Unfallversicherung | Krankenhaus-Tagegeld
Finanzielle Absicherung von unfallbedingten Krankenhausaufenthalten

Krankenhaus-Tagegeld mit oder ohne Genesungsgeld kann als Zusatzleistung zur Unfallversicherung mit abgeschlossen werden. Es wird in der vereinbarten Höhe für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich die versicherte Person wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.


Krankenhaus-Tagegeld

Ein Krankenhaus-Tagegeld ist für alle Konzepte abschließbar. Je nach Produkt-Lösung wird das Krankenhaus-Tagegeld vom Unfalltag an gerechnet längstens zwischen 2 und 5 Jahre lang gezahlt. Das Krankenhaus-Tagegeld wird im Rahmen des i-MAX-Konzeptes auch nach Ablauf der 5-Jahres-Frist bezahlt, sofern eine Nachbehandlung nicht früher möglich war.

Krankenhaus-Tagegeld im Ausland

Für die Konzepte XL und XXL gilt: Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das Krankenhaus-Tagegeld für die Dauer des Krankenhaus-Aufenthaltes in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für 3 Wochen. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem die versicherte Person keinen Wohnsitz hat. Gleiches gilt für das Konzept i-MAX, wobei jedoch die zeitliche Begrenzung von 3 Wochen entfällt.

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird im Anschluss an das Krankenhaus-Tagegeld für die gleiche Dauer, höchstens jedoch 500 Tage (i-MAX bis 750 Tage) lang gezahlt. Bei Einschluss eines gestaffelten Genesungsgeldes wird bis 10 Tage der volle Tagessatz, die nächsten 10 Tage 50 % und danach 25 % des Krankenhaus-Tagegeldsatzes gezahlt.

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Unfallkonzepte S-M.A.R.T, L, XL, XXL, i-MAX im Überblick PDF-Dokument (77 kB)Unfallkonzepte L, XL, XXL im Überblick PDF-Dokument (91 kB)Tarif Unfall L, XL, XXL PDF-Dokument (109 kB)Kunden-Info i-MAX (UK8) PDF-Dokument (877 kB)Tarif Unfall i-MAX PDF-Dokument (1.44 MB)