Wiesbaden, 20. November 2007. 12 x GOLD für die Unfallversicherungstarife der InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group. Das ist das Ergebnis des vierten Unfall-Core-Ratings der Fachzeitschrift RATING-Sieger.
Unfallversicherung der InterRisk erneut mit Bestnoten ausgezeichnet
In den 11 bewerteten Kategorien erhielten die Tarife der InterRisk 12 x
die Höchstbewertung WFS1 Gold. Diese herausragende Bewertung der
Unfallversicherungstarife der InterRisk ist darauf zurückzuführen, dass
„die InterRisk mit Ihrer PlusProgression eine weit überdurchschnittliche
Staffel eingeführt hat und durch ihre Klausel vom 19.07.2007 für eine
Reihe innerer Organe Klarstellungen, für andere Körperteile
Höherbewertungen vorgenommen hat, die in dieser Kombination am Markt
einzigartig sind“, so Autor Stephan Witte.
Im Auftrag der Fachzeitschrift RATING-Sieger untersuchte Witte Financial
Services 179 Unfalltarife von 58 Versicherern, die jeweils mit oder ohne
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe abgeschlossen werden
können. Unterschieden wurde dabei zwischen Tarifen für Erwachsene und
Kinder. Ein separates Rating wurde für Angehörige von Heilberufen
erstellt.
Vorteilhaftere Progressionsverläufe mit den neuen
PlusProgressionen Mit den neuen PlusProgressionen erhält der
Versicherte ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent deutlich
verbesserte Leistungen. Die maximale Versicherungsleistung wird bereits
ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gezahlt.
Bedingungsverbesserungen
für die Unfall-Konzepte XXL und i-MAX Im Juli dieses Jahres
hat die InterRisk zusätzliche Leistungseinschlüsse in die Bedingungen
der Deckungskonzepte XXL und i-MAX aufgenommen. Zum Beispiel wurden für
die inneren Organe Milz und Nieren, deren Invaliditätsgrade in der Regel
individuell festgestellt werden, feste Werte hinterlegt. Zusätzlich
wurden bei i-MAX die Invaliditätsgrade für Finger und Zehen erhöht und
der Tageshöchstsatz für Kindermädchen oder Haushaltshilfe auf 100 €
angehoben. Im Fall einer Invalidität werden bei i-MAX-Kunden Krankheiten
bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades erst dann berücksichtigt, wenn
deren Anteil an der Invalidität mindestens 60 % beträgt.
Garantie
der „Mindeststandards“ Zusätzlich zu den zahlreichen
Leistungseinschlüssen hat die InterRisk in die Bedingungen ihrer
Top-Konzepte die ausdrückliche Garantie aufgenommen, dass die
„Mindestanforderungen“ des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie in allen
Bereichen erfüllt werden.
Details zur Bewertung finden Sie
auf der Internetseite der InterRisk unter folgendem Link:
https://www.interrisk.de/ratingsrankings_unfall.html
12 x Gold für Unfalltarife (24 kB)