Wiesbaden, 23.Juli 2007. Die InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group gibt Garantieerklärung über die Einhaltung der „Mindeststandards“ des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie ab.
Mit Inkrafttreten des neuen Vermittlergesetzes vom 22.05.2007 haben sich
für Makler und Mehrfachagenten vielfältige Änderungen ergeben. Durch
die jetzt gesetzlich verankerten Beratungs- und
Protokollierungspflichten kommt der
Qualität der
Bedingungskonzepte noch mehr Bedeutung zu als bisher.
Als Hilfestellung für Makler- und Mehrfachagenten hat der Arbeitskreis
„EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation“, ein Bündnis aus
Berufsverbänden und Servicegesellschaften, für eine Vielzahl von
Versicherungsprodukten sogenannte
„Mindeststandards“
festgelegt, die zwischenzeitlich auch von Verbraucherschützern zur
Produktbewertung herangezogen werden.
Bedingungsverbesserung in den Privatsparten – Garantie der „Mindeststandards“
Die InterRisk hat dies zum Anlass genommen, sämtliche Bedingungswerke zu
überprüfen, für die diese Mindeststandards aufgestellt wurden. Wie sich
zeigte, wurden die Anforderungen schon bisher in fast allen Bedingungen
– insbesondere in den XXL-Deckungskonzepten – erfüllt. Dennoch hat man
sich seitens der Gesellschaft zu einer weitergehenden Überarbeitung
entschlossen. Ab sofort sind in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
sämtliche Verbesserungen der VHB 2000 und VGB 2000 eingeschlossen. In
der Haftpflichtversicherung erfolgt die Umstellung auf die AHB 2006
jetzt auch für die Tierhalter-, Bauherren-, Gewässerschaden- sowie Haus-
und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Das Unternehmen gibt fortan für nachfolgende Bedingungskonzepte
• Unfall-Konzepte i-MAX, XXL, und XL
• Hausrat-Konzepte XXL und XL
• Wohngebäude-Konzept XXL und XL
sowie nachfolgende Haftpflichtkonzepte mit einer Mindestdeckungssumme
von 3 Mio. €
• Privat-Haftpflicht-Konzepte XXL und XL
• Tierhalter-Haftpflicht
• Bauherren-Haftpflicht
• Gewässerschaden-Haftpflicht
• Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
die ausdrückliche Garantie ab, dass die „Mindestanforderungen“ des
Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie in allen Bereichen erfüllt werden.
Bedingungsverbesserung in den Privatsparten – Zusätzliche Leistungserweiterungen
Darüber hinaus wurden weitere spartenspezifische Verbesserungen
eingeführt, wie z.B.
• 100 % Leistung bei grober Fahrlässigkeit in den Hausrat-Konzepte XXL
und Wohngebäude XXL
• Streichung der Mindestschadenhöhe für die Ausfalldeckung
sowie den Rechtsschutz zur Ausfalldeckung in dem PHV-Konzept XXL
• Festlegung hoher Invaliditätsgrade für innere Organe
in den Unfall-Konzepten XXL und i-MAX
Die Bedingungsverbesserungen sind für Schadenfälle ab 19. Juli 2007
gültig
• für das ab diesem Datum erfasste Neugeschäft,
• für bestehende Unfall-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen,
• für Privat-Haftpflichtversicherungen auf der Grundlage der AHB 2006.
Bedingungsverbessserungen (31 kB)