Treffen auf den zu versichernden Betrieb
mehrere Betriebsarten
zu, so wird der Beitrag
für jede Betriebsart getrennt ermittelt,
wobei insgesamt der höchste Mindestbeitrag zu berücksichtigen ist.
Filial-
oder Zweigbetriebe werden grundsätzlich über den Vertrag des
Hauptbetriebes versichert. Der Mindestbeitrag wird je Betriebsstätte
berechnet.
In der Standarddeckung enthalten sind Auslandsschäden aus
Anlass von Geschäftsreisen
sowie aus der Teilnahme an
Ausstellungen und Messen, Sachschäden durch häusliche Abwässer und
Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis 20.000 €.
Aus
dem Betriebsarten-Verzeichnis (GB) ist zu entnehmen, für welche
Betriebsarten darüber hinaus die
Umweltbasisversicherung
(B87),
Vermögensschäden (bis 60.000 €) und
Top-Schutz
„Handwerk“ (B84, inkl. Bearbeitungsschäden bis 30.000 €)
enthalten sind. Weiterhin können die Konzepte
Top-Schutz „Handel“
(B85, Zuschlag auf Anfrage) sowie
Top-Schutz „Global“ (B86,
Zuschlag siehe Tarif) vereinbart werden.
Arbeiten auf fremden
Grundstücken sind bei Betriebsarten mit gesonderter
Beitragsstufe für Arbeiten auf fremden Grundstücken ausgeschlossen, wenn
nur der Beitrag für Arbeiten auf dem Betriebsgelände berechnet wird.
BeitragsberechnungsgrundlagenZahl
der tätigen Personen :
Maßgebend ist die Durchschnittszahl
der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten
Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und
Teilzeitkräfte, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer,
Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Heimarbeiter
werden mit einem Viertel des Beitrages angesetzt.
Jahreslohn-
und -gehaltssumme:
Maßgebend ist die Brutto-Jahreslohn- und
-gehaltssumme des Versicherungsjahres (darunter fallen alle Bezüge, die
der Lohnsteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge).
Jahresumsatzsumme:
Maßgebend
ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres. Unter Umsatz sind die
Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen aus dem Verkauf von
Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer
wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt.
Andere
Beitragsberechnungsgrundlagen gehen aus dem Tarif hervor.
Jahres-Nettobeitrag zzgl. Versicherungssteuer,
Details siehe
allgemeine Tarifbestimmungen