Das Unfallbedingungskonzept XL geht deutlich über die Standardbedingungen des Verbandes hinaus.
Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?
Das Unfall-Konzept XL eignet sich für alle, die eine solide Unfall-Versicherung wünschen, die deutlich über die Grundabsicherung hinausgeht. Damit Sie das Leben beruhigt genießen können.
Welche Leistungs-Highlights gibt es?
Nachfolgend ein Auszug aus den zahlreichen Leistungserweiterungen des XL-Konzeptes gegenüber dem L-Konzept.
Beitragsfreie Leistungen auf Reisen
- 25.000 € für Such-, Bergungs-, Rettungs-, Transport- und Rückreisemehrkosten
- 75.000 € für medizinisch notwendige Flug-Rückholung aus dem Ausland
- 25.000 € für Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen (die Kostenübernahme ist nicht an die Einhaltung von Tauchrichtlinien gebunden)
- Rückreisemehrkosten werden auch für mitreisende Familienangehörige ersetzt
- Übernachtungs- und Verpflegungsmehrkosten bis 300 € pro Person
Beitragsfreie Rehabilitationsleistungen
- 10.000 € Kosten kosmetischer Operationen (ohne Zahnersatz)
- 10.000 € für behindertengerechte bauliche Anpassungen (Kfz., Wohnungsumbau, Umzug)
- 25.000 € für Prothesen und Hilfsmittel
- 25.000 € für die Anschaffung eines Blindenhundes
- 10.000 € Hilfe zur beruflichen Wiedereingliederung
- 25.000 € Kostenerstattung für Kur- oder Reha-Maßnahmen
Beitragsfreie Leistungen bei schweren Unfällen
- 15 € Koma-Tragegeld ab 1. Tag bei natürlichem oder künstlichem Koma
- Das Komageld wird bis zu einem Jahr gezahlt
Beitragsfreie Leistungen für Kinder
- Vollwaisen-Rente bei Unfall-Tod der Eltern pro Kind bis 18 Jahre jährlich bis 6.000 €
- 40 € Rooming-in-Leistung pro Übernachtung
- Nachhilfeunterricht bei Unfall des Kindes von 40 € pro ausgefallenem Schultag bis max. 4.000 €
Erweiterter Versicherungsumfang
Erweiterung des Unfallbegriffes
- Mitversichert ist die Einatmung oder Einnahme schädlicher Stoffe einschließlich Nahrungsmittelvergiftungen.
- Als Unfall gilt auch der Eintritt von Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen sowie das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstichs,
- ebenso ein unfreiwillig erlittener Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug.
- Wir leisten auch für Meniskusschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen und für Bauch- und Unterleibsbrüche.
Versicherungsschutz bei Infektionen
- Mitversichert sind Infektionen infolge Hautverletzungen durch Tiere (z.B. Zeckenbisse).
- Darüber hinaus sind Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen mitversichert.
- Mitversichert sind auch sonstige geringfügige Hautverletzungen bei Anzeige innerhalb von 4 Wochen.
Sonstige Erweiterungen
- Eingeschlossen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamente oder Alkohol (beim Lenken von Kfz bis 1,3 ‰).
- Ebenso besteht Versicherungsschutz für Minderjährige trotz Lenkens von Fahrzeugen ohne Führerschein sowie beim Umfang mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern.
- Außerdem gelten Fahrtveranstaltungen wie z. B. Stern-, Zuverlässigkeits- oder Orientierungsfahrten mitversichert.
Invaliditätsfristen
Die Invaliditäts-Feststellung und -Anmeldung kann bis 3 Jahre nach dem Unfall erfolgen.
Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten
- Die Anrechnung der Mitwirkung von Krankheiten erfolgt erst ab 60 %.
- Keine Kürzung des Invaliditätsgrades, sondern der Invaliditätsleistung (Progressionsvorteil).
Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeld bis 5 Jahre - max. 1.000 Tage (mit Verdopplung im Ausland bis 3 Wochen)
Vorsorgeversicherung
- Vorsorgeversicherung bei Geburt oder Adoption eines Kindes mit 100.000 € für den Invaliditätsfall
- 10.000 € für den Todesfall und
- 20 € Krankenhaustage- und Genesungsgeld
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit gewähren wir beitragsfreien Versicherungsschutz für bis zu 1 Jahr
Sonstiges
Die InterRisk garantiert, dass die Mindestanforderungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse in allen Bereichen erfüllt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung
der versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche
Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus
den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten
Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Fragen zu unserer Unfallversicherung
beantwortet Ihnen gerne auch der
Fachmann vor Ort.