder Korruption und Bestechung an. Dementsprechend achten wir darauf, dass auch Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess strategisch berücksichtigt werden. Dies erfolgt insbesondere durch entsprechende Richtlinien und definierte (Ausschluß-)Kriterien im Hinblick auf Branchen und Umsatz.
Strategie zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 Offenlegungsverordnung)
A. Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren, Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen:
Es werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die folgenden Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Wir verfügen über interne Richtlinien und Rahmenbedingungen, um diese Auswirkungen zu identifizieren und zu bewerten.
Unsere Investitionsentscheidungen unterliegen einem definierten Anlageprozess und internen Richtlinien, die die Rahmenbedingungen und Ausschlusskriterien vorgeben. Unter Investitionen werden dabei sowohl Eigen- wie auch Fremdkapitalinstrumente, also z.B. Aktien wie auch Unternehmensfinanzierungen verstanden. Eingebettet sind diese Richtlinien in die Investmentstrategie, die laufend überprüft und mindestens einmal jährlich vom Vorstand beschlossen und vom Aufsichtsrat unter Beachtung der Konzernvorgaben genehmigt wird.
Nachhaltigkeit genießt im Konzern Vienna Insurance Group sowohl im Kerngeschäft wie auch in der Kapitalveranlagung einen hohen Stellenwert. Die VIG ist in den beiden Nachhaltigkeitsindizes VÖNIX und FTSE4Good enthalten.
Zu Umweltaspekten zählen insbesondere Risiken hinsichtlich der globalen Erwärmung und des Klimawandels. Daher sind strenge Vorgaben für Neuinvestitionen in Unternehmen zu beachten, die in folgenden Bereichen tätig sind:
- Abbau und Handel von thermischer Kohle
- Stromerzeugung mit thermischer Kohle
- Herstellung von Brennstoffen aus Kohle.
Genaue Umsatz- und Mengengrenzen dienen als Ausschlusskriterien. Noch im Portfolio vorhandene Investitionen werden bis 2025 um mindestens 50 % reduziert und bis spätestens 2035 vollständig abgebaut.
Inhaltlich orientieren wir uns mit unserer Anlagestrategie damit an den Ergebnissen des Weltklimagipfels 2015 in Paris.
Abhängig vom Angebot und Renditechancen veranlagen wir in „Green Bonds“. Regelmäßig übersteigt die Nachfrage am Kapitalmarkt das verfügbare Angebot. Trotzdem verfolgen wir weiterhin den Ausbau des Portfolios insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und Infrastruktur.
Neben Umweltaspekten wurden Veranlagungsbereiche und -branchen definiert, bei denen Halten oder Erwerb eines Investments grundsätzlich ausgeschlossen ist:
- biologische und chemische Waffen,
- Streumunition, einschließlich aller möglichen Startsysteme
- Antipersonenminen, Minenlegesysteme und andere Minensysteme
- Atomwaffen sowie
- Uranmunition
Die Strategie der InterRisk umfasst weiterhin die Einbeziehung sozialer Faktoren. Dadurch sind soziale Interessen sowie Menschenrechte in unserem Anlageprozess zu berücksichtigen.
So gehen bei der Beurteilung von Ländern als Basis für die Emittentenanalyse Nachhaltigkeitskriterien ein. Dabei werden stark qualitätsorientierte Daten mit hohem Nachhaltigkeitsbezug zur Analyse herangezogen. Dazu zählt der Human Development Index der Vereinten Nationen. Er ist ein Wohlstandsindikator für Staaten, der seit Jahrzehnten auf jährlicher Basis berechnet und veröffentlicht wird. Ebenfalls zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken wird der Corruption Perceptions Index berücksichtigt. Er basiert auf Umfragen und wird vom gemeinnützigen Verein Transparency International erstellt. Schließlich wird auch noch die Reihung Political Stability and Absence of Violence für die Beurteilung herangezogen. Sie ist Teil der von der Weltbank veröffentlichten Worldwide Governance Indicators. Alle genannten Indikatoren gehen in die Analyse des internationalen Länderspektrums ein und bilden so einen wichtigen Filter, der geeignet ist, Nachhaltigkeitsrisiken aufzuspüren. Diese Überlegungen münden schließlich in sog. „black lists“ von Ländern, in denen nicht investiert werden darf. Der überragende Schwerpunkt unserer Investitionen liegt in der EU und dabei in Deutschland.
B. Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik:
Hierzu verweisen wir auf unsere Angaben gem. §§ 134b., 134c. AktG (siehe dazu unter: Mitwirkungspolitik)
C. Verantwortungsvolle Unternehmensführung:
Die InterRisk hat sich, wie alle Konzerngesellschaften der Vienna Insurance Group, verpflichtet, strenge Richtlinien zur Unternehmensführung einzuhalten. Wir verweisen hierzu auf die einschlägigen Veröffentlichungen unter www.vig.com zur „Corporate Responsibility“, dem „VIG Code of Business Ethics“ und zur „Compliance Organisation“. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik.
Strategie zu Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik
(Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Unsere Vergütungspolitik bezieht Nachhaltigkeitsrisiken mit ein und zielt darauf ab, eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Entwicklung unseres Unternehmens zu fördern und Anreize zur Übernahme von Risiken, die mit diesen Zielen nicht im Einklang stehen, zu vermeiden.
Das Vergütungssystem für Mitglieder der Geschäftsleitung sieht daher vor, dass fixe und variable Vergütungsbestandteile in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen, um wirtschaftliche Abhängigkeiten von kurzfristigen Entwicklungen zu vermeiden. Darüber hinaus gelangt ein wesentlicher Teil der variablen Vergütung nur verzögert und abhängig von der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens über mehrere Jahre verteilt zur Auszahlung, um die Erreichung unserer langfristigen Ziele zu fördern. Die variablen Vergütungsbestandsteile für die Vorstandsmitglieder beziehen nichtfinanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele mit ein.
Weiterhin steht die von uns praktizierte Vergütungspolitik mit unseren Vertriebspartnern im Einklang mit Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, insbesondere der an den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden orientierten Beratungsqualität. Die von uns gezahlte Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Bei der Vergütung erfolgt keine Differenzierung in Bezug auf die Nachhaltigkeit des entsprechenden Versicherungsprodukts.
Marco Englert
Abteilungsleiter Marketing und Produktmanagement