Lagebericht

Beitragsentwicklung

Die gebuchten Bruttobeiträge aus laufender Beitragszahlung erhöhten sich um 4,1% auf 65,3 Millionen €. Nach der starken Rücknahme um 10 Millionen € im Vorjahr wurden die Einmalbeiträge wieder etwas stärker von 8,8 Millionen € auf 13,0 Millionen € erhöht. Einschließlich der leicht um 0,3 Millionen € auf 3,1 Millionen € zurückgegangenen Zuzahlungen, die vor allem Fondsgebundene Rentenversicherungen betreffen, ergab sich Brutto ein Beitragsanstieg von 8,7 % auf 81,5 Millionen €. Die verdienten Nettobeiträge wuchsen mit 9,3% auf 74,8 Millionen € noch etwas stärker, da die Rückversicherungsbeiträge lediglich um 3,9% auf 6,7 Millionen € anstiegen. Die Beitragsentwicklung resultiert aus Zugängen und Abgängen von Versicherungen im Jahresverlauf, über deren wichtigste Größen im Folgenden berichtet wird.

Insgesamt konnte die Neuproduktion gemessen am Jahresbeitrag nach dem starken Anstieg um 26,5% im Vorjahr um weitere 9,0% auf 5,8 Millionen € gesteigert werden. In der größten Sparte Todesfallversicherung verbesserte sich die Neuproduktion ebenfalls um 9,0%. Stärker stiegen das Neugeschäft der Fondsgebundenen Rentenversicherung mit 15,9% und der Berufsunfähigkeitsversicherung mit 38,3%. Die sonstigen Sparten mit kapitalgarantierten Produkten wurden zurückgefahren und spielen eine untergeordnete Rolle.

Der gesamte Neuzugang inklusive Summenerhöhungen, Zuzahlungen und Einmalbeiträge erhöhte sich von 18,4 Millionen € auf 22,8 Millionen €. Die Beitragssumme des Neugeschäfts, bei der die laufenden Beiträge mit ihrer Laufzeit gewichtet werden, stieg um 16,3% auf 158,5 Millionen €.

Der Anteil der Risikolebensversicherung am laufenden Neubeitrag betrug 74,4%. Zweitwichtigstes Produkt blieb wie seit 2012 die Fondsrente mit einem Neugeschäftsanteil von 18,4%. Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entfielen 5,2%.

Die laufenden Bestandsbeiträge erhöhten sich um 3,9% auf 66,5 Millionen €. Davon entfielen 46,7 Millionen € (+5,1%) auf die Risikolebensversicherung, deren Anteil am Gesamtbestand nun 70,3% beträgt. Die Gesamt-Versicherungssumme lag mit 9,4 Milliarden € um 3,3% über dem Vorjahr.

Die am mittleren Bestandsbeitrag gemessene Stornoquote konnte gegenüber den Vorjahren nochmals deutlich verbessert werden auf hervorragende 2,5%. Weitere Informationen über die Bewegung und Struktur des Bestandes sind Seite 36 und 37 zu entnehmen.

Kosten

Die Abschlusskosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 5,0% auf 4,8 Millionen €. Der an der Beitragssumme des Neugeschäftes bemessene Abschlusskostensatz konnte von 3,3% auf 3,0% gesenkt werden. Die Verwaltungskosten erhöhten sich um 5,1% auf 4,2 Millionen €. Der Verwaltungskostensatz ging aufgrund des Beitragswachstums auf 5,1% zurück. Die Verwaltungskosten enthalten auch die den Vermittlern vergüteten Bestandspflegeprovisionen.

Kapitalanlagen

Der Kapitalanlagenbestand wuchs um 0,9% auf 384,0 Millionen €. Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen erhöhten sich um 2,8% auf 14,3 Millionen €. Unter Berücksichtigung der wegen der neuerworbenen Grundstücke deutlich gestiegenen laufenden Kosten belief sich die laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel wie im Vorjahr auf 3,7%.

Die Zuschreibungen überstiegen die Abschreibungen um 0,6 Millionen €. Aus abgelaufenen oder veräußerten Kapitalanlagen wurde ein Ergebnis von 0,7 Millionen € erzielt. Wie in den Vorjahren wurden keine Stillen Reserven in festverzinslichen Wertpapieren durch Veräußerung realisiert.

Insgesamt ergab sich ein Nettoergebnis von 15,3 Millionen € nach 14,7 Millionen € in 2015. Die Nettoverzinsung belief sich damit unverändert zu 2015 auf 4,0%. Die Zeitwerte unserer Kapitalanlagen lagen zum 31.12.2016 um insgesamt 54,6 Millionen € (Vorjahr 48,3 Millionen €) über den Buchwerten. Dieser Betrag setzt sich aus stillen Reserven in Höhe von 55,1 Millionen € und stillen Lasten in Höhe von 0,5 Millionen € zusammen. Damit ergab sich eine Netto­­performance von 5,0%.

Versicherungsleistungen

Die Brutto-Zahlungen für Versicherungsfälle stiegen wegen um 8,9 Millionen € erhöhter Abläufe von 28,9 Millionen € auf 36,2 Millionen €. Der Anteil der Rückversicherer ging wegen guten Schadenverlaufs von 2,6 Millionen € auf 2,3 Millionen € zurück. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Ver­sicherungsfälle konnte netto um 0,2 Millionen € nach 0,5 Millionen € im Vorjahr aufgelöst werden. Damit belief sich der Gesamtnettoaufwand für Versicherungsfälle auf 33,6 Millionen €. Im Vorjahr betrug der Versicherungsaufwand unter Berücksichtigung der Auflösung der Schadenrückstellung 25,8 Millionen €.

Für eingegangene künftige Leistungsverpflichtungen wurde die Deckungsrückstellung brutto um 12,7 Millionen € (Vorjahr 13,7 Millionen €) auf 323,8 Millionen € erhöht. Von der Deckungsrückstellung entfällt ein Betrag von 21,3 Millionen € (Vorjahr 15,3 Millionen €) auf die Zinszusatzreserve.

Der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RfB) wurden 3,9 Millionen € nach 5,1 Millionen € im Vorjahr zugeführt. Der festgelegte Teil der RfB (gebundene RfB) reduzierte sich leicht auf 7,7 Millionen €.

Der ungebundene Teil der RfB (freie RfB), der als Puffer zum Ausgleich von Ertragsschwankungen dient, ging von 18,7 Millionen € im Vorjahr auf 17,7 Millionen € zurück. Infolgedessen verminderte sich der Anteil der freien an der gesamten RfB um 0,7% auf 69,7 %.

Jahresergebnis

Aus den Kapitalanlagen sowie den für Kosten und Leistungen nicht verbrauchten Beitragsanteilen erwirtschafteten wir mit einem Rohüberschuss von 32,6 Millionen € ein Ergebnis, das um 0,2 Millionen € besser liegt als im Vorjahr mit 32,4 Millionen €. Dabei wird der Rohüberschuss durch die Dotierung der Zinszusatzreserve mit 6,0 Millionen € sogar ebenfalls um 0,1 Millionen € höher als in 2015 belastet. Die Beteiligung unserer Versicherungsnehmer im Wege der Direktgutschrift sowie durch Dotierung der RfB belief sich im Berichtsjahr auf 28,2 Millionen € nach 28,1 Millionen € im Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbesserte sich von 4,3 Millionen € auf 4,4 Millionen €.

Im Geschäftsjahr 2014 wurde mit der Obergesellschaft InterRisk Versicherungs-AG VIG ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, von der BaFin genehmigt und im Handelsregister eingetragen. Nach Inkrafttreten des LVRG ist ein solcher Vertrag notwendige Voraussetzung für die Abführung des Jahresgewinnes an den Aktionär. Die Ertragsbesteuerung erfolgt auf Ebene des Organträgers. Nach vollständiger Abführung des Gewinnes von 4,4 Millionen € verblieb im Berichtsjahr somit wie im Vorjahr ein Jahresüberschuss von 0 €.

Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche, das Geschäft belastende Ereignisse sind bis zur Erstellung des Geschäftsberichtes nicht eingetreten.

Ausblick

Dank unserer im 4. Quartal 2016 neu eingeführten und sehr gut angenommenen Berufsunfähigkeitsversicherungstarife und unserer wettbewerbsstarken Risikoversicherungen sehen wir im Bereich Biometrie Vorteile gegenüber der Konkurrenz. Weitere Impulse erwarten wir von dem innovativen Krebsabsicherungsprodukt „KreVita“, das im Dezember 2016 als beste Produktneuheit ausgezeichnet wurde. Einen stabilen Beitrag zur positiven Geschäftsentwicklung werden unsere Fondsgebundenen Rentenversicherungen liefern, die im Markt als besonders kostengünstig, transparent und fair ausgezeichnet wurden.

Nach wie vor stellt uns die Niedrigzinsphase bei Neuinvestitionen vor große Herausforderungen.

Wir haben daher mit Wirkung zum 1.1.2017 die Zinsüberschussbeteiligung, parallel zur Reduzierung des Höchstrechnungszinses auf 0,9%, zurückgenommen. Zusammen mit dem garantierten Rechnungszins ergibt sich grundsätzlich für Zuteilungen in 2017 eine laufende Verzinsung von 2,8%. Wir sehen uns damit im Wettbewerb gut aufgestellt, insbesondere unter Berücksichtigung unseres hohen Sicherheitsniveaus: die risikobasierte Eigenmittelausstattung nach dem seit Anfang des Jahres 2016 gültigen Solvenzregelwerk beträgt annähend 300%. Eine Spitzenplatzierung bei der Finanzstärke bestätigen auch externe Ratings.

Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2017 erwarten wir auf dem Niveau des Berichtsjahres.

Risikobericht

Regulatorische Entwicklungen

Am 1.1.2016 ist Solvency II vollständig in Kraft getreten. Das neue europäische Aufsichtsregime, welches auf der übergreifenden Solvency II – Richtlinie basiert, wurde mit dem VAG 2016 in nationales Recht umgesetzt, gleichzeitig gelten die Festlegungen und Konkretisierungen durch die Delegierte Verordnung der EU-Kommission, technische Durchführungsstandards von EIOPA sowie weitere nationale Umsetzungsschritte auf Grundlage des neuen VAG.

Der neue regulatorische Rahmen brachte umfassende Neuerungen mit sich und stellt die Versicherungs­branche vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund waren schon die Jahre 2014 und 2015 als sogenannte „Vorbereitungsphase“ der intensiven Vorbereitung auf die künftigen Anforderungen gewidmet.

Das neue Aufsichtssystem soll im Binnenmarkt eine EU-weit harmonisierte Aufsichtstätigkeit sowie Vergleichbarkeit der risikobasierten Kapitalausstattung und Risikoorganisation fördern und gewährleisten. Inwieweit dieses Ziel tatsächlich erreicht werden wird, kann erst die Zukunft weisen. Bereits in der Frühphase sind allerdings divergierende nationale Umsetzungsschritte festzustellen.

Im Hinblick auf Umfang und Ausmaß der Anforderungen unter Solvency II kommt dem Proportionalitätsgrundsatz hohe Bedeutung zu. Regulatorische Anforderungen müssen sich an Art, Umfang und Komplexität des Risikoprofils eines individuellen Unternehmens richten. Auch in diesem Bereich steht die praktische Ausgestaltung noch am Anfang.

Beginnend mit dem Stichtag 31.12.2016 sind zusätzliche umfangreiche Veröffentlichungspflichten in Kraft getreten. Detaillierte quantitative und qualitative Informationen zur Kapitalausstattung, zum Risikoprofil und zur Risikomanagementorganisation werden im „Bericht über die Solvabilität und Finanzlage“ (SFCR) veröffentlicht. Nachfolgend werden daher nur grundlegende Themen angesprochen. Für weiterführende Informationen wird auf den gemäß der dafür geltenden Fristen veröffentlichten SFCR verwiesen.


Governance und Risikoorganisation

Der Vorstand verantwortet das gesamte Governance-System und legt Risikopolitik sowie Geschäfts- und Risikostrategie fest. Das Governance-System besteht aus dem Risikomanagementsystem mit den verschiedenen Risikomanagementprozessen, dem internen Kontrollsystem (IKS), den Unternehmensleitlinien zu risikorelevanten Bereichen (einschließlich der Bestimmungen zu den Erfordernissen für die fachliche Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit - Fit & Proper), sowie den vier Governance-Funktionen: Risikomanagement-Funktion, versicherungsmathematische Funktion, Compliance-Funktion und Interne Revision.

Im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) werden laufend in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Abteilungen die Risiken sowie die dazugehörigen Kontrollen aktualisiert und dokumentiert. Dabei werden die operativen und für den Jahresabschluss relevanten Risiken inklusive der gesetzten Kontrollen bestätigt und auf ihre Effizienz untersucht.

Die Geschäfts- und Risikostrategie des Vorstandes legt Ziele, das Limitsystem und seine Risikotoleranz, Risiko-Grundsätze und Hauptrisikosteuerungsmaßnahmen fest und stellt ein Rahmenwerk für die weiteren Risikoprozesse dar. Wichtige Prozesse sind die Berechnungen des Risikokapitalerfordernisses nach Solvency II (Standardformel), der IKS- und der Risikoinventurprozess, sowie der Prozess der eigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Die Risikoinventur wird unternehmensweit nach der Durchführung des IKS-Prozesses und nach der Risikoberechnung durchgeführt. Die Risikoinventur fasst alle Risiken der InterRisk im Risikokatalog zusammen. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der Risikoberechnungen als auch jene der Dokumentation des IKS berücksichtigt.

Als Teil des ORSA-Prozesses wird die Angemessenheit der Risikokapitalberechnung überprüft und eine umfassende Darstellung des eigenen Risikoprofils durchgeführt. Darüber hinaus werden Projektionen zur zukünftigen Entwicklung der Solvabilitätssituation über den Planungshorizont des Unternehmens zur risikobasierten Untermauerung der Geschäftsplanung ermittelt. Der ORSA-Bericht wird jährlich an die BaFin übermittelt.


Risikoprofil

Die historisch niedrigen Zinsen vermindern generell für alle Marktteilnehmer die finanziellen Ertragsmöglichkeiten. Die InterRisk überprüft regelmäßig die Finanzierbarkeit der langfristigen Lebensversicherungsverpflichtungen unter den aktuellen Marktbedingungen und unter verschiedenen Kapitalmarktszenarien. Aus diesen Tests zeigt sich, dass auch in einem langfristigen Niedrigzinsszenario alle Verpflichtungen finanziert werden können. Die Diversifikation des Veranlagungsportfolios gewährleistet auch in schwierigen Bedingungen Liquidität und Ertragsstärke.

Die finanzielle Stabilität und Solvabilität als Bedeckungsquote, die nach der aktuellen Fassung des Solvency II - Standardmodells auf Grundlage des Verhältnisses von Risikokapitalerfordernis und ökonomischer Risikotragfähigkeit ermittelt wird, liegt sehr deutlich über den neuen regulatorischen Kapitalanforderungen. Diese starke finanzielle Stabilität bedeutet, dass die InterRisk auch unter schweren finanziellen Schockereignissen jederzeit allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für eine detaillierte Beschreibung der Kapitalausstattung unter Solvency II wird auf den SFCR verwiesen.


Komponenten des Risikoprofils

Marktrisiko

Marktrisiko bezeichnet das Risiko von Wertverlusten oder ungünstigen Wertveränderungen, das sich aus (indirekten oder direkten) Schwankungen der Höhe und/oder der Volatilität des Marktpreises von Kapitalanlagen, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumenten ergibt.

Das Zinsgarantierisiko beschreibt das wesentliche Risiko eines Lebensversicherers, den für die Zahlung garantierter Leistungen erforderlichen Netto-Kapitalertrag nicht zu erreichen. Im Extremfall wäre dann nicht nur die Überschussbeteiligung, sondern auch die garantierte Mindestverzinsung gefährdet. Unsere garantierten Rechnungszinssätze übersteigen nicht die Höchstzinssätze gemäß Deckungsrückstellungsverordnung und betragen tariflich im Durchschnitt 2,8%. Da die derzeitige laufende Durchschnittverzinsung um rund 0,8 Prozentpunkte höher liegt, kann von einer angemessenen Sicherheitsspanne ausgegangen werden.

Gemessen am Marktwert ist nur ein geringfügiger Teil unserer Kapitalanlagen unmittelbar von der Kursentwicklung der Aktienmärkte abhängig. Ebenso gilt für den Bestand an festverzinslichen Anlagen, dass vor dem Hintergrund des fortdauernd signifikanten Niedrigzinsumfelds und den dadurch bedingten Kursständen der festverzinslichen Wertpapiere auf hohem Niveau auch in dieser, für die Versicherungswirtschaft wesentlichsten Anlagekategorie stille Reserven in bedeutendem Umfang bestehen. Damit verbunden sind andererseits deutlich gesunkene Wiederanlagerenditen, was gerade für das langfristig ausgerichtete Geschäftsmodell der deutschen Lebensversicherer ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt. Die öffentlich geführte Diskussion um die Kritik an der Lebensversicherungsbranche, insbesondere im Zusammenhang mit dem seit Mitte 2014 geltenden Lebensversicherungs- Reformgesetz (LVRG) und der kontinuierlichen Absenkung des Höchstrechnungszinses bis auf 0,9% ab Beginn des Jahres 2017, hat dieses Thema in den Blickpunkt gerückt.

Im Kapitalanlagenbestand der Gesellschaft befanden sich zu keinem Zeitpunkt Asset Backed Securities (ABS), Credit Linked Notes (CLN) oder sonstige implizite Kreditderivate. Fremdwährungsanlagen bestehen nur in sehr geringem Umfang, auch zur Bedeckung eines kleinen Altbestandes an Fremdwährungspolicen in CHF und USD.

Zur Bestimmung der quantitativen Anlagerisiken werden fortlaufend Stresstests durchgeführt. Aus diesen Untersuchungen ergab sich jeweils, dass aus dem Bestand der Kapitalanlagen ausreichende Erträge erwirtschaftet werden, um die zugesagten Zinsgarantien zu erfüllen.

Versicherungstechnisches Risiko

In der Lebensversicherung bezeichnet das versicherungstechnische Leben-Risiko jenes Risiko, dass versicherte Leistungen über den Erwartungen liegen. Das Leben-Risiko wird zu diesem Zweck in Sterblichkeitsrisiko, Langlebigkeitsrisiko, Invaliditätsrisiko, Stornorisiko, Kostenrisiko, und Katastrophenrisiko unterteilt.

Diese Risiken bestehen in der Gefahr, dass sich die bei der Kalkulation der Prämien angenommenen Sterblichkeits- und Invalidisierungs-Wahrscheinlichkeiten (biometrische Risiken) im Laufe der Zeit stark verändern oder sonstige Änderungen der ökonomischen, sozialen, technologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eintreten. Diese kalkulatorischen Risiken beachten wir bei der Tarifierung durch angemessene Sicherheitszuschläge und bei der Produktentwicklung durch eine vorausschauende Gestaltung der Bedingungen und sonstigen Leistungsmerkmale sowie bei der Zeichnung von Risiken durch eindeutige Annahmerichtlinien und eine sorgfältige Antragsprüfung.

Weiterhin besteht die Gefahr, dass zufallsbedingt erhöhte Schadenaufwendungen notwendig werden. In Bezug auf den Eintritt größerer Schäden begrenzen wir dieses Risiko durch Rückversicherungsverträge, die ausschließlich bei Rückversicherern mit hervorragender Bonität bestehen. Für eingetretene, aber noch nicht abschließend regulierte Versicherungsfälle bilden wir Rückstellungen, die sich jeweils am oberen Ende der Erwartungen orientieren. Die Abwicklung der Rückstellungen wird ständig überwacht.

Ausfallrisiko

Das Ausfallsrisiko bezieht sich auf Risiken, die aus einem unerwarteten Ausfall oder einer Herabstufung der Kreditbeurteilung von Gegenparteien während der folgenden zwölf Monate entstehen. Um dieses Risiko zu begrenzen, wird eine Konzentration auf einzelne Schuldner durch eine breite Streuung der Kapitalanlagen vermieden. Die Anlage erfolgt ganz überwiegend in deutschen oder innergemeinschaftlichen Titeln angemessener Bonität. Ratings werden regelmäßig beobachtet und auf die Einhaltung zumindest des Investmentgrade-Status geachtet. Im Zweifel über die künftige Entwicklung von Papieren werden diese auch unter Realisierung von Verlusten abgestoßen.

Immaterielles Vermögenswertrisiko

Das immaterielle Vermögenswertrisiko ist das Verlustrisiko aufgrund von Wertminderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen. Dieses Risiko ist für die InterRisk nicht relevant.

Operationales Risiko

Operative Risiken können durch Unzulänglichkeiten in Geschäftsprozessen und Kontrollen entstehen, aber auch technisch bedingt oder durch Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens verursacht sein. Diese Risiken werden bei der InterRisk durch ein umfassendes System interner Kontrollen, Sicherungen und Arbeitsanweisungen minimiert. So unterliegen alle Zahlungsströme und Verpflichtungserklärungen strengen Regelungen hinsichtlich der Vollmachten und Berechtigungen. Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen Einzelentscheidungen reduzieren die Eintrittswahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten.

Der Sicherheit unserer Programme und Daten dienen umfassende Kontrollsysteme und Schutzvorkehrungen einschließlich einer mehrstufigen Firewall. Als Notfallvorsorge dient ein externes Rechenzentrum. Mittels automatisierter Spiegelung der erforderlichen Daten einschließlich des optischen Archivs können wir daher auch bei Totalausfall unserer Infrastruktur den Betrieb aufrechterhalten.

Die Effizienz unseres internen Kontrollsystems wird laufend von der internen Revision überprüft.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht zeitgerecht ihren fälligen finanziellen Verbindlichkeiten nachkommen können. Wir prüfen, ob die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit erfüllt und auch bei unerwartet hohen Versicherungsleistungen Kapitalanlagen problemlos veräußert werden können. Die voraussehbaren Geldströme steuern wir über eine fortlaufende Liquiditätsplanung. Die Staffelung der Restlaufzeiten unserer Rentenpapiere berücksichtigt die Fälligkeit der Versicherungsverträge und die Einschätzung der künftigen Zinsentwicklung. Auch unvorhergesehene Abflüsse können durch einen angemessenen Anteil liquider Mittel jederzeit problemlos bewältigt werden.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko bezeichnet das Risiko, dass negative Medienberichte, die die gesamte Branche oder einzelne Unternehmen hinsichtlich der vergangenen oder aktuellen Geschäftstätigkeit betreffen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt, Grund für einen Kundenrückgang oder für kostspielige Rechtsstreitigkeiten sein können oder zu einem allgemeinen Ertragsrückgang führen können.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko betrifft die Unvereinbarkeit zwischen zwei oder mehreren definierten Kriterien, wie z. B. die strategischen Unternehmensziele, die entwickelte Geschäftsstrategie und die eingesetzten Ressourcen zur Erreichung der Ziele, die Qualität der Implementierung und das wirtschaftliche Marktumfeld, in dem das Unternehmen tätig ist.


Aktivitäten 2016 und Ausblick

Das Geschäftsjahr 2016 war durch das Inkrafttreten von Solvency II und damit verbunden den erstmaligen „Echtbetrieb“ des neuen Aufsichtsregimes gekennzeichnet. Alle definierten Risikomanagementprozesse wurden durchgeführt, teilweise unter Beachtung des sich immer noch ändernden Rahmenwerks. Insbesondere wurden sämtliche Berichtspflichten erfüllt, die nunmehr auch umfangreiche quartalsweise Berechnungen und Berichte vorsehen. In enger Abstimmung innerhalb des Konzerns der Vienna Insurance Group wurden die entsprechenden Prozesse im Unternehmen weiterentwickelt und verbessert.

Im ORSA-Prozess wurde die Angemessenheit des Risikoprofils anhand der Standardformel überprüft sowie eine Risiko- und Solvabilitätsprojektion durchgeführt. Diese dient der Verknüpfung des Risikoprofils mit der mittelfristigen Unternehmensplanung und ist ein wichtiges Element der Unternehmenssteuerung. Stresstests und Sensitivitätsanalysen zeigen die wirtschaftliche Bedeutung der Risikofaktoren und ihrer Treiber für das Risikoprofil und seine Projektion.

Im Jahr 2016 fanden vier Berechnungsdurchgänge zur Eigenmittelausstattung und zum risikobasierten Solvabilitätserfordernis (Solvency II Standardformel) statt. Entsprechend der nunmehr geltenden Anforderungen wurden die Ergebnisse der BaFin mittels der neu etablierten technischen Berichtswege gemeldet.

Neben den bestehenden internen und externen Kontrollinstanzen wie z. B. Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, Verantwortlicher Aktuar oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernehmen die unter Solvency II im Unternehmen eingerichteten Governance-Funktionen zusätzliche Aufgaben zur Risikoüberwachung – und steuerung. Dazu gehören die Risikomanagementfunktion, die Versicherungsmathematische Funktion, die Compliance-Funktion sowie die Interne Revision.

Aufgrund der in den Vorjahren geleisteten Vorbereitungsarbeiten und der Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Solvency II Standards sieht sich die InterRisk nach wie vor und umso mehr für die neuen Anforderungen sehr gut gerüstet. Unsere risikobewusste Geschäftspolitik und Finanzstärke werden auch weiterhin dazu beitragen, dass alle wichtigen Kennzahlen nach Maßgabe der Regelungen unter Solvency II in einem guten Bereich liegen.

Für die InterRisk zeigt sich, dass die Konzentration auf biometrische Risiken, verbunden mit einem vergleichsweise geringeren Einfluss der Kapitalmarktrisiken auf einen kleineren Bestand an langfristig zu bedeckenden Garantien, gerade für die seit dem Jahr 2016 geltenden risikobasierten Eigenkapitalregelungen einen geschäftspolitischen Vorteil darstellt.

Weiterhin wird fester Bestandteil unserer Geschäfts- und Risikopolitik sein, dass die Kalkulation neuer Produkte und die Bildung von Rückstellungen mit großer Sorgfalt und Vorsicht erfolgt. Die Kapitalanlagen werden unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung so angelegt, dass eine möglichst hohe Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird.

Neben der im Solvency II Modell berechneten Stabilität und Finanzkraft ist auch die aus den HGB Kenngrößen sichtbare Eigenkapitalausstattung nach wie vor hervorragend. Das Eigenkapital beläuft sich auf 23,5 Millionen Euro und damit 31,5% der verdienten Nettobeiträge. Die Summe aus Eigenkapital, Zinszusatzreserve, stillen Reserven der Kapitalanlagen und freier RfB liegt mit 156,6% der verdienten Nettobeiträge auf sehr hohem Niveau.

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der InterRisk hat im Jahr 2015 als Zielgröße für den Frauenanteil für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sowie für den Vorstand jeweils 25% festgelegt. Der Vorstand hat als Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 20% festgelegt. Die Frist zur Erreichung wurde jeweils mit 30. Juni 2017 festgelegt.

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