Eine zusätzliche Versicherungssumme kann als Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Unfall-Todes abgeschlossen werden.
Zahlung der Todesfall-Leistung
Die Todesfall-Leistung wird an die Bezugsberechtigten ausgezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls verstirbt.
Bei den Bedingungskonzepten XL und XXL wird die Todesfall-Leistung darüber hinaus auch dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person im 2. Jahr nach dem Unfall verstirbt und keine Invalidität eingetreten war.