Schließen Sie in Ihre Rentenversicherung eine individuelle Todesfallleistung mit ein und sicheren Sie Ihre Hinterbliebenen für den Fall der Fälle ab.
Todesfallabsicherung bei der fondsgebundenen Rentenversicherung
Eine Mindesttodesfallleistung ist automatisch eingeschlossen
In den Fondsrentenvertrag ist mit der Mindesttodesfallleistung in Höhe
des Fondsguthabens zzgl. 1 % der Beitragssumme automatisch ein
Hinterbliebenenschutz eingeschlossen – ohne Gesundheitsprüfung.
Individuelle Todesfalleistung möglich
Wahlweise können Sie die Todesfallleistung über die Mindestsumme hinaus
erhöhen. Diesen individuellen Todesfallschutz können Sie ab einer
Versicherungssumme von 5.000 € mit Gesundheitsprüfung einschließen.
Während der Ansparphase der Fondsrente kann der individuelle
Todesfallschutz zu jedem Monatsersten reduziert oder erhöht werden
(Erhöhung mit Gesundheitsprüfung). Da die Beiträge hierzu aus dem
Fondsguthaben entnommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe
des monatlichen Zahlbeitrags zur Fondsrente.
Risikogerechte Beiträge
Die Beiträge für den individuellen Todesfallschutz werden risiko- bzw.
altersgerecht kalkuliert. Das heißt, entsprechend dem Alter der
versicherten Person wird der Tarifbeitrag jährlich neu ermittelt. Dadurch
entstehen weder bei einer Erhöhung, noch bei einer Senkung oder dem
Wegfall des Todesfallschutzes finanzielle Nachteile.
Leistungsfall
Stirbt die versicherte Person während der Ansparphase, leisten wir eine
Mindesttodesfallleistung in Höhe des Fondsguthabens zuzüglich 1 % der
Beitragssumme (ohne Zuzahlungen). Ist darüber hinaus eine individuelle
Todesfallleistung vereinbart, wird das Maximum aus beiden Werten
gezahlt. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit,
zahlen wir die vereinbarte Rente bis zum Ende der gewählten
Rentengarantiezeit. Sie kann zwischen 5 und 25 Jahren liegen, maximal
jedoch bis zum Alter von 85 Jahren.
Todesfallabsicherung bei der klassischen Rentenversicherung
Zusätzlich zur klassischen Rentenversicherung können Sie einen
Todesfallschutz zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen in Form eine
Risiko-Lebensversicherung abschließen. Alle Informationen zur
Risiko-Lebensversicherung finden Sie
hier