Unfallversicherung | Tarifbestimmungen
Allgemeine Tarifbestimmungen zur Unfallversicherung

Vertragsabschlüsse sind ohne Höchst-Eintrittsalter möglich. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.


Altersanpassung

Der bei Vertragsbeginn entsprechend dem Alter der versicherten Person ermittelte Beitrag wird während der Vertragslaufzeit in folgenden Altersgruppen jährlich um 5 % angepasst:
  • Kinder bis 18 Jahre
  • Frauen von 40 bis einschließlich 85 Jahre
  • Männer von 55 Jahren (Gefahrengruppe A) bzw. von 64 Jahren (Gefahrengruppe B) bis einschließlich 82 Jahre

Zur Unfall-Rente erfolgen die Anpassungen in folgenden Altersgruppen:
  • Kinder bis 18 Jahre
  • Frauen von 47 bis einschließlich 75 Jahre
  • Männer von 55 Jahren (Gefahrengruppe A) bzw. von 64 Jahren (Gefahrengruppe B) bis einschließlich 82 Jahre


Deckungsrabatt

Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von
  • 5 % bei 2 Deckungen
  • 10 % bei 3 Deckungen
  • 15 % bei mehr als 3 Deckungen

Als Deckung zählt jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011 und jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten
  • Hausratversicherung
  • Haushaltglasversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 abgeschlossene Sparten pro Risikoort:
  • Wohngebäudeversicherung
  • Glaspauschalversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. gleicher Versicherungsnehmer, gleicher Ablauf, gleiche Zahlweise. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen vor der Tarifgeneration 2011 abgeschlossen wurden.

Jahres-Nettobeitrag

Der Mindest-Jahresnettobeitrag beträgt 25 € wenn eine einzelne Person versichert wird und 50 € ab zwei Personen.

Teilzahlung

Halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung ist im Lastschriftverfahren möglich. Ein Teilzahlungszuschlag wird nicht erhoben. Die Mindest-Bruttorate für den Gesamtvertrag beträgt 10 €.

Versicherungsteuer

Die gesetzliche Versicherungsteuer beträgt derzeit 19 %.

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