Die Behebung von Glasschäden kann sehr teuer werden. Vor diesen Kosten sind Sie nur durch eine Glasversicherung umfassend geschützt.
Wer kommt für Glasschäden auf?
Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn es sich bei der betroffenen Verglasung um einen Hausratgegenstand handelt (z.B. Mobiliarverglasung) und der Schaden durch eine versicherte Gefahr (z.B. Feuer oder Sturm) entstanden ist. Die Wohngebäudeversicherung zahlt hingegen nur für Gebäudebestandteile (z.B. Fensterverglasung) und ebenfalls nur für versicherte Gefahrereignisse. Die Privathaftpflichtversicherung wiederum leistet nicht für Schäden an Verglasungen, die zu den gemieteten Räumen gehören. Gegen Schäden durch Glasbruch, der meist durch eigene Unachtsamkeit verursacht ist, bietet daher nur eine Glasversicherung umfassenden Schutz.
Wer braucht eine Haushaltglasversicherung?
Der Abschluss einer Haushaltglasversicherung ist nicht nur für Besitzer, sondern auch für Mieter von Häusern und Wohnungen sinnvoll.
Was ist versichert?
Versicherte Verglasung:
Versichert gelten Gebäude- und Mobiliarverglasungen der Wohnung oder des Einfamilienhauses jedoch ohne Beleuchtungskörper und ohne Hohlgläser.
Gebäudeverglasungen:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren; Glasbausteine, Profilbaugläser.
Mobiliarverglasungen:
Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten aus Glas und Kunststoff; Stand-, Wand- und Schrankspiegel aus Glas.
Mitversichert sind:
Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien, Terrarien, sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Malereien, Folien, Beseitigung von Hindernissen, Schäden an Umrahmungen, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten.
Fragen zu unserer Hausratversicherung beantwortet Ihnen gerne auch der
Fachmann vor Ort.