Berufsunfähigkeit

Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung
Die finanzielle Absicherung Ihrer Arbeits­kraft

Ihre persönliche Arbeitskraft sichert Ihre Lebensqualität – Tag für Tag. Gut zu wissen, dass Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung der InterRisk auch dann ein festes Einkommen haben, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen einmal aufgeben müssen. So können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten und profitieren zudem von zahlreichen Zusatzleistungen.

  • 100 % Leistung bereits ab einem Pflegepunkt
  • Übernahme der Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und Umorganisation
  • Vielfältige Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung (z. B. bei Karrieresprung oder Heirat)
  • Eindeutiger alters- und berufsunabhängiger Verzicht auf abstrakte Verweisung (keine Pflicht zur Ausübung eines sonstigen Berufes)
 
 
 
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Private Vorsorge zum Erhalt des Lebensstandards

Nahezu jeder 4. Arbeitnehmer scheidet mittlerweile vor Erreichen des Rentenalters krankheits- oder unfallbedingt aus seinem Beruf aus. Haben Sie für diesen Fall nicht vorgesorgt und werden berufsunfähig, ist es allein mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente unmöglich, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Denn obwohl Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat haben, ist die Differenz zum bisherigen Einkommen enorm. Und wer trotz Krankheit oder Behinderung 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbsfähig sein kann, hat sogar nur Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. 

Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente* berechnet sich aus den individuellen Versicherungsjahren in der Rentenversicherung und den persönlichen Entgeltpunkten, die jedes Jahr gesammelt werden. Sie beträgt oft weniger als 1/3 des Bruttoeinkommens. Laut der Deutschen Rentenversicherung bekommen mehr als 90 Prozent aller Erwerbsminderungsrentner eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, nur rund 6,5 Prozent eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Grund dafür ist, dass teilweise Erwerbsgeminderte zwar noch drei bis sechs Stunden täglich erwerbsfähig sind, aber keinen Teilzeitjob auf dem Arbeitsmarkt finden. 

Ohne eine zusätzliche private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es schwer möglich, den gewohnten Lebensstandard weiter aufrechtzuerhalten.

Rente bei voller Erwerbsminderung (Auszug)

Versicherungsjahre Bruttoeinkommen vor Eintritt in die Berufsunfähigkeit

3.092 €
alte Bundesländer Erwerbsminderungsrente (Angaben in €) Einkommensverlust (Angaben in €)
25 776 2.316
30 931 2.161
35 1.086 2.006
neue Bundesländer

25 742 2.350
30 891 2.201
35 1.039 2.053

*Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, erhält eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Menschen, die danach geboren wurden, erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente.

Quellen:
Deutsche Rentenversicherung Bund (Stand September 2017), Die Berechnungen basieren auf dem statistischen Jahresdurchschnittsverdienst von 37.103 €. Die gesamte Tabelle finden Sie in der Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle" unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.


Die InterRisk bietet Ihnen passgenaue Lösungen an, mit denen Sie den Verlust Ihrer persönlichen Arbeitskraft individuell absichern können:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung im S-M.A.R.T-Konzept
  • XL-Konzept oder EcoPlan für junge Menschen und Berufseinsteiger
  • XXL-Konzept

Die Konzepte der InterRisk decken Ihre Bedürfnisse optimal ab und kommen auch hohen Ansprüchen nach: Sie beginnen beim guten Basisschutz und reichen bis zum Top-Schutz mit innovativen Zusatzleistungen - ganz nach Ihrem individuellen Bedarf. Schließen Sie Ihre Versorgungslücke, damit Ihr Einkommen im Notfall gesichert ist.


Video: Das Leben kann schon heftig sein ...

 
 

Die BU XXL der InterRisk ist mehr als eine klassische Berufs­unfähigkeits­versicherung. Denn manchmal braucht man jemanden, der sich kümmert. Wenn man nicht mehr selbst anpacken kann und mit dem Rücken zur Wand steht.

Schauen Sie sich jetzt das Video an!

 

Für jeden Bedarf das passende Versicherungskonzept

Jeder Mensch hat andere Ansprüche und stellt unterschiedliche Wünsche an seinen Versicherungsschutz. Die InterRisk bietet in der Berufsunfähigkeitsversicherung drei unterschiedliche Konzepte an. Je nach Vorsorgebedürfnis können Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz auswählen.

S-M.A.R.T-Konzept
Das S-M.A.R.T - Konzept beinhaltet alle Leistungskomponenten des XL-Konzeptes. Lediglich Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art sind ausgeschlossen, wenn diese zur Berufsunfähigkeit führen. Genau das Richtige für Personen, die sich solchen Risiken nicht ausgesetzt sehen.

XL-Konzept
Mit dem XL-Konzept wird Ihnen eine Vielzahl von Leistungen geboten. So sind Leistungen bei psychischen Erkrankungen eingeschlossen.

EcoPlan für junge Menschen und Berufseinsteiger im XL-Konzept
Je früher, desto besser: Der Top-Berufsunfähigkeitsschutz zu niedrigen Einstiegsbeiträgen basiert auf dem XL Konzept und ermöglicht somit auch jungen Leuten und Berufseinsteigern den Start in eine sichere Zukunft.

XXL-Konzept
Das XXL-Konzept ist ein Bedingungskonzept mit Top-Leistungen, welches immer wieder erste Plätze und beste Bewertungen bei unabhängigen Vergleichen erzielt. Durch innovative Zusatzleistungen der InterRisk wurden mit dem XXL-Konzept in der Berufsunfähigkeitsversicherung neue Maßstäbe gesetzt.

XXL-Bestleistungen

Das XXL-Konzept enthält eine Vielzahl von Leistungserweiterungen:

  • Nachversicherungsgarantien ohne besonderes Ereignis
  • Verzicht auf Beitragsanpassung gemäß § 163 VVG
  • Ausschließliche Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufs
  • Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen: 12 Monatsrenten, max. 12.000 €
  • Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung eines Kindes: 12 Monatsrenten, max. 30.000 €
  • Umfangreiche Leistungen (z. B. Organisationshilfe bei Krankheit oder Unfall im Ausland (inkl. Unterstützung für Mitreisende und/oder Haustiere, Organisation und Koordination der medizinischen Rehabilitation bei Krankheit oder Unfall, 24-Stunden-Pflegeheimplatzgarantie und vieles mehr)
  • Erhöhung der BU-Rente für 6 Monate bei Geburt /Adoption um 50 %, max. 1.000 € / Monat
  • Vorgezogene Zahlung von 12 Monatsrenten bei attestierter Lebenserwartung von max. 12 Monaten
  • Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung
  • und viele mehr
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Berufsunfähigkeits-Konzepte

S-M.A.R.T (B920)

XL
(B921)

XXL
(B922)

6 Monate

30.000 €

XL

Alle wichtigen Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung der InterRisk finden Sie hier:

Tarifübersicht


BV BV EcoPlan BUZ
Eintrittsalter 15-60 Jahre 15-35 Jahre 15-60 Jahre
Höchst-Endalter 67 Jahre 67 Jahre 67 Jahre
Versicherungsdauer (in Jahren) 5-52 Jahre 10-52 Jahre 5-45 Jahre
Zahlungsdauer = Versicherungdauer = Versicherungsdauer = max. Hauptversicherung
2. Person - - -
Dynamik möglich möglich möglich
Mindest-Versicherungssumme - - -
Mindestmonatsrente 50 € 50 € 50 €
Unfalltod-Zusatzversicherung - - -

Überschusssystem: Sofortrabatt (Beitragsverrechnung)

Die InterRisk gewährt einen Sofortrabatt in Höhe der voraussichtlichen Überschussanteile. Diese hängen vom Risikoverlauf und der Kostenentwicklung ab. Der Sofortrabatt kann sich daher während der Vertragslaufzeit ändern. Ausführliche Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen zur Lebensversicherung.

Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
Berufsgruppe Sofortrabatt
1 47 %
2 55 %
3-8 60 %

Rabattmöglichkeiten

Die InterRisk bietet folgende Vorauszahlungsrabatte:

2 % Beitragsrabatt bei vierteljährlicher Zahlweise
3 % Beitragsrabatt bei halbjährlicher Zahlweise
5 % Beitragsrabatt bei jährlicher Zahlweise

Zahlungsweise

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Eine Beitragsstundung ist bis zu 36 Monate möglich - die Rückzahlungsmöglichkeit gestundeter Beiträge bis zu 12 Monate.

Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten.

Rechtliche Hinweise

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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