Fallende Risikolebensversicherungs-Tarife eignen sich zur Absicherung eines sinkenden Versicherungsbedarfes, wie z.B. bei einem Kredit oder einer Baufinanzierung.
Der progressiv fallende Tarif (Tarif VR2P)
Der Tarif VR2P ist besonders geeignet zur Absicherung von Darlehensverpflichtungen. Die Anfangsversicherungssumme fällt jährlich – erstmalig nach einem Jahr – entsprechend
dem Verlauf eines Darlehens mit jährlich gleich bleibenden nachschüssigen Zins- und
Tilgungszahlungen (Annuitätendarlehen).
Der
Tarifbeitrag des VR2P ist so kalkuliert, dass er während der gesamten Beitragszahlungsdauer gleich bleibt. Dadurch wird die Absicherung für den Kunden kalkulierbar: Er weiß bereits heute, welchen
Tarifbeitrag er bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer zu entrichten hat. Die Beitragszahlungsdauer ist dabei immer kürzer als die Laufzeit der Risiko-Lebensversicherung.
Der linear fallende Tarif (Tarif VR2L)
Der VR2L ist dann der richtige Tarif, wenn ein sinkender
Absicherungsbedarf existiert, der sich nicht an dem Verlauf eines
Darlehens orientiert. Beim VR2L fällt die Versicherungssumme linear. Das
heißt, die Anfangsversicherungssumme fällt jährlich – erstmalig nach
einem Jahr – um einen gleich bleibenden Betrag, der sich durch Teilung
der Anfangsversicherungssumme durch die Versicherungsdauer ergibt.
Alle
Risiko-Tarife stehen sowohl als Raucher- als auch Nichtrauchertarif zur
Verfügung.
Der
Tarifbeitrag
wird so berechnet wie beim VR2P.
Für beide Tarife gilt:
Risikolebensversicherungen können innerhalb der ersten 10 Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.
Eine Unfalltod-Zusatzversicherung kann bis max. 200 % der Versicherungssumme, eine Berufsunfähigkeits-Rente in Höhe des tatsächlichen Bedarfes (unabhängig von der Versicherungssumme) abgeschlossen werden.