Gebäudeversicherung | Tarifbestimmungen
Geschäftsgebäudeversicherung

Der Tarif gilt für Betriebe in Gebäuden der Bauartklassen I oder II.

Feuer: Der Beitrag richtet sich nach der Sachstufe gemäß Betriebsarten-Verzeichnis (GB).
Befinden sich mehrere Betriebe im Gebäude, so gilt die höchste Stufe.

Sturm: Der Beitrag richtet sich danach, ob das Gebäude ein- oder mehrgeschossig ist.

Elementarschäden können nur zusammen mit Sturm versichert werden.

Mietverlust kann nur zusammen mit der Gebäudeversicherung für die gleichen Gefahren abgeschlossen werden. Versicherungssumme ist eine Jahresmiete einschließlich Mietnebenkosten aller vermieteten Räume und/oder Mietwert aller selbstgenutzten und unentgeltlich überlassenen Räume. Die Haftzeit beträgt 12 Monate. Bei Verlängerung der Haftzeit auf 18 Monate sind 1,5 Jahresmieten, bei 24 Monaten Haftzeit zwei Jahresmieten
als Versicherungssumme anzusetzen.

Feuerrohbau: Jahresbeitrag 0,25 ‰ der Gesamt-Herstellungskosten.




Jahres-Nettobeitrag zzgl. Versicherungssteuer.
Details siehe allgemeine Tarifbestimmungen

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Informationen

Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser
(Quelle: www.gdv.de)

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