Als Immobilienbesitzer wissen Sie genau, welcher Wert in Ihrem Gebäude steckt, denn Sie haben viel Zeit und Geld in den Aufbau oder Kauf investiert. Umso wichtiger ist jetzt ein guter und umfangreicher Schutz vor Feuer, Sturm, Blitzeinschlag oder Leitungswasserschäden. Unsere leistungsstarke Wohngebäudeversicherung passt sich rund um Ihr Vorsorgebedürfnis an und schirmt Sie sicher ab.
Der Kauf oder Bau eines Gebäudes ist oftmals eine Entscheidung fürs Leben und sollte daher umfassend vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt werden. Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funktionsfähigen Eigenheim machen.
Feuer
Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten.
Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung samt Schläuchen, z. B. bei Wasch- oder Geschirrspülmaschinen. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen sowie Frostschäden an sanitären Einrichtungen, Armaturen, Heizkörpern und Heizkesseln im Gebäude.
Sturm und Hagel
Schäden, die durch einen Sturm (im XXL-Konzept ohne Mindest-Windstärke) oder Hagelschauer an Ihrem Gebäude entstehen.
Im Schadenfall leisten wir Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten und bieten darüber hinaus je nach gewählten Versicherungskonzept L, XL oder XXL umfangreiche Zusatz- und Serviceleistungen (z. B. für Aufräumungs- und Abbruchkosten). Mit einem Gesamtschutz aller Gefahren inkl. unserer Zusatz-Bausteine beugen Sie finanziellen Einschränkungen optimal und umfassend vor.
"Starkregen: Deutschland säuft immer öfter ab"
Hochwasser an Flüssen betrifft in der Regel nur ufernahe Gebiete. Starkregen jedoch kann jeden treffen – überall in Deutschland. Wetterexperten gehen davon aus, dass der Klimawandel hierzulande für mehr Niederschläge sorgen wird. Damit steigt die Gefahr von Sturzfluten und Überschwemmungen mit teils verheerenden Folgen. Was Eigentümer tun sollten, erklärt das Video des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zum Info-Video des GDV
Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Wohngebäudeversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.
Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.
Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.
Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen
Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:
Wohngebäude-Konzepte |
L (B362) |
XL (B372) |
XXL (B382) |
Feuer/Brand, Rauch, Ruß (§ 2 der B362 / B372 / B382) |
|||
Schäden durch Feuer mit Verzicht auf Branddefinition1) |
Brand |
Brand |
|
Einschluss von Nutzwärmeschäden |
✔ |
✔ |
✔ |
Einschluss von Seng- und Schmorschäden |
– |
✔ |
✔ |
unmittelbare Rauch- und Rußschäden bei Austritt aus Anlagen auf dem Grundstück |
– |
✔ |
✔ |
sonstige unmittelbare Rauch- und Rußschäden ohne versichertes Feuerereignis |
– |
– |
✔ |
Blitzschlag, Elektrizität (§ 2 der B362 / B372 / B382) |
|||
Schäden durch Blitzschlag |
✔ |
✔ |
✔ |
Überspannungsschäden an Elektrik durch Blitz oder sonstige atmosphärische Elektrizität |
✔ |
✔ |
✔ |
Überstromschäden an Elektrik durch Blitz oder sonstige atmosphärische Elektrizität |
✔ |
✔ |
✔ |
Kurzschlussschäden an Elektrik durch Blitz oder sonstige atmosphärische Elektrizität |
✔ |
✔ |
✔ |
Kurzschlussschäden an Elektrik aufgrund sonstigen Ursachen |
– |
– |
✔ |
Stromschwankungsschäden an Elektrik |
– |
– |
✔ |
Wildlebende Tiere (§ 2 der B382) |
|||
Bissschäden an Elektrik, Dämmungen und Unterspannbahnen durch wildlebende Tiere |
– |
– |
✔ |
sonstige Schäden an versicherten Sachen durch Waschbären oder Haarwild bis 2.500 € |
– |
– |
✔ |
Kosten für Entfernung/Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern |
– |
– |
✔ |
Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschall (§ 2 der B362 / B372 / B382) |
|||
Schäden durch Explosion einschließlich Blindgängerschäden |
✔ |
✔ |
✔ |
Schäden durch Verpuffung |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch Implosion |
✔ |
✔ |
✔ |
Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Überschalldruckwellen |
– |
✔ |
✔ |
Anprall oder Absturz (§ 2 der B362 / B372 / B382) |
|||
Schäden durch Absturz/Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung |
✔ |
✔ |
✔ |
Schäden durch Absturz/Anprall eines sonstigen Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch Anprall eines Land-2) oder Wasserfahrzeuges auf Gebäude |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch Anprall eines Land-2) oder Wasserfahrzeuges auf Grundstückseinfriedung |
– |
– |
✔ |
Versicherungsschutz auch, wenn das Fahrzeug dem VN oder einem Angehörigen gehört |
– |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz auch, wenn das Fahrzeug einem Angestellten oder Mieter gehört |
– |
✔ |
✔ |
Innere Unruhen, Streik, Ausperrung (§ 3 der B372 / B382) |
|||
Schäden durch Innere Unruhen einschließlich Wegnahme von Sachen bei Plünderungen |
– |
✔ |
✔ |
Schäden durch unmittelbare Handlungen streikender Arbeitnehmer |
– |
– |
✔ |
Schäden durch unmittelbare Handlungen ausgesperrter Arbeitnehmer |
– |
– |
✔ |
Böswillige Beschädigung, Einbruch, Diebstahl (§ 3 der B372 / B382) |
|||
Beschädigung/Zerstörung versicherter Sachen durch mut-/böswillige Handlungen Dritter |
– |
3.000 € |
✔ |
Einschluss von Graffitischäden |
– |
3.000 € |
✔ |
Beschädigung/Zerstörung versicherter Sachen durch Einbruch oder Einbruchsversuch |
– |
3.000 € |
✔ |
Diebstahl mit dem Gebäude / Grundstück fest verbundener Wärmepumpen bis 30.000 € |
– |
– |
✔ |
Diebstahl außen am Gebäude fest angebrachter sonstiger versicherter Sachen bis 1.000 € |
– |
– |
✔ |
Leitungswasserschäden (§ 3 der B362; § 4 der B372 / B382) |
|||
Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser oder Wasserdampf |
✔ |
✔ |
✔ |
Schäden durch Austritt von Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimanlagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Schäden duch bestimmungswidrigen Austritt sonstiger flüssiger oder gasförmiger Stoffe |
– |
– |
✔ |
Austritt aus Wasserversorgungsrohren oder damit verbundenen Schläuchen |
✔ |
✔ |
✔ |
Austritt aus mit diesen Rohren/Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Austritt aus Heizungs-, Klima-, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Austritt aus Regenwassernutzungsanlagen oder innen liegenden Regenrohren |
✔ |
✔ |
✔ |
Austritt aus innen liegenden Lüftungs- oder Gasrohren |
– |
– |
✔ |
Austritt aus Schwimmbecken, Wassebetten oder Aquarien |
✔ |
✔ |
✔ |
Austritt aus Zimmerbunnen oder Wassersäulen |
– |
✔ |
✔ |
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden (§ 3 der B362; § 4 der B372 / B382) |
|||
Bruchschäden an Wasserversorgungsrohren oder damit verbundenen Schläuchen |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen |
frostbedingte |
frostbedingte |
✔ |
frostbedingte Bruchschäden an sonstigen Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen |
– |
– |
✔ |
Bruchschäden an Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen einschließlich deren Rohre |
nur Rohre |
nur Rohre |
✔ |
Bruchschäden an Regenwassernutzungsanlagen einschließlich deren Rohre |
nur Rohre |
nur Rohre |
✔ |
Bruchschäden an Regenwasserableitungsrohren |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Lüftungsrohren |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Gasrohren |
– |
– |
✔ |
frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken oder Spülklosetts |
✔ |
✔ |
✔ |
frostbedingte Bruchschäden an Armaturen |
✔ |
✔ |
✔ |
sonstige Bruchschäden an Armaturen |
– |
250 € |
✔ |
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden (§ 3 der B362; § 4 der B372 / B382) |
|||
Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Grundstücks |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Gasversorgung innerhalb des Grundstücks |
– |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen innerhalb des Grundstücks |
✔ |
✔ |
✔ |
Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen innerhalb des Grundstücks |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz auch, wenn Rohre nicht der Gebäude-/Anlagenversorgung dienen3) |
– |
10.000 € |
✔ |
Bruchschäden an Regenwasserableitungsrohren innerhalb des Grundstücks |
– |
unterirdische |
✔ |
Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Grundstücks4) |
– |
– |
✔ |
Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Grundstücks3), 5) |
– |
10.000 € |
✔ |
Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Gasversorgung außerhalb des Grundstücks3), 5) |
– |
10.000 € |
✔ |
Bruchschäden an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen außerhalb des Grundstücks3), 5) |
– |
10.000 € |
✔ |
Bruchschäden an Rohren von Regenwassernutzungsanlagen außerhalb des Grundtücks3), 5) |
– |
10.000 € |
✔ |
Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversogung außerhalb des Grundstücks4) |
– |
– |
✔ |
Rohrverstopfung, Armaturenaustausch, Medienverlust (§ 4 der B372 / B382) |
|||
Kosten für Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren auf dem Grundstück6) |
– |
✔ |
✔ |
Kostenersatz auch ohne entschädigungspflichtigen Leitungswasserschaden |
– |
✔ |
✔ |
Kosten für technisch erforderlichen Armaturenaustausch infolge versicherten Rohrbruchs |
– |
250 € |
✔ |
Kosten für Mehrverbrauch von Wasser oder Gas infolge versicherten Rohrbruchs |
– |
1.000 € |
✔ |
Wind/Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren (§ 4 der B362; § 5 der B372 / B382) |
|||
Schäden durch Wind mit Verzicht auf Mindestwindstärke7) |
Sturm |
Sturm |
|
Schäden durch Hagel |
✔ |
✔ |
✔ |
keine einschränkenden Regelungen, wie Schäden grundsätzlich entstanden sein müssen |
– |
– |
✔ |
Eindringen von Niederschlägen durch nicht wind-/hagelbedingte Öffnungen bis 3.000 €8) |
– |
– |
✔ |
Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck (einschließlich Dachlawinen), Lawinen oder Vulkanausbruch |
optional |
optional |
optional |
kein besonderer Selbstbehalt für Schäden durch Naturgefahren |
✔ |
✔ |
✔ |
Sonstige Gefahren (§ 1 der B382; Klausel 7281) |
|||
Schäden durch radioaktive Isotope infolge eines versicherten Schadenereignisses9) |
– |
– |
✔ |
Schäden durch unbenannte Gefahren10) |
– |
– |
optional |
kein besonderer Selbstbehalt für Schäden durch unbenannten Gefahren |
– |
– |
✔ |
Versicherte Sachen (§ 5 der B362; § 6 der B372 / B382) |
|||
Gebäude einschließlich Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör |
✔ |
✔ |
✔ |
als Bestandteil gelten ausdrücklich auch Einbaumöbel und Einbauküchen |
✔ |
✔ |
✔ |
versichert sind auch von Mietern/Wohnungseigentümern ausgetauschte Sachen |
✔ |
✔ |
✔ |
versichert sind auch von Mietern/Wohnungseigentümern nachträglich eingefügte Sachen |
– |
– |
✔ |
als Zubehör gelten auch Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
✔ |
als Zubehör gelten auch Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner |
– |
✔ |
✔ |
als Zubehör gelten auch Brennstoffvorräte für Sammelheizungen |
– |
✔ |
✔ |
als Zubehör gelten auch Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen |
– |
✔ |
✔ |
versichert ist auch von Mietern entferntes Zubehör, das auf dem Grundstück gelagert wird |
– |
– |
✔ |
unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
✔ |
Garagen und Carports auf dem Grundstück |
✔ |
✔ |
✔ |
sonstige Grundstücksbestandteile11) |
– |
✔ |
✔ |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung12) als Gebäudebestandteil/-zubehör |
✔ |
✔ |
✔ |
Anlagen der regenerativen Energieversorgung12) als Grundstücksbestandteil |
– |
✔ |
✔ |
Versicherte Kosten (§ 6 der B362; § 7 der B372 / B382) |
|||
Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens |
✔ |
✔ |
✔ |
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens |
✔ |
✔ |
✔ |
Aufräumungs- und Abbruchkosten einschließlich Absperrkosten13) |
50.000 € |
500.000 € |
✔ |
Bewegungs- und Schutzkosten13) |
50.000 € |
500.000 € |
✔ |
Kosten für Verkehrsicherungsmaßnahmen aufgrund Gefahrenbeseitigungspflicht13) |
– |
500.000 € |
✔ |
Kosten für externe Lagerung versicherter Sachen bis 1 Jahr einschließlich Transportkosten |
– |
– |
✔ |
Regiekosten14) bei Sachschäden über 5.000 € |
– |
– |
✔ |
Unterkunftskosten bis 200 Tage bei Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung13), 15) |
– |
500.000 € |
✔ |
Kosten für Beseitigung umgestürzter, abgeknickter oder schwer beschädigter Bäume13) |
– |
5.000 € |
✔ |
Kosten für Wiederbepflanzung von Bäumen, Sträuchern und Zierpflanzen bis 10.000 €13) |
– |
5.000 € |
✔ |
Kosten für Dekontamination von Erdreich aufgrund behördlicher Anordnung |
– |
100.000 € |
✔ |
Kosten für technische Wiederherstellung elektronisch gespeicherter Daten und Programme |
– |
– |
✔ |
Kosten für provisorische Verschlussmaßnahmen (z.B. Notverschalungen, -verglasungen) |
– |
– |
✔ |
Kosten für provisorische Reparaturen, sofern endgültige Reparatur noch nicht möglich |
– |
– |
✔ |
Fahrtmehrkosten bei Reiseabbruch aufgrund eines erheblichen Versicherungsfalles16) |
– |
3.000 € |
✔ |
Kostenersatz gilt für Reisen ohne Mindest- und Höchstdauer |
– |
4 Tg. / 6 Wo. |
✔ |
Kostenersatz gilt auch für mitreisende Haushaltsangehörige und auch für Dienstreisen |
– |
– |
✔ |
Serviceleistungen (§ 7 der B382) |
|||
24-Stunden-Servicetelefon |
– |
– |
✔ |
Organisation der vorzeitigen Rückreise bei einem Schadenfall zu Hause während Reisen |
– |
– |
✔ |
Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung abhandengekommener Bank-/Kreditkarten |
– |
– |
✔ |
Hilfe bei der Ersatzbeschaffung abhandengekommener wichtiger Dokumente (z.B. Pass) |
– |
– |
✔ |
Möglichkeit zur Hinterlegung von Kopien wichtiger Dokumente bis zu 20 Seiten A4 |
– |
– |
✔ |
Vermittlung von geeigneten Handwerkern und Dienstleistern (z.B. Schlüsseldienst) |
– |
– |
✔ |
Organisation einer psychologischen Betreuung nach einem Versicherungsfall (z.B. Brand) |
– |
– |
✔ |
Übernahme der Kosten für die organisierte psychologische Betreuung bis 1.000 € |
– |
– |
✔ |
Mietausfall, Mietwert (§ 7 der B362; § 8 der B372 / B382) |
|||
Mietausfall bei berechtigter Zahlungseinstellung wegen eines Versicherungsfalles |
✔ |
✔ |
✔ |
Mietausfall auch für wegen eines Versicherungsfalles nicht antretbare Mietverhältnisse |
✔ |
✔ |
✔ |
Mietausfall auch für wegen eines Versicherungsfalles endende Mietverhältnisse |
– |
– |
✔ |
Mietausfall nach Wiederherstellung bis 6 Monate bei marktbedingter Unvermietbarkeit |
– |
– |
✔ |
ortsüblicher Mietwert für selbst genutzte oder Dritten unentgeltlich überlassene Räume |
✔ |
✔ |
✔ |
zusätzlicher Mietausfall/Mietwert aufgrund Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften |
✔ |
✔ |
✔ |
Mietausfall/Mietwert auch bei Räumung aufgrund Schadenfall in der Nachbarschaft17) |
– |
– |
✔ |
Ersatz von Mietausfall/Mietwert gilt auch für gewerblich genutzte Räume |
– |
✔ |
✔ |
Ersatz des versicherten Mietausfall/Mietwert bis 36 Monate ab Versicherungsfalleintritt |
12 Monate |
✔ |
✔ |
Versicherungswert (§ 8 der B362; § 9 der B372 / B382) |
|||
Versicherungswert für Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungswert für Gebäude gilt auch für mitversicherte Grundstücksbestandteile |
✔ |
✔ |
✔ |
versichert ist der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles |
✔ |
✔ |
✔ |
darin berücksichtigt sind Mehrkosten durch Technologiefortschritt |
✔ |
✔ |
✔ |
darin berücksichtigt sind Mehrkosten durch ö.-r. Wiederherstellungsbeschränkungen |
✔ |
✔ |
✔ |
darin berücksichtigt sind Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz für wertsteigernde Baumaßnahmen bis Ende des Vesicherungsjahres |
✔ |
✔ |
✔ |
Versicherungsschutz für wertsteigernde Baumaßnahmen für 1 Jahr ab der Veränderung |
– |
– |
✔ |
gleitender Zeitwert bei unterlassener oder verspäteter Wiederherstellung von Gebäuden |
✔ |
✔ |
✔ |
gemeiner Wert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden |
✔ |
✔ |
✔ |
Gefahrerhöhung (§ 13 der B362; § 14 der B372 / B382) |
|||
Anzeigepflicht nur für ausdrücklich geregelte Fälle von Gefahrerhöhungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Anzeigepflicht bei Nichtnutzung des Gebäudes nur, wenn länger als 180 Tage dauernd |
– |
– |
✔ |
keine Leistungskürzung bei nicht grob fahrlässiger/vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung |
✔ |
✔ |
✔ |
keine Leistungskürzung bei fehlender Kausalität der Gefahrerhöhung |
✔ |
✔ |
✔ |
keine Leistungskürzung bei aus Unkenntnis der Anzeigepflicht unterbliebener Anzeige18) |
– |
– |
✔ |
Obliegenheiten, Verletzungsfolgen (§§ 13 u. 14 der B362; §§ 15 u. 16 der B372 / B382) |
|||
behördlich genehmigtes Abweichen von Sicherheitsvorschriften gilt nicht als Verstoß |
– |
– |
✔ |
eingeschränkte Sicherheitsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten |
– |
– |
✔ |
Verstoß gegen landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht bleibt folgenlos |
✔ |
✔ |
✔ |
Nichteinhaltung behördlicher Vorschriften über Rückstausicherungen bleibt folgenlos |
✔ |
✔ |
✔ |
keine Leistungskürzung bei nicht grob fahrlässiger/vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung |
✔ |
✔ |
✔ |
keine Leistungskürzung bei fehlender Kausalität der Obliegenheitsverletzung |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistungskürzungsverzicht bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift/Anzeigepflicht19) |
– |
– |
✔ |
Leistungskürzungsverzicht bei Falscherfüllung einer Sicherheitsvorschrift/Anzeigepflicht19) |
– |
– |
✔ |
Schadenverursachung durch VN (§ 16 der B362; § 17 der B372 / B382) |
|||
Leistungskürzungsverzicht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles |
– |
bis 5.000 € |
✔ |
Entschädigungsberechnung (§ 18 der B362; § 19 der B372 / B382) |
|||
ortsübliche Wiederherstellungskosten einschließlich Mehrkosten bei zerstörten Gebäuden |
✔ |
✔ |
✔ |
Wiederbeschaffungspreis bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen |
✔ |
✔ |
✔ |
Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung bei beschädigten Gebäuden/Sachen |
✔ |
✔ |
✔ |
Entschädigung auch für wegen ö.-r. Vorschriften nicht wiederverwendbare Reste20) |
✔ |
✔ |
✔ |
Preissteigerungen bei Sicherstellung der Wiederherstellung binnen 3 Jahren |
✔ |
✔ |
✔ |
Neuwertanteil bei Sicherstellung der Wiederherstellung/-beschaffung binnen 3 Jahren |
✔ |
✔ |
✔ |
erzielbarer Verkaufspreis ohne Grundstücksanteil bei dauerhaft entwerteten Gebäuden |
✔ |
✔ |
✔ |
versicherte Kosten ohne Gesamtentschädigungsgrenze |
✔ |
✔ |
✔ |
versicherter Mietausfall/Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums |
✔ |
✔ |
✔ |
Übergang von Ersatzanprüchen (§ 20 der B362; § 21 der B372 / B382) |
|||
Regress gegen Haushaltsangehörige des VN nur bei vorsätzlicher Schadenverursachung |
✔ |
✔ |
✔ |
Regressverzicht ggü. sonstigen Angehörigen und Angestellten bei Einspruch des VN21) |
– |
– |
✔ |
Sachverständigenverfahren (§ 21 der B362; § 22 der B372 / B382) |
|||
Anspruch auf Feststellung der Schadenhöhe durch ein Sachverständigenverfahren |
✔ |
✔ |
✔ |
Übernahme des Anteils des VN an den Verfahrenskosten bei Schäden ab 5.000 € |
– |
10.000 € |
✔ |
Übernahme des Anteils des VN an den Verfahrenskosten in voller Höhe |
– |
80 % |
✔ |
Sonstiges (§§ 22 u. 23 der B362; §§ 23 - 25 der B372 / B382; § 6 u. §§ 14 - 16 der B01) |
|||
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
– |
– |
✔ |
Versicherungsvertrag kann vom VN jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
✔ |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
✔ |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
✔ |
✔ |
künftige Verbesserungen der B01, B362, B372 und B382 gelten automatisch |
✔ |
✔ |
✔ |
1) L / XL-Konzept: Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
2) Als Landfahrzeuge gelten Schienen- und Straßenfahrzeuge.
3) XL-Konzept: Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
4) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Bei Gebäuden, die zum Vertragsbeginn über 30 Jahre alt sind, gilt der Versicherungsschutz zudem nur, wenn für die Rohre zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Prüfbericht vorlag, der eine Dichtigkeit nach DIN 1986 nachweist (Klausel 7263).
5) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
6) XL-Konzept: Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Verstopfungen von Regenfallrohren.
7) L / XL-Konzept: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
8) Versichert sind Schäden durch die unmittelbare - nicht jedoch allmähliche - Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen
9) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Isotope betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhanden waren oder dort betriebsbedingt verwendet wurden.
10) Die Mitversicherung unbenannter Gefahren ist nur in Verbindung mit dem Einschluss der weiteren Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, etc.) möglich.
11) Zu den mitversicherten sonstigen Grundstücksbestandteilen zählen beispielsweise folgende mit dem Grundstück (oder den versicherten Gebäuden) fest verbundenen Sachen:
Antennenanlagen; Bänke; Beleuchtungsanlagen; elektrische Leitungen; Freileitungen; Gartenhäuser und -kamine; Gewächshäuser; Grundstückseinfriedungen; Hof- und Gehwegsbefestigungen; Hundehütten und -zwinger; Markisen; Masten; Pavillons; Pergolen; Schuppen; Schutz- und Trennwände; Schwimmbäder; Überdachungen; Wäschespinnen.
12) Photovoltaikanlagen sowie sonstige Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage. Dazu zählen auch die zugehörigen Installationen, wie z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik,
Wechselrichter und Verkabelung.
13) L-Konzept: Der Ersatz der versicherten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50.000 € begrenzt.
XL-Konzept: Der Ersatz der versicherten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Verkehrssicherungs-, Unterkunfts-, Baumbeseitigungs- und Wiederbepflanzungskosten
ist je Versicherungsfall auf insgesamt 500.000 € begrenzt.
14) Kosten, die für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung versicherter Gebäude entstehen.
15) Abzüglich eines ebenfalls versicherten Mietwertersatzes sowie eventueller Entschädigungsleistungen einer Hausratversicherung.
16) Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht.
17) Voraussetzung ist, dass der Schadenfall nach den Bedingungen des vorliegenden Vertrages versichert wäre und die Räumung durch eine zuständige Behörde angeordnet wird.
18) Voraussetzung ist, dass die InterRisk für die erhöhte Gefahr nach ihren Geschäftsgrundsätzen Versicherungsschutz bietet.
19) Der Verzicht gilt nur bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung.
20) Voraussetzung ist, dass die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles erteilt wurden und die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht aufgrund öffentlich-rechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
21) Der Einspruch muss innerhalb 1 Monats ab Kenntnis des VN von der Geltendmachungsabsicht erfolgen. Kein Einspruchsrecht besteht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder der Angehörige bzw Angestellte den Anspruch über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Sie haben die Wahl, folgende Zusatz-Bausteine in Ihren Vertrag der Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen:
Heftige Regenfälle sorgen immer wieder für überschwemmte Keller und verursachen kostenintensive Sachschäden. Es kann praktisch jeden treffen, daher ist der Einschluss von weiteren Naturgefahren äußerst ratsam.
Bei Einschluss von weiteren Naturgefahren sind folgende Gefahren versichert:
Bei Versicherungen nach dem Bedingungskonzept XXL mit Einschluss der weiteren Naturgefahren können zusätzlich "unbenannte Gefahren" eingeschlossen werden.
Versichert sind Sachschäden, die durch plötzlich von außen einwirkende Ursachen entstehen, die nicht zu den in der XXL-Deckung genannten Gefahren zählen. Die InterRisk leistet, wenn versicherte Sachen durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder in Folge dessen abhanden kommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die Sie weder vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen müssen.
Alle wichtigen Detailinformationen zur Wohngebäudeversicherung der InterRisk finden Sie hier:
Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funkitonsfähigen Eigenheim machen.
Zu diesen Komponenten gehören z. B.
Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen,
10 % bei 3 Deckungen,
15 % bei mehr als 3 Deckungen.
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:
Wohngebäudeversicherung,
Glaspauschalversicherung,
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossene Sparten
Hausratversicherung,
Haushaltglasversicherung,
Privathaftpflichtversicherung,
Tierhalterhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020. Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. gleicher Versicherungsnehmer, gleicher Ablauf, gleiche Zahlweise. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 500 € | SB 1.200 € | SB 2.500 € |
Nachlass für Wohngebäude | 10 % | 20 % | 30 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Sie möchten jetzt ein Angebot anfordern, mit einem der InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen oder uns Änderungen zu Ihrem Vertrag mitteilen? Dann finden Sie hier die passenden Links.
Mit unseren Online-Rechnern können Sie Angebote schnell und einfach berechnen.
Finden Sie hier einen InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe und lassen Sie persönlich sich beraten.
Kompetent, fair und immer für Sie da – wann immer Sie uns brauchen. Melden Sie Ihren Schaden- oder Leistungsfall jetzt online.
Sie sind umgezogen und haben eine neue Anschrift? Dann nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Adressänderung.
Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Hier können Sie der InterRisk Ihre neue Bankdaten einfach per Online-Formular mitteilen.
Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen eine Glaspauschalversicherung an:
Glasschäden sind in der Gebäudeversicherung nur dann versichert, wenn der Schaden auf Grund einer versicherten Gefahr wie Feuer oder Sturm aufgetreten ist. Da die häufigsten Glasschäden jedoch aus Unachtsamkeit resultieren, sollten Sie mit einer Glas-Pauschalversicherung auf Nummer sicher gehen.
Die Glaspauschalversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung, denn Glasbruch oder -risse sind weder über die Hausrat- noch über die Gebäudeversicherung versichert.
Bis zu einem Wert von 600 € Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Malereien, Folien, Beseitigung von Hindernissen und Schäden an Umrahmungen.
Haushalt-Glas-Konzept |
XXL |
Versicherte Schäden (§ 1) |
|
Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Bruch (Zerbrechen) |
✔ |
Schäden durch innere Unruhen |
✔ |
Versicherte Sachen (§ 2) |
|
Versichert sind nachstehende, mit dem Gebäude fest verbundene und fertig eingesetzte/montierte Sachen |
✔ |
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas1) |
✔ |
Scheiben und Platten aus Kunststoff1) |
✔ |
Platten aus Glaskeramik |
✔ |
Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen |
✔ |
Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff |
✔ |
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel |
✔ |
Glasbausteine und Profilbaugläser |
✔ |
Nicht-gläserne Teile von Blei-, Messing-, Eloxalverglasungen oder Glasmosaik (außer Rahmen) |
✔ |
Im Rahmen der Haushalt-Glasversicherung außerdem versichert (§ 2 der B29) |
|
Vorgenannte Sachen, die mit dem Mobiliar fest verbunden und fertig eingesetzt/montiert sind |
✔ |
Glaskeramik-Kochflächen inkl. zugehöriger Technik, falls nur gemeinsamer Austausch möglich |
✔ |
Versicherte Kosten (§ 3) |
|
Vorläufiges Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) |
✔ |
Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und deren Entsorgung |
✔ |
Zusatzaufwendungen wie z.B. Kran- oder Gerüstkosten |
✔ |
Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien |
✔ |
Beseitigung und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen behindern (z.B. Schutzgitter, Markisen) |
✔ |
Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen2) |
✔ |
Vorsorge, Obliegenheiten, grobe Fahrlässigkeit (§ 6 bis § 9) |
|
12 Monate Vorsorgeschutz bei Gründung eines eigenen Hausstandes durch Kinder (Haushalt-Glas) |
✔ |
Keine Anzeigenobliegenheit, wenn der Versicherungsort leer steht oder mehr als 60 Tage unbewohnt ist |
✔ |
Keine Anzeigenobliegenheit bei Aufnahme eines gewerblichen Betriebes im Versicherungsort |
✔ |
Keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht |
✔ |
Grob fahrlässige Falscherfüllung von Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichten |
✔ |
100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden |
✔ |
Keine Leistungsfreiheit gegenüber Wohnungs-/Teileigentümern wegen des Fehlverhaltens Einzelner |
✔ |
Sonstiges (§ 10 bis § 13) |
|
Alle Leistungen werden als Geldleistungen erbracht |
✔ |
12 Monate Unterversicherungsverzicht bei Umzug in größere Wohnung (Haushalt-Glas) |
✔ |
Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten3) |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 14 und § 16 der B01) |
|
Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B29 und B39 gelten automatisch |
✔ |
1) Nicht jedoch Bestandteile elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
2) Kein Versicherungsschutz besteht für das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
3) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.