Wohngebäudeversicherung

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
Ihr 360° Schutz rund ums Ei­gen­heim

Als Immobilienbesitzer wissen Sie genau, welcher Wert in Ihrem Gebäude steckt, denn Sie haben viel Zeit und Geld in den Aufbau oder Kauf investiert. Umso wichtiger ist jetzt ein guter und umfangreicher Schutz vor Feuer, Sturm, Blitzeinschlag oder Leitungswasserschäden. Unsere leistungsstarke Wohngebäudeversicherung passt sich rund um Ihr Vorsorgebedürfnis an und schirmt Sie sicher ab.

  • Drei Leistungskonzepte L, XL und XXL zur Auswahl
  • Keine Begrenzung des Alters der Gebäude
  • Selbstgenutzte Wochenend- und Ferienhäuser versicherbar
  • Einschluss von Überspannungs- und Kurzschlussschäden durch Blitz

Keine Einträge vorhanden

 
Überblick
Konzepte
Zusatz-Bausteine
Details
Service
Weiteres Produkt

Sicherheit und Schutz für Ihren Immobilienbesitz

Der Kauf oder Bau eines Gebäudes ist oftmals eine Entscheidung fürs Leben und sollte daher umfassend vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt werden. Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funktionsfähigen Eigenheim machen.

Die Wohngebäudeversicherung schützt Immobilienbesitzer vor den finanziellen Risiken durch:


Feuer
Schäden z. B. durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten.

Leitungswasser
Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung samt Schläuchen, z. B. bei Wasch- oder Geschirrspülmaschinen. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen sowie Frostschäden an sanitären Einrichtungen, Armaturen, Heizkörpern und Heizkesseln im Gebäude.

Sturm und Hagel
Schäden, die durch einen Sturm (im XXL-Konzept ohne Mindest-Windstärke) oder Hagelschauer an Ihrem Gebäude entstehen.

Im Schadenfall leisten wir Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten und bieten darüber hinaus je nach gewählten Versicherungskonzept L, XL oder XXL umfangreiche Zusatz- und Serviceleistungen (z. B. für Aufräumungs- und Abbruchkosten). Mit einem Gesamtschutz aller Gefahren inkl. unserer Zusatz-Bausteine beugen Sie finanziellen Einschränkungen optimal und umfassend vor.


 
 
GDV Wohngebäude

"Starkregen: Deutschland säuft immer öfter ab"
Hochwasser an Flüssen betrifft in der Regel nur ufernahe Gebiete. Starkregen jedoch kann jeden treffen – überall in Deutschland. Wetterexperten gehen davon aus, dass der Klimawandel hierzulande für mehr Niederschläge sorgen wird. Damit steigt die Gefahr von Sturzfluten und Überschwemmungen mit teils verheerenden Folgen. Was Eigentümer tun sollten, erklärt das Video des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Zum Info-Video des GDV

 

Für jeden Bedarf das passende Leistungskonzept

Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet im Rahmen der Wohngebäudeversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.

Konzept L
Sie brauchen kein großes Versicherungspaket, denn für Ihre Bedürfnisse reicht eine solide und preiswerte Grundabsicherung? Dann haben Sie mit dem L-Konzept der InterRisk für sich die richtige Wahl getroffen. Gute Leistung zu einem günstigen Preis. Und sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit in das XL- oder XXL-Konzept wechseln.

Konzept XL
Sie erwarten mehr als eine solide Grundabsicherung? Das XL-Konzept wird Ihre Vorstellungen eines Versicherungsschutzes mit zahlreichen Zusatzleistungen, die weit über die Standardabsicherung hinausgehen, ganz gewiss erfüllen.

Konzept XXL

Sie wollen für sich nur das Beste und keine Kompromisse. Mit dem XXL-Konzept werden alle Ihre Ansprüche an einen hochwertigen und herausragenden Leistungsumfang erfüllt – das Nonplusultra, dass man sich an Versicherungsschutz wünschen kann. Das finden nicht nur wir, sondern auch unabhängige Analysten und Ratingunternehmen, die dieses Konzept, bewertet mit Bestnoten und höchsten Auszeichnungen, immer wieder an der Spitze des branchenweiten Leistungsangebotes sehen. Übersicht der Auszeichnungen

XXL-Bestleistungen

Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:

  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Keine Mindestwindstärke für Sturm/Hagel
  • Volle Leistung trotz fehlendem Rauchmelder
  • 100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • Sonstige Schäden an versicherten Sachen durch Waschbären oder Haarwild bis 2.500 Euro
  • Wespen-, Hornissen- oder Bienennestbeseitigung oder -umsiedlung
  • 24-Stunden Notfalltelefon (Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern)
  • Neu seit dem 12.07.2023: Diebstahl mit dem Gebäude/Grundstück fest verbundener Wärmepumpen bis 30.000 €
  • und viele mehr
Suchen

Wohngebäude-Konzepte

L (B362)

XL (B372)

XXL (B382)

Brand

Brand

3.000 €

3.000 €

3.000 €

frostbedingte

frostbedingte

nur Rohre

nur Rohre

nur Rohre

nur Rohre

250 €

10.000 €

unterirdische

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.000 €

250 €

1.000 €

Sturm

Sturm

50.000 €

500.000 €

50.000 €

500.000 €

500.000 €

500.000 €

5.000 €

5.000 €

100.000 €

3.000 €

4 Tg. / 6 Wo.

12 Monate

bis 5.000 €

10.000 €

80 %

1) L / XL-Konzept: Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

2) Als Landfahrzeuge gelten Schienen- und Straßenfahrzeuge.

3) XL-Konzept: Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.

4) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen. Bei Gebäuden, die zum Vertragsbeginn über 30 Jahre alt sind, gilt der Versicherungsschutz zudem nur, wenn für die Rohre zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Prüfbericht vorlag, der eine Dichtigkeit nach DIN 1986 nachweist (Klausel 7263).

5) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.

6) XL-Konzept: Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Verstopfungen von Regenfallrohren.

7) L / XL-Konzept: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).

8) Versichert sind Schäden durch die unmittelbare - nicht jedoch allmähliche - Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf versicherte Sachen

9) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Isotope betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhanden waren oder dort betriebsbedingt verwendet wurden.

10) Die Mitversicherung unbenannter Gefahren ist nur in Verbindung mit dem Einschluss der weiteren Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, etc.) möglich.

11) Zu den mitversicherten sonstigen Grundstücksbestandteilen zählen beispielsweise folgende mit dem Grundstück (oder den versicherten Gebäuden) fest verbundenen Sachen:
Antennenanlagen; Bänke; Beleuchtungsanlagen; elektrische Leitungen; Freileitungen; Gartenhäuser und -kamine; Gewächshäuser; Grundstücks­einfriedungen; Hof- und Gehwegs­befestigungen; Hundehütten und -zwinger; Markisen; Masten; Pavillons; Pergolen; Schuppen; Schutz- und Trennwände; Schwimmbäder; Überdachungen; Wäschespinnen.

12) Photovoltaikanlagen sowie sonstige Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage. Dazu zählen auch die zugehörigen Installationen, wie z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik,
Wechselrichter und Verkabelung.

13) L-Konzept: Der Ersatz der versicherten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50.000 € begrenzt.
XL-Konzept: Der Ersatz der versicherten Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutz-, Verkehrssicherungs-, Unterkunfts-, Baumbeseitigungs- und Wiederbepflanzungskosten
ist je Versicherungsfall auf insgesamt 500.000 € begrenzt.

14) Kosten, die für die Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellung versicherter Gebäude entstehen.

15) Abzüglich eines ebenfalls versicherten Mietwertersatzes sowie eventueller Entschädigungsleistungen einer Hausratversicherung.

16) Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Sachschaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und die Anwesenheit am Schadenort notwendig macht.

17) Voraussetzung ist, dass der Schadenfall nach den Bedingungen des vorliegenden Vertrages versichert wäre und die Räumung durch eine zuständige Behörde angeordnet wird.

18) Voraussetzung ist, dass die InterRisk für die erhöhte Gefahr nach ihren Geschäftsgrundsätzen Versicherungsschutz bietet.

19) Der Verzicht gilt nur bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung.

20) Voraussetzung ist, dass die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles erteilt wurden und die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht aufgrund öffentlich-rechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.

21) Der Einspruch muss innerhalb 1 Monats ab Kenntnis des VN von der Geltendmachungsabsicht erfolgen. Kein Einspruchsrecht besteht, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder der Angehörige bzw Angestellte den Anspruch über seine Haftpflichtversicherung geltend machen kann.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Sie haben die Wahl, folgende Zusatz-Bausteine in Ihren Vertrag der Wohngebäudeversicherung mit einzuschließen:

Weitere Naturgefahren (wie z. B. Überschwemmung, Rückstau)

Heftige Regenfälle sorgen immer wieder für überschwemmte Keller und verursachen kostenintensive Sachschäden. Es kann praktisch jeden treffen, daher ist der Einschluss von weiteren Naturgefahren äußerst ratsam.

Bei Einschluss von weiteren Naturgefahren sind folgende Gefahren versichert:

  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch, etc.
  • Neben Schneedruck sind auch Dachlawinen mitversichert

Unbenannte Gefahren

Bei Versicherungen nach dem Bedingungskonzept XXL mit Einschluss der weiteren Naturgefahren können zusätzlich "unbenannte Gefahren" eingeschlossen werden.

Versichert sind Sachschäden, die durch plötzlich von außen einwirkende Ursachen entstehen, die nicht zu den in der XXL-Deckung genannten Gefahren zählen. Die InterRisk leistet, wenn versicherte Sachen durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden (Sachschaden) oder in Folge dessen abhanden kommen. Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die Sie weder vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen müssen.

Alle wichtigen Detailinformationen zur Wohngebäudeversicherung der InterRisk finden Sie hier:

Versicherungsumfang

Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funkitonsfähigen Eigenheim machen.

Zu diesen Komponenten gehören z. B.

  • die im Antrag aufgeführten Nebengebäude und Garagen
  • Zentralheizungs-Anlagen
  • Brennstoffvorräte für Sammelheizungen
  • sanitäre Installationen
  • eingebaute Schränke
  • Fußbodenbeläge, die auf nicht bewohnbarem Untergrund fest verlegt sind
  • Holzdecken
  • Antennen, Markisen, Überdachungen
  • elektrische Anlagen

Rabattmöglichkeiten

Deckungsrabatt

Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von

 5 % bei 2 Deckungen,
10 % bei 3 Deckungen,
15 % bei mehr als 3 Deckungen.

Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:

Wohngebäudeversicherung,
Glaspauschalversicherung,
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

sowie folgende nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossene Sparten

Hausratversicherung,
Haushaltglasversicherung,
Privathaftpflichtversicherung,
Tierhalterhaftpflichtversicherung

und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020. Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. gleicher Versicherungsnehmer, gleicher Ablauf, gleiche Zahlweise. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.

Selbstbehalt-Nachlässe (Obligatorischer Selbstbehalt)

Selbstbehalt pro SchadenfallSB 500 €SB 1.200 €SB 2.500 €
Nachlass für Wohngebäude10 %20 %30 %

Zahlungsweise

Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.

Mindest-Bruttorate:

4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.

Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten

Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Informationsblätter

Downloads

Sie möchten jetzt ein Angebot anfordern, mit einem der InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen oder uns Änderungen zu Ihrem Vertrag mitteilen? Dann finden Sie hier die passenden Links.

  • Angebot berechnen/ anfordern

    Mit unseren Online-Rechnern können Sie Angebote schnell und einfach berechnen.

  • Vermittler-Suche

    Finden Sie hier einen InterRisk-Vertriebspartner in Ihrer Nähe und lassen Sie persönlich sich beraten.

  • Schaden und Leistung

    Kompetent, fair und immer für Sie da – wann immer Sie uns brauchen. Melden Sie Ihren Schaden- oder Leistungsfall jetzt online.

  • Adresse ändern

    Sie sind umgezogen und haben eine neue Anschrift? Dann nutzen Sie das Online-Formular für Ihre Adressänderung.

  • Bankverbindung ändern

    Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Hier können Sie der InterRisk Ihre neue Bankdaten einfach per Online-Formular mitteilen.

Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen eine Glaspauschalversicherung an:

Glaspauschalversicherung

Versicherungsschutz im XXL-Format

Glasschäden sind in der Gebäudeversicherung nur dann versichert, wenn der Schaden auf Grund einer versicherten Gefahr wie Feuer oder Sturm aufgetreten ist. Da die häufigsten Glasschäden jedoch aus Unachtsamkeit resultieren, sollten Sie mit einer Glas-Pauschalversicherung auf Nummer sicher gehen.

Die Glaspauschalversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung, denn Glasbruch oder -risse sind weder über die Hausrat- noch über die Gebäudeversicherung versichert.

Versichert sind mit dem Gebäude fest verbundene fertig eingesetzte/montierte Sachen, wie

  • Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff Glasspiegel und Platten aus Glaskeramik
  • Scheiben von Sonnenkollektoren (z. B. von Photovoltaikanlagen) unabhängig von der versicherten Gefahr (ausgenommen Vorsatz) 
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel

Beitragsfrei mitversichert:

Bis zu einem Wert von 600 € Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Malereien, Folien, Beseitigung von Hindernissen und Schäden an Umrahmungen.

Suchen

Haushalt-Glas-Konzept

XXL
(B29 / B39)

1) Nicht jedoch Bestandteile elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).

2) Kein Versicherungsschutz besteht für das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.

3) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

© 2024 InterRisk Versicherungen, Wiesbaden

Wiener Städtische Versicherungsverein
Vienna Insurance Group