Gebäudeversicherung | Tarifbestimmungen
Bauhelferunfallversicherung

Versicherungssumme pro Person:

Form A:
600 € lebenslange Unfall-Rente bei Invalidität ab 50 %;
360 € lebenslange Partner-Rente bei Unfalltod zuzüglich
120 € Waisen-Rente pro Kind bis zum 18. Lebensjahr,
max. jedoch 600 € Partner- und Waisen-Rente

Form B:
60.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 225 % =
135.000 € bei Vollinvalidität;
15.000 € bei Unfalltod.

Voraussetzung: Gleichzeitiger Abschluss der Bauherren-Haftpflicht- sowie der
anschließenden Wohngebäudeversicherung.

Bauen in eigener Regie (Wert der Eigenleistung)
1,75 ‰ der Eigenleistung mind. 90,00 €


Einmalbeitrag für alle Bauhelfer insgesamt - Rechenbeispiel

Wert der Eigenleistung („Bauen in eigener Regie“)

x 1,75 ‰ (unabhängig von der gewählten Form)

Mindestbeitrag = 90 € (zzgl. Versicherungssteuer)

Rechenbeispiel:

Wert der Eigenleistung: 100.000 € x 1.75 ‰ = 175 €

einschließlich 19 % Versicherungssteuer sind also 203 € als Einmalbeitrag zu entrichten (unabhängig davon, ob Form A oder B gewählt wurde).



Einmalbeitrag zzgl. Versicherungssteuer 19 %

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