Natürlich könnte man für das Alter auch einfach etwas "auf die hohe
Kante legen". Aber wer möchte schon seinen Lebensunterhalt von stark
schwankenden Kapitalerträgen abhängig machen? Oder die nötigten Mittel
dem Ersparten entnehmen und damit riskieren, dass das Geld irgendwann
ausgeht - denn wer weiß schon, wie lange er lebt? Als einzig sinnvolle
Lösung kommt daher nur eine private Rentenversicherung in Frage, die
Ihnen eine lebenslange Rentenzahlung garantiert.
Klassische Rentenversicherung
Die Rentenzahlungen sind größtenteils steuerfrei. Lediglich der
sogenannte Ertragsanteil ist steuerpflichtig. Der Ertragsanteil ist
abhängig vom Alter bei Rentenbeginn und beträgt z.B. für einen
60-jährigen 22 % und für einen 65-jährigen 18 % der Rente. Nur von diesem
Teil der Rente zahlen Sie später Steuern - sofern die Steuerfreigrenzen
überschritten sind.
Über den Anspruch auf eine lebenslange
Rente hinaus können Sie mit uns eine Garantiezeit vereinbaren. Verstirbt
die versicherte Person innerhalb dieser Garantiezeit, so wird die Rente
bis zum Ablauf der Garantiezeit an den Begünstigten weiter gezahlt.
Bis 3 Monate vor Rentenbeginn können Sie sich anstelle der Rentenzahlungen für
eine einmalige Kapitalabfindung entscheiden. Wenn die Auszahlung nach
Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt und die Mindestlaufzeit von 12
Jahren eingehalten wurde, werden nicht die Kapitalerträge besteuert,
sondern lediglich 50 % der Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen.
Rentenversicherung der InterRisk auch als Basisrente (Rürup-Rente) möglich
Die klassische Rentenversicherung können Sie im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auch als
Basisrente (Rürup-Rente) abschließen.