Verstirbt der Versicherte auf einer Auslandsreise, erstatten wir die
Kosten für die Überführung aus dem Ausland auf direktem Wege bis zu
seinem ständigen Wohnsitz in Deutschland (für Versicherte mit
österreichischer Staatsangehörigkeit: bis zu seinem ständigen Wohnsitz
in der Republik Österreich) per Luft- oder Kraftfahrzeug.
Die Höchstgrenze für diese Kosten liegt für Reisen im europäischen
Ausland bei 5.000 Euro, im außereuropäischen Ausland übernehmen wir die
Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro.
Definition des Begriffes "Auslandsreise"
Als Auslandsreise gilt jede vorübergehende Abwesenheit vom ständigen
Wohnsitz, die bis maximal 45 Tage andauert.