Die private Unfallversicherung dient in erster Linie der Absicherung für den Invaliditätsfall. Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: der Schutz vor dauerhaften Einkommensausfällen und der finanzielle Ausgleich für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Absicherung der Arbeitskraft
Gesetzliche Absicherungen sind hierfür nicht ausreichend, weil
- die gesetzlichen Versicherungen nur eine Grundsicherung bieten und z.B. für Hausfrauen und Selbständige überhaupt nicht zahlen;
- die gesetzliche Unfallversicherung zudem nur für Schul- und Berufsunfälle zahlt, womit aber nur jeder fünfte Unfall versichert ist.
Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Höhe nach begrenzt oder kann aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr abgeschlossen werden.
Versicherung der Lebensqualität
Die Bedeutung der Unfallversicherung ist jedoch nicht auf die Absicherung der Erwerbsfähigkeit beschränkt. Vielmehr nehmen Freizeitaktivitäten einen immer größeren Stellenwert ein und man möchte daher nach einem Unfall die finanziellen Mittel haben, um dauernde Beeinträchtigungen der Lebensqualität auszugleichen.
Bemessung der Invalidität
Der Grad der Invalidität bemisst sich daher seit 1988 nicht mehr nach
der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern nach der
Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Für
über 80 % aller Fälle dienen dabei die in den
Bedingungen für die betroffenen Körperteile festgelegten Invaliditätsgrade
als Grundlage. Wenn die Invalidität danach nicht bemessen werden kann (z.B.
bei Verletzungen innerer Organe), wird der Grad der allgemeinen
Beeinträchtigung ärztlich eingeschätzt.
Kapital- und/oder Rentenleistung
Bei der Absicherung für den Invaliditätsfall wird zunächst zwischen
einer Kapitalleistung und der Absicherung einer lebenslangen monatlichen
Rente unterschieden.
Die Unfall-Rente leistet in der Regel ab 50 % Invalidität und dient
daher zur Absicherung schwerer Unfallfolgen. Der Vorteil der
Unfall-Rente liegt in der Garantie eines regelmäßigen, lebenslangen
Einkommens. Aber auch in steuerlicher Hinsicht ist die Unfall-Rente
attraktiv, da nur der so genannte Ertragsanteil (z.B. bei Rentenbeginn
mit 40 Jahren = 38 % der Rente oder mit 60 Jahren = 22 % der Rente)
steuerpflichtig ist.
Wollte man dagegen von den Zinserträgen aus einer Kapitalleistung leben,
wären die Erträge in voller Höhe zu versteuern. Zudem müsste man mit den
starken Schwankungen des Kapitalmarktes leben. Die Kapitalleistung
eignet sich daher vor allem als Überbrückungsgeld bis zum Rentenalter,
für einmalige Aufwendungen zur Milderung der Unfallfolgen sowie als
Schmerzensgeld für Beeinträchtigungen der Lebensqualität.
Es empfiehlt sich somit die Versicherung einer Unfall-Rente für schwere
Unfallfolgen
und eine ergänzende Kapitalleistung für Leistungen
ab 1 % Invalidität.