Die fondsgebundene sowie die klassische Rentenversicherung können Sie auch als Basisrente (Rürup-Rente) abschließen. Die Basisrente lohnt sich für Sie vor allem, wenn Sie während der Zeit der Beitragszahlung Steuern sparen möchten, da Sie Ihre Sparbeiträge direkt von der Steuer absetzen können. Für Selbstständige ist die Basisrente die einzige Möglichkeit der Altervorsorge mit staatlicher Förderung.
Vorteile und Besonderheiten der Basisrente
- Die gezahlten Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Das Fondsguthaben kann in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
- Das angesparte Fondsguthaben und die Beiträge werden bei Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
- Die Auszahlung des angesparten Fondsguthabens erfolgt nur als lebenslange monatliche Rente.
- Die monatlichen Rentenzahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
- Die Ansprüche können nicht vererbt werden. Dafür sieht die Basisrente der InterRisk eine Hinterbliebenenrente im Gegenwert der gezahlten Beiträge einschließlich angesammelter Überschussanteile vor.
- Die Ansprüche dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Steuerliche Behandlung der Basisrente:
Beiträge zur Basisrente können seit 2005 gestaffelt als Sonderausgaben
geltend gemacht werden. Im Jahr 2008 sind 66 % der Beiträge steuerlich
ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100
%. Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Eheleuten 40.000 Euro).
Rentenleistungen sind bis 2040 nur teilweise steuerpflichtig. Der
steuerfreie Anteil wird mit Rentenbeginn festgelegt und ändert sich dann
nicht mehr. Eine Rente, die im Jahr 2008 beginnt, ist dauerhaft zu 54 %
zu versteuern. Für Renten, die bis 2020 beginnen, steigt der
steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 % an, danach bis 2040 um 1 %.
Ab 2040 sind die Leistungen für erstmalig ausgezahlte Rürup-Renten
dauerhaft 100%ig zu versteuern.
Eine Basisrente eignet sich für
- Selbstständige, da eine Basisrente die einzige Möglichkeit ist, im privaten Rahmen steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben.
- Angestellte, die mit einer Basisrente eine weitere geförderte Altersvorsorge betreiben möchten, wenn der Höchstbeitrag für Riesterrente (2.100 € Beitrag pro Jahr) bereits ausgeschöpft ist.
- ältere Besserverdiener, die jetzt den Höchstbeitrag noch für einige Jahre einzahlen und dann nur einen Teil der Rente versteuern müssen.
- junge Besserverdiener, da sie mit der Basisrente während der Zeit der Beitragszahlung Steuern sparen können.