| Bei Tod in Folge eines Unfalles wird zur Versicherungssumme die Unfalltod-Zusatzsumme in Höhe von 200 % addiert. Und das bei allen Varianten des Nachsorge-Plans. |
| Verstirbt die versicherte Person während eines Auslandsaufenthaltes, werden die nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € erstattet. |