Die finanzielle Absicherung gegen Unfallfolgen ist durch die ausschließliche Versicherung einer Einmalzahlung nicht optimal gewährleistet. Unverzichtbar ist eine sofortige Abdeckung der monatlichen Lebenshaltungskosten.
Unfall-Festrente
Diese klassische Form der Unfall-Rentenversicherung wurde von der InterRisk bereits vor über 15 Jahren entwickelt und gehört heute zum Standardangebot der deutschen Versicherungswirtschaft. Die Leistungsmerkmale sind:
- Bei einem Invaliditätsgrad ab 50 % zahlen wir lebenslang die volle versicherte Rente.
- Die Rente wird immer mit Wirkung vom Unfalltag gezahlt.
- Es besteht ein lebenslanger Rentenanspruch ohne Nachuntersuchung ab dem 3. Jahr.
- Wir verzichten auf die Rückzahlung bereits erhaltener Renten, wenn sich der Gesundheitszustand vor Ablauf des 3. Jahres wieder verbessert.
Dynamex 2
Ebenfalls von der InterRisk entwickelt wurden die weltweit erste Dynamex Unfall-Renten, die einen lebenslangen Inflationsschutz beinhalten. Dynamex 2 gilt als Einstiegsvariante mit jederzeitiger Umwandlungsmöglichkeit in eine Dynamex 3+ Unfall-Rente. Zusätzlich zu den Merkmalen der Unfall-Festrente gilt:
- Es findet eine lebenslange Rentenerhöhung um 2 % statt.
- Die Rentenerhöhung wird jährlich sowohl vor als auch nach dem Unfall vorgenommen.
- Der Beitrag ändert sich dadurch nicht!
Unfall-TarifrechnerDynamex 3+
Diese umfassendste aller Unfall-Rentenversicherungen bietet zusätzlich zu Dynamex 2 folgende Leistungsmerkmale:
- Die lebenslange jährliche Rentenerhöhung beträgt 3 %.
- Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 25 % und 49 % zahlen wir bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine 50%ige Basisrente.
- Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 75 % zahlen wir zusätzlich zur Hauptrente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine 50 %ige Toprente.
Unfall-TarifrechnerVersicherungen nach dem XXL- oder i-MAX-Konzept
Bei Unfallversicherungen mit diesen Bedingungskonzepten bieten wir zu allen Rentenformen folgende Leistungserweiterungen:
- Die lebenslange Rente wird bei dauernder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe I unabhängig vom tatsächlich festgestellten Invaliditätsgrad gezahlt.
- Die zusätzliche Toprente (Dynamex 3+) wird bei dauernder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II unabhängig vom tatsächlich festgestellten Invaliditätsgrad gezahlt.
- Verstirbt der Versicherte vor Vollendung des 65. Lebensjahres, zahlen wir die Rente dennoch bis zu diesem Zeitpunkt weiter.
Höhe der Absicherung
Die Höhe der Unfall-Rente sollte so bemessen sein, dass sich diese
einschließlich zusätzlich bestehender Berufsunfähigkeitsrenten auf
mindestens 80 % des Bruttoeinkommens beläuft. Da die
Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur in
Härtefällen gezahlt wird, sollte man diese zur Ermittlung des
(Rest-)Versorgungsbedarfs nicht heranziehen.
Mit einer
Absicherung, die nicht auf das Nettoeinkommen des Versicherten
beschränkt ist, können auch die darüber hinaus weiter laufenden
Aufwendungen (z.B. Steuern und Vorsorgeaufwendungen) sowie
behinderungsbedingte Mehraufwendungen getragen werden.
Bei
Mitversicherung von Kindern und Partnern ohne eigenes Einkommen sollte
die Invaliditätsabsicherung unter Berücksichtigung des Lebensstandards
der Familie grundsätzlich bei mindestens 50 % der Absicherung des
Versicherungsnehmers liegen.