Haftpflichtversicherung | Tarifbestimmungen
Betriebshaftpflichtversicherung


Treffen auf den zu versichernden Betrieb mehrere Betriebsarten zu, so wird der Beitrag
für jede Betriebsart getrennt ermittelt, wobei insgesamt der höchste Mindestbeitrag zu berücksichtigen ist.

Filial- oder Zweigbetriebe werden grundsätzlich über den Vertrag des Hauptbetriebes versichert. Der Mindestbeitrag wird je Betriebsstätte berechnet.

In der Standarddeckung enthalten sind Auslandsschäden aus Anlass von Geschäftsreisen
sowie aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen, Sachschäden durch häusliche Abwässer und Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis 20.000 €.

Aus dem Betriebsarten-Verzeichnis (GB) ist zu entnehmen, für welche Betriebsarten darüber hinaus die Umweltbasisversicherung (B87), Vermögensschäden (bis 60.000 €) und
Top-Schutz „Handwerk“ (B84, inkl. Bearbeitungsschäden bis 30.000 €) enthalten sind. Weiterhin können die Konzepte Top-Schutz „Handel“ (B85, Zuschlag auf Anfrage) sowie
Top-Schutz „Global“ (B86, Zuschlag siehe Tarif) vereinbart werden.

Arbeiten auf fremden Grundstücken sind bei Betriebsarten mit gesonderter Beitragsstufe für Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeschlossen, wenn nur der Beitrag für Arbeiten auf dem Betriebsgelände berechnet wird.


Beitragsberechnungsgrundlagen

Zahl der tätigen Personen :
Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Heimarbeiter werden mit einem Viertel des Beitrages angesetzt.

Jahreslohn- und -gehaltssumme:
Maßgebend ist die Brutto-Jahreslohn- und -gehaltssumme des Versicherungsjahres (darunter fallen alle Bezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge).

Jahresumsatzsumme:
Maßgebend ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres. Unter Umsatz sind die Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt.

Andere Beitragsberechnungsgrundlagen gehen aus dem Tarif hervor.




Jahres-Nettobeitrag zzgl. Versicherungssteuer,
Details siehe allgemeine Tarifbestimmungen

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