Zu Ihrem Lebensversicherungs-Vertrag können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf der Grundlage des Bedingungskonzeptes TopLine wählen.
Mit dem Einschluss der Beitragsbefreiung durch die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sichern Sie Ihren Hauptvertrag ab.
Denn wenn das monatliche Einkommen durch den Eintritt der
Berufsunfähigkeit entfällt, sind diese Beiträge oft nicht mehr zu
gewährleisten.
Schließen Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit zusätzlich eine
Berufsunfähigkeits-Rente ab. Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Rente
können Sie bei Vertragsabschluss individuell an Ihre Bedürfnisse
anpassen.
Definition des Begriffes "Berufsunfähigkeit"
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in
Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande war
oder voraussichtlich außer Stande sein wird, ihrem zuletzt ausgeübten
Beruf wie in gesunden Tagen nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit
ausübt, die sie auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben kann
und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die Berufsunfähigkeits-(Zusatz)versicherung tritt ab einer 50%igen
Berufsunfähigkeit ein.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeits-Renten
entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten
ist.