Bei Einschluss einer Unfalltod-Zusatzversicherung wird bei Unfalltod die auszuzahlende Versicherungssumme erhöht.
Definition des Begriffes "Unfalltod"
Ein Unfall liegt dann vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, die innerhalb von 12 Monaten zum Tode führt.