Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen während des Berichtsjahres 2016 den Vorstand der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand hat regelmäßig über die jeweilige Geschäftslage und über besondere Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich berichtet.

Der vorliegende Jahresabschluss und der Bericht des Vorstandes wurden durch die gemäß § 341k HGB beauftragte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen Anlass ge­geben. Der Jahresabschlussprüfer hat bestätigt, dass der Jahres­abschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und daher den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses schließt sich der Aufsichtsrat nach Prüfung des Berichtes an. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, der damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt ist. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns stimmt der Aufsichtsrat zu.

Zudem hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG und den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer hierzu vorgelegt.

Die Wirtschaftsprüfer haben zu dem Bericht des Vorstandes folgenden Bestätigungsvermerk gegeben:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Diesem Ergebnis schließt sich der Aufsichtsrat an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Schluss des Abhängigkeitsberichtes werden nicht er­hoben.

Wiesbaden, den 26. April 2017

Für den Aufsichtsrat

© 2020 InterRisk Versicherungen, Wiesbaden

Wiener Städtische Versicherungsverein
Vienna Insurance Group