Hausratversicherung | Hausrat-Konzept XXL
Optimaler Schutz mit dem Mehr an Leistung

Das bereits mehrfach ausgezeichnete XXL-Konzept bietet einen Leistungsumfang, der keinen Vergleich scheut.

Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?

Das Hausrat-Konzept XXL eignet sich für alle, die Ihren Hausrat möglichst umfassend abgesichert wissen möchten.

Welche Leistungs-Highlights gibt es?

Nachfolgend ein Auszug aus den zahlreichen Leistungserweiterungen des XXL-Konzeptes gegenüber dem L- und XL-Konzept:

Brand, Stromschäden etc.

  • Versicherung der Feuergefahr unter Verzicht auf die klassische Branddefinition („Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag“)
  • Rauch- und Rußschäden auch ohne versicherten Brandherd
  • Kühl- und Gefriergutschäden auch infolge technischen Geräteversagens
  • Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankungen
  • Schäden durch radioaktive Isotope (z. B. in Feuermeldern)
  • Böswillige Beschädigungen inner- und außerhalb des Versicherungsorts (auch Graffiti)

Einbruchdiebstahl, Raub und Trickdiebstahl

  • Eindringen von Einbrechern über nicht versicherte Räume
  • Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Telefonmissbrauch nach Wohnungseinbruch (außerhalb Versicherungsort max. 1.500 €)
  • Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts bis 10.000 €
  • Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl, Raub oder Trickdiebstahl bis 10.000 €

Diebstahl auf dem Grundstück

  • Diebstahl von Wäsche und Bekleidung (auch zur Nachtzeit)
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten
  • Diebstahl von sonstigem Garteninventar (z. B. Grills, Kinderspiel- und Sportgeräte, Skulpturen, Wäschespinnen) bis 10.000 €
  • Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern (auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen)
  • Diebstahl von Gokarts und sonstigen Spielfahrzeugen
  • Diebstahl von Markisen, Antennenanlagen, Sicherungsanlagen und Anlagen der regenerativen Energieversorgung

Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen

  • Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern bei Einhaltung erhöhter Sicherungsanforderungen* bis 3.000 € (ansonsten bis 750 €)
  • Verpflichtung zur Diebstahlsicherung von Fahrrädern und Fahrradanhängern durch ein eigenständiges Schloss nur nach beendetem Gebrauch
  • Diebstahl von Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühlen und Gehhilfen (auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen)

Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden

  • Diebstahl von Hausrat (ausgenommen Geld, Urkunden und Wertpapiere sowie von außen sichtbar untergebrachte sonstige Wertsachen, elektronische Geräte und Fotoapparate) weltweit aus verschlossenen Innen-/Kofferräumen von Kraftfahrzeugen, Kfz-Anhängern, auf das Kfz montierten Dachboxen und Wasserfahrzeugen sowie Spinden und Schließfächern bis 3.000 € (von außen nicht sichtbar untergebrachte elektronische Geräte und Wertsachen max. 1.500 €)

Diebstahl während stationären und ambulanten Behandlungen

  • Diebstahl aus Patientenzimmer bzw. Wohnraum während Aufenthalten in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Kuranstalten Pflege- und Altenheimen (Wertsachen inkl. Bargeld max. 750 €)
  • Diebstahl aus Praxisräumen von Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten während Behandlungs- und Beratungsterminen (Wertsachen inkl. Bargeld max. 750 €)

Diebstahl am Arbeitsplatz, Phishing

  • Diebstahl während der Geschäftszeiten am Arbeitsplatz bis 3.000 € (außer Wertsachen)
  • Vermögensschäden durch Phishing** beim Online-Banking bis 3.000 €

Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Rohren und Anlagen

  • Bruchschäden an Rohren von sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung (neben Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen)
  • Bruchschäden an Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen
  • frostbedingter Bruch von sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung (neben Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen)
  • sonstige Bruchschäden an Armaturen (neben frostbedingten Bruchschäden)
  • sonstige Bruchschäden an Teilen von Warmwasser- und Dampfheizungsanlagen (neben frostbedingten Bruchschäden)
  • Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle

Bestimmungswidriger Austritt von Stoffen aus dem Leitungssystem

  • Austritt sonstiger flüssiger Stoffe (neben Wasser und wärmetragenden Flüssigkeiten)
  • Austritt sonstiger gasförmiger Stoffe (neben Wasserdampf)
  • Austritt auch aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren
  • Austritt auch aus sonstigen Anlagen der regenerativen Energieversorgung (neben Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen)
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen (auch von innenliegenden Regenfallrohren)

Sturm und Hagel

  • Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen ohne Mindest-Windstärke
  • Eindringen von Niederschlägen durch nicht sturm-/hagelbedingte Öffnungen bis 3.000 €
  • Schäden an allen Sachen (z. B. Balkonpflanzen, Garteninventar), die sich innerhalb des Versicherungsorts außerhalb von Gebäuden befinden (neben Markisen und Antennenanlagen)

Bei Einschluss unbenannter Gefahren

  • Sachschäden durch unvorhergesehene Schadenereignisse ***

Versicherte Sachen, Versicherungsort

  • sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (neben selbstfahrenden Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Gokarts, Modell- und Spielfahrzeugen)
  • Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie nicht eingebaute Teile von Wasser- und Luftfahrzeugen
  • dem Beruf oder Gewerbe dienende Handelsware, Musterkollektionen und sonstige Sachen (neben Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen)
  • ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume (Arbeitszimmer) ohne Publikumsverkehr und Beschäftigung von Angestellten auch, wenn diese nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind
  • Sachen in Gemeinschaftsräumen, auch wenn diese nicht verschließbar sind
  • Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf dem gesamten Grundstück
  • Garteninventar, Wäsche, Bekleidung, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spielfahrzeuge, Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Roll-/Krankenfahrstühle und Gehhilfen auf dem gesamten Grundstück
  • Sachen in privat genutzten Garagen in an den Wohnort angrenzenden Gemeinden

Wertsachen

  • Gesamt-Entschädigungsgrenze für Wertsachen = 40 % der Versicherungssumme
  • Bargeld und Beträge auf Geldkarten außerhalb von Wertschutzschränken bis 1.500 €
  • maximal 1 Woche vorher vom eigenen Konto abgehobenes Bargeld bis 7.500 €
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere außerhalb von Wertschutzschränken max. 20.000 €
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin außerhalb von Wertschutzschränken max. 40.000 €

Außenversicherung

  • Versicherungsschutz bei vorübergehenden Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalten im Ausland bis 12 Monate
  • Versicherungsschutz während Ausbildungs-, Wehr- oder Freiwilligendienstzeit in alleinbewohntem Zimmer/Appartement auch nach Gründung eines eigenen Hausstands
  • Versicherungsschutz für Sportausrüstung auch, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsorts befindet
  • Versicherungsschutz auch bei Beraubung von Personen, die mit der Betreuung der Sachen beauftragt wurden
  • die Außenversicherung gilt bis 40 % der Versicherungssumme (ohne Höchstschadenbetrag)

Versicherte Kosten

  • Renovierungskosten auch für Schäden an behindertengerechten Einbauten von Miet-/Eigentumswohnungen und gemieteten Einfamilienhäusern
  • Reparaturkosten auch für Gebäudeschäden im Wohnungsbereich durch böswillige Beschädigung oder Rettungsmaßnahmen
  • Schlossänderungskosten auch für Gemeinschaftstüren und eigene Kraftfahrzeuge
  • Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
  • Lagerkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer
  • Umzugskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung ohne Mindestdauer der Unbenutzbarkeit
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer und Tageshöchstsatz
  • Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung
  • Mietübernahme, falls Miete trotz Unbewohnbarkeit weitergezahlt werden muss
  • Anmietungskosten bei Schäden an dringend benötigten Haushaltsgeräten
  • Fahrtmehrkosten des Versicherungsnehmers und mitreisender Haushaltsangehörige bei Abbruch einer Urlaubs- oder Dienstreise ohne Mindest-/Höchstreisedauer (ab 5.000 € Schadenhöhe)
  • Stornierungskosten des Versicherungsnehmers und mitreisender Haushaltsangehörige bei Stornierung einer Urlaubs- oder Dienstreise (ab 5.000 € Schadenhöhe)
  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen bis 3.000 €
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen und Technologiefortschritt

Serviceleistungen

  • 24-Stunden-Notfalltelefon
  • Vermittlung eines Dolmetscherdienstes bei Auslandsschäden (z. B. Diebstahlanzeige)
  • Organisation der vorzeitigen Rückreise wegen Schadeneintritt zuhause
  • Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung von Bank-/Kreditkarten
  • Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Dokumenten
  • Möglichkeit zur Einrichtung eines Dokumentendepots und Hilfe bei der Ersatzbeschaffung
  • Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern (z. B. Schlüsseldienst)
  • Organisation einer psychologischen Betreuung z. B. nach Einbruch oder Raub sowie Kostenübernahme bis 1.000 €

Entschädigungsberechnung

  • ab 700 € Versicherungssumme je qm Wohnfläche Vorsorgebetrag = 30 % (ansonsten 10 %)
  • 12 Monate Unterversicherungsverzicht bei Umzug in größere Wohnung
  • Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus ohne Gesamtbegrenzung
  • Übernahme des Kundenanteils der Kosten des Sachverständigenverfahrens bei Schäden ab 5.000 €

Gefahrerhöhung

  • keine Anzeigepflicht bei vorübergehendem Unbewohntsein der Wohnung bis 180 Tage
  • keine Leistungskürzung bei aus Unkenntnis unterbliebener Anzeige

Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten bei Schadeneintritt

  • Behördlich genehmigtes Abweichen von Sicherheitsvorschriften bleibt folgenlos
  • eingeschränkte Sicherheitsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten
  • keine Leistungskürzung bei Unkenntnis einer Sicherheitsvorschrift oder Anzeigepflicht
  • keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Falscherfüllung von Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichten

Sonstiges

  • Vorsorgeschutz bis 40 % der Versicherungssumme für 1 Jahr bei Hausstandsgründung von Kindern
  • 100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden ohne Höchstbetrag
  • Regressverzicht gegenüber Angehörigen und Angestellten****
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 3 Jahre in Verbindung mit Unfall XXL

* Der Fahrradrahmen muss durch ein eigenständiges Schloss mit anderen Gegenständen (auch weiteres Fahrrad) so verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme nicht möglich ist. Nach beendetem Gebrauch muss das Fahrrad zudem in einem Gebäude untergebracht sein.

** Herausgabe von Zugangs- und Identifikationsdaten für das Online-Banking aufgrund gefälschter E-Mails oder Kurznachrichten.

*** Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder vorhergesehen haben noch hätten vorhersehen müssen.

**** Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen und Angestellten (außer Vorsatz). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt!

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. 

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