Lagebericht

Beitragsentwicklung

Die InterRisk konnte zum vierten Mal in Folge auch im Geschäftsjahr 2016 das hohe Niveau des Beitragswachstums mit einer Steigerung von 8,0% erreichen.

Der Rekordneuzugang des Vorjahres konnte um 1,2% auf 14,2 Millionen € gesteigert werden. Damit beliefen sich die gebuchten Bruttoprämien auf 108,7 Millionen €. Wieder sind wir damit weitaus stärker gewachsen als der Gesamtmarkt der Schaden- und Unfallversicherer.

Die verdienten Bruttobeiträge erhöhten sich um 7,8% – nach 8,1% in 2015 – auf jetzt 107,2 Millionen €. Da die Selbstbehaltsquote weiter von 68,8% auf nun 69,4% anstieg, konnten die verdienten Nettobeiträge um 8,7% auf jetzt 74,4 Millionen € erhöht werden.

Versicherungsleistungen

Die Anzahl der im Berichtsjahr gemeldeten Schäden verminderte sich um 4,3% auf 23.685. Da der Vertragsbestand kräftig um 6,2% anstieg, ging die Schaden­frequenz demzufolge deutlich auf 23,9 pro Tausend Risiken zurück.

Der durchschnittliche Schadenaufwand stieg um 4,2% von 2.749 € auf 2.864 €. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres betrugen 67,8 Millionen €. Dies entspricht einem Rückgang um 0,3%, bei gleichzeitigem Beitragswachstum in Höhe von 8,0%.

Der Abwicklungsgewinn aus Vorjahres-Schadenrückstellungen verminderte sich von 14,4 Millionen € auf 10,4 Millionen €. Einschließlich des Abwicklungsergebnisses sank die Gesamtschadenquote damit um 0,4% auf 53,6%.

Der Rückversicherungsanteil an den Schadenaufwendungen stieg um 3,1% auf 15,6 Millionen €.

Kosten

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb nahmen um 9,3% auf 33,5 Millionen € zu. Da die Beiträge weniger stark stiegen, erhöhte sich die Brutto-Kostenquote um 0,5% auf 31,3 %. Ohne den von der starken Neuproduktion getriebenen Provisionsaufwand ging der interne Kostensatz um 0,3% auf 6,8% zurück.

Nach Abzug der von den Rückversicherern zu zahlenden Provisionen und der wegen des besseren Abwicklungsergebnisses erhöhten Gewinnbeteiligung ergab sich eine um 1,5% auf 24,2% verminderte Netto-Kostenquote.

Versicherungstechnisches Ergebnis

Die Schaden- und Kostenquote (Combined Ratio) verharrte brutto bei 84,8%, während sie sich netto um 1,6% auf 80,4% verbesserte.

Das versicherungstechnische Ergebnis vor Veränderung der Schwankungsrückstellung stieg um 2,2 Millionen € auf 13,8 Millionen €. Da die Schwankungsrückstellung um 3,7 Millionen € nach 2,9 Millionen € im Vorjahr zu dotieren war, verblieb ein um 1,4 Millionen € höherer versicherungstechnischer Gewinn von 10,1 Millionen €.

Spartenergebnisse

Unfallversicherung

Die gebuchten Beiträge wuchsen um 6,3 % auf 61,5 Millionen €. Dagegen gingen die Aufwendungen für Geschäftsjahresschäden um 5,3% auf 38,0 Millionen € zurück. Da sich das Abwicklungsergebnis allerdings um 42,2% auf 6,0 Millionen € verschlechterte, erhöhte sich die Brutto-Schadenquote um 0,7% auf 52,3%. Aufgrund des leicht höheren Anteils der Rückversicherer an den Schadenaufwendungen stieg die Netto-Schadenquote lediglich um 0,3% auf 53,6%. Die Kostenquote erhöhte sich brutto um 0,7% auf 31,8%, während sie netto deutlich um 3,4% auf 13,5% zurückging.

Der Schwankungsrückstellung waren 312 T€ zuzuführen, nach 84 T€ m Vorjahr. Der versicherungstechnische Gewinn erhöhte sich stark um 2,0 Millionen € auf 10,5 Millionen €.


Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtsparte entfällt ganz überwiegend auf Privatgeschäft. Außerdem zeichnen wir sonstiges Privat- und einfaches Gewerbegeschäft. Die verdienten Beitragseinnahmen erhöhten sich wieder zweistellig um 11,2% auf 8,6 Millionen €. Die Brutto-Schadenquote erhöhte sich um 3,9% auf 42,8%, die Netto-Schadenquote um 4,1% auf 45,5%.

Während im Vorjahr noch die Schwankungsrückstellung in Höhe von 0,7 Millionen € aufgelöst werden konnte, verblieb im Berichtsjahr ein versicherungstechnischer Gewinn von 1,9 Millionen € gegenüber 2,6 Millionen € in 2015.


Feuer- und Sachversicherung

Die gebuchten Bruttobeiträge in den Sparten der Feuer- und sonstigen Sachversicherung stiegen mit unveränderter Dynamik um 10,7% auf 38,1 Millionen €. Trotz der Belastungen durch die Überschwemmungen im Sommer ging die Brutto-Schadenquote 3,3% auf 58,5% zurück, netto noch sogar um 1,4% auf 61,2%.

Erfreulicherweise konnte ein Gewinnanstieg vor Schwankungsrückstellung von 1,0 Millionen € im Vorjahr auf 1,6 Millionen € verzeichnet werden.

Der Schwankungsrückstellung waren mit 3,8 Millionen € 0,5 Millionen € mehr als im Vorjahr zuzuführen, da in der Sparte Wohngebäude sich der Bedarf sogar um 4,1 Millionen € erhöhte. Der versicherungstechnische Verlust ging von 2,3 Millionen € auf 2,2 Millionen € zurück.

Die Ergebnisse in den einzelnen Sparten der Feuer- und sonstigen Sachversicherung stellen sich wie folgt dar:

In der Wohngebäudeversicherung konnte ein starkes Beitragswachstum von 15,7% auf 20,4 Millionen € verzeichnet werden. Die Brutto-Schadenquote verbesserte sich deutlich um 7,1% auf 62,4%.

Mit einer Steigerungsrate von 5,5% erhöhten sich die gebuchten Brutto-Beiträge der Hausratversicherung auf 15,0 Millionen €. Die Brutto-Schadenquote ging um 1,2% auf 58,1% zurück.

Die Beitragseinnahmen in der privaten und gewerblichen Glasversicherung lagen mit 2,0 Millionen € 8,3% über dem Vorjahr. Die Brutto-Schadenquote lag mit 20,9% 3,1% niedriger als 2015.

Die gewerbliche Sachversicherung beinhaltet die gewerbliche Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschadenversicherung. Da Neugeschäft und Vertragsneuordnungen fast ausschließlich über die in den „sonstigen Versicherungen“ enthaltene gebündelte Geschäftsinhaltsversicherung abgewickelt werden, hatten wir einen Rückgang der Beitragseinnahmen um 6,2% auf 0,4 Millionen € zu verbuchen. Die Brutto-Schadenquote stieg aufgrund erhöhter Elementar­schadenbelastung von 24,3% auf 44,2%.

In den aus der Elektronik-Pauschalver­sicherung und der Bauleistungsver­sicherung bestehenden technischen Ver­sicherungszweigen gingen die Beiträge um 3,1% auf 0,3 Millionen € zurück. Die Brutto-Schadenquote erhöhte sich auf 83,6% nach 25,2% im Vorjahr. Das versicherungstechnische Ergebnis blieb positiv.


Sonstige Versicherungen

Unter den sonstigen Versicherungen sind hauptsächlich die gebündelte Geschäftsinhaltsversicherung, die Ertragsausfallversicherung sowie der OnTour-Schutz (Versicherungsschutz unterwegs bei Krankheit und Sachschaden) erfasst. Die gebuchten Bruttobeiträge verharrten bei 0,5 Millionen €. Die Schadenquote belief sich auf 37,3% nach 36,6% im Vorjahr. Nach Dotierung der Schwankungsrückstellung von 0,2 Millionen € (Vorjahr 0,2 Millionen €) verblieb ein versicherungstechnischer Verlust von 91 T€ (Vorjahr 51 T€).

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagenbestand wuchs um 3,2% auf 202,9 Millionen €. Die laufenden Erträge erhöhten sich um 2,1% von 9,8 Millionen € auf 10,0 Millionen €. Demzufolge ging die laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel von 5,2% auf 4,9% zurück.

Aus dem Abgang von Wertpapieren wurde ein Ergebnis von 0,3 Millionen € erzielt. Es wurden Abschreibungen auf Aktien und festverzinsliche Wertpapiere von 0,2 Millionen € nach 1,2 Millionen € im Vorjahr vorgenommen. Zuschreibungen fielen in Höhe von 0,7 Millionen € an.

Insgesamt ergab sich ein Netto-Kapitalanlageergebnis von 10,6 Millionen € nach 10,0 Millionen € in 2015. Die Nettoverzinsung betrug 5,3% nach 4,9% im Vorjahr.

Die Zeitwerte unserer Kapitalanlagen lagen zum 31.12.2016 um insgesamt 32,9 Millionen € (Vorjahr 29,1 Millionen €) über den Buchwerten. Dieser Betrag setzt sich aus stillen Reserven in Höhe von 33,3 Millionen € und stillen Lasten in Höhe von 0,4 Millionen € zusammen. Die Nettoperformance betrug damit 6,3%.

Jahresergebnis

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit belief sich auf 18,9 Millionen € nach 17,1 Millionen € im Vorjahr. Dies geht insbesondere zurück auf den bei deutlich gestiegenem Bestand unverändert günstigen Schadenverlauf. Der um 0,8 Millionen € höheren Dotierung der Schwankungsrückstellung steht das um 0,6 Millionen € verbesserte Kapitalanlageergebnis gegenüber.

Da der Steueraufwand von 7,1 Millionen € um 2,3 Millionen € auf 4,8 Millionen € zurückging, verbesserte sich das Jahresergebnis um über 40% von 10,0 Millionen € auf 14,1 Millionen €.

Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche, das Geschäft belastende Ereignisse sind bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes nicht eingetreten.

Ausblick

Die InterRisk bleibt für Ihre Vertriebspartner und Kunden ein zuverlässiger, sicherer und leistungsstarker Partner. Unsere Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sind vielfache Testsieger. Unsere Servicequalität ist anerkanntermaßen hoch. Durch Investitionen in die elektronische Datenverarbeitung wollen wir noch flexibler und kundenfreundlicher werden.

Die Solvenzquote von rd. 350% zeigt, dass die InterRisk risikobewusst und überdurchschnittlich finanzstark in der Lage ist, die schwierigen aktuellen Herausforderungen im Niedrigzinsumfeld zu meistern.

Für das laufende Jahr planen wir neben der Pflege unserer gut eingeführten Produkte innovative Versicherungslösungen. Wir gehen daher auch für das Geschäftsjahr 2017 wieder von einer über dem Markt liegenden Beitragssteigerung aus.

Risikobericht

Regulatorische Entwicklungen

Am 1.1.2016 ist Solvency II vollständig in Kraft getreten. Das neue europäische Aufsichtsregime, welches auf der übergreifenden Solvency II – Richtlinie basiert, wurde mit dem VAG 2016 in nationales Recht umgesetzt, gleichzeitig gelten die Festlegungen und Konkretisierungen durch die Delegierte Verordnung der EU-Kommission, technische Durchführungsstandards von EIOPA sowie weitere nationale Umsetzungsschritte auf Grundlage des neuen VAG.

Der neue regulatorische Rahmen brachte umfassende Neuerungen mit sich und stellt die Versicherungsbranche vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund waren schon die Jahre 2014 und 2015 als sogenannte „Vorbereitungsphase“ der intensiven Vorbereitung auf die künftigen Anforderungen gewidmet.

Das neue Aufsichtssystem soll im Binnenmarkt eine EU-weit harmonisierte Aufsichtstätigkeit sowie Vergleichbarkeit der risikobasierten Kapitalausstattung und Risikoorganisation fördern und gewährleisten. Inwieweit dieses Ziel tatsächlich erreicht werden wird, kann erst die Zukunft weisen. Bereits in der Frühphase sind allerdings divergierende nationale Umsetzungsschritte festzustellen.
Im Hinblick auf Umfang und Ausmaß der Anforderungen unter Solvency II kommt dem Proportionalitätsgrundsatz hohe Bedeutung zu. Regulatorische Anforderungen müssen sich an Art, Umfang und Komplexität des Risikoprofils eines individuellen Unternehmens richten. Auch in diesem Bereich steht die praktische Ausgestaltung noch am Anfang.

Beginnend mit dem Stichtag 31.12.2016 sind zusätzliche umfangreiche Veröffentlichungspflichten in Kraft getreten. Detaillierte quantitative und qualitative Informationen zur Kapitalausstattung, zum Risikoprofil und zur Risikomanagementorganisation werden im „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) veröffentlicht. Nachfolgend werden daher nur grundlegende Themen angesprochen. Für weiterführende Informationen wird auf den gemäß der dafür geltenden Fristen veröffentlichten SFCR verwiesen.


Governance und Risikoorganisation

Der Vorstand verantwortet das gesamte Governance-System und legt Risikopolitik sowie Geschäfts- und Risikostrategie fest. Das Governance-System besteht aus dem Risikomanagementsystem mit den verschiedenen Risikomanagementprozessen, dem internen Kontrollsystem (IKS), den Unternehmensleitlinien zu risikorelevanten Bereichen (einschließlich der Bestimmungen zu den Erfordernissen für die fachliche Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit - Fit & Proper), sowie den vier Governance-Funktionen: Risikomanagement-Funktion, versicherungsmathematische Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision.

Im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) werden laufend in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Abteilungen die Risiken sowie die dazugehörigen Kontrollen aktualisiert und dokumentiert. Dabei werden die operativen und für den Jahresabschluss relevanten Risiken inklusive der gesetzten Kontrollen bestätigt und auf ihre Effizienz untersucht.

Die Geschäfts- und Risikostrategie des Vorstandes legt Ziele, das Limitsystem und seine Risikotoleranz, Risiko-Grundsätze und Hauptrisikosteuerungsmaßnahmen fest und stellt ein Rahmenwerk für die weiteren Risikoprozesse dar. Wichtige Prozesse sind die Berechnungen des Risikokapitalerfordernisses nach Solvency II (Standardformel), der IKS- und der Risikoinventurprozess, sowie der Prozess der eigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Die Risikoinventur wird unternehmensweit nach der Durchführung des IKS-Prozesses und nach der Risikoberechnung durchgeführt. Die Risikoinventur fasst alle Risiken der InterRisk im Risikokatalog zusammen. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der Risikoberechnungen als auch jene der Dokumentation des IKS berücksichtigt.

Als Teil des ORSA-Prozesses wird die Angemessenheit der Risikokapitalberechnung überprüft und eine umfassende Darstellung des eigenen Risikoprofils durchgeführt. Darüber hinaus werden Projektionen zur zukünftigen Entwicklung der Solvabilitätssituation über den Planungshorizont des Unternehmens zur risikobasierten Untermauerung der Geschäftsplanung ermittelt. Der ORSA-Bericht wird jährlich an die BaFin übermittelt.


Risikoprofil

Die historisch niedrigen Zinsen vermindern generell für alle Marktteilnehmer die finanziellen Ertragsmöglichkeiten. Die InterRisk überprüft regelmäßig die Finanzierbarkeit der Verpflichtungen, insbesondere jener mit langfristigem Charakter (Unfallrenten) unter den aktuellen Marktbedingungen und unter verschiedenen Kapitalmarktszenarien. Aus diesen Tests zeigt sich, dass auch in einem langfristigen Niedrigzinsszenario alle Verpflichtungen finanziert werden können. Die Diversifikation des Veranlagungsportfolios gewährleistet auch in schwierigen Bedingungen Liquidität und Ertragsstärke.

Die finanzielle Stabilität und Solvabilität als Bedeckungsquote, die nach der aktuellen Fassung des Solvency-II Standardmodells auf Grundlage des Verhältnisses von Risikokapitalerfordernis und ökonomischer Risikotragfähigkeit ermittelt wird, liegt sehr deutlich über den neuen regulatorischen Kapitalanforderungen. Diese starke finanzielle Stabilität bedeutet, dass die InterRisk auch unter schweren finanziellen Schockereignissen jederzeit allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für eine detaillierte Beschreibung der Kapitalausstattung unter Solvency II wird auf den SFCR verwiesen.


Komponenten des Risikoprofils

Marktrisiko

Marktrisiko bezeichnet das Risiko von Wertverlusten oder ungünstigen Wertveränderungen, das sich aus (indirekten oder direkten) Schwankungen der Höhe und/oder der Volatilität des Marktpreises von Kapitalanlagen, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten ergibt.

Gemessen am Marktwert ist nur ein geringfügiger Teil unserer Kapitalanlagen unmittelbar von der Kursentwicklung der Aktienmärkte abhängig. Ebenso gilt für den Bestand an festverzinslichen Anlagen, dass vor dem Hintergrund des fortdauernd signifikanten Niedrigzinsumfelds und den dadurch bedingten Kursständen der festverzinslichen Wertpapiere auf hohem Niveau auch in dieser, für die Versicherungswirtschaft wesentlichsten Anlagekategorie stille Reserven in bedeutendem Umfang bestehen. Damit verbunden sind andererseits deutlich gesunkene Wiederanlagerenditen.

Im Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft befanden sich zu keinem Zeitpunkt Asset Backed Securities (ABS), Credit Linked Notes (CLN) oder sonstige implizite Kreditderivate. Fremdwährungsanlagen bestehen nur in sehr geringem Umfang.

Zur Bestimmung der quantitativen Anlagerisiken werden Stresstests durchgeführt, um die Erfüllbarkeit der Solvabilitätsanforderungen trotz der unterstellten Verschlechterung der Kapitalmarktbedingungen zu gewährleisten.

Versicherungstechnisches Risiko

Im Schaden/Unfall-Geschäft bezeichnet das versicherungstechnische Nicht-Leben-Risiko jenes Risiko, dass die versicherten Schäden über den Erwartungen liegen. Es berücksichtigt die Unsicherheit der Ergebnisse bezüglich der bestehenden Verpflichtungen genauso wie jene aus dem neuen Geschäft über die folgenden zwölf Monate. Das Nicht-Leben-Risiko wird in Prämien-, Reserve-, Storno- und Katastrophenrisiko unterteilt. Für die anerkannten Unfallrentenverpflichtungen werden Risikobewertungsmethoden der Lebensversicherung verwendet.

Diese kalkulatorischen Risiken berücksichtigen wir bei der Tarifierung durch angemessene Sicherheitszuschläge und bei der Produktentwicklung durch eine vorausschauende Gestaltung der Bedingungen und sonstigen Leistungsmerkmale sowie bei der Zeichnung von Risiken durch eindeutige Annahmerichtlinien und eine sorgfältige Antragsprüfung.

In Bezug auf den Eintritt größerer Schäden begrenzen wir dieses Risiko durch Rückversicherungsverträge, die ausschließlich bei Rückversicherern mit hervorragender Bonität bestehen. Für Zwecke der HGB-Rechnungslegung dient darüber hinaus eine hohe Schwankungsrückstellung dem Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf. Für eingetretene, aber noch nicht abschließend regulierte Versicherungsfälle bilden wir Rückstellungen, die sich jeweils am oberen Ende der Erwartungen orientieren. Unsere vorsichtige Reservierungspolitik zeigt sich auch an den sehr positiven Ergebnissen aus der Abwicklung von Vorjahresschäden. Die Abwicklung der Rückstellungen wird zudem ständig überwacht.

Die Netto-Schadenergebnisse der vergangenen Jahre belegen den wenig schwankungsanfälligen Verlauf unseres Versicherungsgeschäftes:

Ausfallrisiko

Das Ausfallsrisiko bezieht sich auf Risiken, die aus einem unerwarteten Ausfall oder einer Herabstufung der Kreditbeurteilung von Gegenparteien während der folgenden zwölf Monate entstehen. Um dieses Risiko zu begrenzen, wird eine Konzentration auf einzelne Schuldner durch eine breite Streuung der Kapitalanlagen vermieden. Die Anlage erfolgt ganz überwiegend in deutschen oder innergemeinschaftlichen Titeln angemessener Bonität. Ratings werden regelmäßig beobachtet und auf die Einhaltung zumindest des Investmentgrade-Status geachtet. Im Zweifel über die künftige Entwicklung von Papieren werden diese auch unter Realisierung von Verlusten abgestoßen.

Immaterielles Vermögenswertrisiko

Das immaterielle Vermögenswertrisiko ist das Verlustrisiko aufgrund von Wertminderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen. Dieses Risiko ist für die InterRisk nicht relevant.

Operationales Risiko

Operative Risiken können durch Unzulänglichkeiten in Geschäftsprozessen und Kontrollen entstehen, aber auch technisch bedingt oder durch Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens verursacht sein. Diese Risiken werden bei der InterRisk durch ein umfassendes System interner Kontrollen, Sicherungen und Arbeitsanweisungen minimiert. So unterliegen alle Zahlungsströme und Verpflichtungserklärungen strengen Regelungen hinsichtlich der Vollmachten und Berechtigungen. Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Einzelentscheidungen reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten.

Der Sicherheit unserer Programme und Daten dienen umfassende Kontrollsysteme und Schutzvorkehrungen einschließlich einer mehrstufigen Firewall. Als Notfallvorsorge dient ein externes Rechenzentrum. Mittels automatisierter Spiegelung der erforderlichen Daten einschließlich des optischen Archivs können wir daher auch bei Totalausfall unserer Infrastruktur den Betrieb aufrechterhalten.

Die Effizienz unseres internen Kontrollsystems wird laufend von der internen Revision überprüft.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht zeitgerecht ihren fälligen finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen können. Wir prüfen, ob die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit erfüllt und auch bei unerwartet hohen Versicherungsleistungen Kapitalanlagen problemlos veräußert werden können. Die voraussehbaren Geldströme steuern wir über eine fortlaufende Liquiditätsplanung. Auch unvorhergesehene Abflüsse können durch einen angemessenen Anteil liquider Mittel jederzeit problemlos bewältigt werden.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko, dass negative Medienberichte, die die gesamte Branche oder einzelne Unternehmen hinsichtlich der vergangenen oder aktuellen Geschäftstätigkeit betreffen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, Grund für einen Kundenrückgang oder für kostspielige Rechtsstreitigkeiten sein können oder zu einem allgemeinen Ertragsrückgang führen können.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko betrifft die Unvereinbarkeit zwischen zwei oder mehreren definierten Kriterien, wie z. B. die strategischen Unternehmensziele, die entwickelte Geschäftsstrategie und die eingesetzten Ressourcen zur Erreichung der Ziele, die Qualität der Implementierung und das wirtschaftliche Marktumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist.


Aktivitäten 2016 und Ausblick

Das Geschäftsjahr 2016 war durch das Inkrafttreten von Solvency II und damit verbunden den erstmaligen „Echtbetrieb“ des neuen Aufsichtsregimes gekennzeichnet. Alle definierten Risikomanagementprozesse wurden durchgeführt, teilweise unter Beachtung des sich immer noch ändernden Rahmenwerks. Insbesondere wurden sämtliche Berichtspflichten erfüllt, die nunmehr auch umfangreiche quartalsweise Berechnungen und Berichte vorsehen. In enger Abstimmung innerhalb des Konzerns der Vienna Insurance Group wurden die entsprechenden Prozesse im Unternehmen weiterentwickelt und verbessert.

Im ORSA-Prozess wurde die Angemessenheit des Risikoprofils anhand der Standardformel überprüft sowie eine Risiko- und Solvabilitätsprojektion durchgeführt. Diese dient der Verknüpfung des Risikoprofils mit der mittelfristigen Unternehmensplanung und ist ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerung. Stresstests und Sensitivitätsanalysen zeigen die wirtschaftliche Bedeutung der Risikofaktoren und ihrer Treiber für das Risikoprofil und seine Projektion.

Im Jahr 2016 fanden vier Berechnungsdurchgänge zur Eigenmittelausstattung und zum risikobasierten Solvabilitätserfordernis (Solvency II Standardformel) statt. Entsprechend der nunmehr geltenden Anforderungen wurden die Ergebnisse der BaFin mittels der neu etablierten technischen Berichtswege gemeldet.

Neben den bestehenden internen und externen Kontrollinstanzen wie z. B. Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Verantwortlicher Aktuar oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernehmen die unter Solvency II im Unternehmen eingerichteten Governance-Funktionen zusätzliche Aufgaben zur Risikoüberwachung – und steuerung. Dazu gehören die Risikomanagementfunktion, die Versicherungsmathematische Funktion, die Compliance-Funktion sowie die Interne Revision.

Aufgrund der in den Vorjahren geleisteten Vorbereitungsarbeiten und der Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Solvency II Standards sieht sich die InterRisk nach wie vor und umso mehr für die neuen Anforderungen sehr gut gerüstet. Unsere risikobewusste Geschäftspolitik und Finanzstärke werden auch weiterhin dazu beitragen, dass alle wichtigen Kennzahlen nach Maßgabe der Regelungen unter Solvency II in einem guten Bereich liegen.

Weiterhin wird fester Bestandteil unserer Geschäfts- und Risikopolitik sein, dass die Kalkulation neuer Produkte und die Bildung von Rückstellungen mit großer Sorgfalt und Vorsicht erfolgt. Die Kapitalanlagen werden unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung so angelegt, dass eine möglichst hohe Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.

Neben der im Solvency II Modell berechneten Stabilität und Finanzkraft ist auch die aus den HGB Kenngrößen sichtbare Eigenkapitalausstattung nach wie vor hervorragend. Das Eigenkapital liegt mit 48,4 Millionen Euro bei 65,1% der verdienten Nettobeiträge. Die Summe aus Eigenkapital, stillen Reserven und Schwankungsrückstellung beläuft sich auf 129% der verdienten Nettobeiträge.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der InterRisk hat im Jahr 2015 als Zielgröße für den Frauenanteil für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats 50% sowie für den Vorstand 25% festgelegt. Der Vorstand hat als Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 30% festgelegt. Die Frist zur Erreichung wurde jeweils mit 30. Juni 2017 festgelegt.

Bericht über verbundene Unternehmen

Für das Geschäftsjahr 2015 wurde ein Bericht nach § 312 des Aktiengesetzes aufgestellt, der mit folgender Erklärung schließt:

„Bei jedem Rechtsgeschäft mit verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse verbundener Unternehmen wurden weder getroffen noch unterlassen.“

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