Bei Einschluss einer Unfalltod-Zusatzversicherung wird bei Unfalltod die 3-fache Versicherungssumme ausbezahlt.
Definition des Begriffes "Unfalltod"
Ein Unfall liegt dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet, die innerhalb von 12 Monaten zum
Tode führt.