Unfallversicherung | Übergangsleistung
Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen

In die Unfallversicherung kann eine Übergangsleistung eingeschlossen werden. Die Leistung wird nicht von einer eventuell später erfolgenden Invaliditätsentschädigung abgezogen.


Zahlung der Übergangsleistung

Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung wird gezahlt, wenn
  • die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit
  • im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
  • 6 Monate vom Unfalltag an
  • ununterbrochen
  • um mindestens 50 % aufgrund des Unfalles beeinträchtigt ist


Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Bei Zugrundelegung der Konzepte XL, XXL und i-MAX wird die Versicherungssumme für Übergangsleistung bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht der Tod innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:

a) Querschnittlähmung nach Schädigung des Rückenmarks
b) Amputation einer Hand oder eines Fußes
c) Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
d) Erblindung auf beiden Augen
e) Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen):
• gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren
• Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens
• Wirbelkörperbruch
• Beckenringbruch

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Unfallkonzepte S-M.A.R.T, L, XL, XXL, i-MAX im Überblick PDF-Dokument (77 kB)Unfallkonzepte L, XL, XXL im Überblick PDF-Dokument (91 kB)Tarif Unfall L, XL, XXL PDF-Dokument (109 kB)Kunden-Info i-MAX PDF-Dokument (2.78 MB)Tarif Unfall i-MAX PDF-Dokument (1.44 MB)