Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung
Schutz für den besten Freund des Men­schen

Sie besitzen einen tierischen Freund, wie z. B. einen Hund oder ein Pferd? Dann sind Sie per Gesetz für jeden Schaden, den Ihr vierbeiniger Begleiter bei Dritten verursacht schadenersatzpflichtig. Eine umfassende Absicherung gegen finanzielle Forderungen bietet Ihnen die Tierhalterhaftpflicht­versicherung der InterRisk. Das XXL-Konzept ist besonders leistungsstark und schließt zahlreiche Schadenereignisse in den Versicherungsschutz ein.

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Millionen Euro
  • Schutz bei Unterrichtsteilnahmen (z. B. in einer Hundeschule oder einem Reitverein)
  • Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz eigener Fuhrwerke (z. B. Pferdekutsche, Hundeschlitten, Dog-Cart) und nicht versicherungspflichtiger Tiertransportanhänger
  • Seniorennachlass für Hundehalter ab 60 Jahren
 
 
 
Überblick
Konzept
Details
Service

Hunde- und Pferdefreunde richtig abgesichert

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht und schützt Sie somit vor finanziellen Schäden, die durch Ihr Tier verursacht wurden. Daher ist insbesondere für Halter und Hüter von Hunden, Pferden und Ponys ist dieser Versicherungsschutz sehr ratsam. Unfälle, die durch diese Tiere ausgelöst werden, können hohe Kosten verursachen. Bringt Ihr Hund z. B. einen Radfahrer zu Fall, weil er ihm plötzlich in den Radweg läuft oder Ihr Pferd tritt aus und verletzt die dahinter stehende Person, können im schlechtesten Fall lebenslange Kosten auf Sie als Tierhalter zukommen.

Unter den Versicherungsschutz der InterRisk fallen folgende Tiere:

  • Hunde (ausgenommen Kampfhunde oder Jagdhunde, die bereits über eine Jagdhaftpflicht versichert sind), Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel und sonstige Reit-/Zugtiere
  • Neu hinzukommende Hunde oder Reit-/Zugtiere sind automatisch mitversichert
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Jungtieren versicherter Muttertiere bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres

Beitragsfrei mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer:

  • Familienangehörige als Hüter der z. B. Hunde oder Pferde
  • Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Berechtigte Reiter und Inhaber von Reitbeteiligungen

Versicherungsschutz im XXL-Format

Das leistungsstarke XXL-Konzept der InterRisk schützt Hunde- und Pferdebesitzer weltweit vor den finanziellen Auswirkungen. Hat Ihr Tier etwas beschädigt, prüft die InterRisk, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Ersatz des Schadens besteht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden in Deutschland oder im Ausland (z. B. auf der Urlaubsreise) passiert ist. Ist der Anspruch gegen Sie berechtigt, leistet die InterRisk unkompliziert finanzielle Wiedergutmachung des Schadens im Rahmen der Versicherungssumme. Werden Sie unberechtigt in Anspruch genommen, unterstützt die InterRisk Sie mit ihrer Erfahrung kompetent und wehrt den Schadenersatzanspruch ab – wenn nötig zieht InterRisk für Sie auch vor Gericht.

XXL-Bestleistungen

Die Leistungen der InterRisk sind umfassend und schließen zahlreiche Schadenereignisse in den Versicherungsschutz ein:

  • Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Sachen (z. B. an Wohnungen, Räumen und Boxen in Gebäuden)
  • Schäden beim Führen versicherter Hunde ohne Leine oder Maulkorb-/Schlaufe
  • Schäden beim Reiten versicherter Reittiere ohne oder mit ungewöhnlichem Sattel/Zaumzeug
  • Schäden beim Reiten unter Mitführen eines Handpferdes und beim Führen ohne Zaumzeug
  • Beschädigung von beweglichen Sachen in Ferienunterkünften
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportanhängern
  • Besitz von eigenen nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
  • Besitz von eigenen Fuhrwerken (z. B. Pferdekutsche, Hundeschlitten, Dog-Cart)
  • Teilnahme an Rennen und Turnieren oder sonstigen Veranstaltungen (z. B. Hunde- bzw. Pferdeschauen)
  • und viele mehr
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Tierhalterhaftpflicht-Konzept

XXL (B69)

1) Gilt nur für den Versicherungsnehmer und versicherte Tierhalter.

2) Gilt nur für den Versicherungsnehmer und für dessen Familienangehörige bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

3) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer.

Hinweise:

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Alle wichtigen Detailinformationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung der InterRisk finden Sie hier:

Gesetzliche Regelungen: Pflichtversicherungen für Hundehalter

Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hamburg: In diesen fünf Bundesländern sind alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine solche Versicherung vorweisen. Zu den gefährlichen Hunden zählen zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier.

Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Ausschlüsse

Nicht versichert werden Kampfhunde. Als solche gelten insbesondere American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bullterrier, römischer Kampfhund, Staffordshire Bullterrier, Tosa sowie Kreuzungen dieser Hunderassen und speziell zu Kampfhandlungen abgerichtete Hunde.

Rabattmöglichkeiten

Deckungsrabatt

Die InterRisk bietet einen Deckungsrabatt in Höhe von

  5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen

Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:

Hausratversicherung
Haushaltglasversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung

sowie folgende nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten:

Wohngebäudeversicherung
Glaspauschalversicherung
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020.
Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d.h. Versicherungsnehmer, Ablauf und Zahlweise sind identisch. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.

Seniorenrabatt

Die InterRisk bietet für Hundehalter einen Senioren-Rabatt in Höhe von 30 %. Voraussetzung für die Gewährung des Rabattes ist ein Mindestalter des Antragstellers von 60 Jahren (Beginnjahr abzüglich Geburtsjahr). Wird gleichzeitig ein obligatorischer Selbstbehalt gewählt, reduziert sich der Senioren-Rabatt auf die Hälfte.

Selbstbehalt-Nachlässe (Obligatorischer Selbstbehalt)

Selbstbehalt pro Schadenfall SB 150 € SB 300 € SB 500 €
Tierhalterhaftpflichtversicherung 10 % 20 % 30 %

Zahlungsweise

Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.

Mindest-Bruttorate:

4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.

Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten

Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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