"Eigentum verpflichtet" - das ist allgemein bekannt. Gerade aus dem Besitz von Immobilien oder auch in der Rolle als Bauherr ergeben sich umfangreiche Haftungsrisiken. Mit der richtigen Gebäudehaftpflichtversicherung der InterRisk schützen Sie sich als Besitzer einer Immobilie vor Ersatzansprüchen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die 3 leistungsstarken Haftpflichtversicherungen rund um das Gebäude:
Als Haus- und Grundstückseigentümer unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht, zu der z. B. die ausreichende Beleuchtung des Grundstücks oder die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen zählt. Kommt ein Hausbesitzer seiner Pflicht nicht oder nur ungenügend nach, haftet er für mögliche Schäden Dritter. Selbst wenn Sie Pflichten, wie z. B. den Winterdienst auf den Mieter übertragen, sind Sie trotzdem weiterhin haftbar.
Familienangehörige oder Nachbarn, die sich z. B. während des Urlaubs um das Haus kümmern, oder Personen, die vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit Grundstücksaufgaben (z. B. Verwaltung oder Reinigung) beauftragt sind.
Übrigens: Die Privathaftpflichtversicherung der InterRisk (wählbar bis zur max. Deckungssumme von 50. Mio. €) schließt die wichtigen Gebäudehaftpflichtversicherungen wie z. B. die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung teilweise in den Versicherungsschutz ein. Mit dem ausgezeichneten XXL-Konzept sind so Privatpersonen wie z. B. Eigentümer von Wohnungen, eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus (sofern mindestens eine Wohnung selbst genutzt wird) umfassend vor vielen Risiken geschützt.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Konzept |
XXL (B64) |
Deckungssummen |
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Deckungssumme wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. € |
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Versichertes Risiko (§ 1) |
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Versicherungsnehmer als Besitzer (z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter) der versicherten Gebäude und Grundstücke |
✔ |
Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche aus der Verletzung vertraglich übernommener Pflichten |
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Versicherungsschutz besteht auch als früherer Besitzer für die Haftung aus § 836 Abs. 2 BGB |
✔ |
Mitversichert ist die Haftung aus dem Betrieb der für die Gebäudenutzbarkeit notwendigen technischen Anlagen |
✔ |
Ausdrückliche Mitversicherung von Anlagen der regenerativen Energieversorgung1) |
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Auch die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist ausdrücklich mitversichert |
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Mitversicherte Personen (§ 2 Nr. 1 und 2) |
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Familienangehörige, die für den Versicherungsnehmer stellvertretend dessen Besitzerpflichten wahrnehmen |
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Personen (z.B. Nachbarn), die für den Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit dessen Besitzerpflichten wahrnehmen |
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Vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Grundstücksbetreuung beauftragte Personen |
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Vorübergehend das Nießbrauchrecht oder die Zwangs- bzw. Insolvenzverwaltung ausübende Personen |
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Ansprüche der Versicherten untereinander wegen Personenschäden sind nicht ausgeschlossen |
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Einschluss von Rückgriffsansprüchen durch Sozialversicherungsträger etc. |
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Wohnungs-/Teileigentümergemeinschaften (§ 2 Nr. 3) |
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Mitversicherung des Verwalters bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft |
✔ |
Mitversicherung der einzelnen Eigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft |
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Bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft sind auch Ansprüche der Eigentümer untereinander versichert2) |
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Eingeschlossen sind auch Ansprüche der einzelnen Eigentümer gegen den Verwalter2) |
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Eingeschlossen sind auch Ansprüche der einzelnen Eigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft2) |
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Bauarbeiten (§ 4) |
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Bauherrenhaftpflicht bis 100.000 € Bausumme |
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Versicherungsschutz besteht auch beim Bauen in eigener Regie unter Einschluss der Bauhelfer |
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Mitversicherung von Grundstückssenkungen, Erdrutschungen und Veränderung der Grundwasserverhältnisse3) |
✔ |
Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen einschließlich Schäden an fremden Kfz |
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Fahrzeuge und Haus-/Gartengeräte (§ 5) |
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Gebrauch von Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) bis 20 km/h |
✔ |
Gebrauch von Hub-/Gabelstaplern bis 20 km/h |
✔ |
Gebrauch sonstiger Kraftfahrzeuge bis 6 km/h |
✔ |
Gebrauch von auf nicht öffentlichen Wegen verkehrenden Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit |
✔ |
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Anhängern |
✔ |
Gebrauch von Haus- und Gartengeräten (z.B. Kehr-/Bohnermaschine, Laubbläser/-sammler, Heckenschere) |
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Vermögens-, Gewässer- und Umweltschäden (§ 6 bis § 8) |
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Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme |
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Gewässerschäden aus Kleingebinden bis je 100 l/kg einzeln und 1.000 l/kg insgesamt |
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Heizöltank bis 5.000 l Fassungsvermögen |
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Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens |
✔ |
Privat genutzte Abwassergrube |
✔ |
Eigenschäden an unbeweglichen Sachen durch gewässerschädliche Stoffe |
✔ |
Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
✔ |
Sonstiges (§ 9 bis § 11) |
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Kautionsstellung bis 250.000 € |
✔ |
Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
✔ |
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 und § 4 der B62) |
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Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme |
✔ |
Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
✔ |
Streichung diverser Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen4) |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
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Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B64 gelten automatisch |
✔ |
1) Photovoltaikanlage oder Anlage auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder sonstige Wärmepumpenanlage
2) ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Schäden am Gemeinschafts- und Sondereigentum einschließlich Vermögensfolgeschäden, soweit sich diese nicht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirates der Eigentümergemeinschaft in deren Eigenschaft als Verwaltungsbeirat richten
3) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen
4) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewußtes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Ob im vermieteten Mehrfamilienhaus oder im gewerblichen Bereich: Als Besitzer von Öltanks sollten Sie keinesfalls auf eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Tankanlagen verzichten. Bereits 1 Liter Heizöl reicht aus, um 1 Million Liter Wasser zu verseuchen und im Schadenfall können öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) oder dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Sie als Eigentümer zukommen. Das kann sehr schnell mit hohen Kosten verbunden sein.
Laut WHG haftet jeder Tankbesitzer auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe. Sickern beispielsweise gewässerschädliche Stoffe in Folge eines undichten Tanks in das Erdreich, so können die Kosten, die durch das Abtragen der verschmutzten Erde, die Entnahme von Bodenproben, Gutachten sowie den Abtransport und die Entsorgung der Erde entstehen, schnell bis in die Hunderttausende reichen.
Personen, die vom Versicherungsnehmer per Arbeitsvertrag mit Grundstücksaufgaben (z. B. Verwaltung oder Reinigung) beauftragt sind.
Tipp: Die Privathaftpflichtversicherung der InterRisk (wählbar bis zur max. Deckungssumme von 50. Mio. €) schließt die wichtigen Gebäudehaftpflichtversicherungen wie z. B. die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung teilweise in den Versicherungsschutz ein. Mit dem ausgezeichneten XXL-Konzept sind so Privatpersonen wie z. B. Eigentümer von Wohnungen, eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus (sofern mindestens eine Wohnung selbst genutzt wird) umfassend vor vielen Risiken geschützt.
Gewässerschadenhaftpflicht-Konzept |
XXL (B65) |
Deckungssummen |
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Deckungssumme wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. € |
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Versicherte Personen (§ 1 und § 2) |
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Versicherungsnehmer als Inhaber der versicherten Anlagen und aus der Verwendung der gelagerten Stoffe |
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Vom Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Grundstücksbetreuung beauftragte Personen |
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Eigenschäden an unbeweglichen Sachen (§ 4) |
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Eigenschäden an unbeweglichen Sachen durch bestimmungswidrigen Austritt der gelagerten Stoffe1) |
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Eigenschäden werden auch dann ersetzt, wenn kein Gewässerschaden droht oder eintritt |
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Versicherungsschutz besteht auch für Allmählichkeitsschäden |
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Rettungs- und Gutachterkosten (§ 5) |
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Übernahme von Rettungs- und außergerichtlichen Gutachterkosten |
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Auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten werden über die Deckungssumme hinaus ersetzt |
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Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
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Sonstiges (§ 6 bis § 9) |
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Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
✔ |
Kautionsstellung bis 250.000 € |
✔ |
Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung |
✔ |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL |
✔ |
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 und § 4 der B62) |
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Vorsorgeversicherung bis zur vollen Deckungssumme |
✔ |
Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
✔ |
Streichung diverser Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen2) |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 6 Nr. 1 und § 14 bis § 16 der B01) |
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Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden |
✔ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B65 gelten automatisch |
✔ |
1) ausgeschlossen bleiben Schäden an den Anlagen selbst
2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Angehörigen, an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen und vertraglich verwahrten Sachen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Abwässer, Grundstückssenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Als Bauherr führen Sie Regie und begleiten die Entstehung Ihres persönlichen Wohntraums bereits ab dem ersten Spatenstich. Dabei unterliegt ein Bauherr zahlreichen Pflichten und muss dafür Sorge tragen, dass niemand auf dem Bau zu Schaden kommt. Wer noch nie einen Neu- oder Umbau geleitet hat, unterschätzt schnell die zahlreichen Gefahrenquellen, die auf einer Baustelle lauern:
Solche Vorfälle können mit hohen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem verantwortlichen Bauherrn enden, denn dieser haftet für Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe.
Im Schadenfall prüft die InterRisk für Sie, ob und in welcher Höhe Sie als Bauherr ggf. zu einem Schadenersatz verpflichtet sind. Ist der Anspruch berechtigt, sorgt die InterRisk für die finanzielle Entschädigung im Rahmen der Versicherungssumme. Ist der Schadenersatzanspruch gegen Sie ungerechtfertigt, wehrt die InterRisk diesen - wenn erforderlich - auch gerichtlich ab.
Bauherrenhaftpflicht-Konzept |
XXL (B63) |
Deckungssummen |
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Deckungssumme wahlweise 3, 5 oder 10 Mio. € |
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Versichertes Risiko (§ 1 Nr. 1 und 4) |
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Versicherungsnehmer als Bauherr des versicherten Bauvorhabens |
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Versicherungsnehmer als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks und zu errichtenden Bauwerks |
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Bauen in eigener Regie (§ 1 Nr. 2 und § 2) |
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Bauarbeiten (nicht jedoch Planung und Bauleitung) durch Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe bis 25.000 € |
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In diesem Rahmen mitversichert ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Unternehmer der Bauarbeiten |
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der dabei eingesetzten Bauhelfer |
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Erdarbeiten, Leitungsschäden (§ 1 Nr. 3 und § 3 f) |
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Mitversicherung von Grundstückssenkungen1) |
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Mitversicherung von Erdrutschungen1) |
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Mitversicherung von Erschütterungen infolge Rammarbeiten1) |
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Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und sonstigen Erdleitungen |
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Schäden an elektrischen Frei- und Oberleitungen |
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Bis 100.000 € Bausumme sind Schäden durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse mitversichert |
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Fahrzeuge und Baumaschinen (§ 4) |
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Gebrauch von Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper) bis 20 km/h |
✔ |
Gebrauch von Hub/Gabelstaplern bis 20 km/h |
✔ |
Gebrauch sonstiger Kraftfahrzeuge bis 6 km/h |
✔ |
Gebrauch von auf nicht öffentlichen Wegen verkehrenden Kfz ohne Höchstgeschwindigkeit |
✔ |
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Anhängern |
✔ |
Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen (z.B. Turmdrehkran) einschließlich Schäden an fremden Kfz |
✔ |
Gebrauch von sonstigen Baumaschinen (z.B. Vibrationsplatte, Stemmhammer) |
✔ |
Vermögens-, Gewässer- und Umweltschäden (§ 5 bis § 7) |
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Vermögensschäden bis zur vollen Deckungssumme |
✔ |
Gewässerschäden aus Kleingebinden bis je 100 l/kg einzeln und 1.000 l/kg insgesamt |
✔ |
Heizöltank bis 5.000 l Fassungsvermögen |
✔ |
Flüssiggastanks ohne Begrenzung des Fassungsvermögens |
✔ |
Kosten aus privatrechtlichem sowie aus öffentlich-rechtlichem Grund |
✔ |
Schäden durch Rückstau des Straßenkanals und durch Abwässer |
✔ |
Eingeschlossen sind auch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen |
✔ |
Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) |
✔ |
Sonstiges (§ 8 bis § 10) |
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Kautionsstellung bis 250.000 € |
✔ |
Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung |
✔ |
Bei verspäteter Fertigstellung automatische beitragsfreie Verlängerung auf bis zu 2 Jahre ab Beginn |
✔ |
Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (§ 3 der B62) |
|
Keine Jahres-Höchstschadengrenze (Maximierung) |
✔ |
Streichung diverser Ausschlüsse nach den GDV-Musterbedingungen2) |
✔ |
Allgemeine Bedingungen (§ 14 bis § 16 der B01) |
|
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen |
✔ |
Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse |
✔ |
Künftige Verbesserungen der B01, B62 und B63 gelten automatisch |
✔ |
1) nicht aber am Baugrundstück selbst oder darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen
2) Streichung von Ausschlüssen nach den GDV-Musterbedingungen für Schäden durch bewusstes Inverkehrbringen, von Anghörigen, durch Bearbeitung und Benutzung, aus Lieferung und Leistung, Auslandsschäden, Schäden wegen Asbest, Strahlen, Gentechnik, Überschwemmung, Datenaustausch, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzung, Diskriminierung und Krankheitsübertragung durch den Versicherungsnehmer oder Tiere.
Hinweise:
Soweit keine Begrenzung angegeben ist, gelten die Einschlüsse immer bis zur vollen Versicherungssumme!
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Alle wichtigen Detailinformationen zu den Gebäudehaftpflichtversicherungen der InterRisk finden Sie hier:
Die InterRisk gewährt einen Deckungsrabatt in Höhe von
5 % bei 2 Deckungen,
10 % bei 3 Deckungen,
15 % bei mehr als 3 Deckungen.
Als Deckung zählt jede der folgenden nach dem Wohngebäudetarif WT2011 oder WT2021 abgeschlossenen Sparten pro Risikoort:
Wohngebäudeversicherung,
Glaspauschalversicherung,
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
sowie folgende nach dem Haushalttarif HT2011 abgeschlossene Sparten
Hausratversicherung,
Haushaltglasversicherung,
Privathaftpflichtversicherung,
Tierhalterhaftpflichtversicherung
und jede einzelne beitragspflichtig versicherte Person nach dem Unfalltarif UT2011, UT2013 bzw. UT2020. Voraussetzung ist, dass eine Bündelung möglich ist, d. h. gleicher Versicherungsnehmer, gleicher Ablauf, gleiche Zahlweise. Keine Bündelung ist mit Verträgen möglich, die nach Tarifen mit älteren Tarifgeneration abgeschlossen wurden.
Selbstbehalt pro Schadenfall | SB 150 € | SB 300 € | SB 500 € |
Nachlass für Wohngebäudeversicherung | 10 % | 20 % | 30 % |
Im Lastschriftverfahren ist sowohl eine jährliche, halbjährliche, vierteljährliche als auch eine monatliche Zahlungsweise möglich. Teilzahlungszuschläge werden generell nicht erhoben.
4,99 € - Hier ist der Gesamtbeitrag für alle beantragten rabattierten Sparten maßgebend.
Zusätzlich bietet die InterRisk folgende Rabattmöglichkeiten
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Für den Versicherungsnehmer besteht die Möglichkeit, den Vertrag täglich zu kündigen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauftermin. Dauern die Bauarbeiten zu diesem Termin noch an, verlängert sich der Ablauf bei einer weniger als zweijährigen Vertragsdauer automatisch auf bis zu zwei
Jahre ab Vertragsbeginn.
Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Je nach individuellem Bedarf bietet die InterRisk Ihnen weitere Versicherungen für Ihr Gebäude und Ihren Hausrat an:
Der Kauf oder Bau eines Gebäudes ist oftmals eine Entscheidung fürs Leben und sollte daher umfassend vor unvorhergesehenen Ereignissen geschützt werden. Mit dem Gebäude sind nicht nur das Haus als eigentlicher Baukörper samt Grund- und Kellermauern, sondern auch alle weiteren Bestandteile mitversichert, die den reinen Bau zu einem funkitonsfähigen Eigenheim machen.
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Ein Diebstahl, Wohnungsbrand oder Wasserschaden stellt nicht nur die eigenen 4-Wände einmal auf den Kopf, sondern sorgt auch für großen materiellen Schaden. Die Hausratversicherung der InterRisk bietet schnelle finanzielle Unterstützung, wenn Ihr Hab und Gut entwendet oder zerstört wird. Das mehrfach ausgezeichnete XXL-Konzept beinhaltet zudem umfangreiche Service- und Assistance-Leistungen.
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Einen reibungslosen Ablauf während der gesamten Bauphase wünschen sich alle Beteiligten, aber die Realität sieht meistens anders aus: Schäden durch den Diebstahl von Materialien, Blitzschlag oder auch Fahrlässigkeit der Mitarbeiter eines Handwerkers oder Subunternehmers kommen häufiger vor, als man im Vorfeld denkt.
Im Zuge des Klimawandels treten Stürme mit Blitz und Donner nicht nur häufiger auf, sie nehmen auch an Kraft und Dauer zu. Kommt es auf Ihrem Neubauprojekt plötzlich zum Bitzeinschlag, greift Ihre Feuerrohbauversicherung. Die entstandenen Schäden werden dann schnellstmöglich erstattet. Zusätzlich versichert sind z. B. auch alle Schäden durch Brand (auch Brandstiftung), Explosion oder Implosion.
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