Sichern Sie Ihr monatliches Einkommen für den Fall der Berufsunfähigkeit - durch Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Rente auf der Grundlage des Bedingungskonzeptes TopLine. Damit Sie die Beiträge zur Rentenversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht weiter bezahlen müssen, ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit automatisch eingeschlossen.
Bei der Variante "Beitragsbefreiung und Monatsrente bei
Berufsunfähigkeit" wird Ihr Vertrag im Fall einer Berufsunfähigkeit bis
zum Ende der Berufsunfähigkeit, maximal jedoch bis zum Ende der Laufzeit
der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beitragsfrei weiter geführt
und die Versicherungsleistung aus dem Hauptvertrag nicht gefährdet.
Zusätzlich zahlen wir Ihnen eine Berufsunfähigkeits-Rente, wenn Sie
aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles Ihren Beruf nicht mehr oder
nur noch stark eingeschränkt ausüben können. Die Höhe der
Berufsunfähigkeits-Rente können Sie bei Vertragsabschluss individuell an
Ihre Bedürfnisse anpassen. Ist in der Rentenversicherung eine jährliche
Dynamik vereinbart, dann gilt diese Dynamik automatisch auch für die
Beitragsbefreiung im Rahmen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Für die Berufsunfähigkeits-Rente können Sie eine Dynamik in Höhe von
1 % - 3 %, maximal jedoch in Höhe der Hauptversicherung abschließen.
BU-Rente und Beitragsbefreiung bei der fondsgebundenen Rentenversicherung
Die Beiträge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur
fondsgebundenen Rentenversicherung werden risiko- bzw. altersgerecht
kalkuliert. Das heißt, entsprechend dem Alter der versicherten Person
wird der Tarifbeitrag jährlich neu ermittelt. Die laufenden Beiträge für
die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden monatlich aus dem
Fondsguthaben der fondsgebundenen Rentenversicherung entnommen.
BU-Rente und Beitragsbefreiung bei der klassischen Rentenversicherung
Die Höhe des Beitrags für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur klassischen Rentenversicherung wird anhand des Eintrittsalters der versicherten Person berechnet und bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert (es sei denn, es wurde eine Dynamik vereinbart). Die laufenden Beiträge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden zusätzlich zum Sparbeitrag zur klassischen Rentenversicherung erhoben.
Definition des Begriffes "Berufsunfähigkeit"
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, mindestens 6 Monate ununterbrochen außer Stande war oder voraussichtlich außer Stande sein wird, ihrem zuletzt ausgeübten Beruf wie in gesunden Tagen nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die sie auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Die Berufsunfähigkeits-(Zusatz)versicherung tritt ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit ein.
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Berufsunfähigkeits-Renten entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.