Neubauversicherungen

Neu­bau­ver­si­che­rung­en
Ihr Neu­bau in den bes­ten Hän­den

Die InterRisk wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Zuhause und sichert Sie umfassend gegen finanzielle Risiken oder unberechtigte Haftungsansprüche ab. So können Sie sich voll und ganz auf Ihr Neubauprojekt konzentrieren.

Die 4 leistungsstarken Neubauversicherungen der InterRisk:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauleistungsversicherung
  • Bauhelferunfallversicherung
  • Feuerrohbauversicherung

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Bauherrenhaftpflicht
Bauleistung
Bauhelferunfall
Feuerrohbau
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Service

Für einen sicheren Start in die eigenen 4 Wände

Als Bauherr führen Sie Regie und begleiten die Entstehung Ihres persönlichen Wohntraums bereits ab dem ersten Spatenstich. Dabei unterliegt ein Bauherr zahlreichen Pflichten und muss dafür Sorge tragen, dass niemand auf dem Bau zu Schaden kommt. Wer noch nie einen Neu- oder Umbau geleitet hat, unterschätzt schnell die zahlreichen Gefahrenquellen, die auf einer Baustelle lauern:

  • Material fällt vom Dach und beschädigt parkende Autos
  • Spielende Kinder übersehen eine Baugrube und verletzten sich beim Sturz
  • Fußgänger stolpern im Baustellenbereich

Solche Vorfälle können mit hohen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem verantwortlichen Bauherrn enden, denn dieser haftet für Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe.

Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung der InterRisk sind Bauherren umfassend abgesichert:

  • Deckungssummen bis 10 Mio. €
  • Gesetzliche Haftfpflicht der eingesetzten Bauhelfer ist mitversichert
  • Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren sowie elektrischen Frei- und Oberleitungen sind mitversichert

Im Schadenfall prüft die InterRisk für Sie, ob und in welcher Höhe Sie als Bauherr ggf. zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Ist der Anspruch berechtigt, sorgt die InterRisk für die finanzielle Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme. Ist der Schadenersatzanspruch gegen Sie ungerechtfertigt, wehrt die InterRisk diesen - wenn erforderlich - auch gerichtlich ab.

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Bauherrenhaftpflicht-Konzept

XXL (B63)

1) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen

2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Leistungsstarker Schutz für Ihr Neubauprojekt

Einen reibungslosen Ablauf während der gesamten Bauphase wünschen sich alle Beteiligten, aber die Realität sieht meistens anders aus: Schäden durch den Diebstahl von Materialien oder Blitzschlag kommen häufiger vor, als man im Vorfeld denkt.

Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungen:

  • Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe bis 10.000 €
  • Baugrund und Bodenmassen, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind, bis 10.000 €
  • Aufräum- und Abbruchkosten
  • Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens
  • Schadenabwendungskosten, auch wenn diese nicht auf Weisung der InterRisk entstanden sind
  • 100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • u.v.m.
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Bauleistungs-Konzept

XXL (B61)

1) Sofern vor der Fertigstellung oder Teilfertigstellung bei der InterRisk eine Wohngebäude- und/oder Glasversicherung abgeschlossen wurde, die endgültige Fertigstellung spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn erfolgt, die Fertigstellungsanzeige innerhalb von drei Monaten zugeht und der Erstbeitrag fristgerecht eingelöst wird.

2) Soweit unabhängig von den Preisen des Bauvertrages abgerechnet werden kann.

3) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Eine Hand hilft gerne der anderen

Wer sein Neubauprojekt nicht komplett von einem Bauunternehmer fertigstellen lässt, sondern auch Eigenleistungen übernimmt, sollte für den Schutz seiner Bauhelfer Verantwortung übernehmen. Durch eine Bauhelferunfallversicherung sind der Versicherungsnehmer, der Ehepartner, die Familienangehörigen und alle Personen, die in Nachbarschaftshilfe tätig sind, für den Fall des Todes oder einer dauernden Invalidität abgesichert.

Die Bauhelferunfallversicherung der InterRisk schützt alle auf Ihrer Baustelle tätigen Personen (nicht gewerblich), wenn sich dort ein Unfall ereignet. Egal, wie viele helfende Hände für Sie da sind - mit dem Einmalbetrag sind alle während der Bauarbeiten abgesichert.

Sie können zwischen zwei Kombinationen wählen:

Form A:
600 € lebenslange Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 % mit StandardTaxe
360 € lebenslange Partner-Rente bei Unfalltod zuzüglich
120 € Waisen-Rente pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, max. jedoch
600 € Partner- und Waisen-Rente

Form B: 
  15.000 € bei Unfalltod
  60.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 225 % und StandardTaxe
135.000 € bei Vollinvalidität

Sie können die Bauhelferunfallversicherung nur bei gleichzeitigem Abschluss der Bauherrenhaftpflicht sowie der anschließenden Wohngebäudeversicherung abschließen.

So schließen Sie finanzielle Brandrisiken zusätzlich aus

Im Zuge des Klimawandels treten Stürme mit Blitz und Donner nicht nur häufiger auf, sie nehmen auch an Kraft und Dauer zu. Kommt es auf Ihrem Neubauprojekt plötzlich zum Blitzeinschlag, greift Ihre Feuerrohbauversicherung. Die entstandenen Schäden werden dann schnellstmöglich erstattet. Zusätzlich versichert sind z. B. auch alle Schäden durch Brand (auch Brandstiftung), Explosion oder Implosion.

Wählen Sie die Feuerrohbau als

Tipp: Wenn Sie rechtzeitig zum Baubeginn für das zu erstellende Gebäude bei der InterRisk eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ist die Feuerrohbauversicherung für eine Bauzeit von bis zu 24 Monaten beitragsfrei.

Alle wichtigen Detailinformationen zur Neubauversicherung der InterRisk finden Sie hier:

Vertragsdauer

Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.

Ausnahme

Die Versicherungsdauer läuft bis zur bezugsfertigen Herstellung - längstens 24 Monate; darüber hinaus auf Anfrage.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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